Neuer Bußgeldkatalog

Wieso, sind doch Auto-Ampeln, seit wann gelten die auch für Radler? :whistle:

Könnte man drüber lachen Georg, aber wenn die in 20er Rudeln (Berlin) bei Rot in die Kreuzung einfahren,
ist das nicht mehr lustig. Die zeigen dann lustig den Stinkefinger, weil sie wissen das sie Inkognito sind.
 
Regeln verändert?
50 km/h (Verkehrszeichen 274-50) hieß also bis vor kurzem: Hier steht zwar, ich soll hier 50 fahren, aber kannst Du großzügig nach oben auslegen.
Ich denke nicht. Eine Übertretung ist schon immer geahndet worden (wenn kontrolliert wurde).
stimmt, bei einigen Landstraßen verstehe ich tatsächlich die Geschwindigkeitsbegrenzungen wirklich nicht.
Da sind wir uns sehr einig, und ich glaube dieser Punkt, den Du anführst - nämlich etwas nicht nachvollziehen zu können - ist ein Kernpunkt dieser Diskussion.
Anders halten sich die Leute doch nicht dran, es war doch normal, mit +20km/h bei fast jeder Geschwindigkeitsbegrenzung durzufahren.
Ich finde das sehr verallgemeinert. Und würde das daher eher differenziert betrachten und eben dieses differenzierte Erleben ist auch meine Erfahrung aus > 30 Jahren alles fahren was Räder hat.
tja, bei 58,2 Millionen zugelassenen Fahrzeugen: ist das Regelgeilheit?
Die "Regelgeilheit" bezieht sich auf Aussagen wie "halte Dich an die Regeln, dann hast Du auch keine Probleme". Das hat - in meinem Kopfkino - ein verwandschaftliches Verhältnis zu "Maul halten und tun sie, was ich ihnen sage"
Meiner Erfahrung nach, ist das wie im Straßenverkehr, einige wenige reizen bestehende Regeln aus, ohne sich um die Konsequenzen zu scheren und die große Mehrheit muss dann die folgen tragen.
Da bin ich bei Dir. Hat aber nichts mit meiner Aussage- oder der Intention meiner Aussage zu tun.

Um meine Meinung (bitte das zu beachten..."meine" und "Meinung"...) etwas zu präzisieren:
Durch alle Foren, in denen ich mich so herumtreibe, gibt es einen gewissen Konsens: Wer in Wohngebieten, an Schulen oder generell in Gebieten, wo einem jederzeit ein Mensch vor das Fahrzeug laufen kann, die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet, der möge auch streng bestraft werden.
Der neue (allerdings auch der "alte") Bußgeldkatalog bzw. die StVo hat einen m.E. gravierenden Fehler: Es wird eben nicht nachvollziehbar geahndet, sondern eher "prinzipiell".
Wenn ich einen Riesenböller nachts um 12 in einem menschenleeren Industriegebiet zünde, dann ist das verboten. Und werde ich erwischt, werde ich bestraft.
Wenn ich den gleichen Böller vor einem Kindergarten zünde, ist das auch verboten. Die Strafe dürfte aber deutlich höher ausfallen. Ist ja auch jedem klar, oder?

Übertragen auf die Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen ist es aber vollkommen egal, ob ich nachts in einem Industriegebiet wo 50 km/h erlaubt sind, mit 72 km/h geblitzt werde - oder vor einer Schule, wo 30 km/h erlaubt sind, mit 52 km/h. In beiden Fällen ist die Strafe die gleiche. Und genau das erscheint mir - und offensichtlich auch anderen Menschen - als ziemlich unverständlich, denn das Risiko, andere Menschen zu verletzen oder gar zu töten ist überhaupt nicht vergleichbar. Wir haben in Hamburg dicke fette 4-spurige Hauptverkehrsstraßen wo 50 km/h erlaubt sind...und kleine, enge Wohngebietstraßen...wo 50 km/h erlaubt sind. Das ist einfach nicht nachvollziehbar.
Und Regeln, die nicht nachvollziehbar sind, sondern nur sich selbst dienen - sind echt schlechte Regeln und gehören hinterfragt.
Was dazu noch medial zum Teil abgebrannt wird, ist noch eine ganz andere Nummer, auf die ich nicht eingehen will (siehe diese unglaublich schlechte Polemik in der "Heute-Show" zu diesem Thema...). Ich finde aber, dass Regeln, die offensichtlich weniger zweckdienlich sind als ideologisch verseucht, durchaus kritisiert werden müssen.
Wenn die Gesetzgeber wenigstens die Eier hätten - so wie das Umweltbundesamt -klar zu sagen "Wir wollen den Individualverkehr unattraktiv machen"...Okay. Dann wäre das ehrlich, und die Kollegen müssten sich der Konsequenzen bei der nächsten Wahl stellen. Aber die Verkehrssicherheit vorzuschieben...das ist stillos.

Gute Nacht,
Ralf
 
Ein weiteres Beispiel für die Unverhältnismäßigkeit ist auch, dass man z.B. in einer fremden Stadt bei völliger Unkenntnis der Örtlichkeit "aus Versehen" in eine 30er Zone fährt und dort mit 52 geblitzt wird- Lappen weg !!! So eine Verfehlung darf meines Erachtens nicht dazu führen, dass man einen Monat laufen muß- unverhältnismäßtg eben.
 
Ein weiteres Beispiel für die Unverhältnismäßigkeit ist auch, dass man z.B. in einer fremden Stadt bei völliger Unkenntnis der Örtlichkeit "aus Versehen" in eine 30er Zone fährt und dort mit 52 geblitzt wird- Lappen weg !!! So eine Verfehlung darf meines Erachtens nicht dazu führen, dass man einen Monat laufen muß- unverhältnismäßtg eben.
Und Schilder lesen geht nicht? Na gut, wenn man am Smartphone schreibt, eher nicht.
 
Und Schilder lesen geht nicht? Na gut, wenn man am Smartphone schreibt, eher nicht.

Menschen machen halt Fehler.
Sie übersehen möglicherweise auch mal ein Schild.
Die Frage ist, ob es da gleich möglicherweise Existenzbedrohende Strafen braucht, oder ob die Gesellschaft nicht eine gewisse Fehlertoleranz an den Tag legen kann, und eher erst im Wiederholungsfall zur Ultima Ratio greift. Ganz nach dem Motto, wer ohne Schuld ist... 😊

Aber klar, das ist natürlich Ansichtssache.
 
Menschen machen halt Fehler.
Sie übersehen möglicherweise auch mal ein Schild.
Die Frage ist, ob es da gleich möglicherweise Existenzbedrohende Strafen braucht, oder ob die Gesellschaft nicht eine gewisse Fehlertoleranz an den Tag legen kann, und eher erst im Wiederholungsfall zur Ultima Ratio greift. Ganz nach dem Motto, wer ohne Schuld ist... 😊

Aber klar, das ist natürlich Ansichtssache.
Welche Existenzbedrohende Maßnahme denn? 1 Monat den Führerschein abzugeben, oder im Zweifelsfall dann vor Gericht so oder so nur eine höhere Geldstrafe zu zahlen, weil man nachweisen kann, dass man Job bedingt den Führerschein benötigt, ist doch für einen Fehler zumutbar.
 
Was bist du denn für ein Spezialist? Hast du etwa noch nie ein Schild übersehen oder wie soll ich deinen selbstgefälligen Einwand verstehen? :j
Ich bin der Spezialist, der auch schon mal den Führerschein weghatte, und warum: weil ich einen Fehler gemacht habe und im Straßenverkehr wohl nicht richtig aufgepasst habe.
Folglich habe ich den Führerschein abgeben müssen. Na und, die Welt ist deswegen nicht untergangen.
Speziell in unserem Forum mit unseren Spaßmobilen, wird jeder schon mal, auch wissentlich, zu schnell unterwegs gewesen sein.
Folglich muss man dann auch in Kauf nehmen mal den Lappen abzugeben.
Hoffentlich bist du in der Lage, inhaltlich und nicht nur mit einem Smiley zu antworten.
 
Hoffentlich bist du in der Lage, inhaltlich und nicht nur mit einem Smiley zu antworten.

Ich war zwar nicht direkt angesprochen, aber ich antworte einfach mal - ganz ohne Smily.
Mein Bruder sollte 3 Monate Fahrverbot bekommen, weil er auf der Autobahn Baustellen-Schilder übersehen hatte.
Das Schönste war ja, dass die Baustelle schon seit Wochen fertig war und man - nachweislich - vergessen hatte, die Schilder abzuräumen, weshalb die natürlich trotzdem noch gültig waren.
Nun ist mein Bruder zwingend auf das Auto angewiesen und ein Fahrverbot wäre in der Tat vlt. nicht existenzbedrohend gewesen, wäre aber faktisch einer Arbeitslosigkeit gleich gekommen.
Wenn auch Du und die Behörde (Sie können ja mit einem Taxi fahren!) das möglicherweise nicht so sehen, der Richter war der gleichen Meinung und fand die Strafe maßlos überzogen und erhöhte das Bußgeld und es gab 14 Tage Fahrverbot.

Und jetzt frage ich Dich, warum ein Fahrverbot für selbstständige Außendienstler nicht Existenzbedrohend sein sollte/könnte, wenn doch schon Unternehmer in der Corona-Krise
nach 14 Tagen nach dem Staat rufen, weil sie sonst in die Insolvenz schliddern?
 
Welche Existenzbedrohende Maßnahme denn? 1 Monat den Führerschein abzugeben, oder im Zweifelsfall dann vor Gericht so oder so nur eine höhere Geldstrafe zu zahlen, weil man nachweisen kann, dass man Job bedingt den Führerschein benötigt, ist doch für einen Fehler zumutbar.

Weil Du im Büro arbeitest. Wahrscheinlich kommst Du öffentlich in die Arbeit oder nimmst einfach Urlaub. Als selbstständiger Kraftfahrer oder Handwerker ist das was anderes. Ich war gestern bei einem guten Spetzl, der selbstständiger Trockenbauer ist. Kein Führerschein heißt in seinem Fall, er kann nicht arbeiten. Und die Geschichte mit der höheren Strafe statt Führerscheinentzug muss soweit ich weiß erfochten werden - einen Anspruch darauf hat man nicht

Aber gut. Verhältnismäßigkeiten sind immer Ansichtssache.

Man kann der Ansicht sein, dass es Ok ist, dass jemand beim ersten Fehler seinen Führerschein los hat.
Ein anderer findet vielleicht, dass bereits eine Übertretung von 10 KmH das rechtfertigt - oder bei 26 KmH vielleicht nicht einen Monat sondern drei oder gleich erstmal ganz. Überhaupt neu machen. Das Argument bleibt immer das gleiche - du brauchst doch nur die Schilder zu lesen. Wer zu dumm ist zum Schilder lesen, der braucht auch kein Auto fahren.
Die Frage hier ist ja nicht ob, sondern wie viel Strafe nötig ist.

Im Übrigen warst Du ja offenbar noch deutlich schneller als 26 KmH zu schnell, denn das kostete bisher ja nicht den Führerschein?
Bei der bisherigen Regelung den Schein wegen einer Übertretung abgeben - das war ja dann wohl in aller Regel kein "Fehler" mehr? Das waren entweder innerorts mehr als 30 oder außerorts mehr als 40 Kmh.

Jedenfalls brauchen wir hier eigentlich nicht mehr weiter zu diskutieren, denn was jemand als "angemessen" und was als "überzogen" wahrnimmt, ist von Haus aus subjektiv. Je mehr Law and Order denken, je härter natürlich der Strafwunsch.
Wobei ich ja immer finde, es ist schwierig harte Strafen zu fordern, wenn man sich selbst nur mäßig an die Regeln hält.
 
m Übrigen warst Du ja offenbar noch deutlich schneller als 26 KmH zu schnell, denn das kostete bisher ja nicht den Führerschein?
Vollkommen korrekt, Übergang Land Ortseingang, 50 statt 70, noch etwas über 80km/h, also Führerschein weg.
Abends gegen 21 Uhr, natürlich kein Gefahrenpunkt etc pp, aber wenn sie da stehen, dann ist das halt so, mein Fehler.

Wobei ich ja immer finde, es ist schwierig harte Strafen zu fordern, wenn man sich selbst nur mäßig an die Regeln hält.
Ich sehe dann nicht direkt den Zusammenhang. Nur weil man sich, was ich nicht mache, für härtere Strafen ausspricht, bin ich am Ende selber für mein Handeln verantwortlich.
Und wenn ich damit in Kauf nehme, etwas zu riskieren, erwischt werde, ja dann muss ich die Suppe auch auslöffeln.
 
Nur weil man sich, was ich nicht mache, für härtere Strafen ausspricht,

Hm, also immerhin doch wohl für das beibehalten der neuen, härteren Version - oder verstehe ich Dich da falsch?

Und wenn ich damit in Kauf nehme, etwas zu riskieren, erwischt werde, ja dann muss ich die Suppe auch auslöffeln.

So schauts aus.
Und wie gesagt - da drehen wir uns dann im Kreis, denn was da tatsächlich angemessen ist, da gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Wahrscheinlich macht es auch einen großen Unterschied, wie hart man die Strafe empfindet.
Wenn ich in München wohnen und arbeiten würde, würde ich mir wahrscheinlich auch nicht so viel dabei denken. Auf dem Land, wo ich für jeden Lebensmitteleinkauf das Auto brauche, sieht man so eine Strafe möglicherweise anders.

EDIT: Wenn die Suppe schon auslöffenl, dann bitte Grießnockerl oder Pfannkuchensuppe. :D
 
Ich bin der Spezialist, der auch schon mal den Führerschein weghatte, und warum: weil ich einen Fehler gemacht habe und im Straßenverkehr wohl nicht richtig aufgepasst habe.
Du warst also innerorts über 30 km/h zu schnell. Und das auch nicht unabsichtlich, denn die Messung findet mindestens 100m nach dem Ortsschild statt. Wir reden aber heutzutage von 21km/h zu schnell in Situationen, in denen man ein 30er Schild übersehen hat. Also keine Ortseinfahrt bei der ich mal Vorsatz unterstelle. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
... Anders halten sich die Leute doch nicht dran, es war doch normal, mit +20km/h bei fast jeder Geschwindigkeitsbegrenzung durzufahren. ...
Es geht ja, wie schon gesagt, nicht darum, dass die Verstöße nicht sanktioniert werden sollen. Aber Sanktionen müssen in einem Rechtsstaat immer verhältnismäßig sein. Diese Anforderung beinhaltet u.a., dass die jeweilige Sanktion sich in das vorhandene Regelwerk angemessen eingliedern muss.

Vorliegend ist nach Auffassung vieler Juristen nicht gelungen, dass die Sanktion des Fahrverbotes, die eigentlich nur bei schweren Vergehen vorgesehen ist, nun auch für solche Geschwindigkeitsverstöße vorgesehen ist, die zwar als erheblich angesehen werden, aber noch nicht als so gravierend, dass sie den Führerschein kosten müssen.

Ich versteh‘ von Straßenverkehrsrecht ja so gut wie nix, aber auch mir erscheint diese Sanktionierung als überzogen. Wie gesagt auch mit Blick darauf, dass kein Verkehrsteilnehmer perfekt ist (außer wir hier im Forum natürlich :13wingsz:) und daher das gelegentliche Übersehen einzelner Verkehrsschilder im deutschen Schilderwald leider nicht auszuschließen ist.

Demgegenüber erlaubt das System der Geldbuße und vor allem der Punkte eine abgestufte und verhältnismäßige Sanktionierung.
 
Ich vertrete ja beide Interessen, die der Autofahrer als auch die der Radfahrer.
Bin sehr viel mit dem Radl in München unterwegs.

Hält sich irgendein Autofahrer daran einen Radfahrer nur mit mindesten 1,5 Meter Abstand zu überholen? Niemand!
Habe es schon oft genug erlebt, wenn ich mangels Radweg auf der Fahrbahn fahren muss, das ich mit 30-40 cm Abstand flott überholt werde, da bekommt man es mit der Angst zu tun.

Stimmt, Fahrradfahrer sollten sich genauso an die Verkehrsregeln halten.
Das allerdings Radler in Scharen bei Rot durchfahren, wie von Jürgen erwähnt, habe ich in München tatsächlich noch nie erlebt.
Allerdings greift die Polizei in Bayern, möglicherweise speziell in München, auch hart durch.

Und wenn Autofahrer einen „Ermessensspielraum“ oder „Unaufmerksamkeitsspielraum“ für sich beanspruchen, dann sollten sie das den Radlern auch zugestehen.

Wenn jetzt beide Seiten einen „Spielraum“ anwenden wundert es nicht das es zu, möglicherweise gefährlichen, Überschneidungen kommt - deshalb u.A. gibts ja Verkehrsregeln. Ob die immer objektiv ideal und sinnvoll sind - das ist eine andere Frage. Die natürlich auch gestellt werden sollte. Was allerdings niemandem erlaubt sich seine eigenen Regeln zu schaffen.

Weiterhin, das sagt hoffentlich jedem der logische Menschenverstand: Rücksichtnahme ist schon mehr als der halbe Weg zur Lösung :thumbsup:

Ob jetzt 21 oder 26 km/h zuviel in der Stadt zum Führerscheinentzug führt ist mir persönlich herzlich egal.
 
Weiterhin, das sagt hoffentlich jedem der logische Menschenverstand: Rücksichtnahme ist schon mehr als der halbe Weg zur Lösung :thumbsup:

Absolut:thumbsup:

Ob jetzt 21 oder 26 km/h zuviel in der Stadt zum Führerscheinentzug führt ist mir persönlich herzlich egal.

Aber ich glaube, nur darum geht es bei der Lockerung. Wegen den Radlfahrern wird nicht diskutiert. (Das hier nachgeschärft werden musste, zeigen ja auch die Unfallzahlen mit Radfahrern)

Bisher waren die Grenzen für sofortigen Entzug 31 KmH im Ort und 41 KmH außerhalb der Ortschaft. Bei 21 (IO) und 26 KmH (AO) gab es Bewährung und Entzug im Wiederholungsfall. Darum geht es jetzt bei der ganzen Diskussion.
 
Jetzt stell Dir mal vor ein Auto fährt mit 71 km/h viel zu nah an einem Radfahrer vorbei, den drückt der Luftdruck zur Seite.
Dann touchiert er den Bordstein und macht einen Abflug.
Der Autofahrer hat’s gar nicht gemerkt und ist weg.
Fahrradfahrer verletzt und Radl kaputt.
Hier ist ein sehr sehr enger Zusammenhang.

Man kann ja schlecht die Geschwindigkeitsbegrenzung situationsbedingt differenzieren.
 
Jetzt stell Dir mal vor ein Auto fährt mit 71 km/h viel zu nah an einem Radfahrer vorbei, den drückt der Luftdruck zur Seite.
Dann touchiert er den Bordstein und macht einen Abflug.
Der Autofahrer hat’s gar nicht gemerkt und ist weg.
Fahrradfahrer verletzt und Radl kaputt.
Hier ist ein sehr sehr enger Zusammenhang.

Man kann ja schlecht die Geschwindigkeitsbegrenzung situationsbedingt differenzieren.

Das ist aber doch eine Abstands - und keine Geschwindigkeitsfrage, denn ich kann auch völlig legal mit 100 kmh an dem Radler vorbei fahren?
 
...Bin sehr viel mit dem Radl in München unterwegs.

Hält sich irgendein Autofahrer daran einen Radfahrer nur mit mindesten 1,5 Meter Abstand zu überholen? Niemand!
Habe es schon oft genug erlebt, wenn ich mangels Radweg auf der Fahrbahn fahren muss, das ich mit 30-40 cm Abstand flott überholt werde, da bekommt man es mit der Angst zu tun.

Stimmt, Fahrradfahrer sollten sich genauso an die Verkehrsregeln halten.
Das allerdings Radler in Scharen bei Rot durchfahren, wie von Jürgen erwähnt, habe ich in München tatsächlich noch nie erlebt. ...
Hier in „meiner“ Stadt ist das Überfahren roter Ampeln durch Radfahrer völlig üblich. Geschätzt passiert das in 40 bis 60 Prozent der Vorgänge (einschließlich des Umfahrens der roten Ampel auf dem Fußweg, was rechtlich dasselbe ist).

Zum geringen Abstand komme ich dann wieder mit meinem Lieblingsthema: ;) Solange sich Radfahrer an der roten Ampel rechts an den haltenden PKW vorbeiquetschen, häufig mit nur wenigen Zentimetern Abstand zum PKW, können sie beim Anfahren der Fahrzeuge bei grüner Ampel keine 1,5 Meter Abstand erwarten. Mindestens für den ersten PKW an der Ampel ist das ja schlicht unmöglich, wenn sich der Radfahrer während des Ampelstops direkt rechts neben ihm platziert hat (m. E. übrigens auch wieder ein grober Fehler der neuen Regelungen).

Aber gut: In der Praxis erledigt sich dieses Problem natürlich, solange die Radfahrer die rote Ampel einfach überfahren... :whistle:
 
Hier in „meiner“ Stadt ist das Überfahren roter Ampeln durch Radfahrer völlig üblich. Geschätzt passiert das in 40 bis 60 Prozent der Vorgänge (einschließlich des Umfahrens der roten Ampel auf dem Fußweg, was rechtlich dasselbe ist).

Zum geringen Abstand komme ich dann wieder mit meinem Lieblingsthema: ;) Solange sich Radfahrer an der roten Ampel rechts an den haltenden PKW vorbeiquetschen, häufig mit nur wenigen Zentimetern Abstand zum PKW, können sie beim Anfahren der Fahrzeuge bei grüner Ampel keine 1,5 Meter Abstand erwarten. Mindestens für den ersten PKW an der Ampel ist das ja schlicht unmöglich, wenn sich der Radfahrer während des Ampelstops direkt rechts neben ihm platziert hat (m. E. übrigens auch wieder ein grober Fehler der neuen Regelungen).

Aber gut: In der Praxis erledigt sich dieses Problem natürlich, solange die Radfahrer die rote Ampel einfach überfahren... :whistle:
Wie kann man nur ne Corvette rechts mit dem Fahrrad überholen, das geht gar nicht
 
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