Kulanzantrag abgelehnt

A

alduro

Guest
Hallo liebe Freunde,

ich würde gerne zu dem Folgenden Problem mal Eure Meinung hören.

Mein Wagen Z4 Roadster (3.0i, Bj 03/2003, zweite Hand, 41TKm, Scheckheft sowas von Lückenlos)
zeigt bei warmen Temperaturen das bekannte kleben der Lenkung Problem.

Ich damit zur BMW Niederlassung hin. Problem geschildert. Techniker schraubt die Verkleidung unter dem Lenkrad ab. Aus dem Lenkketriebe tropft (ein wenig) Flüssigkeit heraus. Sieht aus wie Öl.
Der Mechaniker meint, dass es aus dem Lenkgetriebe, an dem der Eletromotor der Servolenkung sitzt, kommt.

PUMA Nr. des bekannten Lenkungsproblems, Checkheft, Fahrzeugschein, etc. nach BMW München bzgl. einens Kulanzantrags(Austausch der Lenksäule) geschickt.

Dieser wurde dann auf Grund des Fahrzeugalters abgelehnt.
Der Händler sagt, dass seine Möglichkeiten nun ausgeschöpft sind.
Uns verweißt mich auf die BMW Kundenhotline.

Wie kann ich mich jetzt am besten verhalten ?

Viele Grüße
Alduro
 
Ich sehe das als "allgemeines Lebensrisiko eines Gebrauchtwagenkaufs", Du wirst bei einem Fahrzeug dieses Baujahrs doch bestimmt ein paar Euro für anstehende Reparaturen zurückgelegt haben, oder?
 
Ich sehe das als "allgemeines Lebensrisiko eines Gebrauchtwagenkaufs", Du wirst bei einem Fahrzeug dieses Baujahrs doch bestimmt ein paar Euro für anstehende Reparaturen zurückgelegt haben, oder?

und etwas für
- Elektrogeräte wie Waschmaschine
- Strompreiserhöhung
- Gaspreiserhöhung
- Spritpreiserhöhung
- Rente
- Lebensmittel
- Urlaub
- Kinder
- Begräbnis
-
-
-
-
-

:s
 
ich habe mir die Mühe gemacht und eine Ausführliche E-Mail an BMW geschrieben (Kundenservice). Das war vor einer Woche und ich habe bis heute noch nichts erhalten.... hat deiner außergew. wenige Kilomneter runter?

Versuch es doch auch mal mit einer Ausf. E-Mail und berichte.

Beste Grüße
 
Hallo Merlin,

der Wagen hat 41.000 Km auf der Uhr.
Dafür aber schon 6 Stempel im Checkheft.
 
Der Wagen wurde erst vor 4 Wochen gekauft! Muss sich der Händler davon nichts annehmen?

Ähm, ist hier nirgends zu lesen.
Aber in diesem Fall, wäre ganz sicher das Thema "Gewährleistung" eine Angriffsmöglichkeit. Wobei noch unklar ist, war der Händler gleichzeitig die hier "tätige" Niederlassung? Wenn ja, dann haben sie sich mit dem Eingestehen einer PUMA selber ins Knie geschossen. Der Fehler war BMW und somit der Niederlassung ein bekanntes Problem somit eindeutiger Gewährleistungsfall des Händlers/Niederlassung.... und nicht der BMW-Hauptstelle. ;)
Der Händler/Niederlassung muss dann selber zusehen, wie sie das geregelt bekommen. Das darf nicht zu Lasten des Käufers abgewickelt werden. Das ist ein reines Innenverhältnis von BMW.
 
Der Wagen wurde erst vor 4 Wochen gekauft! Muss sich der Händler davon nichts annehmen?

Welche Unterstützung versprichst du dir, wenn du uns die mit Abstand wichtigste Information vorenthältst? :s

Wenn du den Wagen vor wenigen Wochen von einem Händler gekauft hast, haftet dieser - und nur er - dir für die bei Kauf vorhandenen Mängel. Offenbar wurde der Mangel ja auch schon zugestanden, womit es kein Problem mehr sein dürfte, ihn auf Mangelbehebung in Anspruch zu nehmen.

Sollte der Verkäufer ein anderer sein als die Niederlassung, bei der du warst, dann wirst du nicht umhin kommen, den Verkäufer aufzusuchen. Ggf. kann die Niederlassung dich unterstützen, indem sie dir das Vorliegen des Mangels schriftlich bestätigt.

Wenn du dich derart unsicher fühlst, dass du bereits an dieser Stelle nicht weißt, wie du vorgehen sollst, dann nimm dir doch vielleicht eine Person mit, die mit solchen Dingen mehr Erfahrung hat.;)
 
Ich könnte es bei 250000km nachvollziehen, aber nicht wegen des Alters.
...

Kulanz ist aber nunmal eine freiweillige Leistungserbringung. Es ist allein Sache der Niederlassung bzw. von BMW, ob und unter welchen Voraussetzungen man sich kulant zeigt. Offensichtlich verwehrt BMW ab einem gewissen Alter die Kulanz. Das finde ich auch nicht sonderlich überraschend, weil mit zunehmendem Zeitablauf immer mehr Einflüsse auf das Auto einwirken, für die weder Hersteller noch Verkäufer etwas können.

Was die klebende Lenkung betrifft, so ist wohl eher der Umstand relevant, dass es sich um ein Sicherheitsproblem handelt, das u. U. zu einem Unfall führen kann. Das würde es m. E. rechtfertigen, auch ältere Autos auf Kulanz zu reparieren. Dazu müsste BMW aber den Fehler und dessen Tragweite eingestehen. Auch hier ist es wieder nicht überraschend, dass BMW das nicht tut.

Vorliegend geht es aber ohnehin nicht um Kulanz, sondern um Mängelhaftung.
 
Ich könnte es bei 250000km nachvollziehen, aber nicht wegen des Alters.

Gruß,
Joe

Was Du nachvollziehen kannst oder nicht, ist in diesem Fall belanglos. Wenn BMW eine "Altersgrenze" definiert hat, und das hatten sie damals, dann ist das so.
BMW hat nun mal eine km-Leistung mit Zeitalter gekoppelt, als keine entweder- oder-Bestimmung, sondern eine Und-Bestimmung. Wie man hier so schön sehen kann, hatten die sich schon damals was erfolgsversprechendes einfallen lassen.
 
Was ist denn da los? Hattest du das schon bei der Probefahrt?
Wenn ja, dann hätte das direkt angesprochen werden sollen.

Der Wagen wurde erst vor 4 Wochen gekauft! Muss sich der Händler davon nichts annehmen?
Wenn das bei der Probefahrt nicht aufgefallen ist, dann könnte der Händler durchaus sagen, dass der Defekt beim Kauf nicht vorlag.

Sachmängelhaftung bedeutet doch nur, dass der Händler nachweisen muss, dass der Mangel beim Kauf "nicht" vorlag. Diese Regelung gilt die ersten 6 Monate. Danach bis zum 12. Monat muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf vorgelegen hat.

Die Lenksäule ist ein recht teures Teil und der Austausch ziemlich aufwendig. Daher wird der Händler erstmal versuchen zu behaupten, dass der Mangel nach dem Kauf entstanden ist, bzw. mit irgendelchen Unterlagen die technische Einwandfreiheit der Lenkung zum Verkaufszeitpunkt nachweist.

(ich bin kein Jurist, meine oben stehende Aussage kann Fehler enthalten, bitte vor rechtlcihen Schritten zwingend prüfen!)

Dein erster Weg muss also wieder der zum Händler sein bei dem Du das Auto gekauft hast. Dort solltest Du mit einem gesunden Selbstbewusstsein und einer Selbstsicherheit auftreten mit der Du angibst, dass die Lenkung schon beim Kauf merkwürdig war und nun nach der Probefahrt mit einem vergleichbaren Z4 (unbedingt machen, da es sonst eine Lüge ist !!) immer schlimmer wird.

Das hat dann rein gar nichts mehr mit einer Kulanzanfrage zu tun.
 
...Sachmängelhaftung bedeutet doch nur, dass der Händler nachweisen muss, dass der Mangel beim Kauf "nicht" vorlag. Diese Regelung gilt die ersten 6 Monate. Danach bis zum 12. Monat muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf vorgelegen hat. ...

Man sollte diese Beweislastregeln nicht zu hoch hängen - in der Praxis kommt es häufig nicht darauf an. Wenn es vorliegend um das altbekannte Problem der klebenden Lenkung geht, dürfte es auch herzlich schwer werden, sich darauf zurückzuziehen, dass der Mangel plötzlich wenige Tage nach dem Kauf des Autos aufgetreten ist. ;)
 
Um die Diskussion mal abzukürzen.
Der Wagen wurde NICHT bei einem BMW Händler gekauft, sondern bei einem Gebrauchtewagenhändler.
 
...dass der Mangel nach dem Kauf entstanden ist, bzw. mit irgendelchen Unterlagen die technische Einwandfreiheit der Lenkung zum Verkaufszeitpunkt nachweist.

wenn er unterlagen vorweisen kann, die die technische einwandfreiheit zum verkaufszeitpunkt belegen, dann greift natürlich keine mängelhaftung. das dürfte für den händler aber schwer machbar sein. und somit wird davon ausgegangen, dass der mangel bereits beim gefahrenüberang bestanden hat. auch wenn der händler anderes *behaupten* wird. dabei ist es auch irrelevant, in welchem zeitraum innerhalb der sechs monate dieser mangel aufgetreten sein könnte. eine vorherige probefahrt, auf welcher dieser mangel wohl nicht bemerkt wurde, gilt auch nicht als "mangelfreier" gefahrenübergang.
 
Um die Diskussion mal abzukürzen.
Der Wagen wurde NICHT bei einem BMW Händler gekauft, sondern bei einem Gebrauchtewagenhändler.

Noch besser, denn er wird Dir mit Sicherheit keinen "Nachweis" erbringen können, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorlag.

Also ab zu dem Händler, Mangel zeigen und beheben lassen.

... ich hoffe, Du hast nicht mit dem Messer zwischen den Zähnen verhandelt und das Auto am anderen Ende der Republik gekauft ... das ist ja heutzutage recht häufig so. Sowas vereinfacht das Durchsetzen von Ansprüchen nicht wirklich.

Dennoch ist das nun ein Problem des Gebrauchtwagenhändlers.
 
wenn er unterlagen vorweisen kann, die die technische einwandfreiheit zum verkaufszeitpunkt belegen, dann greift natürlich keine mängelhaftung.

nun, der wagen wurde bei BMW in Zahlung gegeben, der Händler hat ihn dann von BMW gekauft (natürlich nicht angemeldet) und dann an mich weiter verkauft.

Ich habe das "Übernahmeprotokol" (oder wie das auch immer heißt) von BMW.
Darin steht, dass der Wagen keinen Mangel hat.

Das könnte, für mich, zum Problem werden, oder ?
 
Ich würde mich einfach mal doof stellen und zu einem BMW-Autohaus gehen und dort das protokoll hinlegen und fragen was alles geprüft wird um festzustellen, dass das Fahrzeug "keinen Mangel" hat. Dafür müsste es Checklisten geben, einfach mal nachfragen ohne offenzulegen, dass Du selbst betroffen bist.
 
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