Rubin-S23
macht Rennlizenz
Geht um „nichts“ zusätzliches.Du schreibst, dass die gegnerische Versicherung Dir bereits eine Freigabe für die Reparatur erteilt hat. Was bitte soll der von Dir beauftragte Anwalt denn darüber hinaus erreichen?
Der Werkstatt-MA hat halt die Karte gespielt, dass die Versicherung im Nachgang mit Kürzen der Bezahlung anfangen könnte.
Daher die „Empfehlung“ seitens des MA.
Dass die nicht ganz „uneigennützig“ erfolgt ist, könnte man vermuten… zumindest kann man aufgrund des Flyers auf ein in solche Angelegenheiten spezialisierte Kanzlei schließen.
. Das kann man mit Geld eh kaum aufwiegen
.
(Zur Schwarzfahrt regelt indes § 7 III StVG.)


