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Das sehe ich genauso. Seriöse Händler überlassen dem Käufer häufig auch die Zulassungsbescheinigungen vor der Bezahlung und der Übergabe des Fahrzeugs, damit der Käufer den Wagen anmelden und versichern kann.Es wird etwas heikel, wenn jemand anderes im Besitz des Briefes ist...
Ich verstehe nicht, warum man einen Wagen anzahlt und dann später abholt.
Ich gehe bei so etwas lieber wie folgt vor:
Alles andere sorgt schnell für Frust, wie du es gerade selbst erlebst.
- Angucken
- Bezahlen
- Mitnehmen
Ich hoffe es findet ein gutes Ende!




Moin moin!
Hatte ich irgendwie befürchtet....
1. Anfechtung wegen Irrtum (§ 119 II BGB) dürfte möglich sein.
2. Aus seinem Vertragsrücktritt entsteht dir aber ein Schaden. Die Ersatzpflicht des Anfechtenden (= Verkäufer) entsteht aus § 122 BGB. Du kannst Schadenersatz STATT der Leistung (§ 280 III BGB) geltend machen. Das wird auch gerne als "Deckungskauf" bezeichnet. Bedeutet: du suchst (und kaufst) ein Fahrzeug gleicher Art und Güte, also in einem vergleichbaren Zustand. Falls du dafür MEHR bezahlen musst, als bei deinem aktuellen "Verkäufer", ist die Differenz dein Schadenersatz. Und natürlich dein zusätzlicher Aufwand. Also zu mehreren Fahrzeugen hinfahren und besichtigen. Spritkosten, Arbeitszeit, Verpflegungsmehraufwand... Da kannst du schon ein kleines Sümmchen zusammen rechnen.
Und nun zu deiner Frage: Lohnt sich der Anwalt? --> JA!!! Es sei denn, du möchtest die unter 2. beschriebene Kohle nicht haben.
Und zum Schluss noch etwas für alle, die die "Keule" als unangemessen betrachten, weil ja der arme Verkäufer sich das selbst auch ganz anders vorgestellt hat: wir leben nunmal in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik. Und das ist auch gut so. Denn sonst könnte ja jeder machen, was er will und der TE wäre dem hilflos ausgeliefert.
LG,
Ingo
.......Moin moin!
Hatte ich irgendwie befürchtet....
1. Anfechtung wegen Irrtum (§ 119 II BGB) dürfte möglich sein.
2. Aus seinem Vertragsrücktritt entsteht dir aber ein Schaden. Die Ersatzpflicht des Anfechtenden (= Verkäufer) entsteht aus § 122 BGB. Du kannst Schadenersatz STATT der Leistung (§ 280 III BGB) geltend machen. Das wird auch gerne als "Deckungskauf" bezeichnet. Bedeutet: du suchst (und kaufst) ein Fahrzeug gleicher Art und Güte, also in einem vergleichbaren Zustand. Falls du dafür MEHR bezahlen musst, als bei deinem aktuellen "Verkäufer", ist die Differenz dein Schadenersatz. Und natürlich dein zusätzlicher Aufwand. Also zu mehreren Fahrzeugen hinfahren und besichtigen. Spritkosten, Arbeitszeit, Verpflegungsmehraufwand... Da kannst du schon ein kleines Sümmchen zusammen rechnen.
Und nun zu deiner Frage: Lohnt sich der Anwalt? --> JA!!! Es sei denn, du möchtest die unter 2. beschriebene Kohle nicht haben.
Und zum Schluss noch etwas für alle, die die "Keule" als unangemessen betrachten, weil ja der arme Verkäufer sich das selbst auch ganz anders vorgestellt hat: wir leben nunmal in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik. Und das ist auch gut so. Denn sonst könnte ja jeder machen, was er will und der TE wäre dem hilflos ausgeliefert.
LG,
Ingo
Das sehe ich ganz genauso. Habe selber genug Lehrgeld bei Rechtsstreitigkeiten gezahlt. Finger weg und Nerven sparen.voraussichtlich gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen
Das ist ein gut gemeinter Ratschlag.Mehr Stress würde ich mir deswegen nicht ans Bein binden wollen.

Ohne an der rechtlichen Diskussion teilnehmen zu wollen: Auch in einem Rechtsstaat kann - und sollte - man sich ruhig überlegen, ob die Durchsetzung eines etwaig vorhandenen Rechts in einem angemessenen Verhältnis zu Aufwand, Kosten und Ärger stehen. Spätestens unter dieser Prämisse könnte sich im Rahmen einer konkreten anwaltlichen Beratung recht schnell herausstellen, dass ein Vorgehen hier eher wenig persönlichen Nutzen bringt.... Und zum Schluss noch etwas für alle, die die "Keule" als unangemessen betrachten, weil ja der arme Verkäufer sich das selbst auch ganz anders vorgestellt hat: wir leben nunmal in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik. Und das ist auch gut so. Denn sonst könnte ja jeder machen, was er will und der TE wäre dem hilflos ausgeliefert. ...

Schon vorweg, herzzzzlichen Glückwunsch.Dieses wird morgen endlich unseres sein.
Taadaaaa, viel Spaß. Für ne spontane Tour einfach Bescheid sagen :cool::)Da ist er mehr Infos kommen die Tage![]()
