Hello und zu gleich Hilfe

Es wird etwas heikel, wenn jemand anderes im Besitz des Briefes ist...
Ich verstehe nicht, warum man einen Wagen anzahlt und dann später abholt.
Ich gehe bei so etwas lieber wie folgt vor:
  • Angucken
  • Bezahlen
  • Mitnehmen
Alles andere sorgt schnell für Frust, wie du es gerade selbst erlebst. :(

Ich hoffe es findet ein gutes Ende!
Das sehe ich genauso. Seriöse Händler überlassen dem Käufer häufig auch die Zulassungsbescheinigungen vor der Bezahlung und der Übergabe des Fahrzeugs, damit der Käufer den Wagen anmelden und versichern kann.
 
So habe ich meinen Z gekauft:
Hin gefahren (ca.300 Kilometer insgesamt)
4 verschiedene angeguckt
Für einen entschieden weil auch Vertrauen zum Verkäufer.
Zugesagt und nach Hause gefahren.
Wollte vor der Abholung ohne Kaufvertrag schon das Geld überweisen, damit ich nicht mit so viel Bargeld reisen muss. (Bahn)
Die Überweisung wollte zuerst nicht hinhauen (falsche Kontonummer) da schrieb der Verkäufer per E-mail: "Sie können den Wagen auch mitnehmen und dann überweisen."
Das nenne ich Vertrauen und zwar beiderseits.
Den Kauf habe ich nicht bereut. :) :-)
 
Herzlich willkommen hier im Forum,
und ich hoffe ihr werdet hier viel Spaß haben, auch wenn momentan noch dunkle Wolken über euch schweben.
Ich drück euch die Daumen das sich alles zum besten wendet!
Ein Autokauf sollte in erster Linie Spaß machen:mad:
Viel Glück und beste Grüße

Bernd
 
Heieiei. Was für eine Diskussion - und allem voran wieder die Forderung nach Anwalt und Rechtsstreit. :confused:

Bis sich die Sache demnächst hoffentlich in Wohlgefallen auflösen wird, könnte man noch klären, von wem der Wagen eigentlich erworben wird. Die Angabe eines Personennamen nebst Geburtsdatum plus Firmenstempel auf dem Kaufvertrag ist da wohl noch nicht so wirklich eindeutig. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Verkäufer hat sich gemeldet. Es gibt wohl ein Problem das Fahrzeug ist wohl aus einem kaufleasing. Die wollen das Fahrzeug jetzt wohl begutachten. Das geschieht am Dienstag und dann hoffen wir das es endlich unserer ist. Ich hatte noch nie solche Probleme bei einem Auto kauf. Ich hoffe es lohnt sich das warten und diese Ungewissheit.
 
Auf jeden Fall kein Geld zahlen, bis der Brief nicht vor Dir/Euch auf dem Tisch liegt. Mitunter hat eine Bank noch einen Titel darauf.
 
Eins verstehe ich nicht...

Wieso fährt man nicht gemeinsam zum Brief, legt das Geld auf den Tisch und... fertig. Dann können Verkäufer und Briefinhaber sich gleich drum prügeln. Im Grunde wäre mir so etwas aber suspekt, da erstens ein Verkäufer sofern er verkaufen will auch dazu in der Lage sein sollte und zweitens kann es doch kein Problem sein einen Brief zu holen. (Es sei denn er wird für eine noch nicht erfüllte Verbindlichkeit verwahrt?... Dies könnte dann ggf. aber ja mit dem Kaufpreis vor Ort beglichen werden.)

Aber jeder ist anders, ich fahre nur mit Bargeld los wenn ich ein Auto kaufe. Und wenn das Auto gefällt will ich es gleich mitnehmen. Vor der Besichtigung frage ich, ob ich den Wagen mitnehmen kann. Ist das nicht der Fall gucke ich mir das Ding auch nicht an. (Wobei das nicht sooo oft vorkommt und die Beträge jetzt auch nicht extrem hoch sind.)

Aber wie man es macht macht man es falsch.
 
Sehr geehrter Herr ........,



bezugnehmend auf den irrtümlich geschlossenen Kauf/Verkaufsvertrag möchte ich Ihnen hiermit unmissverständlich mitteilen,

dass ich nicht der Eigentümer/Besitzer des KFZ war, obwohl ich mir dies immer eingebildet hatte, und auch das Angebot der Gesellschaft

entsprechend so offeriert und interpretiert wurde. Aus diesem Grunde kann ich IHNEN das FAHRZEUG überhaupt nicht verkaufen.

ICH TRETE SOMIT VON DEM KAUFVERTRAG ZURÜCK! WEGEN IRRTUM!!



Ich habe Ihnen bei der Besichtigung die Details meiner Dokumente gezeigt, und auch kann ich nachweisen, dass ich das KFZ komplett bezahlt

habe, laut den Raten die vereinbart waren. Ich bin davon ausgegangen, als ich die letzte Rate bezahlt hatte, das ich den Brief dann erhalte.

Leider habe ich das kleingedruckte, auf der Rückseite nicht gelesen. Ich musste das FAHRZEUG abliefern und begutachten lassen. Somit hat

man mir einen Kaufpreis mitgeteilt, damit ich das Fahrzeug dann erwerben kann. Dies ist jedoch nicht möglich.



Aus diesem GRUNDE bitte ich Sie, nachdem ich Sie bereits am 29.05. 2015 telefonisch, sowie am 30.05.2015 informiert hatte, das SIE mir bitte Ihre

KONTOVERBINDUNG übermitteln sollen, damit ich die von Ihnen getätigte ANZAHLUNG zurück überweisen kann!



Bitte senden Sie mir Ihre Kontoverbindung zu.



P.S. bin zur Zeit nicht im Lande…. Falls die E-Mails nicht sofort beantwortet werden, bitte um etwas Geduld!

Ich werde meinen Sohn anweisen, die Überweisung dann zu veranlassen.

Voraussichtlich bin ich am Freitag den 19.06.2015 wieder in Deutschland.



Mit freundlichen Grüßen

Scheinbar ist es zwecklos sich einen Anwalt zunehmen. Besitzer war er scheinbar nie von dem Fahrzeug. Lohnt sich der ganze Aufwand für eine Entschädigung steht mir überhaupt eine zu ?

ich könnte Kotzen ..........
 
Falls du die Anzahlung zurück erhalten solltest, würde ich das ganze unter "Erfahrung" ad acta legen.
Es gibt immer wieder unglaubliche Geschichten... *Kopfschüttel*
 
Moin moin!

Hatte ich irgendwie befürchtet....

1. Anfechtung wegen Irrtum (§ 119 II BGB) dürfte möglich sein.

2. Aus seinem Vertragsrücktritt entsteht dir aber ein Schaden. Die Ersatzpflicht des Anfechtenden (= Verkäufer) entsteht aus § 122 BGB. Du kannst Schadenersatz STATT der Leistung (§ 280 III BGB) geltend machen. Das wird auch gerne als "Deckungskauf" bezeichnet. Bedeutet: du suchst (und kaufst) ein Fahrzeug gleicher Art und Güte, also in einem vergleichbaren Zustand. Falls du dafür MEHR bezahlen musst, als bei deinem aktuellen "Verkäufer", ist die Differenz dein Schadenersatz. Und natürlich dein zusätzlicher Aufwand. Also zu mehreren Fahrzeugen hinfahren und besichtigen. Spritkosten, Arbeitszeit, Verpflegungsmehraufwand... Da kannst du schon ein kleines Sümmchen zusammen rechnen.

Und nun zu deiner Frage: Lohnt sich der Anwalt? --> JA!!! Es sei denn, du möchtest die unter 2. beschriebene Kohle nicht haben.

Und zum Schluss noch etwas für alle, die die "Keule" als unangemessen betrachten, weil ja der arme Verkäufer sich das selbst auch ganz anders vorgestellt hat: wir leben nunmal in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik. Und das ist auch gut so. Denn sonst könnte ja jeder machen, was er will und der TE wäre dem hilflos ausgeliefert.

LG,
Ingo
 
Moin moin!

Hatte ich irgendwie befürchtet....

1. Anfechtung wegen Irrtum (§ 119 II BGB) dürfte möglich sein.

2. Aus seinem Vertragsrücktritt entsteht dir aber ein Schaden. Die Ersatzpflicht des Anfechtenden (= Verkäufer) entsteht aus § 122 BGB. Du kannst Schadenersatz STATT der Leistung (§ 280 III BGB) geltend machen. Das wird auch gerne als "Deckungskauf" bezeichnet. Bedeutet: du suchst (und kaufst) ein Fahrzeug gleicher Art und Güte, also in einem vergleichbaren Zustand. Falls du dafür MEHR bezahlen musst, als bei deinem aktuellen "Verkäufer", ist die Differenz dein Schadenersatz. Und natürlich dein zusätzlicher Aufwand. Also zu mehreren Fahrzeugen hinfahren und besichtigen. Spritkosten, Arbeitszeit, Verpflegungsmehraufwand... Da kannst du schon ein kleines Sümmchen zusammen rechnen.

Und nun zu deiner Frage: Lohnt sich der Anwalt? --> JA!!! Es sei denn, du möchtest die unter 2. beschriebene Kohle nicht haben.

Und zum Schluss noch etwas für alle, die die "Keule" als unangemessen betrachten, weil ja der arme Verkäufer sich das selbst auch ganz anders vorgestellt hat: wir leben nunmal in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik. Und das ist auch gut so. Denn sonst könnte ja jeder machen, was er will und der TE wäre dem hilflos ausgeliefert.

LG,
Ingo


Ich werd direkt Montag morgen den Anwalt mit den neuesten Sachen konsoltieren. Genau das was du sagst sagte er mir auch. Ich habe echt nicht gedacht das es solche idioten auf der Welt gibt. Aber wir sind so erbost über diese Situation. Am liebsten würd ich ihn :13whipz: .......

Wir werden euch weiter auf dem laufendenhalten

Top Forum super leutz :12thumbsu
 
Moin moin!

Hatte ich irgendwie befürchtet....

1. Anfechtung wegen Irrtum (§ 119 II BGB) dürfte möglich sein.

2. Aus seinem Vertragsrücktritt entsteht dir aber ein Schaden. Die Ersatzpflicht des Anfechtenden (= Verkäufer) entsteht aus § 122 BGB. Du kannst Schadenersatz STATT der Leistung (§ 280 III BGB) geltend machen. Das wird auch gerne als "Deckungskauf" bezeichnet. Bedeutet: du suchst (und kaufst) ein Fahrzeug gleicher Art und Güte, also in einem vergleichbaren Zustand. Falls du dafür MEHR bezahlen musst, als bei deinem aktuellen "Verkäufer", ist die Differenz dein Schadenersatz. Und natürlich dein zusätzlicher Aufwand. Also zu mehreren Fahrzeugen hinfahren und besichtigen. Spritkosten, Arbeitszeit, Verpflegungsmehraufwand... Da kannst du schon ein kleines Sümmchen zusammen rechnen.

Und nun zu deiner Frage: Lohnt sich der Anwalt? --> JA!!! Es sei denn, du möchtest die unter 2. beschriebene Kohle nicht haben.

Und zum Schluss noch etwas für alle, die die "Keule" als unangemessen betrachten, weil ja der arme Verkäufer sich das selbst auch ganz anders vorgestellt hat: wir leben nunmal in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik. Und das ist auch gut so. Denn sonst könnte ja jeder machen, was er will und der TE wäre dem hilflos ausgeliefert.

LG,
Ingo

Das erachte ich für eine gewagte Ausführung.
Denn § 122 BGB beschränkt den Schadensersatzanspruch auf das bloße negative Interesse (Vertrauensschaden). Daher ist der Umfang daraus deutlich eingeschränkt gegenüber denjenigen des positiven Interesses (Erfüllungsinteresse), wie ihn §§ 280 I, III, 281 BGB vorsehen würden.

Letztere sind aber "verschlossen", da die wirksame Anfechtung das angefochtene Rechtsgeschäft als von Anfang an nichtig macht (§ 142 I BGB). Sinngemäß also: ohne Verpflichtung gibt es auch keine Erfüllung.

Man kann jetzt natürlich einen Anwalt konsultieren und sich eine konkrete Rechtsberatung holen, voraussichtlich gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen und ein großes Buhei darum machen. Wirklich erfolgsversprechend scheint es jedoch nicht nach dem hier dargestellten.

Daher würde ich lieber die Anzahlung zurückverlangen (was er ohnehin machen möchte) und ggf. noch etwas Aufwendungsersatz aufschlagen. Mehr Stress würde ich mir deswegen nicht ans Bein binden wollen.
 
... Und zum Schluss noch etwas für alle, die die "Keule" als unangemessen betrachten, weil ja der arme Verkäufer sich das selbst auch ganz anders vorgestellt hat: wir leben nunmal in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik. Und das ist auch gut so. Denn sonst könnte ja jeder machen, was er will und der TE wäre dem hilflos ausgeliefert. ...
Ohne an der rechtlichen Diskussion teilnehmen zu wollen: Auch in einem Rechtsstaat kann - und sollte - man sich ruhig überlegen, ob die Durchsetzung eines etwaig vorhandenen Rechts in einem angemessenen Verhältnis zu Aufwand, Kosten und Ärger stehen. Spätestens unter dieser Prämisse könnte sich im Rahmen einer konkreten anwaltlichen Beratung recht schnell herausstellen, dass ein Vorgehen hier eher wenig persönlichen Nutzen bringt.

Unterstellt ist dabei natürlich, dass die Anzahlung durch den Verkäufer zurückgezahlt wurde oder kurzfristig wird.
 
Stand der Dinge bei uns ist so ...........

Wir sind uns mit dem "Verkäufer" des Fahrzeuges ohne Anwalt einig geworden.

Ich habe meine Anzahlung + Schadensersatz erhalten. ;)

Vor gut zwei Wochen habe ich mir ein neues Fahrzeug angeschaut. Dieses wird morgen endlich unseres sein.

Mehr Details werden folgen..........

Mfg

Dennis Denise
 
Kannst gerne vorbei kommen. Ich habe gehört das du so gerne putzt :whistle:
Er hätte es nötig :rolleyes3
 
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