KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

AW: KASKO-VERSICHERUNSFRAGE EILT!!!!!

Meine Güte gib dir doch nicht den Stress sondern dass Auto einfach in die Vertragswerkstatt zur Reparatur. Machen lassen wirst du es eh und den ganzen Terz mit der Versicherung, ob sich der lohnt wenn du am ende 1.) auf die Mwst. verzichtest und 2.) dann irgendwo billich billich reparieren lässt und dich hinterher ärgerst?

Dann hast du sehr erfolgreich vielleicht 200Eus gespart. Super. Btw 19% Märchensteuer von den 2500€ KVA der Vertragswerkstatt sind auch rund 500Eus. Wenn du nicht gerade wen kennst der eine Werkstatt/Lackiererei hat, denke ich nicht, dass sich das über alles lohnt.

Lustig wäre es natürlich wenn du auf den 2500€ von der Vertragswerkstatt beharrst und dann doch zu der 1500€-Billig-Bude gehst. Das wäre in meinen moralischen Augen schon ganz ganz nahe am Erschwindeln von Leistungen die dir nicht zustehen bis zum bösen B-Wort.

Off-Topic: Der geschädigte hat Anspruch auf Wiederherstellung in einer Werkstatt seiner Wahl, warum kann man ihn dazu dann nicht wirklich zwingen? Ich versteh ja das jeder über sein Auto befinden darf wie er will, aber überall sieht man ständig Leute die sich nennen wir es "abenteuerliche" KVA holen und dann doch nur in der Hinterhofwerkstatt oder gar schwarz notdürftig reparieren lassen um ein geschäft zu machen. Selbst die Einbehaltung der Mwst. scheint das nicht zu bremsen.

Ich will dem TS hier natürlich nichts unterstellen. Nur kommt es mir zweifelhaft vor, wenn ich sehe wie oft Leute - auch hier - direkt nach nem Unfall als allererstes fragen wie sie am besten über KVA abrechnen und wenns geht, wo sie den "besten" bekommen. Nichts gegen Hinterhof oder kleine Werkstätten, nur wenn der Geschädogte selbst diese Reparatur der Vertragswerkstatt vorzieht, warum sollte er die Preisdifferenz quasi ausbezahlt/geschenkt bekommen? Ich meine wegen sonem Scheiss steigen unser aller Beiträge.

Just my 2 Cents


Hallo,

ich bezweifele, daß ich jetzt noch in die Vertgragswerksatt gehen kann
und die Versichrung dann denn Betrag bezahlt.

Muß ich jetzt nicht in die billigere Lackierwerkstatt gehen, trotz
meiner NICHT Werkstatt-Bindung?

Darum geht es mir abschließend!!

Sauerländer
 
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Also reparieren lassen kannst du natürlich weiterhin überall - Schaden an die werkstatt abgetreten und die holen sich dann was sie meinen von der Versicherung - das ist normalerweise stresslos für dich.

Für die abrechnung denke ich brauchst du wirklich Hilfe vom Fach oder eines Anwaltes. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Versicherung die höhere abrechnung einfach so gefallen lässt, nachdem sie ja schon eine günstigere hat.

Also besser professionelle Hilfe, spart Zeit und Nervern, alles andere hier kann nur Spekulation sein.

lg
 
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Laß den KV durch deine Vertragswerkstatt an die Versichherung faxen, mit der Bitte um Bestätigung, bzw. Freigabe zur Reparatur und unterschreibe eine Abtrittserklärung bei der Vertragswerkstatt. Darauf hin muß sich die Versicherung äußern.
 
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Laß den KV durch deine Vertragswerkstatt an die Versichherung faxen, mit der Bitte um Bestätigung, bzw. Freigabe zur Reparatur und unterschreibe eine Abtrittserklärung bei der Vertragswerkstatt. Darauf hin muß sich die Versicherung äußern.

Wenn Die Versicherung aber abblockt, wird die Werkstatt aber nicht reparieren bzw. von Dir die Differenz verlangen.

Wenn Du auf jeden Fall reparieren willst, dann lass es bei der günstigeren Werkstatt machen, damit sparst Du Dir viel Ärger und Rennerei.
Unterm Strich ist es ja egal, wenn der Schaden fachgerecht beseitigt wird.
 
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Die Versicherung wird definitiv bei ihrer Auffassung bleiben, der Anwalt wird sagen:"Das kommt darauf an!" :d bzw. das die Erfolgsaussichten ungewiß sind, da es auf die konkrete Rechtsauffassung des zuständigen Amtsgerichts ankommt.
Sauerländer dürfte also so schlau wie zuvor sein.
 
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Hallo,

ich bezweifele, daß ich jetzt noch in die Vertgragswerksatt gehen kann
und die Versichrung dann denn Betrag bezahlt.

Muß ich jetzt nicht in die billigere Lackierwerkstatt gehen, trotz
meiner NICHT Werkstatt-Bindung?

Darum geht es mir abschließend!!

Sauerländer

Du kannst hingehen wo Du möchtest, musst aber bei Auftragserteilung und/oder Abtretung klar festhalten lassen, dass der Betrag von 1500 nicht überschritten werden darf, da Du nur eine Zusage bis zu dieser Höhe vorliegen hast
 
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Irgendwie kommt mir hier einiges nach Deiner Darstellung auch nicht schlüssig vor.
Du erzählst etwas von einem kleinen Kaskoschaden und die Versicherung ermittelt einen Anspruch der fast nur die Hälfte des KVs ausmacht. Was für ein kleiner Schaden liegt den nun vor?

Dann berücksichtigen die Versicherungen bei ihrer Zusage selbstverständlich auch noch den "Zeitwert". Das bringt natürlich auch noch kleine Abzüge mit sich.
 
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