HJS 200er Kats + Leistungssteigerung, Erfahrung TÜV?

Kurze Anmerkung:

Kann es sein, daß es bei Schmickler gar kein Gutachten als solches gibt für die Leisungssteigerung? Ich hatte nämlich als ich mein FW hab einstellen lassen, mal nachgefragt. Es gibt zwar TÜV aber es gibt in dem Sinne kein Gutachten, welches der Prüfer berücksichtigen haette können bzw müssen. Daher wird die Eintragung eben so eingetragen, dass keine vorherigen Änderungen berücksichtigt werden.
Aus diesem Gutachten würde dann ersichtlich sein, dass es zu keiner Veränderung der Werte bzgl Abgas, Lautstärke etc durch Leistungssteigerung kommt und somit haette er die DPs dann doch eingetragen?!

Es gibt für die Leistungssteigerung aber ein Abgasgutachten und das ist nicht mit der HJS Pipe erstellt worden.
So mit kann das nicht zusammen eingetragen werden.
 
Hallo, ich kann dir nur sagen das du die HJS Downpipe nicht, zusammen mit Tuningstufe von Schmickler , eingetragen bekommst. Ich habe heute bei LW angerufen, dort hat man mir das defenitiv mitgeteilt, dass einen TÜV Eintrag in der Konstellation nicht möglich sei.
So schaut es leider aus.
Gruß
 
Richtig so würde es mir auch erklärt. Es müßte ein Gutachten vorliegen von der LS aus der hervor geht das Emissionswerte Lautstärke Abgas etc der Serie entsprechen unverändert sind. Dann könnte es wohl gehen
 
Richtig so würde es mir auch erklärt. Es müßte ein Gutachten vorliegen von der LS aus der hervor geht das Emissionswerte Lautstärke Abgas etc der Serie entsprechen unverändert sind. Dann könnte es wohl gehen

müsste das nicht auch gehen wenn Lightweight versichert das die HJS Kats wie Serienkats zu behandeln sind?
 
Wenn LightWeight das versichert bringt es vermutlich genauso viel, wie wenn Max Mustermann das versichert. Das muß im Rahmen eines Abgas- und Lärmgutachtens ermittelt und bestätigt werden. Auf Basis dieses Gutachtens kommt dann in die Papiere der Eintragung, ob sich die Werte verschlechtern oder ggü. Serie gleich bleiben. Dann liegt es bei der Eintragung einer LS noch immer im Ermessen des TÜV Prüfers, ob er die Kats als gleichwertig zur Serie, quasi wie einen Austauschkat, betrachtet. Ob das dann bei genauerer Prüfung standhält, ist eine andere Sache. Die Kats haben dummerweise keine ECE Zulassung...
 
@zz304 am Ende... wird das wohl genau so mein Weg gewesen sein...

LW versichert ober bescheinigt in dieser Richtung nichts... und HJS scheinbar auch nicht. Mit einem solchen Papier vom Hersteller hätte ich ganz gute Karten... aber macht keiner... das Gutachten von LW wird auch TÜV intern nicht zur Einsicht für einen anderen Prüfer weitergegeben.

Und wenn ich so oben schaue... hat sich auch keiner gemeldet, der die HJS mit LS in den Papieren stehen hat...
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn ich so oben schaue... hat sich auch keiner gemeldet, der die HJS mit LS in den Papieren stehen hat...

Würde dir auch nichts bringen, weil nicht auf dein FZ anwendbar/übertragbar, selbst wenn das andere FZ zu 100% deinem entspricht. Darum heißt es Einzelabnahme.
 
Kurze Anmerkung:

Kann es sein, daß es bei Schmickler gar kein Gutachten als solches gibt für die Leisungssteigerung? Ich hatte nämlich als ich mein FW hab einstellen lassen, mal nachgefragt. Es gibt zwar TÜV aber es gibt in dem Sinne kein Gutachten, welches der Prüfer berücksichtigen haette können bzw müssen. Daher wird die Eintragung eben so eingetragen, dass keine vorherigen Änderungen berücksichtigt werden.
Aus diesem Gutachten würde dann ersichtlich sein, dass es zu keiner Veränderung der Werte bzgl Abgas, Lautstärke etc durch Leistungssteigerung kommt und somit haette er die DPs dann doch eingetragen?!

Da mußt du etwas mißverstanden haben. Für die Leistungssteigerungen von Schmickler gibt es mit Sicherheit Gutachten bzw. entsprechenden Papierkram aus dem Abgaslabor und von der Geräuschmessung. Bei der V2(+) bekommt man im Rahmen der Eintragung den Stand-"Lärm", der im Schein steht, auf 94dB erhöht.
Der TÜV Prüfer berücksichtig immer evtl. vorhandene Änderungen, zumindest wenn er gewissenhaft arbeitet. Dabei kann er durchaus zu dem Schluß kommen, daß gewisse Änderungen nach aktuellen Vorschriften oder auf Grund fehlender Gutachten nicht in Kombination eintragbar sind, wie in diesem Fall Leistung plus geänderte Kats.
 
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