Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig !

AW: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig !

Warum haben die Richter nicht die komplette "Pendlerpauschale" als verfassungswidrig erklärt?
Das wär das einzig gerechte.
Denn wer wenig verdient, somit wenig Steuern zahlt vll. noch andere erhebliche Nebenkosten hat, kann auch nicht mehr zurückbekommen, als er gezahlt halt.
Wer viel verdient kann auch mehr zurückbekommen...
(Es geht hier um "Zurückbekommen"!! hat auch ewig gedauert meiner Mutter zu erklären, dass ich während meiner Studienzeit kein Geld "vom Finanzamt" für Lehr/Lernmittel bekomme, wenn ich auch nix gezahlt hab (bzw. unter Freibetrag liege)...
hab den eindruck, viele denken "Staat" wäre ein Unternehmen was Geld austeilt.

In andern Ländern lachen sie über Probleme wie Pendlerpauschale...
 
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...nichts für ungut, aber Ihr rechnet falsch - erstens war nach der alten (abgeschafften Regelung) sowieso nur die EINFACHE Wegstrecke absetzbar und zweitens würde in oben aufgeführter Beispielrechnung nicht 6.900,- € zurück erstattet, sondern "nur" die Einkommenssteuer gemindert. :X

deutlicher: um diesen Betrag wird die Steuerbemessungsgrundlage (das zu versteuernde Einkommen) verringert. Wenn man auf die 6.900,- seinen Grenzsteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer anrechnet, erhält man ca. die Ersparnis.
Gruß
Ale
 
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@deZettie

genau so ist es!

Der Auszubildende hat die gleichen Fahrtkosten wie ich. Bringt ihm aber nichts, da es eh keine Steuern zahlt. Genau wie der Monteur mit zwei oder drei Kindern.
Jeder Art der Absetzbarkeit bringt nur was, wenn man auch ein entsprechendes Einkommen hat.

Wenn die dann noch einer Steuerberater brauchen um die blöden Formulare auszufüllen, legen sie noch drauf.

Nach meinem dafürhalten könnte man die Ausnahmen abschaffen. Das ganze wird einfacher und man kann sich als Arbeitnehmer die Steuererklärung sparen.


Oryx
 
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Off Topic
Kann ich nachvollziehen. Liegt daran, dass die wenigsten über die tatsächlichen steuerlichen Auswirkungen informiert sind. Wissen z.B. auch nicht, dass zusätzlich zu deinen Hinweisen der Verkaufserlös des Autos voll zu versteuern ist. Stammtischgerede halt.
Gruß
Ale

Ach komm, das ist kein Stammtischgerede... Welcher Selbständige kauft sich denn sein Auto noch? Es wird geleast. Die Leasingraten möglichst hoch, (Und mit dem Betriebsgewinn verrechnet), damit der Restwert möglichst niedrig ist, dass Auto dann zu dem Restwert übernommen - privat, und nicht über die Firma - und an einen Spezi verkauft.
 
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Ach komm, das ist kein Stammtischgerede... Welcher Selbständige kauft sich denn sein Auto noch? Es wird geleast. Die Leasingraten möglichst hoch, (Und mit dem Betriebsgewinn verrechnet), damit der Restwert möglichst niedrig ist, dass Auto dann zu dem Restwert übernommen - privat, und nicht über die Firma - und an einen Spezi verkauft.

Es gibt aber auch Pendler die die Pendlerpauschale anwenden und mit einer Fahrgemeinschaft unterwegs sind und somit unberechtigte Kosten ansetzen, jeder wie er kann wenn`s einem möglich gemacht wird.
 
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Ich bin nicht so glücklich, obwohl ich davon profitiere. Es wird darauf hinauslaufen, dass die Pauschale gekürzt wird (25 Cent) und/oder die Werbungskostenpauschale gekürzt wird. Gerade letzteres bestraft diejenigen, die die allseits geforderte Mobilität "leben" und bereit sind, für einen weiter entfernten Arbeitsplatz umzuziehen. Dem Verfassungsgericht ging es ja nicht ums Geld, sondern nur um die Gleichbehandlung. Jetzt werden wieder alle gleichbehandelt - aber bald auf niedrigerem Niveau. Und da wird es auch Verlierer geben, die sich für dieses Urteil bedanken werden.

Hab neulich sinngemäß gelesen "Wer in der Stadt arbeitet und in den günstigen Speckgürtel zieht, sollte zumindest 20km Anfahrtsweg durch die Mietersparnis zahlen können. Alimente vom Staat brauchts dafür keine." Nicht ganz meine Meinung, weil pauschalisierend - aber ein Funken Wahrheit steckt doch drin.

Gruß
Daniel
 
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(Und mit dem Betriebsgewinn verrechnet),

Damit erhältst du von Finanzamt nicht die Leasing-Rate zurück, sondern du hast nur eine Steuerersparnis in Höhe der anfallenden Steuern auf die Raten. Darüber hinaus versteuerst du z.B. bei der 1% Regelung jeden Monat 1 Prozent des Brutto-Listenpreises des Autos incl. aller Extras. Also bei einem 100.000 € Porsche zahlst du jeden Monat Steuern auf 1000 €. Ich bezweifle, dass man dies alles am Stammtisch kennt.
Gruß
Ale
 
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Damit erhältst du von Finanzamt nicht die Leasing-Rate zurück, sondern du hast nur eine Steuerersparnis in Höhe der anfallenden Steuern auf die Raten. Darüber hinaus versteuerst du z.B. bei der 1% Regelung jeden Monat 1 Prozent des Brutto-Listenpreises des Autos incl. aller Extras. Also bei einem 100.000 € Porsche zahlst du jeden Monat Steuern auf 1000 €. Ich bezweifle, dass man dies alles am Stammtisch kennt.
Gruß
Ale

Das ist ja das schlimme daran.....du hast die 1% auf den Neupreis (100000) und nicht auf den Preis den du dafür als Gebrauchten bezahlt hast (40000)
 
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Damit erhältst du von Finanzamt nicht die Leasing-Rate zurück, sondern du hast nur eine Steuerersparnis in Höhe der anfallenden Steuern auf die Raten. Darüber hinaus versteuerst du z.B. bei der 1% Regelung jeden Monat 1 Prozent des Brutto-Listenpreises des Autos incl. aller Extras. Also bei einem 100.000 € Porsche zahlst du jeden Monat Steuern auf 1000 €. Ich bezweifle, dass man dies alles am Stammtisch kennt.
Gruß
Ale

Genau so sieht es aus. Alle Angestellten denken immer, die Selbstständigen können alles zu 100% absetzen, das quasi der Staat und somit sie selbst für den "Spaß" der Selbstständigen aufkommen. Das nur die Leasingrate vom Einkommen abgezogen wird, und somit um den Betrag weniger Einkommensteuern gezahlt wird, ist nicht bekannt. Die Leasingrate muss man ja trotzdem zahlen. Und wie auch richtig angemerkt die 1% Regel richtig reinhaut.
 
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OT:

Angestellten denken immer, die Selbstständigen können alles zu 100% absetzen, das quasi der Staat und somit sie selbst für den "Spaß" der Selbstständigen aufkommen.

Davon abgesehen, sollte man vielleicht mal drauf hinweisen, daß auch Selbständige Steuern zahlen - und viele von ihnen nicht zu knapp. Manch vorgetragene Argumentation klingt so, als würden nur die Arbeitnehmer Steuern zahlen und damit den "Spaß", wie Du es nennst, der Selbständigen finanzieren.

Und wenn wir gerade beim Thema sind (oder schon wieder von ihm abschweifen :b): Um die 1%-Regelung in Anspruch nehmen zu können, wird vom Selbständigen ein Fahrtenbuch verlangt, das über drei Monate hinweg zu führen ist. Mal abgesehen von der logischen Absurdität, daß man zur Vermeidung eines Fahrtenbuches ein Fahrtenbuch führt, gilt diese Verpflichtung nur für Selbständige/Freiberufler. Angestellte, die die 1%-Regelung in Anspruch nehmen möchten (für Firmenfahrzeuge mit Privatnutzung), haben keinen entsprechenden Nachweis zu führen.

/OT
 
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und immer schön dran denken, es wurde die Ungleichbehandlung für verfassungswidrig erkannt.

Es wäre jetzt ein leichtes, die Pendlerpauschale komplett zu streichen, die Ungleichbehandlung wäre damit aus der Welt.... ;) :b

Was mich bei einem einfachen Arbeitsweg von 800-1000 m auch nicht weiter belasten würde..... :+

Bist Du Hausmeister??? :b:d:b
 
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OT:



Davon abgesehen, sollte man vielleicht mal drauf hinweisen, daß auch Selbständige Steuern zahlen - und viele von ihnen nicht zu knapp. Manch vorgetragene Argumentation klingt so, als würden nur die Arbeitnehmer Steuern zahlen und damit den "Spaß", wie Du es nennst, der Selbständigen finanzieren.

Und wenn wir gerade beim Thema sind (oder schon wieder von ihm abschweifen :b): Um die 1%-Regelung in Anspruch nehmen zu können, wird vom Selbständigen ein Fahrtenbuch verlangt, das über drei Monate hinweg zu führen ist. Mal abgesehen von der logischen Absurdität, daß man zur Vermeidung eines Fahrtenbuches ein Fahrtenbuch führt, gilt diese Verpflichtung nur für Selbständige/Freiberufler. Angestellte, die die 1%-Regelung in Anspruch nehmen möchten (für Firmenfahrzeuge mit Privatnutzung), haben keinen entsprechenden Nachweis zu führen.

/OT

Hier sagt keiner, dass Euch der Staat alles schenkt. Aber es gibt eben auf alle Kosten (Sprit, Werkstatt, Versicherung, Leasingraten) einen 40%(+MwSt)-Rabatt (Oder was auch immer euer Grenzsteuersatz ist). Kosten die ein normaler Angestellter voll bezahlt.
Und Eure Steuer-Ehrlichkeit in Ehren. Aber die gesetzlichen Regelungen sind ja für Selbständige nicht ohne Grund in der letzten Zeit verschärft worden. Es gab offensichtlich zu viele, die zu unverschämt geworden sind. Insbesondere was zum Beispiel überhöhte Leasingraten betrifft.
 
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Aber es gibt eben auf alle Kosten (Sprit, Werkstatt, Versicherung, Leasingraten) einen 40%(+MwSt)-Rabatt (Oder was auch immer euer Grenzsteuersatz ist). Kosten die ein normaler Angestellter voll bezahlt.

Das ist richtig. Aber Du solltest auch in Betracht ziehen, daß die meisten Selbständigen ihren Firmenwagen durchaus geschäftlich und nicht nur privat nutzen. Sicher nicht zu hundert Prozent, aber doch meist zu einem beträchtlichen Teil. Und durch die 1%-Regelung ist immerhin gewährleistet, daß - ich spreche jetzt mal von mir - rund 60% der Kosten als Privatanteil versteuert werden. Von "absurder Subventionierung" oder "übertriebenen Steuerprivilegien" (wie nicht hier im Forum, aber in Pressemeldungen zu dem Thema zu lesen war) zu sprechen, halte ich in diesem Zusammenhang jedenfalls für unsachlich und polemisch.
 
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hmm,

ich glaub für mich ist das was gutes....hab 56 km bis zur arbeit!!
müßte demnach ja ordentlich was wieder kriegen!!oder..?

noch ne andere frage!ich bin ja seit Juni aus der Ausbildung raus, hab Munkeln hörn das man im ersten Arbeitsjahr nach der Ausbildung die kompletten Steuern wieder kriegt!
Hat sowas schon mal einer gehört?
 
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