bjoern_krueger
Fahrer
- Registriert
- 4 Mai 2005
Moin!
Ich habe einen einjährigen Sohn, den ich gerne in meinem QP mitnehmen möchte (2x pro Woche morgens in die Kita und abends wieder abholen).
Mir ist bekannt, dass man die gegen die Fahrtrichtung montierten Sitzschalen nicht verwenden darf, wenn der Airbag nicht deaktiviert ist.
Und die Deaktivierung beim Z3 ist ja nur für viel Geld beim Freundlichen möglich. Und außerdem nehme ja auch mal Erwachsene mit, und da soll der Airbag ja auch funktionieren.
Fakt ist für mich also, dass der Beifahrerairbag aktiviert bleibt.
Da mein Sohn nun schon groß genug für die Kindersitzgröße ist, die man in Fahrtrichtung montiert, habe ich gedacht, dass Problem mit dem Kauf eines solchen Sitzes lösen zu können, und bin in den Baby-Fachmarkt gefahren um son Teil zu kaufen.
Dort habe ich von der Verkäuferin Folgendes erfahren:
Es gibt Kindersitze in genormten Größen:
Größe 0: Für Babies bis 10kg: montiert gegen die Fahrtrichtung
Größe 0+: Für Babies bis 13kg: montiert gegen die Fahrtrichtung
Größe I: Kinder von 9-18 kg, montiert in Fahrtrichtung
Größe II: Kinder von 15-25kg
etc.
Mein Sohn passt jetzt in Größe I, so einen Sitz wollte ich also kaufen.
Doch die Verkäuferin teilte mir mit, dass auch so ein Sitz nicht auf den Beifahrersitz montiert werde darf, solange der Airbag aktiv ist! Der Grund seien die Gurte, solange das Kind nicht durch den Fahrzeuggurt, sondern durch einen im Sitz integrierten Gurt gehalten wird, sei es nicht zulässig. Das Kind könnte durch den Airbag ersticken. Erst Sitze der Größe II könne/dürfe man verwenden.
Versteh' ich überhaupt nicht!
Kann mir hier jemand sagen, wie das nun wirklich ist? Wer transportiert seinen Nachwuchs in einem Sitz der Größe I im Z3 auf dem Beifahrersitz und hat den Airbag aktiv?
Habt Ihr Gesetzestexte, aus denen hervorgeht, dass es erlaubt oder eben nicht erlaubt ist?
Freu' mich auf Eure Tipps und Hinweise!
Danke und viele Grüße,
Björn
Ich habe einen einjährigen Sohn, den ich gerne in meinem QP mitnehmen möchte (2x pro Woche morgens in die Kita und abends wieder abholen).
Mir ist bekannt, dass man die gegen die Fahrtrichtung montierten Sitzschalen nicht verwenden darf, wenn der Airbag nicht deaktiviert ist.
Und die Deaktivierung beim Z3 ist ja nur für viel Geld beim Freundlichen möglich. Und außerdem nehme ja auch mal Erwachsene mit, und da soll der Airbag ja auch funktionieren.
Fakt ist für mich also, dass der Beifahrerairbag aktiviert bleibt.
Da mein Sohn nun schon groß genug für die Kindersitzgröße ist, die man in Fahrtrichtung montiert, habe ich gedacht, dass Problem mit dem Kauf eines solchen Sitzes lösen zu können, und bin in den Baby-Fachmarkt gefahren um son Teil zu kaufen.
Dort habe ich von der Verkäuferin Folgendes erfahren:
Es gibt Kindersitze in genormten Größen:
Größe 0: Für Babies bis 10kg: montiert gegen die Fahrtrichtung
Größe 0+: Für Babies bis 13kg: montiert gegen die Fahrtrichtung
Größe I: Kinder von 9-18 kg, montiert in Fahrtrichtung
Größe II: Kinder von 15-25kg
etc.
Mein Sohn passt jetzt in Größe I, so einen Sitz wollte ich also kaufen.
Doch die Verkäuferin teilte mir mit, dass auch so ein Sitz nicht auf den Beifahrersitz montiert werde darf, solange der Airbag aktiv ist! Der Grund seien die Gurte, solange das Kind nicht durch den Fahrzeuggurt, sondern durch einen im Sitz integrierten Gurt gehalten wird, sei es nicht zulässig. Das Kind könnte durch den Airbag ersticken. Erst Sitze der Größe II könne/dürfe man verwenden.
Versteh' ich überhaupt nicht!
Kann mir hier jemand sagen, wie das nun wirklich ist? Wer transportiert seinen Nachwuchs in einem Sitz der Größe I im Z3 auf dem Beifahrersitz und hat den Airbag aktiv?
Habt Ihr Gesetzestexte, aus denen hervorgeht, dass es erlaubt oder eben nicht erlaubt ist?
Freu' mich auf Eure Tipps und Hinweise!
Danke und viele Grüße,
Björn