Neues Punktesystem in Flensburg ?

Hallo Frank,

vergiß die Tagessätze. Ich möchte nicht, daß eine Bußgeldstelle über mein Einkommen informiert wird. Wie sollte das denn funktionieren ?
Bekommt die Sachbearbeiterin Frau XXX dann Zugriff auf meine Kontodaten, soll ein Antragsformular ans Finanzamt geschickt werden, oder reicht ein Anruf bei meiner
Personalabteilung ?

Es reicht, wenn Du Dein Einkommen auf Facebook bekannt gibst!!! :d:d:d
 
Aber genau damit hat unser Verkehrsminister ja ein Problem.
Nach eigenem Bekunden im Interview heute Nachmittag, erläuterte er, dass er das System nicht durchschaut, bzw. nicht versteht. ...

Meine Aussage war ja auch objektiv gemeint. Das subjektive Unvermögen Einzelner hatte ich dabei außen vor gelassen. :+
 
Hallo Frank,

vergiß die Tagessätze. Ich möchte nicht, daß eine Bußgeldstelle über mein Einkommen informiert wird. Wie sollte das denn funktionieren ?

Schau mal hier: http://www.finanzamt.bayern.de/rose...lstreckungsstelle.php?f=rosenheim&c=n&d=x&t=x

Glaubst Du wirklich, das Finanzamt und die Bußgeldstelle würden nicht miteinander reden? Dieser Schritt ist sooowas von einfach und geht in vielen anderen europäischen Staaten ebenso mit sehr geringem Aufwand.

... und überhaupt: Warum sollte die Bußgeldstelle nicht Dein Einkommen im Falle eines schweren Verkehrsverstoßes kennen?

Wenn Du keinen Datenaustausch wünscht, dann halte Dich an die Verkehrsregeln und gut ist :s
 
Also ich habe es mal geschafft in 6 Jahren auf 15 Punkte zu kommen. 3Jahre ständig die Angst im Nacken mal wieder aufzufallen war kein Zuckerschlecken für mich. Denn auf den Lappen beruflich angewiesen zu sein und dann immer Kreuz und quer durch die Republik macht mit einem Punktekonto keinen Spass.
Die Anpassung des Punkteabbbaus ist für mich deshalb überfällig und führt zu einer Entspannung bei den vielen Berufskraftfahrern.
Die sporadischen Genußfahrer, rechte Spur Blockierer, Schulmeister oder Sonntagsgenußfahrer sollen meiner Meinung nach mich ruhig als Rowdie bezeichnen. Bin ich aber ganz gewiss nicht, sondern ich bewege mich situationsbedingt durch den Verkehr.
Übrigens habe ich seit 2 Jahren 0 Punkte, reines Glück und gute Voraussicht.
Ich freue mich auf die Änderungen, wenn diese dann so kommen wie jetzt angekündigt.
 
Was hat die Payback-Karte und die Verkehrssünderdatei gemeinsam?

Bei genügend Punkten gibt´s ein Fahrrad! ;)
 
[quote="richard56, post: 1593150, member: 25612
Die sporadischen Genußfahrer, rechte Spur Blockierer, Schulmeister oder Sonntagsgenußfahrer [/quote]
So einer bin ich wohl auch. Besonders was die häufige Nutzung der rechten Spur mit Fahrzeugen angeht, die nach Bauart und Hersteller eindeutig für die linke Spur gemacht sind. :) Bei mir haben drei Punkte aus einem Vergehen ausgereicht, meine Konzentration so zu steigern, dass diese nach zwei Jahren wieder gelöscht waren. Ich fahre zwar nur gelegentlich berufsbedingt, aber zwischen 30 und 40Tkm/Jahr kommen seit 30 Jahren immer zusammen. Das Argument "Vielfahrer und beruflich auf den Führerschein angewiesen" kann man in vielen Fällen auch so auslegen, dass jemand sich durch seine Fahrweise einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber demjenigen verschafft, der sich weitgehend an die StVO hält (z.B. ein Kundenbesuch mehr zwecks Versicherungsverkaufs). Nun haben die Mühlen der Justiz manchmal einen eigenen Mahlgrad. Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden wäre so ein Verhalten kein Grund für nachsichtige Milde.
 
[quote="richard56, post: 1593150, member: 25612
Die sporadischen Genußfahrer, rechte Spur Blockierer, Schulmeister oder Sonntagsgenußfahrer
So einer bin ich wohl auch. Besonders was die häufige Nutzung der rechten Spur mit Fahrzeugen angeht, die nach Bauart und Hersteller eindeutig für die linke Spur gemacht sind. :) Bei mir haben drei Punkte aus einem Vergehen ausgereicht, meine Konzentration so zu steigern, dass diese nach zwei Jahren wieder gelöscht waren. Ich fahre zwar nur gelegentlich berufsbedingt, aber zwischen 30 und 40Tkm/Jahr kommen seit 30 Jahren immer zusammen. Das Argument "Vielfahrer und beruflich auf den Führerschein angewiesen" kann man in vielen Fällen auch so auslegen, dass jemand sich durch seine Fahrweise einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber demjenigen verschafft, der sich weitgehend an die StVO hält (z.B. ein Kundenbesuch mehr zwecks Versicherungsverkaufs). Nun haben die Mühlen der Justiz manchmal einen eigenen Mahlgrad. Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden wäre so ein Verhalten kein Grund für nachsichtige Milde.[/quote]


sehe ich ebenso,und gerade wer die fleppen für den job brauch,der sollte ordentlich fahren ;)
 
So einer bin ich wohl auch. Besonders was die häufige Nutzung der rechten Spur mit Fahrzeugen angeht, die nach Bauart und Hersteller eindeutig für die linke Spur gemacht sind. :) ....

Ich bekenne mich ebenfalls schuldig: Auch ich benutze die rechte Spur häufig und ohne Rücksicht auf Fahrzeuge, die auf der linken Spur schneller unterwegs sind. :)
 
nicht nur das flensburg system wird geändert sondern auch noch die fahrschule mit ihren stunden:
neue stunden:
Überholen an Feiertagen, Wenden im Berufsverkehr, Einparken vor Weihnachten, sowie Anfahren am Berg mit Zigarette und Handy
 
Überholen an Feiertagen, Wenden im Berufsverkehr, Einparken vor Weihnachten, sowie Anfahren am Berg mit Zigarette und Handy

Danke! Schöner kann man es nicht formulieren!

Ich erlaube mir mal noch zu ergänzen:
Einfahren bei Grün in Kreuzungen und gleich hinter der Haltelinie stehen bleiben, obwohl noch 4 weitere Fahrzeuge im kreuzungsbereich Platz hätten!
(Vollkommen uninteressant, wenn die Grünphase kurz ist, zum eigenen Abbiegen reicht´s ja immer)
 
Sorry, meinte notorische Linksfahrer, rechts ist dann frei zum vorbeifahren, was dann auch wieder Punkte gibt.
Aber danke für eure Hinweise ;)
 
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,817902,00.html

Na ganz toll. Wenn die Verjährungsfrist nun doch auf 2,5 und 5 Jahre gelegt werden soll ist mal alles anderes als eine "Entschärfung". Da kann ich schon mal bei meinem Händler nen 116i ordnern gehen...
Die Meinungen sind hier ja durchaus geteilt. Ich denke dass das aktuelle Punktesystem für Vielfahrer schon absolut nicht zu lasch ist und jetzt noch ne Spur schärfer?
In vier Jahren hintereinander eine deutliche Geschwindigkeitsübertretung und der Lappen ist weg? Großes Kino!:j
 
5 Jahre Verjährungsfrist für nen Rotlichtverstoß? Na dann...

Man darf mal gespannt sein, was am Ende dabei rauskommt. Angeblich ist das ganze ja in Zusammenarbeit mit dem ADAC entstanden...
 
Ich empfehle mal unter Steuergeheimnis etwas zu recherchieren.......

Oh, danke für den Hinweis! Das scheint ja meine Aussage zu bestätigen :t

=> http://de.wikipedia.org/wiki/Steuergeheimnis

Die Weitergabe der erlangten Erkenntnisse ist allerdings zulässig, wenn
 
Ich kann nun aus dem zitierten Bereich nicht ersehen, wo Du Deine Aussage bestätigt siehst.
Die zitierten Bedingungen zur Weitergabe beinhalten doch nur Steuerangelegenheiten - auch der letzte Punkt: Bußfeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit.

Nur weils gerade beim drüber Lesen aufgefallen ist... ich habe vom dt. Steuergeheimnis absolut keine Ahnung und weiß daher auch nicht, wer inwieweit im Recht ist. ;)
 
stimmt ... na, dann nehmen wir eben das "außersteuerliche Strafverfahren" ... und wenn wir über "Tagesätze" reden, dann werden die ohnehin gerichtlich verhängt. und das Gericht hat mit Sicherheit Einblick in das Einkommen von Verkehrssündern.

Wie dem auch sei ... ich persönlich würde mcih bei schweren Verkehrsverstößen nciht gegen Tagessätze wehren, da ich sowas grundsätzlich vermeide.

Und wenn wir hier über Strafen reden, die die Verkehrssicherheit erhöhen, dann auch gern in einem Tempo-Bereich, der verkehrsgefährdend ist.

Sich nun jetzt hier darüber auszulassen ob und wer das eigene Einkommen kennt, ist doch sooowas von rattenegal, oder?

... für Falschparker wird das doch eh nciht zum Tragen kommen.

Damit also alle zufrieden sind, kann ich's gern umformulieren, so dürfen auch Erbsenzähler und Korinthenkacker zufrieden sein, deren Einkommenshöhe heilig ist :d :d

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 1 Punkt

AB HIER nur in gerichtlicher Instanz zu verhängen, nicht von Bußgeldstellen:
31-40 km/h, 2 Tagessätze, min. 160,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h, 2 Tagessätze, min. 200,- EUR, 2 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h, 3 Tagessätze, min. 280,- EUR, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h, 5 Tagessätze, min. 480,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h, 7 Tagessätze, min. 680,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
31-40 km/h 120,- EUR, 1 Punkt

AB HIER nur in gerichtlicher Instanz zu verhängen, nicht von Bußgeldstellen:
41-50 km/h, 2 Tagessätze, min. 160,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h, 3 Tagessätze, min. 240,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h, 5 Tagessätze, min. 440,- EUR, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h, 6 Tagessätze, min. 600,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot​
 
Zurück
Oben Unten