Kindersitz in Fahrtrichtug auf Beifahrersitz: erlaubt oder nicht?!

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4 Mai 2005
Moin!

Ich habe einen einjährigen Sohn, den ich gerne in meinem QP mitnehmen möchte (2x pro Woche morgens in die Kita und abends wieder abholen).

Mir ist bekannt, dass man die gegen die Fahrtrichtung montierten Sitzschalen nicht verwenden darf, wenn der Airbag nicht deaktiviert ist.

Und die Deaktivierung beim Z3 ist ja nur für viel Geld beim Freundlichen möglich. Und außerdem nehme ja auch mal Erwachsene mit, und da soll der Airbag ja auch funktionieren.

Fakt ist für mich also, dass der Beifahrerairbag aktiviert bleibt.

Da mein Sohn nun schon groß genug für die Kindersitzgröße ist, die man in Fahrtrichtung montiert, habe ich gedacht, dass Problem mit dem Kauf eines solchen Sitzes lösen zu können, und bin in den Baby-Fachmarkt gefahren um son Teil zu kaufen.

Dort habe ich von der Verkäuferin Folgendes erfahren:
Es gibt Kindersitze in genormten Größen:
Größe 0: Für Babies bis 10kg: montiert gegen die Fahrtrichtung
Größe 0+: Für Babies bis 13kg: montiert gegen die Fahrtrichtung
Größe I: Kinder von 9-18 kg, montiert in Fahrtrichtung
Größe II: Kinder von 15-25kg
etc.

Mein Sohn passt jetzt in Größe I, so einen Sitz wollte ich also kaufen.
Doch die Verkäuferin teilte mir mit, dass auch so ein Sitz nicht auf den Beifahrersitz montiert werde darf, solange der Airbag aktiv ist! Der Grund seien die Gurte, solange das Kind nicht durch den Fahrzeuggurt, sondern durch einen im Sitz integrierten Gurt gehalten wird, sei es nicht zulässig. Das Kind könnte durch den Airbag ersticken. Erst Sitze der Größe II könne/dürfe man verwenden.

Versteh' ich überhaupt nicht!

Kann mir hier jemand sagen, wie das nun wirklich ist? Wer transportiert seinen Nachwuchs in einem Sitz der Größe I im Z3 auf dem Beifahrersitz und hat den Airbag aktiv?
Habt Ihr Gesetzestexte, aus denen hervorgeht, dass es erlaubt oder eben nicht erlaubt ist?

Freu' mich auf Eure Tipps und Hinweise!

Danke und viele Grüße,

Björn
 
AW: Kindersitz in Fahrtrichtug auf Beifahrersitz: erlaubt oder nicht?!

Moin Björn,

da ich diese Frage vor Jahren auch gerne beantwortet haben wollte,
war ich damals bei der Polizei und habe nachgefragt.

Zu meinen Erstaunen konnte es mir keiner sagen.
Mir wurde allerdings die Durchwahl von einem Polizisten gegeben, der den Verkehrsunterricht in Schulen durchführt.

Er hat die Frage mit: Jein beantwortet.

Er gab mir dann ein Heft:

Geschnallt ?! Kinder als Mitfahrer im Auto.
Ein Programm des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. und seine Mitglieder.

Da wird es nicht explizit verboten.

Nehmen Sie niemals einen rückwärts gerichteten Kindersitz nach vorne,
wenn ein Beifahrer-Airbag vorhanden ist!
Auch bei vorwärtsgerichteten Sitzen ist dann Vorsicht geboten:
Der Beifahrer-Sitz sollte so weit wie möglich nach hinten geschoben werden.
Beachten Sie hierzu Hinweise in der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges.
 
AW: Kindersitz in Fahrtrichtug auf Beifahrersitz: erlaubt oder nicht?!

Moin!

@MyZ3
Danke für Dein Posting!
Genau dieses "Jein" höre ich auch immer wieder. Daher meine Frage hier im Forum, um eine definitive Aussage zu erhalten.

Offenbar ist es erlaubt, aber nicht empfohlen. Da ich den Junior nur in Ausnahmefällen mit dem Zetti transportieren werde (2x die Woche zur und von der Kita), werde ich wohl so einen Sitz kaufen. Es gibt sowas ja auch von BMW. Sehen cool aus die Sitze, kosten aber auch ne Kleinigkeit.

Freue mich auf weitere interessante Postings zum Thema!

Danke und viele Grüße,

Björn
 
AW: Kindersitz in Fahrtrichtug auf Beifahrersitz: erlaubt oder nicht?!

Hey,

ich habe mich auch lange mit dem Thema beschäftigt und "niemand wusste nichts genaues nicht".

Seit Mai nehme ich nun den Zwerg im Zetti mit. Kindersitz auch Größe 1, Sitz ganz hinten und oben. Er findet es toll. "Nicht Kombi, Papi Zetti Fahren"

Ich denke wenn Du keinen Billig-Sitz hast und die Schale in Kopfhöhe sehr ausgeprägt ist, ist es ein vertretbares Risiko. Und mit dem Zwerg neben mir fahre ich sowieso wie auf rohen Eiern...

Viele Grüße an die Papis
 
AW: Kindersitz in Fahrtrichtug auf Beifahrersitz: erlaubt oder nicht?!

Moin!

Habe gerade einen Anruf von BMW erhalten. Der BMW-Sitz der Größe I darf nur mit deaktiviertem Airbag verwendet werden! Ich schätze, BMW will sich nur absichern, falls doch was passiert.

Dann kaufe ich eben einen anderen Sitz, muss ja nicht von BMW sein.

Ich habe allerdings kein gutes Gefühl. Wenn ich nun einen solchen Sitz kaufe, und in der Bedienungsanleitung steht, man darf ihn nur bei Deaktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz montieren, und es passiert was, kann man mir dann Fahrlässingkeit vorwerfen, und die Versicherung bezahlt nicht? Echt ätzend.

Gibt es vielleicht einen Sitz der Größe I, bei dem in der Bedienungsanleitung nichts entsprechendes drinsteht?

Danke und viele Grüße,

Björn
 
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