Muß zum 3.Mal in die Werkstatt!

AW: Muß zum 3.Mal in die Werkstatt!

Naja, so ganz zustimmen kann ich Dir da nicht, ich hätte lieber ein Montagsauto von BMW als von einer japanischen Automarke. Aus Erfahrungswerten kann ich nur sagen, dass die BMW AG der kulanteste Autohersteller ist, der mir bekannt ist.

Auch wenn es Probleme mit dem örtlichen Händler gibt wirkt ein Anruf in München wahre Wunder, 30 min. später ruft einen der Händler super freundlich an....;)

Die japanischen Autos sind sehr zuverlässig gewesen bis die Elektronik in Form der Multimediaextras Einzug erhalten haben. Es ist der Presse zu entnehmen, dass Toyota erhebliche Qualitätsprobleme in Form von Rückrufen hat und auch in der Pannenstatistik Spitzenplatzierungen an Audi und Mini abtreten musste.

Das ist auf die unter Kostendruck stehenden identischen Zulieferer zurück zu führen...

Nur: hat man sich ein Montagsauto eingehandelt, wird dieses Fahrzeug auch die nächsten 15 Jahre ein Montagsauto bleiben, daran ändert kein Markenlogo etwas, daher meine dringende Empfehlung den Kaufvertrag schnellstens Rückabwickeln :g

Einen Vorteil haben die Japaner natürlich in der Tat, es gibt teilweise bis zu 5 Jahren GARANTIE im Vergleich zu 2 Jahren Gewährleistung. Das muss man objektiv ganz kjlar sehen
 
AW: Muß zum 3.Mal in die Werkstatt!

ich hätte lieber ein Montagsauto von BMW als von einer japanischen Automarke

:d
Dazu fällt mir nichts mehr ein, das ist wohl mehr als lächerlich.

Ich weiß das ich bei den meisten Leuten die deutsche Autos fahren damit auf Ablehnung stoße



Mini bin ich übrigens auch schon gefahren und zu der Qualität enthalte ich jetzt mal meine Meinung.
 
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Naja, hatte auch schon diverse Japaner und bisher nie den geringsten Defekt mit denen... aber meine :K hatte den jetzigen Toyota MR2. Der war auch nicht gerade perfekt in dieser Beziehung. Doch x-mal ausserplanmässig in der Werkstatt..! Wie schon auch in der Presse geschrieben, scheint Toyota doch auch diverse Problemchen mit der Qualität zu haben!

Aber eben, treffen kann es einem überall. Mein vorletzter Volvo war auch so ein Sorgenkind, der 2. dann vom selben Modell war wiederum perfekt.
 
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Ja, zufällig hat der ADAC gerade die neuste Pannenstatistik veröffentlich.

Die Japaner haben in fast allen Kategorien die Spitzenplätze an Audi, Mini, BMW und Mercedes räumen müssen. Toyota ist teilweise bis auf Platz 4 zurückgefallen.

Seitdem dort elektronische Features wie Telematik, Stabilitätskontrollen, Xenon, Navis usw. Einzug erhalten haben ist auch dort der Rückruf-Alltag für die Hersteller eingetreten.

Die kochen eben auch nur mir Reis, ähh Wasser
 
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Seitdem dort elektronische Features wie Telematik, Stabilitätskontrollen, Xenon, Navis usw. Einzug erhalten haben ist auch dort der Rückruf-Alltag für die Hersteller eingetreten.

Ja stimmt, die haben ja auch erst seit kurzem Xenon oder Stabilitätskontrollen in ihren Autos. Vor allem Navi, das ist ja eine ganz neue Erungenschaft die man erst bei ziemlich neuen Autos bekommt. ;):#

Bei all dem darf man auch nicht vergessen, das die Autos teilweise in einer ganz anderen Preisklasse spielen!
 
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Mal ein kurzes update.

Das Auto ist nun zum 4.Mal in der Werkstatt. Es steht jetzt seit 7 Tagen dort.
Beide Türdichtungen gewechselt.
Scheinwerfer links ausgetauscht.
Beide Gasdruckfedern der Heckklappe ausgetauscht.
Lenksäule ausgetauscht.

Die Knackgeräusche aus dem Bereich Lenkung sind noch nicht verschwunden. Das Auto bleibt jetzt weiterhin in der Werkstatt, voraussichtlich bis Montag. Nun will man das Lenkgetriebe ersetzen.....

Gruß
 
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So langsam kann man ja mal über Wandlung nachdenken, oder nicht? Schonmal mit dem Verkäufer darüber geredet?
 
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Ja, also das Theater würde ich mir auch nicht (mehr) bieten lassen! Klarer Fall von Wandlung. Das kann ja wohl echt nicht wahr sein! Oh Mann...

Liebe Grüße

Thomas, Earl of Landshark
 
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Jetzt komme ich!!!!!!!!!!!!!!:M

Mein Z4: EZ: 28.04.2006 also facelift mit 20000 km gelaufen!!!

Werkstattaufenthalte: 7 !!!!!b:

Was alles schon kaputt war:

- Scheinwerfer links zwei mal ausgefallen (getauscht)
- Ledersitze komplett getauscht, weil sich risse und verfärbungen gebildet haben, die nicht mehr zu entfernen waren
- Lenkrad schief, spur wurde neu eingestellt, lenkrad trotzdem immernoch schief
- Verstärker des HIFI prof durchgebrannt!!
- Motor geprüft, weil ich schon drei liter öl nachfüllen musste
- Display am tacho getauscht, weil dieser gespinnt hat
- Gummidichtung am verdeck auf der autobahn angefallen
- Servolenkung ausgefallen...das war ein spass beim einparken...
- Scheiben konnten nicht geschloßen werden, da der einklemmschutz defekt war und er dachte, dass da irgendwas eingeklemmt war..
- ...wenn mir noch was einfällt, dann werd ich das hinzufügen!! b:

Ich bin langsam echt angekotzt von der qualität des z4!! Mir kommts so vor, als würd ich einen testwagen fahren, wo ich alle fehler melden soll, damit die in der produktion später korregiert werden!! :j

Und zum lack: Wenn ich mir die lackierung des z4 so mal anschaue, da kommt es mir so vor, als würde man den z4 in kazachstan oder irgendwo in der ecke da lackieren!!! Kaum macht man die tür auf, schon sieht man den hellen grundlack...b:

Von knistern und knacken ganz abgesehen, die kiste rappelt, als wäre sie zusammengeklebt!!!

Ah und ein neuer fahrersitz ist auch schon wieder bestellt worden und zwar aus dem gleichen grund wie beim ersten mal!!!b:

Das darf doch bei einem auto, dass um die 40.000 € kosten (sprich 80.000 mark :w ) einfach nicht sein!!!

Selbst mein vater lacht mich aus und meint, dass ich mit einem lada zufriedener wäre:d
 
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Ich habe einen Termin im Januar beim Händler. Meine Heckscheibe muss getauscht werden weil 3 Heizdrähte nicht funktionieren und der Fensterheber in der Fahrertür muss überprüft werden, die Scheibe quietscht stark beim hochfahren und irgendwie klackert da drin was bei der Betätigung. Alles in allem noch Kleinigkeiten, "wenns" dabei bleibt kein Grund zur Beunruhigung.
 
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Naja, so ganz zustimmen kann ich Dir da nicht, ich hätte lieber ein Montagsauto von BMW als von einer japanischen Automarke. Aus Erfahrungswerten kann ich nur sagen, dass die BMW AG der kulanteste Autohersteller ist, der mir bekannt ist.

Auch wenn es Probleme mit dem örtlichen Händler gibt wirkt ein Anruf in München wahre Wunder, 30 min. später ruft einen der Händler super freundlich an....;)

Die japanischen Autos sind sehr zuverlässig gewesen bis die Elektronik in Form der Multimediaextras Einzug erhalten haben. Es ist der Presse zu entnehmen, dass Toyota erhebliche Qualitätsprobleme in Form von Rückrufen hat und auch in der Pannenstatistik Spitzenplatzierungen an Audi und Mini abtreten musste.

Das ist auf die unter Kostendruck stehenden identischen Zulieferer zurück zu führen...

Nur: hat man sich ein Montagsauto eingehandelt, wird dieses Fahrzeug auch die nächsten 15 Jahre ein Montagsauto bleiben, daran ändert kein Markenlogo etwas, daher meine dringende Empfehlung den Kaufvertrag schnellstens Rückabwickeln :g

Einen Vorteil haben die Japaner natürlich in der Tat, es gibt teilweise bis zu 5 Jahren GARANTIE im Vergleich zu 2 Jahren Gewährleistung. Das muss man objektiv ganz kjlar sehen

Hihi, dass kann auch nur jemand behaupten, der seiner Marke auch die Fahne hochhält, auch wenn die Kiste unterm Arsch auseinanderbricht.

Warum ist BMW denn so kulant? Weil sie wissen, dass sie vermehrte Qualitätsprobleme (übrigens analog zu Daimler-Chrysler) haben und ihnen sonst die Kunden in Scharen weglaufen würden (ebenfalls wieder analog zu Daimler-Chrysler). Das hat nix mit Freundlichkeit zu tun.

Die Elektronik haben die Japaner wesentlich besser im Griff als alle mir bekannten Marken. Vorteil der Japaner ist, dass sie nicht alles Neue sofort einbauen und das Produkt beim Kunden reifen lassen, sondern erst ausgereift einbauen. Der kleine aber feine Unterschied.

Warum sind denn BMW, Audi etc. in der Pannenstatistik weit vorn? Ganz einfach, weil Sie einen eigenen Pannenservice unterhalten (Service-Mobil oder so ähnlich) und die Pannen nicht in den Statistiken der Verkehrsclubs auftauchen.

Ich definiere Premium nicht nur am Preis - und der Z4 ist definitiv kein Premium. Für BMW qualitätstechnisch gem. den selbstgesteckten Ansprüchen ein Debakel.

Warum ich mir meinen Z4 gekauft habe? Ganz einfach: Aus purer Unvernunft.
 
AW: Muß zum 3.Mal in die Werkstatt!

Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen. Absolut richtig!!!:t
 
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So langsam kann man ja mal über Wandlung nachdenken, oder nicht? Schonmal mit dem Verkäufer darüber geredet?

Hallo, ich will jetzt erstmal schauen, ob es mit der Reparatur klappt. Ich habe etwas Bammel davor, einen neuen ZZZZ zu bekommen und das Theater geht von vorn los.

Also, wenn es die Werkstatt schafft , daß jetzt alles zu meiner Zufriedenheit läuft, dann behalte ich das Auto. Andernfalls tendiere ich dann eher zu einem 3er Coupe, als das ich mir ein ähnliches Drama mit einem neuen ZZZZ antue.

Ma guggen...
 
AW: Muß zum 3.Mal in die Werkstatt!

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag (ehem. Wandlung) bedeutet nicht, dass Du ein neues Auto kaufen musst, schon garnicht einen Z4.

Der Käufer wird lediglich so gestellt als wäre der KV nie zustande gekommen abzgl. 0,67 % des Neupreises pro gefahrene 1.000 KM für die Nutzung laut aktueller Rechtssprechung. Schliesslich bist Du mit dem Auto ja auch gefahren

Zu einem BMW würde ich Dir dann allerdings nicht mehr raten, von den Japanern hört man ja nur Gutes, insbesonderes weil die keinen eigenen Pannenservice haben ;)

Wünsche allen nen schönen 2. Advent, sogar japanischen Autobesitzern und gar den Porsche Boxsterfahrern, die ja die einizig wahren Sportwagen fahren...
 
AW: Muß zum 3.Mal in die Werkstatt!

hmm, also das mit dem singenden Geräusch macht mich etwas stutzig. Auch bei mir ist bei ca. 800km ein ganz schwaches singendes geräusch dazu gekommen. ich kann leider nicht genau sagen wo es herkommt. Entweder vom Getriebe oder von der Hinterachse/Achsgetriebe... es ist in allen Drehzahl- und Geschwindigkeitbereichen zu hören und schwillt entsprechend mit der Drehzahl an und ab.

werde wohl mal zum händler fahren müssen...

ansonsten hab ich zum Glück noch nicht soo viele Probleme, nur das singen und ein knarzen aus dem M-Sitz und ein leichtes Poltern von der Hinterachse bei Kopfsteinplaster /unebenen Untergrund. Das Poltern könnte evtl. auch von der linken Verkleidung des Gepäckraums kommen oder so..

hab jetzt 2000km drauf.
 
AW: Muß zum 3.Mal in die Werkstatt!

Hallo,

heute wollte ich das Auto aus der Werkstatt abholen. Dort stand es seit dem 29.11..

Die Ursache des Knackens in der Lenkung wurde gefunden. Das Lenkgetriebe war nicht schuld, sondern der untere Teil der Lenksäule.

Weiterhin wurde nun doch nicht der linke Scheinwerfer getauscht, der einen dunklen Fleck bei Fernlicht erzeugte. Hier wurde der Xenon-Brenner getauscht, welcher fehlerhaft war.

Die neuen Gasdruckfedern halten die Heckklappe schön oben. Hab mir noch ein Coupe im Showroom angeschaut, bei dem waren diese Teile undicht und verölt.

Leider konnte ich das Auto nicht mitnehmen. Die Heckklappe ließ sich nur mit seeeehr, sehr viel Schwung schließen, was mir nicht so sehr zusagt.

Die Scheibe Fahrerseite ließ sich irgendwie nicht mehr hochfahren. Und auf der Beifahrerseite funktionierte die Absenkfunktion und das Wiederhochfahren der Scheibe beim Öffnen und Schließen der Tür nicht.....

Noch Fragen?

Zum Thema Wandlung: Bisher konnten alle Fehler beseitigt werden. Zu den Klappergeräuschen der Scheiben kann ich noch nichts sagen. Der Werkstattmeister versicherte mir jedoch, dass nach dem Türgummiwechsel alles i.O. sei.

Voraussetzung für eine Wandlung ist, dass ein und derselbe Fehler bei 3 Reparaturversuchen nicht behoben wird. Dies ist bei mir nicht der Fall. Kann ich auch auf eine Wandlung bestehen, weil das Coupe zu viele Fehler hat?

Gruß
 
AW: Muß zum 3.Mal in die Werkstatt!

Laut §437 BGB - Rechte des Käufers bei Mängeln heißt es:

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht anders bestimmt ist,
1. nach §439 Nacherfüllung verlangen
2. nach §§440, 323, 326 Abs.5 von dem Kaufvertrag zurücktreten oder nach §441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§440,280,281,283 und 311 a Schadenersatz oder nach §284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.



§ 439 BGB

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

§440 BGB
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

§323 BGB
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.

(5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.

§326 BGB
(1) Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung; bei einer Teilleistung findet § 441 Abs. 3 entsprechende Anwendung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schuldner im Falle der nicht vertragsgemäßen Leistung die Nacherfüllung nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht.

(2) Ist der Gläubiger für den Umstand, auf Grund dessen der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht, allein oder weit überwiegend verantwortlich oder tritt dieser vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit ein, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist, so behält der Schuldner den Anspruch auf die Gegenleistung. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

(3) Verlangt der Gläubiger nach § 285 Herausgabe des für den geschuldeten Gegenstand erlangten Ersatzes oder Abtretung des Ersatzanspruchs, so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet. Diese mindert sich jedoch nach Maßgabe des § 441 Abs. 3 insoweit, als der Wert des Ersatzes oder des Ersatzanspruchs hinter dem Wert der geschuldeten Leistung zurückbleibt.

(4) Soweit die nach dieser Vorschrift nicht geschuldete Gegenleistung bewirkt ist, kann das Geleistete nach den §§ 346 bis 348 zurückgefordert werden.

(5) Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger zurücktreten; auf den Rücktritt findet § 323 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass die Fristsetzung entbehrlich ist.

§441 BGB
(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.

(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.

(3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

(4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

§280 BGB
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.

(3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.

§281 BGB
(1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.

(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

(4) Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Gläubiger statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.

(5) Verlangt der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung, so ist der Schuldner zur Rückforderung des Geleisteten nach den §§ 346 bis 348 berechtigt.

§283 BGB
Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. § 281 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 findet entsprechende Anwendung.

§311a BGB
(1) Der Wirksamkeit eines Vertrags steht es nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht und das Leistungshindernis schon bei Vertragsschluss vorliegt.

(2) Der Gläubiger kann nach seiner Wahl Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner Aufwendungen in dem in § 284 bestimmten Umfang verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner das Leistungshindernis bei Vertragsschluss nicht kannte und seine Unkenntnis auch nicht zu vertreten hat. § 281 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 findet entsprechende Anwendung.

§284 BGB
Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden.
 
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Vielen Dank, Hippi.


....Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.....

Klingt ziemlich gummiartig.....
Ohne Anwalt geht es nicht. Aber soweit ist es noch nicht. Ich bin noch guter Hoffnung.

Gruß
 
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Ich würde das jetzt - egal ob repariert oder nicht!!! - auf jeden Fall an die Presse weiterleiten.
Das ist wohl echt ein Witz! Sowas auch noch bei einem Facelift-Modell, einfach unglaublich.

Was BMW sich hier leistet zeugt wirklich nicht von Qualität! Das Schlimme ist das dies kein Einzelfall ist, bei dir kommen halt ziemlich viele Sachen auf einmal. Jetzt ist mir schon klar warum die Autos so teuer sind, BMW muss ja auch nach den ganzen Garantiefällen noch Gewinn machen. :D

Darf ich fragen wie dein Händler dazu reagiert, bleibt er da noch freundlich oder ist er genervt? Hast du wenigstens gescheite Leihwagen als Ausgleich bekommen?
 
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Was willste denn da mit der Presse, das juckt München doch absolut nicht, wenn sie es überhaupt mitbekommen :d

Ich würde mir, falls es die Situation wirklich erfordern sollte und der Spaß an dem Fahrzeug verloren gegangen ist, mich mit meinem Verkäufer kurzschließen und die Möglichkeiten bewerten, die in solch einem Fall in Betracht gezogen werden können.
Sollte sich dort keine passende und zufriedenstellende Lösung finden muss man mit einem Anwalt und den im BGB zugrunde gelegten Paragraphen die Lösung rechtlich erzielen!
 
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Heyho,

Ich würde das jetzt - egal ob repariert oder nicht!!! - auf jeden Fall an die Presse weiterleiten.

Davon halte ich persönlich nichts. Allerdings werde ich mich mal hinsetzen und einen Brief an BMW schreiben. Feedback ist wichtig!


Darf ich fragen wie dein Händler dazu reagiert, bleibt er da noch freundlich oder ist er genervt? Hast du wenigstens gescheite Leihwagen als Ausgleich bekommen?

Hier kann ich mal den Wind aus der Sache nehmen. Der Händler ist TOP.

Ich war zuerst in einem Autohaus, welches näher an meinem Wohnort liegt. Dort hatte ich allerdings den ZZZZ nicht gekauft, war aber 4 Jahre Kunde mit meinem e46 Coupe 325Ci. Mein Fazit: dort gehe ich nicht mehr hin.

Es klang ungefähr so: Spaltmaße Karosserie-Scheinwerfer-"Das ist normal, da kann man nicht viel machen". Hinterachsgeräusche: "Ist sicher konzeptbedingt." Als Ursachenforschung wurde eine Vergleichsfahrt mit einem Vorführer vorgeschlagen. Einen Tag später stellten sie aber fest, dass ihr Vorführer ein Automatikgetriebe hatte....somit war ein wirklicher Vergleich nicht machbar.
Spureinstellung:"Können wir nicht machen, Sie haben ja keine Originalfelgen drauf. Und zu Ihrer Information:Ab 2000km machen wir es sowieso nicht auf Garantie." Ich hatte zu diesem Zeitpunkt 1850km drauf, aber noch keinen Termin in der Werkstatt...
Bei diesem Termin hat es der Meister möglich gemacht, dass trotz böser Zubehörfelgen und trotz Laufleistung von mehr als 2000km die Spur auf Garantie eingestellt wurde.
Türklappern: freudestrahlendes "Haben wir repariert" und "War gar nicht so einfach, das Auto zum Klappern zu bringen, unsere Straße sind so top asphaltiert und blablabla..."...Nunja als ich das Auto abholte,klapperten die Türen immer noch. Die gelöste Schallisolierung in der Beifahrertür wurde erst in der zweiten Werkstatt entdeckt und repariert.


Jetzt bin ich bei dem Händler, bei dem ich das Auto gekauft habe. Dort fühle ich mich sehr gut aufgehoben. Der Meister hört sehr genau zu und ich habe zu keiner Zeit das Gefühl, ich würde nicht ernst genommen. Ursachenforschung zum Hinterachsgeräusch wurde kosequent betrieben. Testfahrt, Rollenprüfstand aktiv/passiv mit Endoskop/Stethoskop....Und Ursache ermittelt-TahTah. Man vergleiche hier die Vorgehensweise der ersten Werkstatt. Die hat sicher auch einen Rollenprüfstand.

Um die Ursache des Knackens in der Lenkung zu finden (trat sporadisch und nicht sicher reproduzierbar auf) und das Knarzen der Scheiben beseitigen zu können, erbat man sich eine längeren Aufenthalt des Fahrzeuges in der Werkstatt. Das Auto ist nun 13 Tage dort, ich hätte es aber schon nach 9 Tagen abholen können. Als Ersatzfahrzeug bot mir der Händler wegen der längeren Reparaturdauer ein größeres Auto an : entweder 5er Touring Automatik oder 523i Schalter. Hatte mich für den 523i entschieden-sehr komfortabel. Wenn der Zetti mal nur einen Tag dort war, gab es einen 3er.

Gestern konnte ich das Auto nicht mitnehmen, da die Fensterheber gesponnen haben. Der BMW-Meister bringt mir heute das Auto persönlich nach Hause. Das nenne ich mal Service.

Mein Verkäufer ist natürlich über den gesamten Vorgang bestens informiert und hat sich mehrfach persönlich bei mir entschuldigt. Wir sind so verblieben, dass wir das Ergebnis der Reparatur abwarten und uns bei Bedarf zusammensetzen, um eine Lösung zu finden. Also, schaun mer mal....

Gruß
 
AW: Muß zum 3.Mal in die Werkstatt!

Nun ja ich glaube nicht das BMW eine weitergabe an die Presse nicht stören wird. Es gibt da einige Beispiele - z.B. mit Porsche - in denen das Werk nach veröffentlichung des Artikels plötzlich super kulant war und den Käufer entschädigen wollte.
Des weiteren fände ich das schon wichtig, da ja nicht alle Z4 oder BMW Fahrer hier im Forum angemeldet sind. Man hätte so eine viel größere Reichweite.

Aber das ist jedem seine eigene Entscheidung, ist halt mit Aufwand verbunden.
 
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