Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig !

AW: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig !

Kann man die jetzt noch abgeben, dachte das geht nur bis Ende Mai, weil habe ich auch noch nicht gemacht!

Edit nur 40 km bekommst du erstattet, da ab km 21 du ja schon erstattet bekommen hast, da du ja über 21 km Wegstrecke hast!
Dazu kommt noch, dass nur die einfache Strecke gerechnet wird, d.h. 20km...
 
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Dazu kommt noch, dass nur die einfache Strecke gerechnet wird, d.h. 20km...

Also kann man die nichtmehr abgeben?
Also wenn ich am Tag 50 m auf die Arbeit hin und zurück habe, kann ich trotzdem nur 25 km geltend machen?
 
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Also kann man die nichtmehr abgeben?
Also wenn ich am Tag 50 m auf die Arbeit hin und zurück habe, kann ich trotzdem nur 25 km geltend machen?
Sofern du jetzt ein k vergessen hast, ist das richtig. Das war aber schon immer so (also jedenfalls, seit ich Steuererklärungen abgebe).
 
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Stimmt! Also nur ca. 1400€ im besten Fall!!!! 230 Tage * 20 km * 0,30 Euro = 1380€

"nur"

Das gilt aber nur für das jahr 2007 in 2008 kann die ganze Wegstrecke geltend gemacht werden.
Aber immer nur einfache Strecke?
 
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und immer schön dran denken, es wurde die Ungleichbehandlung für verfassungswidrig erkannt.

Es wäre jetzt ein leichtes, die Pendlerpauschale komplett zu streichen, die Ungleichbehandlung wäre damit aus der Welt.... ;) :b

Was mich bei einem einfachen Arbeitsweg von 800-1000 m auch nicht weiter belasten würde..... :+
 
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verfassungswidrig.... aber wer weiss wann und ob wir das geld bekommen. Fangen morgen ja net an komplett den Restbetrag auszuzahlen.

Da gibt es sicherlich erst wieder beratungen, entscheidungen bis das geklärt ist. Und schwupst wieder nen halbes Jahr rum
 
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Bin ich eigentlich der einzige hier, der das nicht so gut findet? :X

Klar, ich verstehe schon die Situation vieler Arbeitnehmer, die weit pendeln müssen, aber man sollte sich lieber zu einer richtig großen Steuerreform durchringen, als jedem mal da und mal dort ein paar Euro zuzuschieben und dann zu denken, so wäre es möglichst gerecht.... kostet im Prinzip nur Ressourcen und fördert Bürokratie.

Einfach mal ein einfaches Steuersystem machen, ohne tausend Ausnahmen und Schlupflöcher, dann bräuchte man sowas wie Pendlerpauschale auch nicht mehr.

Bevor jetzt jemand was falsches denkt, ich bin auch jeden Tag einfach 50km unterwegs ;)

Nein. Biste nicht.

Nur mal so als Denkanstoß:

Viele Arbeitnehmer sind von der "gekürzten Pauschale" gar nicht betroffen. Durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro, mit dem Werbungskosten pauschal abgegolten werden, ist jede Entfernung zur Arbeit bis 13,9 Kilometer abgedeckt. Nach früheren Angaben des Finanzministeriums sind 16 Millionen von 27 Millionen Arbeitnehmern von der Änderung nicht betroffen. Bei 5,5 Millionen gehe es um weniger als zwölf Euro im Monat.

Und das schlimme ist, am lautesten haben bei der Kürzung die geheult, die am wenigsten/gar nicht betroffen waren. Und die CSU stellt sich jetzt wieder hin, als ob sie für den "kleinen Mann" was rausgeholt haben, dem das in Konsequenz am wenigsten bringt. Dass sich Selbständige ihren Q7, X5 oder was weiss ich vom "kleinen Mann" über die Steuern finanzieren lassen, das wird nämlich nicht an die große Glocke gehängt. Hauptsache ein paar EUR "gespart". Ich war vorhin zufällig im Finanzministerium als die PK war und Steinbrück hat gesagt, was jedem logisch denkenden Menschen klar sein müsste: "Was wir dort weniger einnehmen, müssen wir uns woanders wiederholen..."

Es würde viel einfacher gehen. Es wird ne wirkliche "Pauschale" pro Monat angesetzt - auch bei Selbständigen - (Wegen mir die Kosten für ne Bahncard 100). Und alles was darüber hinausgeht, ist halt Privatvergnügen.
 
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:t

und immer schön dran denken, es wurde die Ungleichbehandlung für verfassungswidrig erkannt.

Es wäre jetzt ein leichtes, die Pendlerpauschale komplett zu streichen, die Ungleichbehandlung wäre damit aus der Welt.... ;) :b

Was mich bei einem einfachen Arbeitsweg von 800-1000 m auch nicht weiter belasten würde..... :+
 
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Ich komme aber nur auf 200 Tage an denen ich zur Arbeit fahre - manchmal übernachte ich berufsbedingt an meinem Arbeitsplatz:#.
Außerdem lässt sich mit 200 schön einfach rechnen.

Ansonsten hast Du schon recht - ich verprasse eure Steuergelder:d.
 
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Der Pauschbetrag hat mit der Entfernungspauschale nur ganz indirekt zu tun.
Wenn ich z.B. absetzbare Arbeitsmittel in nennenswertem Umfang hab, dann ist das schon aufgebraucht.

Aber natürlich könnte man das generell mit einer Pauschale regeln. Oder auch ganz streichen ( da bin ichmir im übrigen nicht sicher ob das geht, aber was sicher geht ist die
drastische Senkung des km-Geldes).
Nur was das dann mit Gerechtigkeit zu tun hat muss man mir auch noch erklären.
 
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und immer schön dran denken, es wurde die Ungleichbehandlung für verfassungswidrig erkannt.

Es wäre jetzt ein leichtes, die Pendlerpauschale komplett zu streichen, die Ungleichbehandlung wäre damit aus der Welt.... ;) :b

Was mich bei einem einfachen Arbeitsweg von 800-1000 m auch nicht weiter belasten würde..... :+

Schön, wenn man immer nur an sich denkt! :s
 
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Dass sich Selbständige ihren Q7, X5 oder was weiss ich vom "kleinen Mann" über die Steuern finanzieren lassen, das wird nämlich nicht an die große Glocke gehängt.

Also, dem will ich mal widersprechen. Ganz grob formuliert: Auch als Selbständiger muß man die Kosten, die ein Auto verursacht, erstmal erwirtschaften. Danach können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden, das heißt, der Gewinn wird um die angefallenen Kosten reduziert und wiederum ein Privatanteil hinzugerechnet (dafür gibt's verschiedene Methoden, z. B. die 1%-Regelung). Und für den Rest zahlt der Selbständige dann keine Steuern, so wie für andere Dinge des betrieblichen Bedarfs auch. Natürlich hat der Selbständige damit geringere Kosten für ein Auto, welcher Art auch immer, als ein abhängig Beschäftigter. Keinesfalls ist es aber so, daß der Selbständige sich das ganze Auto vom "kleinen Mann" finanzieren läßt.

Man mag darin eine Ungleichbehandlung erkennen, die gibt es aber bei anderen Sachverhalten und umgekehrt genauso. Man denke zum Beispiel an die Steuerfreiheit von Nacht- und Feiertagszuschlägen. Beim Selbständigen interessiert nicht, wann er seinen Gewinn erwirtschaftet; Zuschläge sind sowieso unüblich. Und wer - so wie ich - selbständig ist, weiß ganz gut, wie oft Sonntage/Wochenenden/Feiertage für die Arbeit draufgehen.

Ich beschwere mich nicht - will aber schon darauf hinweisen, daß es "Ungerechtigkeiten" in vielen Formen gibt und es jeden trifft.
 
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Also, dem will ich mal widersprechen. Ganz grob formuliert: Auch als Selbständiger muß man die Kosten, die ein Auto verursacht, erstmal erwirtschaften. Danach können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden, das heißt, der Gewinn wird um die angefallenen Kosten reduziert und wiederum ein Privatanteil hinzugerechnet (dafür gibt's verschiedene Methoden, z. B. die 1%-Regelung). Und für den Rest zahlt der Selbständige dann keine Steuern, so wie für andere Dinge des betrieblichen Bedarfs auch. Natürlich hat der Selbständige damit geringere Kosten für ein Auto, welcher Art auch immer, als ein abhängig Beschäftigter. Keinesfalls ist es aber so, daß der Selbständige sich das ganze Auto vom "kleinen Mann" finanzieren läßt.

Man mag darin eine Ungleichbehandlung erkennen, die gibt es aber bei anderen Sachverhalten und umgekehrt genauso. Man denke zum Beispiel an die Steuerfreiheit von Nacht- und Feiertagszuschlägen. Beim Selbständigen interessiert nicht, wann er seinen Gewinn erwirtschaftet; Zuschläge sind sowieso unüblich. Und wer - so wie ich - selbständig ist, weiß ganz gut, wie oft Sonntage/Wochenenden/Feiertage für die Arbeit draufgehen.

Ich beschwere mich nicht - will aber schon darauf hinweisen, daß es "Ungerechtigkeiten" in vielen Formen gibt und es jeden trifft.

Ich finde es durchaus legitim, dass Selbständige eine andere Form der Abschreibung haben.
Das Risiko der Selbständigkeit- gerade in der heutigen Zeit- muss man ja auch erst mal tragen und eingehen.

Wenn man sich die Insolvenzen ansieht, wird einem übel. Obwohl dieses wohl eher mit der Zahlungswilligkeit der Kunden zutun hat.
 
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Da macht sogar der Dax gleich 200 Punkte plus :d
 
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230 Arbeitstage * 100 km * 0,3 Euro = 6.900 Euro :-)

... ich hab für 2007 ja noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben.

Wie meinst Du das, dass maximal 40 km pro Tag erstattet werden? Das wäre ja schon doof ... :-(

Ich ich sehe das Geld schon als "zurückbekommen", da ich so oder so mit dem Auto gefahren wäre. Dank des Pauschalwertes bekomme ich natürlich mehr raus als ich ausgegeben hab - aber das ist ja oft so. (Fixkosten hab ich sowieso, da ich den Z4 nicht als Arbeitspendelauto besitze)

Sind das echt 100 km von euch, hätte ich nicht gedacht..............dann sollst du auch etwas "zurückbekommen"
 
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Das Risiko der Selbständigkeit- gerade in der heutigen Zeit- muss man ja auch erst mal tragen und eingehen.

Das mit der Selbständigkeit verbundene Risiko sowie den zeitlichen und finanziellen Einsatz erkennen leider nur wenige. Die meisten sehen nur das Ergebnis. Ich frage mich allerdings, warum so wenige den Schritt in die Selbständigkeit wagen, wenn es doch so einfach und so toll ist und man überall nur Vorteile hat. Darauf angesprochen, werden viele Gesprächspartner plötzlich kleinlaut. Mir fällt da immer ein "Gedicht" ein:

Ohne Arbeit früh bis spät
wird Dir nichts geraten,
Der Neider sieht das Blumenbeet
aber nicht den Spaten.

(Verfasser ist mir nicht bekannt)

So, ich glaube, das ist jetzt genug vom Thema abgeschwiffen. :B
 
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Das akute Thema hat m.E. mit den Selbstständigen überhaupt nix zu tun.
Das sind aus meiner Sicht zwei vollkommen unterschiedliche Formen
der Erwerbstätigkeit, für die es in verschiedenster Beziehung
unterschiedliche Regelungen gibt.

Hier konkret kommts m.E. primär auf die Grechtigkeit innerhalb der Gruppe der Unselbstständigen an.
 
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Schön, wenn man immer nur an sich denkt! :s

Ich wüsste nicht, daß ich auf den Entscheidungsprozeß irgendeinen direkten Einfluss habe oder hatte... :w

Ich habe damit nur ausgedrückt, daß die Entscheidung für mich völlig egal ist, egal wie sie auch ausfällt. :B
 
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Das akute Thema hat m.E. mit den Selbstständigen überhaupt nix zu tun.

Stimmt. Ist meine Schuld, weil ich die Aussage oben nicht unwidersprochen stehen lassen wollte. Es gibt leider Äußerungen, auf die ich etwas "dünnhäutig" reagiere. :)
 
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Es gibt leider Äußerungen, auf die ich etwas "dünnhäutig" reagiere. :)

Off Topic
Kann ich nachvollziehen. Liegt daran, dass die wenigsten über die tatsächlichen steuerlichen Auswirkungen informiert sind. Wissen z.B. auch nicht, dass zusätzlich zu deinen Hinweisen der Verkaufserlös des Autos voll zu versteuern ist. Stammtischgerede halt.
Gruß
Ale
 
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Ich wüsste nicht, daß ich auf den Entscheidungsprozeß irgendeinen direkten Einfluss habe oder hatte... :w

Ich habe damit nur ausgedrückt, daß die Entscheidung für mich völlig egal ist, egal wie sie auch ausfällt. :B

Eben! Und weil es Dir egal ist, denkst Du nur an Dich.

Es gibt aber auch Millionen, die ein bißl fahren müssen, um schaffen zu können. :w Ohne das arbeitende Volk wäre der Staat schon seit Jahren pleite. (mehr als er ohnehin schon ist) :B
 
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also laut www.pendlerrechner.de bekommt man die komplette einfache Strecke angerechnet. Das find ich gut, da ich nämlich ab Januar 69 km zur Arbeit fahren muss.

das wären dann 2009 bei 230 Arbeitstagen 4.761 € an Werbungskosten die ich absetzen kann. voll toll
 
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230 Arbeitstage * 100 km * 0,3 Euro = 6.900 Euro :-)

... ich hab für 2007 ja noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben.

Wie meinst Du das, dass maximal 40 km pro Tag erstattet werden? Das wäre ja schon doof ... :-(

Ich ich sehe das Geld schon als "zurückbekommen", da ich so oder so mit dem Auto gefahren wäre. Dank des Pauschalwertes bekomme ich natürlich mehr raus als ich ausgegeben hab - aber das ist ja oft so. (Fixkosten hab ich sowieso, da ich den Z4 nicht als Arbeitspendelauto besitze)

...nichts für ungut, aber Ihr rechnet falsch - erstens war nach der alten (abgeschafften Regelung) sowieso nur die EINFACHE Wegstrecke absetzbar und zweitens würde in oben aufgeführter Beispielrechnung nicht 6.900,- € zurück erstattet, sondern "nur" die Einkommenssteuer gemindert, weil diese Kosten als Werbekosten anrechenbar sind. Außerdem hättest Du in dieser Rechnung eine Steuerminderung vom 22.ten Kilometer bisher auch absetzen können. Folglich würde Deine Steuer mit der neuen (alten) Regelung nachwirkend um 230 Tage * 21 km * 0,3 € = 1.449,- € als absetzbare Werbungskosten gemindert - den Rest müsstest Du ja sowieso schon in der Steuer angegeben haben. Diese Minderung bedeutet nicht = 1:1 ausbezahlt... aber ich bin kein Steuerprofi, dafür habe ich meinen Steuerberater. Sollte folglich Spezialisten vom Fach hier sein, lasse ich mich gerne korrigieren. :X
 
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