Neuer Bußgeldkatalog

Bayern setzt den neuen Bußgeldkatalog außer kraft.
Andere Bundesländer nicht,das wird ja ein Durcheinander.
 
Bayern setzt den neuen Bußgeldkatalog außer kraft.
Andere Bundesländer nicht,das wird ja ein Durcheinander.

Unwirksam bedeutet unwirksam... PUNKT

 
03. Juli 2020 - 14:16 Uhr
Verkehrsministerium muss erhöhte Bußgelder und Fahrverbote zurückziehen
Ende April ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten und könnte schon wieder unwirksam sein – wegen einer juristischen Panne. Für betroffene Autofahrer bedeutet das: Jetzt schnell handeln, um ein Fahrverbot zu vermeiden. Denn allein im Mai haben sich die Verfahren, die wegen eines möglichen Fahrverbots eingeleitet wurden, verdoppelt.

Bis auf Weiteres gelten laut Verkehrsministerium wieder die alten Regeln
Die neuen Regeln sollten unter anderem Fahrradfahrer und die Umwelt besser schützen, indem sie höhere Bußgelder für Zu-Schnell-Fahrer und viele weitere Verkehrsvergehen vorsehen. Doch nun fordert das Verkehrsministerium die Bundesländer offenbar auf, bis auf Weiteres wieder die alten Regeln anzuwenden.

Unter den Bundesländern geht die Meinung über die Aussetzung des Bußgeldkataloges aber stark auseinander. Bayern und auch das Saarland kündigten bereits an, die Fahrverbots-Regeln vorerst aussetzen zu wollen. Dagegen erklärte Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke): "Es gibt keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen."

Die Regierung arbeitet zurzeit an einer Lösung, für alle die nach Inkrafttreten der strengeren Regeln am 28. April bereits härtere Strafen erhalten haben.

Grund für die Rückwärtsrolle: Ein juristischer Fehler
Hintergrund der Rückwärtsrolle ist ein juristischer Formfehler, auf den der ADAC das Ministerium aufmerksam gemacht hatte: Der Gesetzestext enthalte gar nicht die Ermächtigungsgrundlage, die in einem solchen gesetzlichen Änderungstext notwendigerweise zitiert werden muss. Experten im Verkehrsrecht vermuten jetzt, dass zumindest die verschärften Fahrverbote nun unwirksam sein könnten. Möglicherweise ist sogar die gesamte Reform ungültig.

Das müssen Autofahrer jetzt wissen
  • Wer einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erlassen bekommen hat, kann dagegen Einspruch erheben, wenn die 14-tägige Einspruchsfrist noch nicht verstrichen ist.
  • Ist die Frist bereits verstrichen, können Sie bei der Bußgeldstelle einen Aufschub der Durchsetzung des Bescheids beantragen.
  • Wer seinen Führerschein bereits abgegeben hat, kann beantragen, dass die Entscheidung aufgehoben und der Führerschein zurückgegeben wird.
Wahrscheinlich strebt das Bundesverkehrsministerium nach dieser Panne nun eine neue Regelung an. Dieser müsste daraufhin der Bundesrat erneut zustimmen, damit sie in Kraft treten kann.
 
Is ja klar die Autos werden leiser, die Bremsleistung besser, Unfallzahlen sind rückläufig aber die Stafen härter!
Das grenzt überhaupt nicht an Abzocke
 
Is ja klar die Autos werden leiser,
Das grenzt überhaupt nicht an Abzocke

Kann ich so nicht bestätigen. Ich wohne im Einzugsgebiet des Affalterbacher Automobil-Tuners. Was hier (vorzugsweise abends und nachts) durch die Gegend scheppert und dröhnt ist langsam nicht mehr auszuhalten.

Aber jetzt wieder BTT :) :-)
 
Bei uns im Kreis bekamen 19 Verkehrssünder ihren Führerschein zurück, die nach der alten Regelung kein Fahrverbot bekommen hätten.
Diejenigen, die schon ein Fahrverbot hatten, stehen zunächst im """", denn man wartet auf Regelungen des Landes, wie da zu verfahren sei,
da ja eine Strafe zu Unrecht verhängt worden sei.

Und - so wie in der Regionalzeitung zu lesen war, würden zur Zeit überhaupt keine Geschwindigkeitsverstöße (alle?) verfolgt, sondern lediglich
"abgelegt", bis eine genaue Vorgehensweise abgestimmt wäre.
In laufenden Verfahren werden die Sünder gebeten, keine Zahlungen zu leisten oder den Führerschein abzugeben,
da erst ein Aufhebungsverfahren für den "alten" Bußgeldbescheid abgewartet werden müsste. Erst später soll dann ein neuer Bußgeldbscheid zugestellt werden.
An eine Verjährung glaube ich allerdings nicht, denn bei einer Fahrverbotsangelegenheit bei meinem Bruder vor etwas längerer Zeit war exakt einen Tag vor Ablauf der Verjährungsfrist
noch schnell ein Bearbeitungsstempel mit Datum in die Akte gedrückt worden....
Sogar der Richter äußerte Bedenken zu dieser Vorgehensweise, jedoch seien die gesetzlichen Vorgaben eindeutig und nicht anfechtbar!
 
Hier ein Link dazu:

Die Regelfetischisten im Forum werden traurig sein. Fahrverbotsregelungen bleiben wir bisher.
 
...damit lässt sich doch gut leben.
  • Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Darin sehe ich ein Problem und den Verwarnungs-Freibrief für jegliche gemeinsame Ausfahrt. :eek: :o

 
  • Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Darin sehe ich ein Problem und den Verwarnungs-Freibrief für jegliche gemeinsame Ausfahrt. :eek: :o
Bei unseren Ausfahrten ist:

- der Lärm nicht unnötig, sondern aufgrund der serienmässig verbauten Klappenanlagen nicht zu reduzieren, da deren Steuerung automatisch und bauartbedingt erfolgt... ist alles bei jedem halt schon Serie so! Ich schwör!
- die Abgasbelästigung ist nicht zu vermeiden, schließlich will man ja zügig vorwärts kommen, um niemanden mit den Lärmverursachenden Klappenanlagen länger belästigen zu müssen als nötig.... is klar, oder?
- unnützes Hin- und Herfahren liegt sowie so nicht vor, denn:
1. dient eine gemeinsame Ausfahrt dem Zweck das Gemeinschaftsgefühl zu stärken, gerade im Hinblick auf das gemeinsames Hobby, was insbesondere in der momentanen Zeit als ein äußerst positives soziales Engagement anzusehen ist, zumal die Abstandsregeln ja regelmäßig eingehalten werden (oder fährt hier jemand dichter als 1,5m auf?) Von daher ist der Nutzen, vor allen Dingen unter sozial gesellschaftlichen Gesichtspunkten, von Haus aus schon mal gegeben!
2. "Hin und her" aucg nicht, gäbe auch Probleme beim Überholen wenn sich da ständig die ganzen Zettis entgegenkommen und gegenseitig behindern würden, sondern wenn überhaupt ist das ganze ja eher eine Fahrt über einen Rundkurs...von daher scheidet das per Definition sowieso von vorne herein komplett aus...

Ich denke wir sind da komplett auf der sicheren Seite! :D
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Darin sehe ich ein Problem und den Verwarnungs-Freibrief für jegliche gemeinsame Ausfahrt. :eek: :o

Die Regelung zum unnützen Hin- und Herfahren bezieht sich aber nur auf geschlossene Ortschaften. Sollte für Touren also kein Problem sein. Sollte es aber dennoch mal den Anschein erwecken, weil der Scout und Navi nicht zusammen wollen, dann ist das eine Ausbildungsfahrt und daher nicht unnütz, da pädagogisch wertvoll.
 
Zurück
Oben Unten