AW: Neuer Gebrauchter - Regensensor und Xenon defekt, Kulanz
Hi Leute,
hier das Update:
Der Freundliche rief mich gerade an, der Opel Händler übernimmt beide Sachen zu 100% *freu*. Danke für eure Tipps und das Daumendrücken ! :)
Nur den Mietwagen vom Freundlichen muss ich selber zahlen, aber die 40 Euro zahl ich gern
(Wobei der mir da mal hätte entgegenkommen können, hab dem ja schließlich nen netten Auftrag besorgt
Gut, dass es so läuft, aber da käm er wohl auch nicht drumherum.
Du hast zwar einen Gebrauchtwagengarantie, aber das ist etwas anderes als die Gewährleistung des Händlers, die Du als Privater Käufer bei einem Händler laut Gesetzt hast. Diese kann auf ein Jahr beschränkt werden, wobei die ersten 6 Monate wie bereits geschrieben die Beweislastumkehr zu Deinem Vorteil besteht.
Der Verkäufer haftet also laut Gesetzt für Schäden, die beim Verkauf bereits bestanden oder er muss das Gegenteil beweisen.
Der Händler wird nicht nachweisen können, dass der Schaden nicht bereits bestand bei den von Dir beschriebenen Schadensbildern.
Die Garantie ist etwas freiwilliges und schützt nicht nur vor Schäden, die bereits bei Kauf bestanden und Du hast einen meist Zahlungskräftigeren als wenn Du Dich später an das (eventuell dann insolvente) Autohaus wendest.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde kannst Du Dich aber an beide wenden, wobei der Händler mit der Gewährleistungsgrundlage sicher hier der beste Weg ist.
Versicherungen sollte man sicherlich nicht betrügen, aber jeder sollte überlegen, dass seine Frontscheibe mit Regensensor bei einem simplen Steinschlag teurer zu tauschen ist und das alle Z4 Fahrer zahlen, egal ob sie einen Regensensor bestellt haben oder nicht.
So gesehen treibt jeder mit Regensensor die Versicherungskosten für diejenigen in die Höhe, die einen Z4 ohne Regensensor fahren. Das könnte man auch als ungerecht ansehen.
@Ale: "Wie würde der Fall aussehen, wenn der Wagen ein neues Dekragutachten oder neuen TÜV hat? D.h. der Händler könnte nachweisen, dass der Scheinwerfer bei Verkauf in Ordnung war."
Dann wäre es kein Gewährleistungsfall, denn es geht um den Zustand bei Verkauf. Deshalb werden diese Gutachten auch häufiger von Händlern gemacht, um sich später abzusichern. Klappt vor Gericht nicht immer, aber manchmal.
Wird beim Verkauf z.B. beim Verlassen des Autohofes ein Foto vom Auto gemacht und da hat es vier Radkappen drauf und eine Woche später hat es nur noch 3 und der Käufer kommt und verlangt auf Gewährleistung eine Ersatzradkappe, da er nicht weiß, wann sie verloren wurde und glaubt, er habe den Wagen so vom Händler bekommen, so hat er Pech. (ich gehe mal davon aus, dass im Kaufvertrag steht "mit 4 Designradkappen Atlantic Ocean"

)