Hinnak
Fahrer
- Registriert
- 7 Januar 2014
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo Zusammen,
ich habe meinem Z4 ein KW Variante 2 Fahrwerk gegönnt - leider lässt es sich an der Vorderachse nicht auf das Gewünschte Maß einstellen.
Wenn ich die Federteller komplett nach unten Schraube komme ich auf 330mm
(Radmitte / Kotflügelunterkante) - lt. Gutachten "darf" hier bis 320mm heruntergeschraubt werden.
Der im Gutachten vorgegebene Abstand "A" (Befestigungsschraube zu Federauflage) darf minimal 200 mm sein, auch diese erreiche ich nicht, es sind eher 204-205 mm. Auf Anfrage meint KW hierzu: "So wie es scheint, ist das Federbein nicht komplett im Radträger eingesteckt, da die Maße bisher immer erreicht wurden."
Meiner Meinung nach ist das Federbein aber bis zum Anschlag eingesteckt (2.Bild)
Nachdem sich das Fahrwerk nicht mehr weiter gesetzt hat hatte und ich mich soweit mit der Tiefe abgefunden habe
ging es zum TÜV:
Dieser trägt das Fahrwerk aber so nicht ein da an der VA kein Restgewinde vorhanden ist.
Daher meine Frage: Wie sieht bei euch (KW Variante 2 Fahrern) das Verhältnis
vom Maß Radmitte / Kotflügelunterkante zu Restgewinde aus?
Idealerweise auch das Maß "A" lt. Gutachten?
Ich war bislang der Meinung dass bei solchen Fahrwerken immer genug Restgewinde vorhanden ist um zumindest in den Bereich der TÜV - zugelassenen Maximaltiefe zu gelangen...
mfg, Hinnak
ich habe meinem Z4 ein KW Variante 2 Fahrwerk gegönnt - leider lässt es sich an der Vorderachse nicht auf das Gewünschte Maß einstellen.

Wenn ich die Federteller komplett nach unten Schraube komme ich auf 330mm
(Radmitte / Kotflügelunterkante) - lt. Gutachten "darf" hier bis 320mm heruntergeschraubt werden.
Der im Gutachten vorgegebene Abstand "A" (Befestigungsschraube zu Federauflage) darf minimal 200 mm sein, auch diese erreiche ich nicht, es sind eher 204-205 mm. Auf Anfrage meint KW hierzu: "So wie es scheint, ist das Federbein nicht komplett im Radträger eingesteckt, da die Maße bisher immer erreicht wurden."
Meiner Meinung nach ist das Federbein aber bis zum Anschlag eingesteckt (2.Bild)
Nachdem sich das Fahrwerk nicht mehr weiter gesetzt hat hatte und ich mich soweit mit der Tiefe abgefunden habe
ging es zum TÜV:
Dieser trägt das Fahrwerk aber so nicht ein da an der VA kein Restgewinde vorhanden ist.

Daher meine Frage: Wie sieht bei euch (KW Variante 2 Fahrern) das Verhältnis
vom Maß Radmitte / Kotflügelunterkante zu Restgewinde aus?
Idealerweise auch das Maß "A" lt. Gutachten?
Ich war bislang der Meinung dass bei solchen Fahrwerken immer genug Restgewinde vorhanden ist um zumindest in den Bereich der TÜV - zugelassenen Maximaltiefe zu gelangen...
mfg, Hinnak
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