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Ja sehr schön geschrieben.... geht mir ähnlich!!:d :d

Auch immer schön in der Garage parken und nie im Freien lassen...
 
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Humoriger Bericht, ja. Aber ich bin Laternenparker. Was mache ich denn nun???

Liebe Grüße

Thomas, Earl of Landshark
 
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Aber ich bin Laternenparker

Bin ich auch. Bin schion gespannt, ob ich deutlich mehr Vandalismus mit bekomme, als bisllang. Gehe aber erstmal davon aus, dass es gut geht.

Dacht schon, meiner muss alleine draussen stehen.

Jürgen
 
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Ne, also das würd ich nicht übers Herz bringen.. den schönen Wagen wenn möglich noch in einer Stadt unter der Laterne zu parken!!! Wäre mir definitiv zu schade... dazu würde ich mir einen mind. 10 Jahre alten Golf kaufen!!

Meiner steht wohlbehütet in einer abschliessbaren Einzelbox! Da kommt niemand ran..:t
 
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Sehr guter Artikel....absolut treffend.

Auf meiner Probefahrt hat jeder Automobilist geguckt bis zur Halskehre....wobei man nie unterschätzen darf, dass es sich um ein ganz neues Auto handelt und man darum sowieso einiges mehr an Blicken erntet. Wenn man nun vergleicht, der Z4 Roadster wurde anfangs wahrscheinlich ebenso begutachtet. Heute jedoch gibt es bereits so viele davon, dass es nun mehr normal ist, wenn man einem begegnet....mögen mir die Roadsterfahrer unter Euch diese Aussage verzeihen :X
 
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Meiner steht wohlbehütet in einer abschliessbaren Einzelbox! Da kommt niemand ran..:t

Dachte ich auch - zumindest solange bis vor einem Jahr ein (zugegebenermaßen für das Auto etwas kleinwüchsiger) Nachbar mit seinem 5er volle Kanne rückwärts ins Metall-Garagentor gekracht ist und dazu noch "Fahrerflucht" begangen hat! :j
Dabei konnte man die Plastik-Elefantenhaut-Struktur auf dem Garagentor und die Farbe des Garagentors ganz leicht seiner Stoßstange zuweisen!
O-Ton des Nachbars vor der Polizei: "Ich hab nix mitbekommen... :j"
O-Ton Gutachter: "Ich kann nicht ausschließen, dass er nicht nix mitbekommen hat..." - somit leider auch keine Strafverfolgung :a
Metalltor völlig verzogen und aufgesprungen - hab das leider erst 3 Tage später entdeckt: Schaden 3.500 € - Auto drinnen zum Glück nichts passiert...

Da ich blöderweise keinen Rechtschutz besitze besteht der Schaden immer noch - hab das Tor wieder zurechgebogen, damit es wieder abschließbar ist - sieht natürlich besch**** aus - aber wenn ich es reparieren würde, würde bestimmt (bei meinem Glück) der nächste Idiot reinfahren...

Und nun das Beste: der A*sch grüßt auch noch jedesmal süffisant wenn er mich sieht :g

Fazit: Eine Garagenbox bringt auch nur was mit Alarm direkt aufs Handy und Erreichbarkeit mit Baseballschläger in Max. 2 Min. :b oder gleich eine Videoüberwachung mit Infrarotfunktion und Nachtsichtstrahler - welches (keine Angst) leider beides bei mir mangels Stromversorgung ausscheidet...
 
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Ähm....spielt das ne Rolle ob ich mitbekomme, wenn ich jemandem seine Garage zusammenfahre???
Wenn man die Spuren nachweisen kann, dann ists doch eindeutig und wird geahndet?
 
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Ähm....spielt das ne Rolle ob ich mitbekomme, wenn ich jemandem seine Garage zusammenfahre???
Wenn man die Spuren nachweisen kann, dann ists doch eindeutig und wird geahndet?
Nun eigentlich ja - da aber keine offizielle Strafverfolgung besteht (weil man ihm ja keine absichtliche Fahrerflucht nachweisen konnte) liegt also kein für ein Gerichtsverfahren eindeutiges verwendbarers strafrechtliches Vergehen gegen ihn vor!
D.h. ich trage erneut die Beweislast und im Falle einer Gerichtsverhandlung würde ich im Pechfall auf den gesamten Kosten (des Unfalls) und den dann eventuell zusätzlichen Gerichts- Anwalts- und Gutachterkosten sitzen bleiben. Wie gesagt ich besitze leider keinen Rechtsschutz - er schon - da ist mir das Risiko nacher einen noch größeren Schaden zu haben leider zu groß :g

Btw. ich wollte auch nicht sein Grinsen sehen, falls er den Prozess wider erwarten doch gewinnt...
 
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Okay, das ist nachvollziehbar. Dachte nur, wenn es so offensichtlich ist, könnte man ihn auch dafür belangen.
 
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Also, wenn es ein unabhängiges Experten-Gutachten gibt, dass nur er das mit seinem Wagen gewesen ist - so hatte ich Dich verstanden - steht Dir zivilrechtlich Schadenersatz für die kaputte Garagentür zu. Falls er den Prozess verliert, muß er bzw. seine Rechtschutzversicherung alle Kosten tragen. Dein Risiko ist doch quasi Null, falls Du ein wasserdichtes Gutachten hast. Dann kann er zwar noch grinsen, weil´s seine Versicherung zahlt, Du aber auch, weil Du dann nicht auf dem Schaden sitzen bleibst.

Liebe Grüße

Thomas, Earl of Landshark
 
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Nein, leider nicht ganz - ich weiß das klingt paradox, aber das Experten-Gutachten (bezahlt und initiiert von der Polizei bzw. dem Staatsanwalt) bezieht sich nur auf die Aufdeckung eines Straftatbestandes - dieser wäre dann gegeben gewesen, wenn eindeutig bewiesen wäre, dass der Fahrer eine vorsätzliche Fahrerflucht begangen hätte. Dies konnte jedoch (leider) nicht zu 100% nachgewiesen werden, da nicht zweifelsfrei festzustellen war, dass er den Crash auch bemerkt hatte (was meiner Ansicht nach völliger Quatsch ist - wer nicht merkt, dass er ca. 30cm tief in ein sich verbiegendes Metallgaragentor fährt ist entweder fahruntauglich oder betrunken - und müsste in jedem Fall belangt werden - schließlich hätten auch spielende Kinder dazwischen sein können und er hätte das dann auch nicht bemerkt :j - der Fahrer ist ein typischer Rckwärts-Mit-Dem-Innenspiegel-Fahrer - da zu klein um richtig nach hinten zu sehen... ) Dabei interessiert die Polizei die Sachbeschädigung überhaupt nicht - dies müsste dann in einem rein privatrechtlichen Verfahren gelöst werden...

Mit einem Bußgeld z.B. wäre die Schuld aber eindeutig geklärt gewesen und ich hätte problemlos mein Geld einklagen können, so aber ist für den Staatsanwalt/Polizei der Sachverhalt beendet - und ich müsste nun um meine Ansprüche geltend zu machen und vor Gericht zu bestehen einen eigenen Gutachter benennen, welcher nochmals von neuem die Schuldfrage klären muss (und inzwischen dürfte das um einiges schwerer sein)...

Ich hätte damit dann das zusätzliche Risiko und die Kosten getragen...:a
 
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