Kachelmann Prozess

AW: Kachelmann Prozess

Zu 1.) Darauf gibt es u. A. sehr einfache Erklärungen: Wo sollen die Frauen hin? Womit bezahlen? Wie die Einsamkeit ertragen?
Man muss bei solchen Vorfällen die Gesamtsituation sehen, nicht allein die Gewalt. Dann wird vieles klar.

Zu 2.) Einen "Mord an der Seele" kennt unsere Strafrechtsordnung nicht, und das ist sicherlich auch gut so. Daher rechtfertigt sich auch die grundlegende Unterscheidung zwischen Sexual- und Tötungsdelikten. :w

Grüße
Jan

zu 1.) Das ist mir auch klar, daß ein Ausbruch aus diesem "Leben" nicht einfach ist. Ich kann mir nur überhaupt nicht vorstellen diese Dinge für mich persönlich zu ertragen und deshalb tue ich mich schwer dies bei anderen nachzuvollziehen.

zu 2.) Auch hier hast Du natürlich Recht, aber ist es auch gerechtfertigt? Warum verjährt eine Vergewaltigung?

Grüße
Jacky
 
AW: Kachelmann Prozess

Lebenslang....und nie wieder (gehe ich mal von aus) wieder volles, uneingeschränktes Vertrauen zu einem Partner, nie wieder lustvollen Sex und nie wieder Spass an der Liebe.

Ohne das Grauen eines solchen Verbrechens verharmlosen zu wollen: Es ist bei Weitem nicht so, dass die Mehrzahl der Opfer ein Leben lang leidet und/oder lebenslange Folgeschäden davonträgt.

Aber natürlich gibt es diese Fälle, und es sind sicher keine seltenen Ausnahmen - leider. Meiner (eingeschränkten) Wahrnehmung nach zieht besonders der Missbrauch von jungen Menschen und/oder in der Verwandschaft häufig lange und ggf. nie heilende seelische Narben nach sich.
 
AW: Kachelmann Prozess

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zu 2.) Auch hier hast Du natürlich Recht, aber ist es auch gerechtfertigt? Warum verjährt eine Vergewaltigung?
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Das kann ein Strafrechtler sicherlich besser erklären als ich. Meiner dunklen Erinnerung geht unsere Strafrechtsordnung davon aus, dass (a) das Bewusstsein der Schuld im Laufe der Jahre abnimmt, und gleichzeitig die Strafverfolgung immer schwerer wird, was das Risiko falscher Verurteilungen erhöht. Das rechtfertigt es, irgendwann einen Schlussstrich zu ziehen.

Vermutlich ist diese Erklärung aber zu kurz und geht am Kern der Problematik vorbei.

Grüße
Jan
 
... und zwar aus Mangel an Beweisen click
Meine Meinung dazu ist:

1) Der Mann hat "Dreck am Stecken", so viel steht für mich fest. Es lässt sich nur nicht beweisen.
2) Das (mutmaßliche) Opfer hätte nicht lügen und die Geschichte nicht verkaufen dürfen.
3) Das Urteil geht in Ordnung!

Grüße, Herbert
 
Bei dem Spruch handelt es sich um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse, weil im Prozess Aussage gegen Aussage stand und die Indizien gegen den Angeklagten nicht ausreichten. Kachelmann, der im Laufe des Verfahrens vorübergehend 132 Tage in Untersuchungshaft saß, konnte das Gericht als freier Mann verlassen.
Interessante Formulierung.

Am Rande habe ich gerade bei einem Bekannten ein bißchen was von Scheidungsquerelen mitbekommen. Nachdem die Frau so ziemlich alles versucht hat, um ihn finanziell zu ruinieren, hat sie ihn letztlich beschuldigt, ihre gemeinsame Tochter mißbraucht zu haben.
Da steht dann auch Aussage gegen Aussage, eine Handvoll Kinderpsychologen werden aus Äußerungen des Kindes das heraushören, was sie hören wollen. Wenn er Glück hat, bekommt er dann auch einen Freispruch zweiter Klasse, weil ihm nichts nachzuweisen ist?

Leider bleibt eben immer etwas an dem Angeklagten hängen, er wird nie wieder "unschuldig" sein, egal was passiert ist.
 
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1) Der Mann hat "Dreck am Stecken", so viel steht für mich fest. Es lässt sich nur nicht beweisen.
2) ...
3) ...
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Schade dass so eine Aussage von dir kommt, lieber Herbert. :#

Das Recht auf freie Meinungsäußerung in allen Ehren, ich finde es gleichwohl ganz schlimm, wenn Unkundige - die wir hier mangels Teilnahme am Prozess alle sind - einen Menschen dermaßen öffentlich aburteilen. Bitte unterstelle nur einmal ganz kurz, der Mann sei vollständig unschuldig. "Verdient" er solche Meinungsäußerungen dann? Genau solche Äußerungen sind es, die dazu führen, dass immer etwas an der Person hängen bleibt.

Bitte sieh' das auch unter der Prämisse, dass jeder Mensch Opfer solcher Anschuldigungen werden kann.

Das soll weder ein "pro" noch ein "contra" Kachelmann sein, sondern lediglich der Vorschlag, mit derartigen Meinungsäußerungen verantwortungsbewusst umzugehen. Wir hatten hier jüngst einen langen Thread, in dem ein Mensch heftigst vorverurteilt wurde. Nun wurde ein Mensch freigesprochen, und sogar dann bleibt er derjenige mit "Dreck am Stecken". Ist das wirklich angemessen?
 
..... einen Menschen ... aburteilen...
Ich habe nicht "abgeurteilt", ich habe "nur" eine (völlig unmaßgebliche) Meinung geäußert, und das noch in Häkchen gesetzt. Ich sehe den Vorgang aus bestimmten Gründen eher aus Sicht des (mutmaßlichen) "Opfers"!

Und jetzt bitte noch Deine Aussage "Pro Klägerin"! Dann ich schon zufrieden! :)

Grüße, Herbert
 
...
Und jetzt bitte noch Deine Aussage "Pro Klägerin"! ...

Warum sollte ich denn "pro" oder "contra" der (Neben-) "Klägerin" argumentieren? :eek: :o Ich hatte gehofft es sei deutlich geworden, dass ich mir als Unbeteiligter schlicht keine Meinung über Schuld oder Unschuld der Protagonisten erlauben möchte. :s

Schade dass du deine Aussage als"völlig unmaßgeblich" abtust. Die Masse genau solcher Meinungen ist es, welche die Betroffenen mitunter für den Rest ihres Lebens beeinträchtigt.
 
Meine Meinung dazu ist:

1) Der Mann hat "Dreck am Stecken", so viel steht für mich fest. Es lässt sich nur nicht beweisen.
2) Das (mutmaßliche) Opfer hätte nicht lügen und die Geschichte nicht verkaufen dürfen.
3) Das Urteil geht in Ordnung!

Grüße, Herbert

Auszug aus dem Urteil im Wortlaut:
Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau (Name gestrichen) und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben. Nur dann haben Sie den Grundsatz „in dubio pro reo“ verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz „in dubio pro reo“ nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.“

Edit Quelle: http://www.faz.net/artikel/C30857/wortlaut-der-freispruch-fuer-joerg-kachelmann-30424986.html
 
Vielleicht kann ein Jurit hierzu etwas sagen:

Jetzt - nachdem das Urteil gefallen ist - wird Herr Kachelmann noch immer namentlich und mit scharfem Foto in den Medien gezeigt. Die Nebenklägerin hingegen wird anonymisiert und verpixelt. Zu Zeiten, als sie noch mutmassliches Opfer gewesen sein könnte, leuchtet mir das ein. Aber jetzt????

Letztlich ist es doch dadurch so, dass Herr Kachelmann mit dem Prozess in Verbindung bleiben wird, weil er visuell gezeigt wurde. Die Nebenklägerin kann hingegen ein weitgehend unbelastetes Leben führen.

Mich interessiert einfach nur der Sachverhalt. Keineswegs will ich damit "pro" oder"contra" eines Beteiligten argumentieren.
 
Bin kein Jurist, aber das dürfte recht einfach zu beantworten sein.

Herr K. ist ein Mensch der Öffentlichkeit, daher sind seine Persönlichkeitsrechte anders angesiedelt. Er dürfte z.B. nicht über den Zaun seines Anwesens fotografiert werden. Aber wenn er sich öffentlich bewegt, bedarf es keiner erweiterten Erlaubnis.... muss daher nicht gepixelt werden.
Bei der Nebenklägerin ist das schon deutlich anders. Sie ist keine Person der Öffentlchkeit, hat daher über den im Zusammenhang des Prozesses einen Rechtsanspruch auf ihre Persönlichkeitsrechte bzw. deren Unantastbarkeit oder auch Unverletztheit ihrer Person und somit Rechte auch auf entsprechende Bilder. Daher darf sie nur gepixelt gezeigt werden. Würde das unterlassen bleiben, hätte die Nebenklägerin die Möglichkeit alles Rechtsmittel erfolgreich einzusetzen... hin bis zu Schmerzensgeld.
Es sei denn, sie hätte ihr Einverständnis zu Aufnahmen gegeben, dann dürfte sie auch ungepixelt dargestellt werden. Das ist wohl der Presse/Fotografen untersagt geblieben.
 
Ich dachte, die Nebenklägerin sein Moderatorin und Redakteurin bei einem Radiosender?! Somit wäre sie auch eine "Person in der Öffentlichkeit"....
 
Ich dachte, die Nebenklägerin sein Moderatorin und Redakteurin bei einem Radiosender?! Somit wäre sie auch eine "Person in der Öffentlichkeit"....

Beim Radio ist man bei weitem nicht so "öffentlich" wie ein Fernsehmoderator (auch deshalb, weil Radiostationen häufig nur regional gewichtig sind). Aber wenn sie im Vorwege kein Einverständnis erteilte, dass sicherlich durch den Verlauf des Prozesses verstärkt sein dürfte, ansonsten wären die intimen Inhalte nicht unter Ausschluß der Öffentlichkeit erfolgt, so hat das auch darüber hinaus noch seine Gültigkeit.
Ich gehe stark davon aus, dass jeweils eine Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos seitens der NKin unterblieben ist. Daher keine Klaransichten.
 
Ich dachte, die Nebenklägerin sein Moderatorin und Redakteurin bei einem Radiosender?! Somit wäre sie auch eine "Person in der Öffentlichkeit"....

Eine Radiomoderatorin und Redakteurin ist nicht per se eine Person des öffentlichen Lebens. ;)

Deine Frage ist aber eine wirklich Gute, und Thomas' Antwort m. E. auch. :t

Wichtig ist auch: Herr Kachelmann war bereits vor dem Prozess eine Person des öffentlichen Lebens - oder besser gesagt: eine Person der Zeitgeschichte. Das ist etwas anderes, als wenn ein (mutmaßlicher) Täter - oder das (mutmaßliche) Opfer - gerade erst durch einen aufsehenerregenden Prozess in den Blick der Medienberichterstattung gerät.
 
Eine Radiomoderatorin und Redakteurin ist nicht per se eine Person des öffentlichen Lebens. ;)

Deine Frage ist aber eine wirklich Gute, und Thomas' Antwort m. E. auch. :t

Wichtig ist auch: Herr Kachelmann war bereits vor dem Prozess eine Person des öffentlichen Lebens - oder besser gesagt: eine Person der Zeitgeschichte. Das ist etwas anderes, als wenn ein (mutmaßlicher) Täter - oder das (mutmaßliche) Opfer - gerade erst durch einen aufsehenerregenden Prozess in den Blick der Medienberichterstattung gerät.

Danke, Jan!!!! :t
 
In den heutigen Zeiten, wo PR-Agenturen bei Gerichtsprozessen versuchen, über Manipulation der öffentlichen Meinung Einfluß auf den richtenden Menschen ( also auch auf die Richter ) zunehmen, erscheint es mir absurd, eine Meinung zum Urteil zu haben. Neben der Tatsache, daß dass das Urteil ein verbindliches ist, muß man sich im klaren sein, selbst gar nichts zu wissen, aber manipuliert vieles zu meinen.

Gruß
 
Insgesamt muss man wohl festhalten, dass keine Partei mit dem Urteil wirklich zufrieden sein kann:

Die Richter, denn sie konnten den Fall nicht endgültig und nachvollziehbar lösen
Die Staatsanwaltschaft, denn sie kam mit ihrer Forderung nicht durch
Die Nebenklägerin, sie steht als vermeintliche Lügnerin da, denn jeder wird weiter an "seine" Geschichte glauben können
und vor allem Kachelmann selbst, er sitzt zwar nicht im Gefängnis, aber dafür ist sein Image ramponiert, seine Karriere geknickt,
und viel Geld scheint er obendrein auch noch verloren zu haben. Geglückte Rehabilitation sieht anders aus.

Eigentlich schade...
 
Aber was wäre die Alternative gewesen? Nur ein eindeutiges Urteil zu fällen, weil es ansonsten nur Verlierer gibt? Ich bin froh, dass unser Rechtsstaat so ist, wie er ist und Urteile dieser Art ermöglicht.

Ich hoffe nur, das den Beteiligten eine faire Chance auf "ein Leben danach" gegeben wird.
 
Als ich heute morgen die erste Berichterstattung über das Urteil las, war ich spontan überrascht - und enttäuscht -, dass sich die Urteilsbegründung so deutlich gegen die Verteidigung verhielt, die Staatsanwaltschaft dagegen in Schutz nahm.

Nun wüsste ich gerne, wer recht hat: die Verteidigung, als sie das Verhalten der StA kritisiert hat, oder das Gericht, wenn es das Verhalten der Verteidigung kritisiert? Diese Fragen des Verhaltens der Organe des Rechtsstaates finde ich sogar erheblich interessanter, als den Ausgang des Verfahrens.
 
Ist denn der Typ Verteidiger "Schwenn" speziell mit seiner Aggressivität, oder missbraucht er in der Tat das Gericht als Bühne?
 
Aber was wäre die Alternative gewesen? Nur ein eindeutiges Urteil zu fällen, weil es ansonsten nur Verlierer gibt? Ich bin froh, dass unser Rechtsstaat so ist, wie er ist und Urteile dieser Art ermöglicht.
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Es ist der Tat, finde ich, ein ganz wichtiges Element der Rechtsfindung, dass Urteile oft sehr ausführlich begründet werden.

Ist denn der Typ Verteidiger "Schwenn" speziell mit seiner Aggressivität, oder missbraucht er in der Tat das Gericht als Bühne?

Ich kenne ihn nicht. Ein offensives Vorgehen ist in der Tat der Strafverteidigung fast schon immanent. Inwieweit Schwenn aber wirklich recht hatte mit der Diffamierung der Staatsanwaltschaft... ich wüsste es nur zu gerne.
 
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