aspe65
macht Rennlizenz
Hallo Allerseits,
habe mir gerade dieses Dokument L_2019325DE.01000101.xml zu Gemüte geführt. Folgende Regelung gilt demnach für alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab 7.Juli 2024:
(Kapitel lI Artikel 7 Abs. 4)
Hochentwickelte Notbremsassistenzsysteme und Notfall-Spurhalteassistenten müssen insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
... eigentlich wollte ich mir 2025 nochmal einen neuen holen
Definition dazu:
habe mir gerade dieses Dokument L_2019325DE.01000101.xml zu Gemüte geführt. Folgende Regelung gilt demnach für alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab 7.Juli 2024:
(Kapitel lI Artikel 7 Abs. 4)
Hochentwickelte Notbremsassistenzsysteme und Notfall-Spurhalteassistenten müssen insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
a) | Diese Systeme dürfen nur nacheinander durch eine Abfolge von vom Fahrer durchzuführenden Handlungen abgeschaltet werden können. |
b) | Die Systeme müssen sich bei jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs im Normalbetrieb befinden. |
... eigentlich wollte ich mir 2025 nochmal einen neuen holen

Definition dazu:
„Notfall-Spurhalteassistent“ bezeichnet ein System, das den Fahrer beim Halten einer sicheren Fahrzeugposition in Bezug auf die Spur- oder Straßenbegrenzung unterstützt, zumindest wenn das Fahrzeug die Fahrspur verlässt oder kurz davor ist, sie zu verlassen, und ein Zusammenstoß drohen könnte. |
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