KW Gewinde nicht tief genug

"nicht im dazugehörigen TÜV-Teilegutachten enthalten sind"

sag mal lest ihr nicht!

Doch, das hab ich gelesen.

Das besagt nur, dass eine §19-Abnahme nicht möglich ist, sondern eine §21-Abnahme vorgenommen werden muss. Diese ist genauso einfach, wenn der Tüv-Prüfer auf seine dazu gestellten Fragen Antworten bekommt ... normalerweise bekommt er die aus dem Teilegutachten. Bei einer §21-Abnahme im Beisein eines KW-Mitarbeiters ist das überhaupt kein Problem.

.... das versuche ich Dir die ganze Zeit mitzuteilen!
 
§21 ...alles klar!

  1. Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
 
Ja, das meine ich!

Wann ist eine Einzelabnahme notwendig?
Sie wollen mehr Individualität? Sie wollen mehrere Tuningteile, die sich gegenseitig beeinflussen, ohne eine entsprechende Freigabe in den Prüfzeugnissen miteinander kombinieren? Sie sind stolzer Besitzer eines eigens für Sie hergestellten oder umgebauten Einzelstücks?
In diesen Fällen ist eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Lassen Sie sich bei umfangreichen Umbauten vorab von Ihrem Sachverständigen beraten, ob das geplante Tuning genehmigungsfähig ist und mit welchen Begutachtungskosten Sie rechnen müssen.
 
Nein, natürlich nicht!

Die §21-Abnahme ist nix anderes als die §19-Abnahme, nur dass Du dann kein Teilegutachten brauchst und der Tüv-Prüfer sich Texte ausdenken kann, die in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.
Und das kostet dann ca. 80 Euro anstatt ca. 50 Euro.

Diesen Wisch, den Du dann erhältst musst Du bei nächster Gelegenheit in die Papiere übernehmen lassen. Ich schau gerade mal in meine Abnahme nach ...
 
So, ich hab nunmal meine Unterlagen abfotografiert - das Ding mit den Reifen auf Felgen, die kein Teilegutachten haben auf einem Auto, was auch sonst nix in Datenbanken hat oder so ...

... gut zu sehen, dass durch die anderen Reifen die Betriebserlaubnis erloschen ist und durch die Abnahme wieder erlangt wird.

(auf das "PICT..." klicken und dann reinlupen)
 

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Nein, natürlich nicht!

Die §21-Abnahme ist nix anderes als die §19-Abnahme, nur dass Du dann kein Teilegutachten brauchst und der Tüv-Prüfer sich Texte ausdenken kann, die in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.
Und das kostet dann ca. 80 Euro anstatt ca. 50 Euro.

Diesen Wisch, den Du dann erhältst musst Du bei nächster Gelegenheit in die Papiere übernehmen lassen. Ich schau gerade mal in meine Abnahme nach ...

fast richtig.
Du mußt direkt zur Zulassungsstelle und ne neue Betriebserlaubnis beantragen - sprich den ganzen Kram in die Papiere eintragen lassen. bei ner §19III mußt du erst bei der nächsten Änderung der Papiere den Kram nachtragen lassen.

Cobra so ist es, allerdings hat es keine weiteren größeren Auswirkungen. Fahrzeug ist sozusagen ein Unikat
 
Also, habe ja auch das KWII drin! Seht mal meine Bilder an:

http://www.bmw-drivers.de/forum-74/2008er-bmw-z4-3-0si-roadster-edition-sport-t-38156.html

Also von der Einstellung her bin ich noch lange nicht unten da! Die Räder würde den Kotflügel ausschleifen, würde ich voll runter gehen.. irgendwas kann da also bei dir nicht stimmen!

Teile übrigens deine Meinung betreffend KWII.. finde es ein Top-Fahrwerk! Ist schön tief, Komfort besser wie bei M-Fahrwerk! Sprich weniger hart, spricht feiner auf Unebenheiten an. M-Fahrwerk fand ich eine Katastrophe! Da frage man sich, ist da eine Eisenstange oder ein Stossdämpfer eingebaut! Ebenso extrem ruppig. Was ich auch nie mache, nur Federn tauschen! Da passt dann einfach nichts mehr zusammen. Hatten das mal bei einem Mini gemacht. Auf der AB gemeingefährlich! Ab 160 ging bei Bodenwellen die Federung voll auf Bock, dann schlagartig in die Gegenrichtung und man hatte das Gefühl, man hebt gleich ab.. daher nie mehr... es eben danach wie ein vollbeladenes Fahrzeug! Daher nur noch Komplettfahrwerke, wo dann eben die Federn mit den Dämpfern wieder zusammen passen. Gewinde finde ich immer noch das beste, da man dann individuell anpassen kann!
 
Ich habe letzte Woche mein KW Clubsport für meinen M3 in Österreich eintragen lassen. Ich musste das Gewinde fast bis zum Anschlag raufdrehen (Restgewindelänge 7,5-8cm), damit ich es eingetragen bekommen habe. Bei uns gilt leider 11cm Bodenfreiheit am tiefsten Punkt. -.-
 
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