keulejr
junger Oldie-Cruiser
- Registriert
- 2 Februar 2014
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Man muss sich das mal vor Augen führen, Einspruch vor knapp einem halben Jahr eingelegt und kurz vor Ultimo reagiert die „Dame“ der Bußgeldstelle mit den Worten: ich habe Ihren Widerspruch an die zuständige Staatsanwaltschaft? weitergeleitet. Bin ich jetzt ein Schwerverbrecher, weil ich zu Unrecht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein soll?
Ich habe jegliches Vertrauen in unseren Rechtsstaat verloren.
Mit Verlaub, aber weshalb verlierst du das Vertrauen in den Rechtsstaat, wenn diese nach Recht und Gesetz verfährt.
Dein Einspruch wurde von der Behörde zur Kenntnis genommen, für zulässig erachtet und die Angelegenheit noch einmal geprüft. Gleichwohl kam diese zum Entschluss, den Bußgeldbescheid aufrechtzuerhalten. Damit MUSS die Behörde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben, welche das Verfahren übernimmt. Diese prüft noch einmal und entscheidet, ob der Bußgeldbescheid zurückgenommen oder das Ganze dem zuständigen Amtsgericht weitergeleitet wird.
All das kann man in kürzester Zeit in § 69 OWiG nachlesen und sich anschließend darüber erfreuen, wie sehr der Rechtsstaat eigentlich auf Selbstkontrolle ausgerichtet ist. In anderen Ländern wird deine Geschwindigkeit geschätzt, die nach Gutdünken eine Strafe gegeben und diese im Zweifel unmittelbar vollstreckt.
Ärgerlich mag dann vielleicht noch sein, dass es Zeit braucht. Doch wen wundert's? Jahrelang wurde Sparkurs gefahren. Derweil legen jeden Tag Betroffene Einsprüche gegen Bußgeldbescheide ein. Irgendwann kommt es halt zu Verzögerungen. Und diese spielen im Zweifel den Betroffenen ebenfalls "in die Karten" (vgl. § 33 Abs. 3 S. 2 OWiG).


) geht, kann selbiges die lange Verfahrensdauer ebenfalls zu deinen Gunsten berücksichtigen. Und wieder kannst du dabei nur "gewinnen".