Neuer Bußgeldkatalog

........ Solange sich Radfahrer an der roten Ampel rechts an den haltenden PKW vorbeiquetschen, häufig mit nur wenigen Zentimetern Abstand zum PKW, können sie beim Anfahren der Fahrzeuge bei grüner Ampel keine 1,5 Meter Abstand erwarten. Mindestens für den ersten PKW an der Ampel ist das ja schlicht unmöglich, wenn sich der Radfahrer während des Ampelstops direkt rechts neben ihm platziert hat (m. E. übrigens auch wieder ein grober Fehler der neuen Regelungen).
......

und was ist mit dem Radfahrer der ganz vernünftig rechts auf der Fahrbahn fährt?
Und mit dem Radfahrer der als erster an der Ampel ankommt und dort auf Grün wartet?
Dürfen die wenigstens erwarten das die Autofahrer beim Überholen die Straßenverkehrsordnung einhalten?
 
@ZZZZefix, alles d‘accord - ich wollte nur auf diese eine Diskrepanz hinweisen. :) :-) Und selbstverständlich ist Rücksichtnahme - insbesondere auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer - so oder so das Gebot.

Ich achte übrigens immer auf einen (über-)großen Abstand zwischen mir und den Radfahrern - obwohl meine Autos sämtlich ziemlich breit sind. :13wingsz: Und an roten Ampeln halte ich hinter dem dort haltenden Radfahrer (also, wenn da mal einer brav steht :whistle:), nicht etwa neben ihm.

Es wäre halt schön, wenn einfach alle aufeinander Rücksicht nähmen. :) :-)
 
Ich bin in der Zeit meiner Radsportära in 6Jahren ca 40000 Kilometer gefahren und kenne auch bede Seiten. Wie George schon sagte wenn alle ein bisschen Rücksicht auf einander nehmen klappt das. Ich finde es auch schlecht wenn Radler ohne Licht und bei Rot überfahren. Andersrum kann jeder gerne mal die Erfahrung machen wenn auf der Landstraße ein Auto mit Tempo 100 ein Rad mit 20 cm Abstand überholt und noch die Waschanlage betätigt
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt stell Dir mal vor ein Auto fährt mit 71 km/h viel zu nah an einem Radfahrer vorbei, den drückt der Luftdruck zur Seite.
Dann touchiert er den Bordstein und macht einen Abflug.
Der Autofahrer hat’s gar nicht gemerkt und ist weg.
Fahrradfahrer verletzt und Radl kaputt.
Hier ist ein sehr sehr enger Zusammenhang.

Man kann ja schlecht die Geschwindigkeitsbegrenzung situationsbedingt differenzieren.


Das ist mir exakt passiert, war allerdings ein schwerer LKW mit Auflieger und im Ortsverkehr.
Wegen Gegenverkehr sehr dicht an mir vorbei gefahren und da war es schon passiert.
Wäre ich nach links gefallen, oha, möchte ich mir nicht ausmalen.... seit damals also nur noch auf der Straße, wenn es nicht anders geht.
Wie schnell wird er da gewesen sein, 40, 45 km/h, ich lag schneller auf der Schnauze - gott sei Dank auf den Bürgersteig - als ich reagieren konnte.
Ergebnis war, dass ich eine schwere Rippenprellung davon getragen habe.
Und als ich wieder aufgestanden bin, war er natürlich weg.

Und deshalb werden wir heute Mittag bei unserer Rad-Tour am Rhein immer - wenn möglich - die Radwege benutzen ;)
 
Man kann unterschiedlicher Meinung sein, aber der Finger an den Kopf in Richtung eines Users erfüllt hierzulande immer noch den Straftatbestand der Beleidigung und hat daher hier nichts zu suchen.

Man kann das Thema auch mit Argumenten angehen.
Dein Kommentar hat natürlich auch noch gefehlt. :j
 
Ich bin der Spezialist, der auch schon mal den Führerschein weghatte, und warum: weil ich einen Fehler gemacht habe und im Straßenverkehr wohl nicht richtig aufgepasst habe.
Folglich habe ich den Führerschein abgeben müssen. Na und, die Welt ist deswegen nicht untergangen.
Speziell in unserem Forum mit unseren Spaßmobilen, wird jeder schon mal, auch wissentlich, zu schnell unterwegs gewesen sein.
Folglich muss man dann auch in Kauf nehmen mal den Lappen abzugeben.
Hoffentlich bist du in der Lage, inhaltlich und nicht nur mit einem Smiley zu antworten.
Nicht richtig aufgepaßt hat jeder wohl schon mal. Hier geht es darum, dass man nach neuer Regelung dann eben NICHT sofort mit Fahrverbot belegt wird, wenn man sonst zu 99% alle Regeln einhält. Eine kurze Unaufmerksamkeit darf nach gängiger Auffassung ( deswegen sogar eine Petition mit mehreren hunderttausend Unterschriften) nicht dazu führen, dass man derart unverhältnismäßig bestraft wird. Und rein darum geht es, um Unverhältnismäßigkeit. Wenn dann aber jemand wie du mit über 80 statt 50 erwischt wird, ist das eine unverhältnissmäßige Geschwindigkeitsüberschreitung, die in deinem Fall zu Recht mit Fahrverbot belegt wurde, denn du warst in dem beschriebenen Fall deutlich zu schnell unterwegs. Vielleicht rührt deine Argumentation ja daher. Wenn du laufen mußtest, sollen es andere gefälligst auch. Ich hoffe, du bist in der Lage, diese Argumentation inhaltlich zu verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Kommentar hat natürlich auch noch gefehlt. :j
Ich finde u.a. Brumms Kommentare für mich als juristischen Laien zur Einordnung und Meinungsbildung hilfreich, auch wenn ich nicht immer mit den geäußerten bzw. daraus abgeleiteten Interpretationen übereinstimme.
Aber das ist ja normal und liegt in der Natur der Sache, wenn es Interpretationsspielräume gibt.

Deshalb gebe ich auch schon mal unterschiedlichen Standpunkten ein Like, da die Kenntnis dieser mir das Abwägen ermöglicht und letztlich in meine persönliche Meinungsbildung einfließt.

Das Folgende meine ich allgemein und NICHT auf bestimmte Personen bezogen, jeder, auch ich, überprüfe sich selbst:

Nicht übereinstimme ich in ernsthaften Diskussionen mit Äußerungen, die auf der persönlichen Ebene eine Herabsetzung des anderen darstellen - egal von welcher Seite.
Da ist es auch unbedeutend, ob es dem anderen dann am A... vorbeigeht - und dann in einem kleinen PingPong mündet.

In anderen Themenbereichen wie RCL oder Witze usw. gerne auch eine persönliche Flachserei, diese ist ja mit Wertschätzung und nicht mit Geringschätzung des anderen verbunden.

Persönliches Fazit: Ich kann Reibungswärme durchaus als Nestwärme verstehen, halte sie auch für hilfreich - aber möglichst ohne persönliche offene oder unterschwellige / subtile Abwertungen der Person.

Dann geht Kritik (positive wie negative) fehl, wenn es zur Ablehnung auch fundierter Äußerungen schon reicht, dass diese Äußerung von bestimmten Personen kommt.

Haben wir doch nicht nötig (hoffe ich)
Allen ein schönes WE 🙋🏻‍♂️
 
Bald 160.000

 
Ich weiß nicht ob das hier schon geschrieben wurde, aber meiner Frau und mir ging gestern bei einer Ausfahrt mit vielen Radfahrern auch durch den Kopf:
Wenn auf einer engen Landstraße Radfahrer nebeneinander fahren, auch weitaus weniger als 16 Personen, kann man diese, will man den Mindestabstand einhalten, gar nicht überholen.
Das ist doch verkehrstechnisch ein Unding. &::(
 
Ich finde, dass eine Fortbewegung mit Auto und Fahrrad sehr schwer harmonisch von statten gehen kann...
Ein Fortbewegungsmittel wird immer einen großen Nachteil haben im Vergleich zum anderen.
Erst, wenn das autonome Auto da ist, wird es wohl funktionieren.
 
Wenn auf einer engen Landstraße Radfahrer nebeneinander fahren, auch weitaus weniger als 16 Personen, kann man diese, will man den Mindestabstand einhalten, gar nicht überholen.
Da alles immer schön kompliziert geregelt werden muss, sagt die neue Regel, wenn genug Platz wäre, dass ein Radfahrer überholt werden könnte, dann haben die Radfahrer hintereinander zu fahren. Ist der Platz nicht gegeben, dürfen sie nebeneinander fahren.

In deinem Fall dürfen die Radfahrer also nicht nebeneinander fahren.
 
Da alles immer schön kompliziert geregelt werden muss, sagt die neue Regel, wenn genug Platz wäre, dass ein Radfahrer überholt werden könnte, dann haben die Radfahrer hintereinander zu fahren. Ist der Platz nicht gegeben, dürfen sie nebeneinander fahren.

In deinem Fall dürfen die Radfahrer also nicht nebeneinander fahren.

.... wissen das auch die Radfahrer?
Ich jedenfalls wusste das nicht :whistle:
 
Was ich nicht so ganz verstehe ist, warum die Nutzung des Radweges nicht grundsätzlich vorgeschrieben ist, wenn es denn einen gibt.


Bei unserer Zetti - Tour am Wochenende waren auch wieder Radfahrer auf der Straße unterwegs, obwohl es rechts einen Radweg gegeben hätte.
Das verstehe ich nicht? Was soll denn das?

Ich habe auch ein Rad. Ich käme nicht im Traume darauf, auf der Straße zu fahren, wenn es extra einen Radweg gibt. 1. zum Eigenschutz, 2. Stressfreier und 3. um keinem auf den Sack zu gehen.
 
Die Radfahrer wissen doch nichtmal was ein benutzungspflichtiger Radweg ist 🙄

A propose neuer Bußgeldkatalog: ich hab grad auf meiner Sommer-„Pendel“-Strecke 3 Blitzer auf 30km gesehen, so viel war hier noch nie 🙄



Edit:
Bei unserer Zetti - Tour am Wochenende waren auch wieder Radfahrer auf der Straße unterwegs, obwohl es rechts einen Radweg gegeben hätte.
Das verstehe ich nicht? Was soll den das?
Bei mir direkt vor der Haustür ist ein wunderschöner benutzungspflichtiger Radweg neben einer sehr engen Straße wenn sich 2 Autos entgegen kommen... bringt alles nix.

Aber immerhin hab ich in der Fahrschule gelernt, dass man Überholmanöver außerorts durch Hupen ankündigen darf.
 
Ich finde, dass eine Fortbewegung mit Auto und Fahrrad sehr schwer harmonisch von statten gehen kann...
...
Erst, wenn das autonome Auto da ist, wird es wohl funktionieren.
Interessanter Gedanke. Vielleicht wird es eher so sein, dass viele Radfahrer dann besonders rücksichtslos agieren - weil das autonome Fahrzeug auf sie ja immer Rücksicht nehmen wird. :O_oo:
 
Die Radfahrer wissen doch nichtmal was ein benutzungspflichtiger Radweg ist

Ich wußte das auch nicht 🙈
Ich bin in meiner Naivität davon ausgegangen, dass sofern es einen Radweg gibt, ich diesen zu benutzen habe, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin.

Ich wäre dringend dafür, dass das auch in der Realität so ist und die Nichtbefolgung mit Punkten in Flensburg bewährt ist.
Schließlich hat ja der Georg hier recht eindrücklich die Gefahren bei Überholvorgängen beschrieben, die dadurch zumindest in Bereichen mit Radwegen - die ja zunehmen - gänzlich auszuschließen wären.
 
Da alles immer schön kompliziert geregelt werden muss, sagt die neue Regel, wenn genug Platz wäre, dass ein Radfahrer überholt werden könnte, dann haben die Radfahrer hintereinander zu fahren. Ist der Platz nicht gegeben, dürfen sie nebeneinander fahren.

In deinem Fall dürfen die Radfahrer also nicht nebeneinander fahren.
Dein Fazit ist richtig auf den Gedanken von PR4000 - nur in der Herleitung hast du's vertauscht bzw. fehlt das NICHT im ersten Fall, oder?
Denn wenn mit ausreichendem Abstand überholt werden kann, dürfen sie NEBENEINANDERFAHREN, wenn Autos den Abstand nicht einhalten können, müssen sie hintereinanderfahren.

Ich wusste es übrigens auch nicht - Danke für den Hinweis.
Anbei ein Zitat aus ruhr24.de
 

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