Mit passen meinte ich nicht, dass sie nicht evtl. auch eingetragen werden müssen

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Ich fahre die 313 vom 1er mit abweichenden Reifengrößen (wollte etwas mehr Gummi):
7,5 J x 18 ET 49 / 225/40/18 / 10er Distanzen und 8,5J x 18 ET 52 / 255/35/18 / 20er Distanzen,
kombiniert mit Bilstein B 12 - Fahrwerk.
Auch das wurde nach vorheriger Absprache problemlos eingetragen. Ist zwar ein anderes
Fahrzeug, ich schreibe es hier aber trotzdem als Beispiel, was so alles eintragungsfähig ist.
Entscheidend ist im Prinzip allein die Freigängigkeit der Räder und kein zu großer Unterschied
im Abrollumfang zur Serienbereifung (sonst wäre noch eine Tachoangleichung fällig gewesen).