.... ist das wirklich so oder in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich?
Ich habe in meinem Neubau sämtliche Wasserleitungen und Sanitäreinrichtungen gemäß den örtlichen Vorschriften selbst installiert und behördlich abnehmen lassen.
Lediglich der Wasseranschluß an das Haus mußte von einem Konzessionierten Meisterbetrieb vorgenommen werden und das war eine einzige Katastrophe. Das ging von nicht isolierten Kupferleitungen im Erdreich bis zur fehlenden Aufgrabungsgenehmigung der Straße. Soviel zum Thema Konzessionierter Meisterbetrieb.
Übrigens Malermeister scheinen eine rühmliche Ausnahme zu sein. Bisher wurde bei uns durch diese immer sauber und Top renoviert.
Die Konzession muß beim Örtlichen Versorger beantragt werden und gilt auch nur dort.
Wenn man in dem Bereich eines anderen Versorgers arbeiten möchte, muß man dort vorher eine Ausnahmeantrag stellen, dem aber immer zugestimmt wird.
Jeder Versorger hat so seine Eigenheiten.
Grundlage Bundesgesetze.
Bei Gas:
https://www.nbb-netzgesellschaft.de/Downloads/ndav.pdf
§13 (2)
Bei Wasser:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avbwasserv/gesamt.pdf
§12 Kundenanlage


uns vertraglich was 