Da ich fachlich auch nicht ganz unbeleckt bin, gebe ich auch mal meinen Senf dazu.
Wenn es am Fußpunkt einer Vorsatzschale zu solchen Durchfeuchtungen kommt, ist schlicht und ergreifend die Z-Folie nicht eingebaut worden, die die Feuchtigkeit aus der Luftschicht nach außen ableitet, möglicherweise auch intensiv beschädigt. Auf die Schadenseseitigung hat der Bauherr einen Gewährleistungsanspruch, den er auch rechtzeitig(Schadensminderungspflicht) beim Bauunternehmen anmelden muß!
Der Austausch von Fenstern muß mit einer eingehenden Beratung der Mieter einhergehen, damit es eben nicht zu Schimmelschäden an den Stellen kommt, die danach die kälteren sind. Erst dann ist dem Mieter ein fehlerhaftes Verhalten vorzuwerfen.
Auch Häuser, bei denen nur die Fenster getauscht wurden sind auf Dauer, bei richtigem Heiz- und Lüftverhalten schadfrei zu halten. Dies muß ein anderes sein, als mit alten Fenstern, die zum einen eine gewisse Dauerlüftung implementiert hatten, da undicht. Und zum anderen mit der kalten Oberfläche eine Kondensatfalle waren. Angelaufene, alte Fenster stören meist niemanden, genau diese Feuchtigkeit ist an anderer Stelle als Kondensat im Zusammenhang mit Zellulose(Tapeten/Kleister) ein hervorragender Nährboden für Schimmel.
An den TE : Dringendst den Vermieter von der Wichtigkeit eines Ortstermines überzeugen, nach falschem Heiz-Lüftverhalten schauen diese Stellen, schon von der Ausbreitung her, nicht aus. Das Wasser am Fenster schaut nach einer nicht fachgerechten Abdichtung des Fenster-Fußpunktes aus, nicht nach abgelaufenem Kondensat.