Motoreechsel M54B22 zu M54B30

Hallo zusammen, jetzt habe ich einen tüv Prüfer in Düsseldorf wegen motoreintragung angerufen und er meinte das es sehr sehr kompliziert ist nacheinander Verordnung einen Motorwechsel eintragen zu lassen. Er möchte meinen kfz Schein und einen vom 3.0 i bekommen und dann mal nachsehen ob die achslasten, abgaswerte etc. Identisch sind usw. Soll ich einen anderen Typen mal anrufen oder wie gehe ich für die Eintragung am besten vor. Das haben hier doch schon einige gemacht?
 
Ja ne, der war schon sehr reserviert und als ich meinte das der einzige unterschied der lmm, Kupplung, esd, Bremsen sind, meinte er das ich ja beim tüv anfangen kann 😅
 
Dazu brauch ich ja eine Kopie von einem 3.0i kfz Schein… wenn das mir jemand zur Verfügung stellen würde, könnte ich das mal angehen. Kann aber auch verstehen wenn man den nicht teilen möchte ;) Aber ich hab so ein komisches Gefühl bei dem Prüfer
 
War die Aufzählung der Unterschiede denn wirklich annähernd vollständig?
Ich meine, der gesamte Ansaugtrakt ist anders - geschenkt, wirst Du ja übernehmen.
Aber soweit ich mich erinner' hat der B30 eine andere Achsübersetzung und ein 6-Gang-Getriebe. Das mit dem Getriebe könnte sich ausgehen, aber die Achsübersetzung wird ihm nicht gefallen.
 
Das Problem bei der Achsübersetzung ist am Ende die Abgaseinstufung. Sofern du komplett alles vom 3.0i übernimmst, passt das. Aber wenn durhc 5-Gang und andere Endübersetzung der Motor bei den relevanten Geschwindigkeiten in anderen Drehzahl- und Lastbereichen arbeitet, beeinflusst das den Schadstoffausstoß und damit die Einstufung. Der Prüfer kann hier tatsächlich eine Abgasprüfung anfordern. Also keine HU sondern eine Messfahrt auf einem dafür genormten Prüfstand. Das willst du aber nicht bezahlen
 
Ja habe ja das 5 Gang Getriebe mit kurzer Übersetzung drin. Jetzt hab ich den Prüfer erst mal das geschickt, was er vorab verlangt hat, warte auf seine Antwort, und wenn es so ist wie du das sagst, dann werde ich den gar nicht eintragen lassen. Aber es haben ja schon einige mit genau diesen Bedingungen die Eintragung bestanden. Daher die Hoffnung stirbt zuletzt.
 
Ich drücke dir die Daumen. Ich habe in den letzten Jahren einige Motorumbauten durchgeführt, begleitet und eintragen lassen. Das steht und fällt mit dem Prüfer. Die Erfahrung hat gezeigt, dass wenn man einen willigen Prüfer findet und den vor Beginn des Vorhabens involviert und alles mit Fotos, Teilenummern und Ersatzteilkatalogvergleichen dokumentiert, klappt das eigentlich immer. Bei mir wir die Vorführung in der Prüfstelle dann eigentlich immer nur noch reine Formsache für die Durchführung des Bremsentests. Argumentativ könnte man noch mit den 330i im E46 bis 2002 kommen. Da war auch nur das 5-Gang Getriebe verbaut. Vielleicht auch gleich noch eine Hilfe für die Teilesuche betreffend Kupplung und Schwung. Faltenbalg kann man z.B. auch vom E46 übernehmen wenn man keinen Wert auf den Soundgenerator legt. Der ESD der kleinen M54 passt natürlich mechanisch und funktioniert auch ohne Einschränkung. Thema ist hier der Sound. BMW hat bei den 3l mehr Aufwand beim Sounddesign betrieben. Der innere Aufbau ist daher etwas anders.
 
Ja ich glaube auch, dass man einen Prüfer finden muss, der nicht direkt dagegen ist, sondern sachlich prüfen möchte. Belegen kann ich ja alles, Kupplung Faltenbalg Ansaugttrakt, Luftfilter Kasten, Endschalldämpfer, Luftmassenmesser Bremse ist alles original 3.0 (bis auf den ESD, der ist von eisenmann) verbaut und funktioniert perfekt. Jetzt warte ich das erst mal ab, was er antwortet und gegebenenfalls suche ich mir einen anderen Prüfer. Spannend.
 
Dies hat der TÜV Rheinland Prüfer geantwortet. Ich warte auf jeden Fall die Dekra ab oder werde mich vielleicht dann doch noch mit einem anderen Prüfer in Verbindung setzen?

Guten Tag, Herr Häntzschel,

ich habe mir Ihr Anliegen angeschaut. Grundsätzlich spricht nichts gegen den Umbau des Motors.

Ich habe beide Fahrzeuge anhand der EG-Typgenehmigung miteinander verglichen. In dem Fahrzeugschein, in dem der Umbau bereits eingetragen ist, habe ich jedoch zahlreiche Unstimmigkeiten festgestellt. Eine Eintragung in dieser Form werde ich daher definitiv nicht vornehmen; dies sei jedoch nur am Rande erwähnt.

  • Aus meiner Recherche geht hervor, dass die Übersetzungsverhältnisse sowohl bei Schaltgetrieben als auch bei Automatikgetrieben zwischen den 2,2- und 3,0-Liter-Motoren unterschiedlich sind. Das bedeutet, dass nicht nur die Kupplung, sondern auch das Getriebe des 3,0-Liter-Motors übernommen werden muss.
  • Zudem besteht eine Unklarheit hinsichtlich der Abgasvorschriften. Die Motoren mit dem Motorcode 306S3 gibt es sowohl in Euro-3- als auch in Euro-4-Varianten. Es könnte daher sein, dass auch die Abgasreinigungsanlage, also der G-Kat sowie die dazugehörige Lambdasonde, der Euro-4-Norm entsprechen muss
  • Die gesamte Bremsanlage einschließlich des ABS-Steuergeräts muss ebenfalls von dem 3,0-Liter-Fahrzeug übernommen werden.
  • Die Bereifung 205/55 R16 ist für das 3,0-Liter-Fahrzeug ebenfalls nicht freigegeben und muss daher in jedem Fall gestrichen werden.
    • Um die Achslasten zu überprüfen, muss ich das Fahrzeug erneut wiegen, um festzustellen, ob die Achslasten des ursprünglichen Fahrzeugs mit 2,2-Liter-Motor weiterhin passen.
Die Einzelabnahme gemäß §21 wird voraussichtlich etwa 3 bis 4 Stunden in Anspruch nehmen und 840 € netto kosten. Bitte setzen Sie sich nach Abschluss des Umbaus zur Terminvereinbarung mit mir in Verbindung
 
Ich hab das 5 Gang Getriebe mit entsprechendem diff… daher brauche ich einen Prüfer, der erkennen kann, daß die Werte fast gleich sind. Außerdem hat das Hydroaggregat der Bremsen die gleiche Teile Nummer beim 2.2 l sowie wie beim 3.0 l. Die kats auch. Da hat er sich nicht sorgfältig informiert. Warum ein Achslasttest erneut gemacht werden muss, weiß ich auch nicht. Daher warte ich mal die Dekra ab, die hab ich auch angefragt 😅
 
Das ist auch alles gar nicht seine Aufgabe. Du musst den Nachweis führen, bis zur letzten Schraube. Auszüge aus dem Teilekatalog z.b. helfen da enorm. Er muss seine Entscheidung fachliche begründen und braucht dafür Unterlagen. Du bist in der Bringschuld, er nur ausführendes Organ wenn du 100 Prozent geliefert hast. Wenn man das im Grund verstanden hat, dann klappt das auch mit dem TÜV ganz wunderbar.
Der E46 war meines Wissens auch eine Zeit lang mit dem 5 Gang Getriebe und dem B30 in Kombination erhältlich, darüber könnte man wieder eine Kombinierbarkeit und ggf passende Abgaswerte nachweisen. Abgaswerte dürften aber in dem Baujahr eher unkritisch sein so lange man generell Euro 4 erreicht.
Das selbe gilt für die Bremsen, Steuergeräte, Räder usw... Das ist Arbeit, aber es ist Arbeit die du machen musst, nicht er.
 
Ok bin dabei 😉 versuche alles belegen zu können
Ich weiß nicht ob du beruflich mit Projekten zu tun hast, abwr im Grunde ist es genau das.

Eine LOP anlegen, mit ihm besprechen, Punkte ergänzen, Zuständigkeit klären.

Nächster Termin, deine Punkte vorstellen, Ergebnisse aufzeigen, LOP ergänzen, weiter geht's. So kommst du am schnellsten ans Ziel und hast immer eine verbindliche Liste mit den LOPs auf die du ihn festnageln kannst.

Ich habe meine TÜV Projekte alle so gemacht und nur positive Erfahrungen gemacht. Wichtig ist die fachlichen bzw normativen Themen nicht in Frage zu stellen.
Beispiel: reicht die Festigkeit von Schraube xy?
Vergleich raussuchen: die bisher verbaute schraube hat.... Die neue schraube hat rechnerisch eine Mehrbelastung von... Die neue schraube hat eine Festigkeit von 200 Prozent... Nachweis erbracht. Ja, vermutlich hätte das jeder Trottel erkannt wenn man von M6 auf M10 wechselt, aber das ist nicht der Punkt. Er braucht belastbare Papiere die das belegen.

Viel Erfolg
 
Nachdem ich ihn die Unterlagen unter anderem von Leebmann zukommen ließ, hat er mir dieses freundliche Schreiben aufgesetzt. Zwischenzeitlich habe ich aber mit Dekra schon telefoniert und dort scheint es echt unproblematisch zu sein und man wird sich dort mit mir nächste Woche in Verbindung setzen und das Ganze dann angehen.

Sehr geehrter Herr Häntzschel,



vielen Dank für die Übersendung Ihrer Unterlagen und Ihre ergänzenden Ausführungen.

Ich habe die von Ihnen übersandten Nachweise zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen Verweise auf verschiedene Internetseiten sowie die von Ihnen zusammengestellten Teile-Verwendungsnachweise sind für mich jedoch nicht geeignet, die von mir bereits angesprochenen technischen Punkte abschließend zu belegen.



Die technische Gegenüberstellung der serienmäßigen Z4-Varianten 2.2i, 2.5i und 3.0i habe ich bereits im Vorfeld der Begutachtung umfassend recherchiert und erstellt. In diese Recherche ist bereits ein erheblicher zeitlicher Aufwand eingeflossen. Auf dieser Grundlage habe ich die für die Begutachtung relevanten technischen Unterschiede und die daraus resultierenden Nachweise festgelegt.



Ich möchte daher ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich keine weitere Recherche zu den von Ihnen angeführten Internetquellen durchführen werde. Die von mir geforderten Nachweise sind aus meiner Sicht klar benannt. Es obliegt dem Fahrzeughalter, diese durch geeignete und belastbare technische Unterlagen nachzuweisen.



Dabei geht es insbesondere nicht allein darum, ob einzelne Bauteile grundsätzlich mit einem M54B30 verwendet werden können oder ob diese auf verschiedenen Internetseiten in Verbindung mit diesem Motor aufgeführt werden. Maßgeblich ist vielmehr, ob die konkrete Ausführung des vorliegenden Fahrzeugs hinsichtlich der relevanten Brems-, Fahrwerks-, Antriebs-, Abgas- und Sicherheitssysteme technisch nachvollziehbar und für den vorgesehenen Umbau geeignet ist.



Die von Ihnen angesprochenen möglichen Toleranz- oder Ermessensbereiche werde ich selbstverständlich im Rahmen meiner fachlichen Bewertung berücksichtigen. Dies setzt jedoch voraus, dass zunächst die von mir geforderten technischen Voraussetzungen und Nachweise vollständig vorliegen.



Die von mir geforderte Verwiegung des Fahrzeugs bleibt ebenfalls Bestandteil der weiteren Begutachtung, insbesondere zur Feststellung der tatsächlichen Achslasten.

Ich bitte um Verständnis, dass ich die technische Verantwortung für die Begutachtung trage und daher keine positive Begutachtung auf Grundlage von nicht eindeutig zuordenbaren Internetinformationen oder unvollständigen Nachweisen durchführen kann.


Sollten die von mir geforderten Nachweise nicht vollständig erbracht werden, kann ich den Umbau in der vorliegenden Ausführung nicht positiv begutachten. Eine weitere eigene Recherche meinerseits wird hierzu nicht erfolgen.
 
Ich verstehe dwn Standpunkt des Herrn, aber vielleicht gehe ich sowas auch anders an.
Halt uns auf dem Laufenden, was die DEKRA daraus macht, ich lerne gerne was dazu.
 
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