Neuer Bußgeldkatalog

Danke, das hatte ich übersehen. :whistle:
=>
Meine Frage ging eher Richtung Exit-Klausel:

Wenn ich geflissentlich 2h bek Dauerrot an einer defekten Baustellen- oder Kreuzungs-Ampel gewartet habe , darf ich m.W bei offensichtlicher Fehlfunktion auch bei Rot passieren.

Gibt es diese Option oder muss ich dort Campieren? :D
 
@RobbiZ4
Es könnte weiterhin "Optionen" geben. Das wären überwiegend sogar dieselben wie bisher. Nur wird es hierzu wohl kaum eine öffentliche "Anleitung" geben. Das wäre schon allein deshalb nicht wirklich "zielführend", weil es ohnehin auf die Umstände des Einzelfalles (Örtlichkeit, Witterung und noch ein paar weitere) ankäme. Insofern würde ich mich nicht (blind) darauf verlassen, was andere zu irgendwelchen "Optionen" meinen.
 
Ja, du machst einen Gedankenfehler:
die Richtlinie gibt die maximale Abweichung vor, die ein Tacho haben darf. Das bedeutet keinesfalls, daß dein Tacho im Z4 auch so ungenau ist. Es kann durchaus sein, daß der relativ genau misst und du bei Tachoanzeige 59 km/h reelle 58 km/h fährst.
Ja, gerade bei BMW gehen die Tachos relativ genau, hab es beim Z4 und beim 5er bei 100 mit GPS nachgemessen, das waren nur ca. 2-3 km/h Unterschied
 
... gerade bei BMW gehen die Tachos relativ genau, hab es beim Z4 und beim 5er bei 100 mit GPS nachgemessen, das waren nur ca. 2-3 km/h Unterschied
Wer sich diesbezüglich unsicher ist und kein Equipment für eine GPS-Messung hat, der kann sich zumindest indiziell an den mancherorts freundlicher Weise fest installierten Geschwindigkeitsanzeigen orientieren. :) :-)

Man muss dann natürlich noch in Betracht ziehen, dass sich der so etwaig ermittelte Tachovorlauf bei höheren Geschwindigkeiten noch etwas anders darstellt. ;)
 
Klar, "Meinung" interessiert mich nicht. Lediglich ob es diesbezüglich eine gesetzliche Option in der StVO o.ä. gibt.

Es steht jedenfalls - so zumindest mein Kenntnisstand - nirgends in der StVO sinngemäß "Ihr braucht mich nicht zu berücksichtigen, wenn ..." geschrieben. Deshalb ist die StVO eine von vielen gesetzlichen Regelungen, die es im Zweifel auszulegen gilt. Und dann geht es durchaus um "meinen" (divergierende Rechtsauffassungen). So kommt es doch letztlich auch zu den (ober-)gerichtlichen Entscheidungen.
 

Stimmt schon - aber wir werden mit den neuen Vorgaben allsamt leben müssen und uns künftig daran zu richten haben. Auch wenn viele (Verbände, Fachleute und Juristen) der Meinung sind, dass hier etwas "über's Ziel" geschossen wurde.

Innerorts finde ich das ja noch weitestgehend völlig in Ordnung, aber ausserorts ging das Mittelmaß deutlich verloren. Zumal gut über 60% aller Unfälle mit Personenschaden in den Städten passieren...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

erst heute wieder, als ich vom Einkaufen zurück fuhr wurde wieder in einer Ortschaft geblitzt. Zu Glück sehe ich die meisten Blitzgeräte rechtzeitig, aber ich wäre sowieso nicht zu schnell unterwegs gewesen ;)
 
Es steht jedenfalls - so zumindest mein Kenntnisstand - nirgends in der StVO sinngemäß "Ihr braucht mich nicht zu berücksichtigen, wenn ..." geschrieben. Deshalb ist die StVO eine von vielen gesetzlichen Regelungen, die es im Zweifel auszulegen gilt. Und dann geht es durchaus um "meinen" (divergierende Rechtsauffassungen). So kommt es doch letztlich auch zu den (ober-)gerichtlichen Entscheidungen.

Dazu folgende Quelle

Kurz gefasst das Fazit der Quelle:
Die Entscheidung fällt letztendlich vor einem Gericht, was angemessen ist. 5 Minuten sind ein Anhaltspunkt.
 
Link zur laufenden Petition, um die neuesten Änderungen bzgl. der "Führerschein-Falle" der StVO-Novelle rückgängig zu machen:

Petition - FÜHRERSCHEIN-FALLE DER #STVO-NOVELLE RÜCKGÄNGIG MACHEN

Inhalt der Petition:

Am Dienstag, den 28. April 2020 trat die StVO-Novelle in Kraft. Bei Verstößen gegen die neue Straßenverkehrsordnung drohen dann teils völlig überzogene Strafen und Bußgelder. Besonders Geschwindigkeitsverstöße werden künftig drastisch bestraft. Und es droht bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen bereits der Entzug des Führerscheins. Das könnte zukünftig im Jahr in Deutschland bis zu 2 Mio. Führerscheine kosten. Das muss verhindert werden.

Innerorts können ab jetzt Fahrverbote schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und außerorts bzw. auf der Autobahn ab einer Überschreitung von 26 km/h verhängt werden.

Früher waren das 31 km/h und 40 km/h. Ein zusätzlicher Punkt in Flensburg droht mit Inkrafttreten der Novelle ebenfalls früher. Nämlich ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. Ausgerechnet in den aktuellen Krisenzeiten, die für Solidarität und Gemeinschaft stehen sollen, werden Autofahrer mit den neuen StVO-Regelungen regelrecht drangsaliert.

Die Erhöhung aller Bußgelder, insbesondere derer bei bereits kleinsten Geschwindigkeitsüberschreitungen, ist nicht nur übertrieben, sondern sendet auch absolut falsche Signale.

Gerade in Zeiten wie diesen sind Solidarität und Zusammenhalt in der Gesellschaft gefragt. Zudem sei vermerkt, dass es noch nie so wenige Verkehrstote gab wie 2019. Und das seit Bestehen der Statistik, d.h. seit 60 Jahren. Es gibt somit überhaupt keine Notwendigkeit, Autofahrer hier über Maß zu bestrafen. Wir haben gute Autos, gute Autofahrer, gute Straßen und Autobahnen in Deutschland.

Wir fordern daher den Bundesrat auf, diese völlig überzogene StVO Regelung zu ändern und diese „Führerschein Falle“ wieder abzuschaffen.
 
Mir ist da was aufgefallen... und ich habe echt lange in den Tiefen des www gesucht:

Fahre ich mit PKW bis 10 km/h zu viel, bezahle ich 30 Euro, bzw. 20 Euro und mit Anhänger beim gleichen Vergehen 20 Euro, bzw. 15 Euro
Fahre ich mit PKW bis 15 km/h zu viel, bezahle ich 50 Euro, bzw. 40 Euro und mit Anhänger beim gleichen Vergehen 30 Euro, bzw. 25 Euro
Erst ab einer Überschreitung von 16km/h und mehr, wäre die Strafe bei PKW mit Anhänger immer teurer.

D.h., bis 15km/h drüber ist es billiger - egal ob innerorts oder außerorts - mit Anhänger unterwegs gewesen zu sein!?
Kann das sein?
 
Falls das stimmt, sollte man bei Geschwindigkeitsübertretungen < 15 km/h immer Widerspruch einlegen und behaupten, man sei mit Anhänger unterwegs gewesen. Nur blöd, wenn der Z4 gar keine Anhängerkupplung im Fahrzeugschein eingetragen hat... könnte nach hinten losgehen... :roflmao: :D
 
Falls das stimmt, sollte man bei Geschwindigkeitsübertretungen < 15 km/h immer Widerspruch einlegen und behaupten, man sei mit Anhänger unterwegs gewesen. Nur blöd, wenn der Z4 gar keine Anhängerkupplung im Fahrzeugschein eingetragen hat... könnte nach hinten losgehen... :roflmao: :D

Sollte das passieren, werde ich genauso agieren und weil ein Bescheid ja auch erst Wochen später kommt,
kann ich mich ja im Zweifelsfall auch mal irren in Bezug auf die Zeit, wann ich an diesem Tag mit dem Anhänger unterwegs gewesen bin... das ist ja sicher menschlich und nachvollziehbar?
Ich habe am ZZZ und am T-Car eine Anhängerkupplung.
Ein Anhänger steht zur freien Benutzung bei mir in der Garage, wenngleich ich auch nicht als Halter eingetragen bin.
Sieht man eigentlich einen Anhänger auf den Blitzerfotos? Sollte doch eigentlich so sein!
Ich frage deshalb, weil ich kürzlich Post bekommen habe, angeblich bin ich mit dem Anhänger 96km/h bei erlaubten 80km/h gefahren.
Da gab es nur einen kleinen "Schönheitsfehler", nämlich, dass ich die Sonderregelung für Tempo 100 nutzen darf.
Nach etwas Telefoniererei (Korrigiert, da versehentlich Schreiberei geschrieben) sollte ich anhand einer Kopie der Zulassungsbescheinigung beweisen (mailen!), dass ich so schnell unterwegs sein durfte.
Zurückgeschrieben habe ich nur, dass das Kennzeichen ja anhand des Fotos ersichtlich wäre und es nicht schwer fallen dürfte,
die Rechtmäßigkeit meines Handelns in der eigenen Behörde problemlos zu überprüfen, ich hätte kein Internet und auch keinen Kopierer.
Desweiteren habe ich freundlich um die Erstattung meiner Portokosten gebeten.
Passiert ist seit etwa 4 Wochen nichts mehr....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sollte das passieren, werde ich genauso agieren und weil ein Bescheid ja auch erst Wochen später kommt,
kann ich mich ja im Zweifelsfall auch mal irren in Bezug auf die Zeit, wann ich an diesem Tag mit dem Anhänger unterwegs gewesen bin... das ist ja sicher menschlich und nachvollziehbar?
Ich habe am ZZZ und am T-Car eine Anhängerkupplung.
Ein Anhänger steht zur freien Benutzung bei mir in der Garage, wenngleich ich auch nicht als Halter eingetragen bin.
Sieht man eigentlich einen Anhänger auf den Blitzerfotos? Sollte doch eigentlich so sein!
Ich frage deshalb, weil ich kürzlich Post bekommen habe, angeblich bin ich mit dem Anhänger 96km/h bei erlaubten 80km/h gefahren.
Da gab es nur einen kleinen "Schönheitsfehler", nämlich, dass ich die Sonderregelung für Tempo 100 nutzen darf.
Nach etwas Schreiberei sollte ich anhand einer Kopie der Zulassungsbescheinigung beweisen (mailen!), dass ich so schnell unterwegs sein durfte.
Zurückgeschrieben habe ich nur, dass das Kennzeichen ja anhand des Fotos ersichtlich wäre und es nicht schwer fallen dürfte,
die Rechtmäßigkeit meines Handelns in der eigenen Behörde problemlos zu überprüfen, ich hätte kein Internet und auch keinen Kopierer.
Desweiteren habe ich freundlich um die Erstattung meiner Portokosten gebeten.
Passiert ist seit etwa 4 Wochen nichts mehr....
Manchmal verstehe ich Dich nicht.
Wo ist das Problem, die Zulassungsbescheinigung Teil1 einzuscannen oder zu fotografieren?
Während Du den Text geschrieben hast, hätte ich die Mail geschrieben und das ganze wäre aus der Welt.
Aus einer Mücke einen Elefanten machen, wegen einer Kleinigkeit.
Du weißt schon, das auf der anderen Seite ein Mensch sitzt, der Manuell Deinen Vorgang bearbeiten muss, nicht darf.
Überlege mal, warum seit 4 Wochen alles etwas langsamer läuft? Vielleicht sind nicht alle Mitarbeiter in dem Großraumbüro anwesend.

Man könnte es auch aus einen anderen Blickwinkel betrachten: wenn Du das kurz aufgeklärt hättest, dann hätte ein Mitarbeiter in einer Landesbehörde mehr Zeit, um sich um tatsächliche Fälle zu kümmern, quasi Geldeinsparung für die Allgemeinheit.

Ist natürlich Geiler, wegen einer Mücke so ein Aufriss zu veranstalten, kann man besser in einem Forum und Stammtisch damit prahlen :thumbsup:
 
Dann pass mal auf, was ich Dir jetzt erkläre:

Ich habe versucht, beim angegebenen und zuständigen Mitarbeiter anzurufen, den ich über Tage nicht erreicht habe,
dann bei der zentralen Rufnummer. Vertreter? Anderer Sachbearbeiter? Alles Fehlanzeige!
Etwas mündlich abzuklären, wäre zu einfach gewesen, oder? Und Du erzählst mir jetzt und hier etwas von der Mücke und dem Elefanten?
Niemand war auf der Behörde für irgendetwas zuständig, niemand hatte Lust für irgendwas, von wenig Lust dafür aber ganz viel.
Ich bekam erzählt, ich müsste das, und das und das, immer müsste ich! Man hätte ja auch einfach mal freundlich um was bitten können.
Man gab mir sogar noch zur Antwort, ich solle die Strafe einfach zahlen, dann könnten wir uns jede weitere Kommunikation ersparen, klasse oder?
Verstanden hat das selbst geschaffene Problem niemand, wollte dort noch nicht mal auch nur ansatzweise etwas verstehen!

Nein, ich muss überhaupt nichts (mehr), die müssen... mir nämlich beweisen, dass ich was falsch gemacht habe, ganz einfach.

Und wenn Du jetzt immer noch der Meinung bist, dass ich was falsch gemacht habe, dann behalte die Meinung bitte für Dich!
 
Sollte das passieren, werde ich genauso agieren und weil ein Bescheid ja auch erst Wochen später kommt,
kann ich mich ja im Zweifelsfall auch mal irren in Bezug auf die Zeit, wann ich an diesem Tag mit dem Anhänger unterwegs gewesen bin... das ist ja sicher menschlich und nachvollziehbar?
Ich habe am ZZZ und am T-Car eine Anhängerkupplung.
Ein Anhänger steht zur freien Benutzung bei mir in der Garage, wenngleich ich auch nicht als Halter eingetragen bin.
Sieht man eigentlich einen Anhänger auf den Blitzerfotos? Sollte doch eigentlich so sein!
Ich frage deshalb, weil ich kürzlich Post bekommen habe, angeblich bin ich mit dem Anhänger 96km/h bei erlaubten 80km/h gefahren.
Da gab es nur einen kleinen "Schönheitsfehler", nämlich, dass ich die Sonderregelung für Tempo 100 nutzen darf.
Nach etwas Telefoniererei (Korrigiert, da versehentlich Schreiberei geschrieben) sollte ich anhand einer Kopie der Zulassungsbescheinigung beweisen (mailen!), dass ich so schnell unterwegs sein durfte.
Zurückgeschrieben habe ich nur, dass das Kennzeichen ja anhand des Fotos ersichtlich wäre und es nicht schwer fallen dürfte,
die Rechtmäßigkeit meines Handelns in der eigenen Behörde problemlos zu überprüfen, ich hätte kein Internet und auch keinen Kopierer.
Desweiteren habe ich freundlich um die Erstattung meiner Portokosten gebeten.
Passiert ist seit etwa 4 Wochen nichts mehr....

Interessant, wie haben die dich denn gemessen, mit einer mobilen Überwachungsanlage vermute ich !?
Weil sonst wäre der Widerspruch ja sinnlos, wenn die 80 km/h für alle gegolten hätte.
Ps: Interessant für uns, weil wir mit unserem Boot auf dem Weg nach DK bisher nachts die 80 km/h auch eher sehr großzügig auslegt haben... :whistle:
 
dann behalte die Meinung bitte für Dich!
Kollege Kamerad, ich darf meine Meinung nicht mehr schreiben?
Du willst eine Zensur?
Bist Du Admin oder Forenbetreiber von zroadster.com?
Unterstreichen und Ausrufezeichen, Süss, gell?
Und Nachträglich den Post #268 zu verändern hat ein geschmäckle, wie man in Süddeutschland so schön sagt.
Ich wusste mit 18 (also vor 30 Jahren), alles was den Staat angeht, da zählt nur schriftlich, nicht mündliche Absprachen.
Man kann sich das Leben schwer machen, wenn der Bescheid nach Hause kommt...
Ausfüllen, Angaben und Unterlagen beifügen (Kopie kostet 20 Cent), wegschicken und abhacken.
Ich verstehe Dich, Du suchst an allem einen Fehler.

By the way, mein Post kommt ohne Ausrufezeichen und ohne Unterstreichen von Wörtern aus.
Und nochmals, meine Meinung darf ich hier Kundtun, außer ein Admin oder der Forenbetreiber untersagt es mir.
 
Dann pass mal auf, was ich Dir jetzt erkläre:

Ich habe versucht, beim angegebenen und zuständigen Mitarbeiter anzurufen, den ich über Tage nicht erreicht habe,
dann bei der zentralen Rufnummer. Vertreter? Anderer Sachbearbeiter? Alles Fehlanzeige!
Etwas mündlich abzuklären, wäre zu einfach gewesen, oder? Und Du erzählst mir jetzt und hier etwas von der Mücke und dem Elefanten?
Niemand war auf der Behörde für irgendetwas zuständig, niemand hatte Lust für irgendwas, von wenig Lust dafür aber ganz viel.
Ich bekam erzählt, ich müsste das, und das und das, immer müsste ich! Man hätte ja auch einfach mal freundlich um was bitten können.
Man gab mir sogar noch zur Antwort, ich solle die Strafe einfach zahlen, dann könnten wir uns jede weitere Kommunikation ersparen, klasse oder?
Verstanden hat das selbst geschaffene Problem niemand, wollte dort noch nicht mal auch nur ansatzweise etwas verstehen!

Nein, ich muss überhaupt nichts (mehr), die müssen... mir nämlich beweisen, dass ich was falsch gemacht habe, ganz einfach.

Und wenn Du jetzt immer noch der Meinung bist, dass ich was falsch gemacht habe, dann behalte die Meinung bitte für Dich!
Da irrst Du aber gewaltig. Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, kannst Du dich auf den Kopf stellen und du müsstest dennoch zahlen. Wieso sollten die außerdem irgendwelche Anrufer bevorzugt behandeln und die Bearbeitung der Vorgänge, bei denen ordnungsgemäß schriftlich reagiert wurde, dafür zurückstellen? Zumal du ja offensichtlich über Tage versucht hast irgendjemand zu erreichen, da wäre es nicht einfacher gewesen, in einem Bruchteil der Zeit ein Schreiben aufzusetzen??
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, kannst Du dich auf den Kopf stellen und du müsstest dennoch zahlen.
D.h. wenn mir der Staat irgendwas fälschlicherweise schickt, dass ich ne Million Steuern zahlen muss mit 2 Wochen Widerspruchsfrist, ich da aber grad 3 Wochen in Thailand bin muss ich zahlen?

Bin da bei Andreas, seh's nicht ein für die die Arbeit zu machen und Geld auszugeben bei nem Fehler, den ne automatisierte Datenbankabfrage von Anfang an hätte erkennen müssen. Aber beim Staat ist Datenbank wahrscheinlich ein Fremdwort bis es ein Faxgerät mit DB-Zugriff gibt 🙄
 
D.h. wenn mir der Staat irgendwas fälschlicherweise schickt, dass ich ne Million Steuern zahlen muss mit 2 Wochen Widerspruchsfrist, ich da aber grad 3 Wochen in Thailand bin muss ich zahlen?

Bin da bei Andreas, seh's nicht ein für die die Arbeit zu machen und Geld auszugeben bei nem Fehler, den ne automatisierte Datenbankabfrage von Anfang an hätte erkennen müssen. Aber beim Staat ist Datenbank wahrscheinlich ein Fremdwort bis es ein Faxgerät mit DB-Zugriff gibt 🙄
Im Prinzip ja. Es gibt, in gewissen Grenzen, die Möglichkeit der „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“. Ob da jetzt als Begründung allerdings ausreicht, ich habe zwei Wochen lang versucht, Sie telefonisch zu erreichen, würde ich jetzt mal bezweifeln. ;-) Ferner würde ich behaupten, dass die Anhebung auf 100 km/h über die Zulassung des Anhängers läuft. auf einem Blitzerfoto dürfte man aber das Kennzeichen nicht erkennen. Woher sollte die Bussgeldstelle das also wissen. Wenn man es ihr nicht schreibt... ;) Sollte es irgendeine andere Sonderregelung sein, wäre fraglich, ob die so einfach über eine „automatisierte“ Abfrage herauszufinden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
D.h. wenn mir der Staat irgendwas fälschlicherweise schickt, dass ich ne Million Steuern zahlen muss mit 2 Wochen Widerspruchsfrist, ich da aber grad 3 Wochen in Thailand bin muss ich zahlen? ...
Passt doch: Wenn das passiert, dann bleibst du am besten gleich dauerhaft in Thailand. :5jesterz:

Etwas ernster: Dass man bei längerer Abwesenheit den Zugang zur eigenen Post sicherstellen muss, das sagt einen ja hoffentlich bereits der gesunde Menschenverstand. Macht man das nicht, dann hat man halt ein entsprechendes Risiko. Das kann ja (auch hier wieder: gesunder Menschenverstand) auch gar nicht anders sein, denn sonst könnte man sich ja durch bloße Abwesenheit allen möglichen per Post zugestellten Unannehmlichkeiten entziehen. ;)
 
Zurück
Oben Unten