AW: NRW Treffen
Hab ich gerade zufällig entdeckt und musste irgenwie sofort an die NRW Tour denken
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§29 Übermäßige Straßenbenutzung
(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
Wer ist eigentlich Veranstalter?
Sind uns alle rein zufällig über den Weg gefahren oder etwa nicht?
Hab ich gerade zufällig entdeckt und musste irgenwie sofort an die NRW Tour denken
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§29 Übermäßige Straßenbenutzung
Wer ist eigentlich Veranstalter?
Sind uns alle rein zufällig über den Weg gefahren oder etwa nicht?
in der Bekanntschaft hat.
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Wer fährt freiwillig als erste und letzter mit Helm? *lach*