Nachdem ich ihn die Unterlagen unter anderem von Leebmann zukommen ließ, hat er mir dieses freundliche Schreiben aufgesetzt. Zwischenzeitlich habe ich aber mit Dekra schon telefoniert und dort scheint es echt unproblematisch zu sein und man wird sich dort mit mir nächste Woche in Verbindung setzen und das Ganze dann angehen.
Sehr geehrter Herr Häntzschel,
vielen Dank für die Übersendung Ihrer Unterlagen und Ihre ergänzenden Ausführungen.
Ich habe die von Ihnen übersandten Nachweise zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen Verweise auf verschiedene Internetseiten sowie die von Ihnen zusammengestellten Teile-Verwendungsnachweise sind für mich jedoch nicht geeignet, die von mir bereits angesprochenen technischen Punkte abschließend zu belegen.
Die technische Gegenüberstellung der serienmäßigen Z4-Varianten 2.2i, 2.5i und 3.0i habe ich bereits im Vorfeld der Begutachtung umfassend recherchiert und erstellt. In diese Recherche ist bereits ein erheblicher zeitlicher Aufwand eingeflossen. Auf dieser Grundlage habe ich die für die Begutachtung relevanten technischen Unterschiede und die daraus resultierenden Nachweise festgelegt.
Ich möchte daher ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich keine weitere Recherche zu den von Ihnen angeführten Internetquellen durchführen werde. Die von mir geforderten Nachweise sind aus meiner Sicht klar benannt. Es obliegt dem Fahrzeughalter, diese durch geeignete und belastbare technische Unterlagen nachzuweisen.
Dabei geht es insbesondere nicht allein darum, ob einzelne Bauteile grundsätzlich mit einem M54B30 verwendet werden können oder ob diese auf verschiedenen Internetseiten in Verbindung mit diesem Motor aufgeführt werden. Maßgeblich ist vielmehr, ob die konkrete Ausführung des vorliegenden Fahrzeugs hinsichtlich der relevanten Brems-, Fahrwerks-, Antriebs-, Abgas- und Sicherheitssysteme technisch nachvollziehbar und für den vorgesehenen Umbau geeignet ist.
Die von Ihnen angesprochenen möglichen Toleranz- oder Ermessensbereiche werde ich selbstverständlich im Rahmen meiner fachlichen Bewertung berücksichtigen. Dies setzt jedoch voraus, dass zunächst die von mir geforderten technischen Voraussetzungen und Nachweise vollständig vorliegen.
Die von mir geforderte Verwiegung des Fahrzeugs bleibt ebenfalls Bestandteil der weiteren Begutachtung, insbesondere zur Feststellung der tatsächlichen Achslasten.
Ich bitte um Verständnis, dass ich die technische Verantwortung für die Begutachtung trage und daher keine positive Begutachtung auf Grundlage von nicht eindeutig zuordenbaren Internetinformationen oder unvollständigen Nachweisen durchführen kann.
Sollten die von mir geforderten Nachweise nicht vollständig erbracht werden, kann ich den Umbau in der vorliegenden Ausführung nicht positiv begutachten. Eine weitere eigene Recherche meinerseits wird hierzu nicht erfolgen.