deZettie
Fahrer
- Registriert
- 1 Oktober 2006
AW: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig !
Warum haben die Richter nicht die komplette "Pendlerpauschale" als verfassungswidrig erklärt?
Das wär das einzig gerechte.
Denn wer wenig verdient, somit wenig Steuern zahlt vll. noch andere erhebliche Nebenkosten hat, kann auch nicht mehr zurückbekommen, als er gezahlt halt.
Wer viel verdient kann auch mehr zurückbekommen...
(Es geht hier um "Zurückbekommen"!! hat auch ewig gedauert meiner Mutter zu erklären, dass ich während meiner Studienzeit kein Geld "vom Finanzamt" für Lehr/Lernmittel bekomme, wenn ich auch nix gezahlt hab (bzw. unter Freibetrag liege)...
hab den eindruck, viele denken "Staat" wäre ein Unternehmen was Geld austeilt.
In andern Ländern lachen sie über Probleme wie Pendlerpauschale...
Warum haben die Richter nicht die komplette "Pendlerpauschale" als verfassungswidrig erklärt?
Das wär das einzig gerechte.
Denn wer wenig verdient, somit wenig Steuern zahlt vll. noch andere erhebliche Nebenkosten hat, kann auch nicht mehr zurückbekommen, als er gezahlt halt.
Wer viel verdient kann auch mehr zurückbekommen...
(Es geht hier um "Zurückbekommen"!! hat auch ewig gedauert meiner Mutter zu erklären, dass ich während meiner Studienzeit kein Geld "vom Finanzamt" für Lehr/Lernmittel bekomme, wenn ich auch nix gezahlt hab (bzw. unter Freibetrag liege)...
hab den eindruck, viele denken "Staat" wäre ein Unternehmen was Geld austeilt.
In andern Ländern lachen sie über Probleme wie Pendlerpauschale...
): Um die 1%-Regelung in Anspruch nehmen zu können, wird vom Selbständigen ein Fahrtenbuch verlangt, das über drei Monate hinweg zu führen ist. Mal abgesehen von der logischen Absurdität, daß man zur Vermeidung eines Fahrtenbuches ein Fahrtenbuch führt, gilt diese Verpflichtung nur für Selbständige/Freiberufler. Angestellte, die die 1%-Regelung in Anspruch nehmen möchten (für Firmenfahrzeuge mit Privatnutzung), haben keinen entsprechenden Nachweis zu führen.
