Ich brauche mal Euren Rat… Polizisten und Juristen… Könnt Ihr mir helfen/erklären?

Man muss sich das mal vor Augen führen, Einspruch vor knapp einem halben Jahr eingelegt und kurz vor Ultimo reagiert die „Dame“ der Bußgeldstelle mit den Worten: ich habe Ihren Widerspruch an die zuständige Staatsanwaltschaft? weitergeleitet. Bin ich jetzt ein Schwerverbrecher, weil ich zu Unrecht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein soll?

Ich habe jegliches Vertrauen in unseren Rechtsstaat verloren.

Mit Verlaub, aber weshalb verlierst du das Vertrauen in den Rechtsstaat, wenn diese nach Recht und Gesetz verfährt.

Dein Einspruch wurde von der Behörde zur Kenntnis genommen, für zulässig erachtet und die Angelegenheit noch einmal geprüft. Gleichwohl kam diese zum Entschluss, den Bußgeldbescheid aufrechtzuerhalten. Damit MUSS die Behörde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben, welche das Verfahren übernimmt. Diese prüft noch einmal und entscheidet, ob der Bußgeldbescheid zurückgenommen oder das Ganze dem zuständigen Amtsgericht weitergeleitet wird.

All das kann man in kürzester Zeit in § 69 OWiG nachlesen und sich anschließend darüber erfreuen, wie sehr der Rechtsstaat eigentlich auf Selbstkontrolle ausgerichtet ist. In anderen Ländern wird deine Geschwindigkeit geschätzt, die nach Gutdünken eine Strafe gegeben und diese im Zweifel unmittelbar vollstreckt.

Ärgerlich mag dann vielleicht noch sein, dass es Zeit braucht. Doch wen wundert's? Jahrelang wurde Sparkurs gefahren. Derweil legen jeden Tag Betroffene Einsprüche gegen Bußgeldbescheide ein. Irgendwann kommt es halt zu Verzögerungen. Und diese spielen im Zweifel den Betroffenen ebenfalls "in die Karten" (vgl. § 33 Abs. 3 S. 2 OWiG).
 
Mit Verlaub, aber weshalb verlierst du das Vertrauen in den Rechtsstaat, wenn diese nach Recht und Gesetz verfährt.

Dein Einspruch wurde von der Behörde zur Kenntnis genommen, für zulässig erachtet und die Angelegenheit noch einmal geprüft. Gleichwohl kam diese zum Entschluss, den Bußgeldbescheid aufrechtzuerhalten. Damit MUSS die Behörde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben, welche das Verfahren übernimmt. Diese prüft noch einmal und entscheidet, ob der Bußgeldbescheid zurückgenommen oder das Ganze dem zuständigen Amtsgericht weitergeleitet wird.

All das kann man in kürzester Zeit in § 69 OWiG nachlesen und sich anschließend darüber erfreuen, wie sehr der Rechtsstaat eigentlich auf Selbstkontrolle ausgerichtet ist. In anderen Ländern wird deine Geschwindigkeit geschätzt, die nach Gutdünken eine Strafe gegeben und diese im Zweifel unmittelbar vollstreckt.

Ärgerlich mag dann vielleicht noch sein, dass es Zeit braucht. Doch wen wundert's? Jahrelang wurde Sparkurs gefahren. Derweil legen jeden Tag Betroffene Einsprüche gegen Bußgeldbescheide ein. Irgendwann kommt es halt zu Verzögerungen. Und diese spielen im Zweifel den Betroffenen ebenfalls "in die Karten" (vgl. § 33 Abs. 3 S. 2 OWiG).
Deine Argumente mögen ja durchaus plausibel klingen, Fakt ist aber: beim ersten mal habe ich Widerspruch erhoben und nach EINER Woche wurde der abgelehnt. Dann hat mein Anwalt erneut Widerspruch eingelegt und diesmal dauerte es 5 1/2 Monate, also 2 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist?

In beiden Fällen wurde das durch dieselbe Sachbearbeiterin bearbeitet, also wo ist hier die Logik?

Ich mag mir das ja durchaus einbilden aber für mich bleibt da ein übler Nachgeschmack. Die hat sich gedacht, dann gibt der halt seinen Lappen in den Sommermonaten ab und dann ist nix mit Urlaub mit dem Wohnwagen.
 
Deine Argumente mögen ja durchaus plausibel klingen, Fakt ist aber: beim ersten mal habe ich Widerspruch erhoben und nach EINER Woche wurde der abgelehnt. Dann hat mein Anwalt erneut Widerspruch eingelegt und diesmal dauerte es 5 1/2 Monate, also 2 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist?

… wo ist hier die Logik?

Ich mag mir das ja durchaus einbilden aber für mich bleibt da ein übler Nachgeschmack. Die hat sich gedacht, dann …
Gute Güte, wenn du nach all den Erläuterungen deinen Holzweg immer noch nicht verstanden hast, dann sind Hopfen und Malz wohl verloren. :eek: :o

Unterstellt dein Chef dir auch gleich bösen Willen, wenn du für die eine Arbeit mal länger brauchst als für die andere?! Die hier so reichlich bemühte Sachbearbeiterin denkt sich jedenfalls gar nix bei alldem. Der sind du und dein Vergehen völlig egal, die arbeitet einfach die Fälle der Reihe nach ab. Dass ggf. sorgfältiger geprüft wird, wenn sich der RA einschaltet und dass auf Fristabläufe geachtet wird, das sollte einem eigentlich schon der eigene, halbwegs gesunde Menschenverstand verraten.

Aber klar: Die Welt ist gegen dich. Keine Frage.
 
Naja, dass unser Rechtsstaat Schlagseite bekommen hat, dürfte nach den Ereignissen der letzten Jahre kaum mehr bestreitbar sein…
Sicherlich ist darauf nicht jedes Ärgernis zurückzuführen, oftmals sind sicherlich Überbelastung, Unvermögen usw. ursächlich.

Aber als Bürger, der seit seiner Zeit auf den Rechtsstaat vertraut hatte, sind mir doch die letzten Jahre erhebliche Zweifel gekommen.
Und trotz im Nachhinein objektivem Unrechts, wird so gut wie nichts aufgearbeitet. Natürlich geht der Staat nicht gegen sich selbst vor, auch wenn er das wohl müsste…
All das „leert“ (lehrt) mich, meine zukünftigen Erwartungen an den Rechtsstaat sehr weit unten zu nivellieren.
Gleiches gilt im Übrigen für unsere Regierung: Inkompetenz, nicht nur in den vordersten Reihen, die sich mit Gewalt an ihren (oft einzigen)Job klammert! Jemand mit Erinnerungslücken, mit eigenem Wahrheitsverständnis oder naivstem internationalen Auftritten sollte schon längst zurückgetreten sein…
Auch hier: keine (positive) Erwartungshaltung mehr von meiner Seite.

Lösung: Cocooning…👍😁 (hier am Land ist das noch möglich)
 
Wieso brauchen die 5 Monate um auf einen simplen Geschwindigkeitsverstoß zu reagieren?

beim ersten mal habe ich Widerspruch erhoben und nach EINER Woche wurde der abgelehnt. Dann hat mein Anwalt erneut Widerspruch eingelegt und diesmal dauerte es 5 1/2 Monate, also 2 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist?

Die Antwort ist simpel: weil sie es können!

Ich hatte neulich ein Gespräch mit jemandem, dessen Frau auf einer Behörde arbeitet. Sie hat wohl mal einige Fälle eine Weile liegen lassen und als er fragte, warum sie die nicht bearbeitet, obwohl sie doch Zeit dafür hätte, hat sie wohl ganz entrüstet geantwortet, dass die Frist doch noch eine Weile läuft!
Beamtentum at it’s best 😂
 
Die hat sich gedacht, dann gibt der halt seinen Lappen in den Sommermonaten ab und dann ist nix mit Urlaub mit dem Wohnwagen.
Das stimmt so nicht, du erhältst einen Zeitraum innerhalb dessen du nach freier Wahl den Führerschein hinterlegst.
Der wird nicht unwillkürlich und sofort abverlangt.
So war es zumindest bei zwei Arbeitskollegen von mir.

Ich selber kann nicht mitreden, da ich seit 1975 im Besitz des Führerscheins bin und bis heute insgesamt Null Punkte gesammelt habe.


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Dann hat mein Anwalt erneut Widerspruch eingelegt und diesmal dauerte es 5 1/2 Monate, also 2 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist?

Das sind normale Vorgehensweisen in Behörden, das Bearbeitungsvorgänge nach Wiedervorlagefristen erfolgen. Und diese orientieren sich durchaus auch an Fristen.

In beiden Fällen wurde das durch dieselbe Sachbearbeiterin bearbeitet, also wo ist hier die Logik?

Du benötigst keine Logik. Es zählt die Rechtmäßigkeit des behördlichen Handelns.

Mag vielleicht alles ärgerlich anmuten. Aber wie @Brummm bereits anmerkte, bist du bei der Sachbearbeitung nur einer von x Vorgängen. Ob du in den Urlaub fährst, wird dort weder bekannt sein, noch jemanden interessieren, weil es für die Entscheidung zunächst vollkommen unerheblich sein dürfte.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wieso du dich aufregst. Solltest du nicht vielmehr alles daran setzen, das Verfahren vor sich "hindümpeln" zu lassen und auf die Verjährung spekulieren. Du kannst doch dabei nur "gewinnen". Selbst wenn es noch vor Gericht (wo es ebenfalls Wiedervorlagefristen gibt :X) geht, kann selbiges die lange Verfahrensdauer ebenfalls zu deinen Gunsten berücksichtigen. Und wieder kannst du dabei nur "gewinnen".

Und das hat - egal was man von selbiger halten mag - mit der aktuellen Politik nichts zu tun. Die Sparmaßnahmen liegen deutlich länger zurück, welche zu gegenwärtigen Personaldecke führte. Und Bußgeldverfahren laufen noch deutlich länger nach ähnlichem Schema.
 
Das stimmt so nicht, du erhältst einen Zeitraum innerhalb dessen du nach freier Wahl den Führerschein hinterlegst.
Wie Du richtig zitierst, gilt das nur für Ersttäter.
Ich kenne das leider auch so: Beim ersten Mal habe ich mir die Weihnachtszeit ausgesucht und konnte die 4 Wochen gut überstehen. Beim zweiten Mal wurde festgelegt, wann ich zu Fuß zu gehen habe.

Tim
 
Das ist mir hier völlig egal. Ich verstehe schon den absurden Polizeieinsatz mit vier Polizisten nicht. Die dürfen dann in der Verhandlung alle als Zeuge antanzen. Und hoffentlich „ertrinken“ sie vorher in dämlichen Stellungnahmen…

Die ganze Chose stinkt zum Himmel.
Bei mir war es vor zig Jahren ähnlich. Ein Polizist privat unterwegs hat gesehen, dass ich als Rechtsabbieger bei "Rot" über die Ampel gefahren bin, wobei die Ampel schon mind. ein Meter hinter mir war als sie auf rot umschaltete und ich in der Kurve (ein Auto war noch vor mir) wegen Fußgänger die nur sehr langsam über die Fußgängerampel laufen konnten. Beim Überqueren der Ampel war sie für noch grün. Laut Anwalt hätte ich in der Kurve aber stehen bleiben müssen und hätte nicht mehr auf die Straße einfahren dürfen. Der Polizist sollte dazu jegliche Kleinigkeit des Rotlichtverstoßes beschreiben, was er aber nicht konnte und deshalb wurde alles eingestellt.
 
Das kann ich Dir sagen: Populismus, Polemik und Generalverdacht sind es, die nicht stimmen in diesem Land.

Mag sich den Schuh anziehen, wem er passt.

Tim

Und es wird sofort hyperventiliert, und nach 2 min Hyperventilieren ist der Scholz schuld.

Nicht, dass der nicht an allem Möglichen schuld wäre, aber beim Bußgeldbescheid kann er mal gerade nix dafür.
 
Naja, dass unser Rechtsstaat Schlagseite bekommen hat, dürfte nach den Ereignissen der letzten Jahre kaum mehr bestreitbar sein…
Sicherlich ist darauf nicht jedes Ärgernis zurückzuführen, oftmals sind sicherlich Überbelastung, Unvermögen usw. ursächlich.

Aber als Bürger, der seit seiner Zeit auf den Rechtsstaat vertraut hatte, sind mir doch die letzten Jahre erhebliche Zweifel gekommen.
Und trotz im Nachhinein objektivem Unrechts, wird so gut wie nichts aufgearbeitet. Natürlich geht der Staat nicht gegen sich selbst vor, auch wenn er das wohl müsste…
All das „leert“ (lehrt) mich, meine zukünftigen Erwartungen an den Rechtsstaat sehr weit unten zu nivellieren.
Gleiches gilt im Übrigen für unsere Regierung: Inkompetenz, nicht nur in den vordersten Reihen, die sich mit Gewalt an ihren (oft einzigen)Job klammert! Jemand mit Erinnerungslücken, mit eigenem Wahrheitsverständnis oder naivstem internationalen Auftritten sollte schon längst zurückgetreten sein…
Auch hier: keine (positive) Erwartungshaltung mehr von meiner Seite.

Lösung: Cocooning…👍😁 (hier am Land ist das noch möglich)

Du liest Dich wie ein Klimakleber
 
also nur nicht aufregen...wenn man erwischt wurde und man ein Verkehrsvergehen begangen hat, dann sollte man auch dazu stehen. Dass jeder mal einen schwachen Augenblick beim Fahren hat, wissen wir. Leider sieht der Gesetzgeber kein Pardon für einen schwachen Moment mehr vor. Auch das Augenblickversagen gibt es imho nicht mehr.
Also wenn es einen erwischt kann man zwar hoffen dass entweder der Rechtsakt nicht vorschiftsgemäss durchgezogen wird (Verfahrensfehler) oder das Beweismaterial (Zeugen, Fotos usw) nicht genügend Aussagekraft haben.
Wenn beides nicht eintritt, dann ist es halt so, man nennt das auch meistens "erzieherische" Massnahme...so stand es bei meinem Fahrverbot im Gerichtsurteil. Ich muss noch abgeben, mental hab ich mich auch noch nicht damit angefreundet, aber die Realität wird mich da einholen und dann ist es halt so. Ich mach 3 Wochen im Ausland Urlaub, dann ist es easy.
 
Meine Blitzersache wird immer interessanter. Ausgangssituation war: ich wurde mit meinem Wohnwagengespann mit 81 km/h von einem festen Blitzer angeblich innerorts geblitzt (ihr kennt ja diese „Starenkasten“). Tatsächlich befand ich mich außerorts und da galt Tempo 70.

Laut Bußgeldbescheid befand ich mich innerorts und wurde von einem mobilen Blitzer geblitzt, und zwar mit dem TraffiStar S350 (das sind die modernen Säulen, die entweder fest installiert sind oder mobil eingesetzt werden).

Jetzt wirds interessant: diese Blitzer speichern keine Rohmessdaten, was zur Folge hat, dass man keine Möglichkeit hat im nachhinein durch einen Sachverständigen die Daten auslesen zu lassen. Es gibt ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht Saarland, dass in letzter Instanz die Urteile der anderen Gerichte kassiert hat. Desweiteren rügt das Gericht die fehlenden Rohmessdaten. Aus diesem Grund wird in einigen Bundesländern dieses Gerät nicht mehr genutzt.

Vorletzten Sonntag habe ich mir den Spaß erlaubt und bin mal zu der Stelle gefahren wo ich geblitzt sein soll und siehe da: kein Starenkasten weit und breit. Jetzt stellt sich mir die Frage: wo ist der Bußgeldbescheid von diesem Blitzer? Dann stellte sich noch heraus, das dieses Dorf eine enge Straße hat. Mein Wohnwagen ist 2,30m breit und man hat zu parkenden Autos auf der rechten und zum Mittelstreifen links gefühlt 5cm Platz. Den möchte ich sehen, der da mit 80 km/h durch donnert.

Jetzt der lustige Teil: die Bußgeldstelle hat uns eine verschlüsselte Datei mit den Rohmessdaten zur Verfügung gestellt. Mein Anwalt rief mich darauf hin an und meinte verwirrt: warum schicken die uns Rohmessdaten, wenn keine gespeichert sind?

Lange Rede, kurzer Sinn. Er hat ein Schreiben mit u.a. dieser Frage aufgesetzt und um Einstellung des Verfahrens gebeten. Nun bin ich mal gespannt was kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unser Bußgeldbescheid ist wohl mittlerweile eingetroffen… Bin ja nicht @home. Unser Anwalt hat aber schon Einspruch eingelegt…

So deute ich zumindest dessen Mail…
 
@jazzoo
Liest sich nach Wechstaben verbuchselt.....is meinem alten Herrn in den 90ern auch mal passiert.....


Greetz

Cap
 
@jazzoo
Liest sich nach Wechstaben verbuchselt.....is meinem alten Herrn in den 90ern auch mal passiert.....


Greetz

Cap


Ist bei uns auch mal passiert. Wir wurden beschuldigt dass wir unser Fahrzeug mit dem Kennzeichen........................... in einer Feuerwehranfahrtszone geparkt haben sollen. Bei dem Kennzeichen handelte es sich dabei um unseren Wohnwagen. Dieser befand sich aber auf einem privaten Gelände eines Bekannten, dass auch noch mit Kamera immer überwacht wurde. Auf Nachfrage haben sie dann nochmal die Notiz vom Schreiberling überprüft und festgestellt dass es sich um einen roten Jeep handelte und nicht um einen Wohnwagen und das Nummernschild wohl verkehrt abgelesen wurde.
Vor zig Jahren hätte ich auch mal eine Radarstrafe bezahlen sollen von einer 30er Zone mit 50km/h, da hatten sie aber gleich den Autotyp dazugeschrieben und da handelte es sich auch nicht um mein Fahrzeug. Damals war die Überwachung noch ausschließlich von der Polizei erlaubt. Jetzt ist die meiste Überwachung ja durch die Kommunen und da wird noch mehr geschlampt als bei der Polizei.
 
Neues Update: meine Rechtsschutzversicherung hat sich bei meinem Anwalt gemeldet. Denen ist auch bekannt, dass dieses Messgerät keine Rohmessdaten speichert und raten davon ab, einen Gutachter zu beauftragen etwas auszulesen, was nicht vorhanden ist.

Meine Hoffnung ist ja, dass die Staatsanwaltschaft die Sache einstellt.
 
Gibt es inzwischen Neuigkeiten?
Gibt es, ich habe einen Gerichtstermin am 04.10.

In der 2 seitigen Begründung für die Anklageerhebung steht u.a. der Satz: „Anhaltspunkte für einen Messfehler sind zurzeit nicht ersichtlich“.

Der Rest sind, Zitat meines Anwalts: Textbausteine auf die ich nicht reagiere.

Mein Anwalt ist also nur auf diesen Satz eingegangen. Kurzfassung: „aufgrund der fehlenden Rohdaten ist nicht überprüfbar, dass der Blitzer ordnungsgemäß geeicht war. Eine Anklage gegen meinen Mandanten ist somit nicht zulässig“.

Meine Rechtsschutzversicherung hat ja bereits die Kostenübernahme eines Gutachters abgelehnt, weil es ja keine Daten gibt die es auszuwerten gibt. Somit hat er das Gericht aufgefordert einen Gutachter zu beauftragen😂

Jetzt warten wir auf eine Reaktion.

Grundsätzlich haben wir uns darauf geeinigt durch alle Instanzen zu gehen, so wie es der Mensch im Saarland gemacht hat.
 
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