it's time to say goodby

AW: it's time to say goodby

:j&::g

:b:b:b

Wo fängt es an, wo hört es auf? Mich nervt es auch, daß ich für alle faulen, dummen, fettleibigen und nikotinsüchtigen, Alkis und sonstige mitzahlen darf.


Nanana, da dürfte doch schon ein Unterschied sein.....;)

Letztlich ist es doch egal ob jemand auf der NS seine Karre zerlegt und diese von der Versicherung bezahlt bekommt oder der "jugendliche Rowdie" oder der "eilige Vertreter" im Straßenverkehr bei überhöhter Geschwindigkeit oder Überholen vor Kurven, Kuppen, Kreuzungen....:b

Nicht falsch verstehen, ich halte mich auch nicht immer an die Regeln....}(

Das ganze nennt man Solidargemeinschaft (gut, ich beteilige mich auch nicht zu 100% (PKV))
 
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Ein Glück ist euch beiden nichts ernsthaftes passiert! Das mit dem ersetzbaren Blech ist ein blöder Spruch, bekommt er doch erst nach einem heftigen Crash seine Relevanz.

was jedoch nicht heißen muss, dass diese auskunft stimmt. anderer sachbearbeiter und man bekommt ggf. eine andere auskunft.

Es ist vollkommen wurscht, was irgendein Versicherungsvertreter da erzählt.

Auskünfte sind wenn es ernst wird absolut bedeutungslos. Was zählt, ist das was in deinen Unterlagen schwarz auf weiß steht - und selbst das ist in der Praxis oftmals Auslegungssache.

Die tatsächliche Leistung einer Versicherung zeigt sich erfahrungsgemäß immer erst im vorliegenden Schadensfall, gerade wenn es um "Summen" geht, die der einzelne nie im Leben als Versicherungsprämie einzahlen wird.

Eine Versicherung ist da, um bis zu einem Schadensfalls ein gutes Gewissen zu haben. ;)
 
AW: it's time to say goodby

da hat er absoluten Quatsch erzählt. Jede Versicherung zahlt bei Schäden im Touriverkehr, mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit.

Das ist ein ständige Diskussion, die seit Jahren läuft, und das Ergebnis ist immer wieder dasselbe.
Es ist versicherungstechnisch gesehen normaler Straßenverkehr auf einer mautpflichtigen Einbahnstraße, es gilt die StVo, keine Rennveranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.
Die Haftpflicht deckt Schäden an anderen Autos und der Strecke ab (wie sollte das sonst wohl funktionieren, wenn man Autos zusammen fahren läßt ohne Versicherungsschutz?), die Vollkasko die eigenen Schäden.
Ausnahme sind eben nur die Fälle grober Fahrlässigkeit, das versuchen die Versicherungen besonders bei Hochgeschwindigkeitsunfällen, z.B. Abflug am Schwedenkreuz mit 200 km/h.

Es ist vollkommen wurscht, was irgendein Versicherungsvertreter da erzählt.

Es gibt Versicherungen, die zumindest bei der VK, die NS, Rennstrecken und Fahrertrainings explizit ausschließen.
 
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Es gibt Versicherungen, die zumindest bei der VK, die NS, Rennstrecken und Fahrertrainings explizit ausschließen.


exakt, so auch die Aussage meiner Versicherung u. eines Freundes von mir, der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist. Und das sind mehr Versicherungen, als man denkt, die dies so handhaben.
 
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Mein Beileid Ralf ! :#
Gott sei Dank ist deinem Sohn und dir nichts passiert! :t
Natürlich Schade um den schönen Zetti doch der besteht ja auch nur aus Blech und ist ersetzbar. Ging mir anfangs der Saison ja "ähnlich"..
Glück im Unglück also .. :t

mfg
Cyril
 
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Tut mir leid, daß dieser Fred jetzt für eine Grundsatzdiskussion zum leidigen Versicherungsthema mißbraucht wird.

Nochmals: Die Nordschleife ist beim Befahren während der Touristenfahrten keine Rennstrecke. Daran gibt es nichts zu rütteln. Eine Touristenfahrt ist kein Fahrertraining und keine Rennveranstaltung. Auch das steht außer Zweifel.

JEDE Versicherung schließt Rennveranstaltungen, gleich auf welcher Strecke, aus. Das hat aber nichts mit Touristenfahrten auf der Nordschleife zu tun.

Sollte eine Versicherung grundsätzlich das Befahren der Nordschleife - gleich unter welchen Umständen - ausschließen, dann wäre das mit Sicherheit nur für die Vollkasko zulässig und selbst da diskutierbar.

Es ist die typische Diskussion von Leuten, die mal was gehört haben von einem Freund, der einen Freund hat, der sich auskennt. Unter den Touristenfahrern ist das ein tägliches Thema, und es gibt dort Juristen, die sich exakt auf diesen Fall spezialisiert haben. Meine Versicherung hat auf Anfrage auch alles ausgeschlossen, dann haben wir nochmals nachgefragt, wo exakt im Vertrag wir diese Ausschlüsse finden könnten. Daraufhin haben sie kleinlaut zugegeben, daß alles abgedeckt ist.
 
AW: it's time to say goodby

Tut mir leid, daß dieser Fred jetzt für eine Grundsatzdiskussion zum leidigen Versicherungsthema mißbraucht wird.

Nochmals: Die Nordschleife ist beim Befahren während der Touristenfahrten keine Rennstrecke. Daran gibt es nichts zu rütteln. Eine Touristenfahrt ist kein Fahrertraining und keine Rennveranstaltung. Auch das steht außer Zweifel.

JEDE Versicherung schließt Rennveranstaltungen, gleich auf welcher Strecke, aus. Das hat aber nichts mit Touristenfahrten auf der Nordschleife zu tun.

Sollte eine Versicherung grundsätzlich das Befahren der Nordschleife - gleich unter welchen Umständen - ausschließen, dann wäre das mit Sicherheit nur für die Vollkasko zulässig und selbst da diskutierbar.

Es ist die typische Diskussion von Leuten, die mal was gehört haben von einem Freund, der einen Freund hat, der sich auskennt. Unter den Touristenfahrern ist das ein tägliches Thema, und es gibt dort Juristen, die sich exakt auf diesen Fall spezialisiert haben. Meine Versicherung hat auf Anfrage auch alles ausgeschlossen, dann haben wir nochmals nachgefragt, wo exakt im Vertrag wir diese Ausschlüsse finden könnten. Daraufhin haben sie kleinlaut zugegeben, daß alles abgedeckt ist.

:t

Man kann alles in einen Vertrag schreiben... Ob es dann auch zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt.
 
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So schade finde ich das garnicht, dass der Threat auch diesen Bereich "behandelt".
Nachdem gottseidan kein Personeneschaden eingetreten ist, kann man sich getrost auch dem Sachschaden zuwenden.

Dieter hat m.M.n. vollkommen recht. Meines Wissens steht in den Bedinungen lediglich etwas von Teilnahme an Rennen.
Rennen ist (in Kurzfassung) definiert: Veranstaltung zum erzielen einer Höchstgeschwindigkeit.
Eine "Touristenfahrt" dient, zumindest im juristischen Sinne, nicht dazu, ebensowenig ein Sicherheitstraining,
auch wenn dies z.B. auf der NS durchgeführt wird.

Dies kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, als ich damals meinen 323i (!) im Brünnchen leicht zersägt habe -
die VK hat die Rep.Kosten der BMW-NL Bonn vollumfänglich erstattet.

Trotzdem schadet es sicherlich nicht, bei seinem VU diesbezüglich einmal explizit nachzuhaken,
mittlerweile gibt's soviele Varianten in den VU-Bedingungen, das man keine generelle Aussage mehr treffen kann.
 
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:j&::g

:b:b:b

Wo fängt es an, wo hört es auf? Mich nervt es auch, daß ich für alle faulen, dummen, fettleibigen und nikotinsüchtigen, Alkis und sonstige mitzahlen darf.


achwas, die finanzieren sich doch eh selber.... :b

1 Schachtel am Tag = 3 Euro Steuer * 365 = 1095 Euro im Jahr * 20 Jahre = 21.900 Euro / Raucher das reicht für eine Diagnose mit ein paar Tagen Krankenstand ;-)
 
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Wie das im Einzelfall bei der HP aussieht, weiß ich nicht. Deshalb habe ich auch VK geschrieben. Hier mal ein Beispiel, von dem ich denke, dass jegliches Fahren auf der NS von der VK ausgeschlossen ist (Wollte ich nämlich abschließen):

http://www.avi.d3.net/seven-ig-lotus/

Im Anhang habe ich mal die betreffende Stelle markiert.

Mathias
 

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Wie das im Einzelfall bei der HP aussieht, weiß ich nicht. Deshalb habe ich auch VK geschrieben. Hier mal ein Beispiel, von dem ich denke, dass jegliches Fahren auf der NS von der VK ausgeschlossen ist (Wollte ich nämlich abschließen):

http://www.avi.d3.net/seven-ig-lotus/

Im Anhang habe ich mal die betreffende Stelle markiert.

Mathias
Schönes Beispiel, wo tatsächlich ein Ausschluß vorliegt. Die HP kann nicht ausgeschlossen werden meiner Meinung nach. Als Autohalter darfst Du auf jeder Strecke fahren, die für den Straßenverkehr zugelassen ist, selbst auf Privatstrecken (z.B. Supermarktparkplatz), und trotzdem gilt der Schutz.
Ob der Ausschluß für die Nordschleife für die VK so Bestand hätte, wäre diskussionsfähig. Zumindest würde ich so eine Versicherung aber nicht abschließen.
 
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Ob der Ausschluß für die Nordschleife für die VK so Bestand hätte, wäre diskussionsfähig. Zumindest würde ich so eine Versicherung aber nicht abschließen.
Habe ich genau deswegen auch nicht gemacht. Aber günstig wäre sie schon gewesen... :9
 
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Ich lese dort aber nicht, dass Touristenfahrten auf der Nordschleife ausgeschlossen sind.
 
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Ich lese dort aber nicht, dass Touristenfahrten auf der Nordschleife ausgeschlossen sind.

Darunter sollen wohl "Privatfahrten" fallen

Trotzdem bleibt ein Diskussionspunkt ob die Nordschleifen eine Rennstrecke ist.
Im Touristenbetrieb ist sie es ausdrücklich nicht und wird es auch nicht dadurch, daß eine Versicherung soetwas schreibt.

Habe jetzt nicht genau gesehen um welche Versicherung es geht aber wenn soetwas von der seven-ig publiziert wird geht es vermutlich um irgendeine Lotus Versicherung. Bei solchen Fahrzeugen ist die Versuchung auf einer Rennstrecke unterwegs zu sein auch größer als bei anderen.
Die allermeisten Versicherungen schreiben soetwas nicht in ihre Verträge einfach weil die Schadensummen die zu begleichen sind (auf der Nordschleife) zu gering sind.
Sonst müssten die vielleicht auch das Fahren im Winter, außerorts bei Dunkelheit,... untersagen.
 
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Wäre halt die Frage was eine Privatfahrt ist. Ich fänd's aber schon komisch wenn eine Versicherung einzelne Teile des öffentlichen Straßenverkehres ausschließen würde.
 
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Hi Ralf,

bin ganz geschockt... habe von dem Unfall erst jetzt gelesen. Zum Glück ist euch beiden NICHTS passiert.

Das M Coupe war klasse aber nichts ist wichtiger als das euch nichts passiert ist.

Bis bald und GUTE Besserung euch beiden!

gruß

Ingmar
 
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Hallo,

auch von mir alles Gute und Gute Besserung!
Auch Schade um den schönen Zetti. Hat mich immer sehr inspiriert!
War auch dieses Jahr sehr oft an der Nordschleife und habe Dein Auto immer gesehen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch einen schwarzen 3l Coupe. Den habe ich leider auch ende Juli im Streckenabschnitt Wippermann weggeschmissen, nicht ganz so schlimm aber für einen
Totalschaden hat es gereicht!

Zum Thema Voll-Kasko: Wenn öffentliche Touristenfahrten sind und man
Voll-Kasko hat zahlt die Versicherung. Meine Versicherung hat gezahlt.

Grüß und hoffentlich bis zum nächsten Jahr
 
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Uppps ...

dann Euch beiden mal eine gute Besserung und das ihr ein QP als Lebensretter dabeigehabt habt.

Schade ums schöne Qp, wieder einer weniger...

Noch weiterhin alles gute *daumendrück*

LG
Thomas
 
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