Nürburgring vor Verkauf?

Rennstrecken haben keine große Zukunft mehr. Die Beliebtheit der Formel 1 nimmt ab, andere Rennserien kann man doch auch vergessen. Der "Nachwuchs" an Fans ist auch bescheiden, auch dank der Autoindustrie selbst.
Welcher junge Mensch kann sich ein Auto leisten und daran basteln. Leisten kann es sich kaum wer, die Technik ist so komplex, dass auch da nicht mehr viel geht. Außerdem ist das Ganze ziemlich aus der Mode gekommen. Die paar Leute die "Autofans" sind, sind die "Poser" bei Mäcces und co. . Die fahren zu keiner Rennstrecke und zelten. Die neuen Mitbürger die vorzugsweise BMW M Modelle oder AMG usw. fahren haben für Motorsport auch nichts über.

Vielleicht kann eine gut organisierte kleine Strecke "überleben" wenn sie geschickt vermarktet wird. (Testfahten von Herstellen, ADAC, usw. ) Aber eine Rennstrecke wie der Nürburgring wird sich nie wieder selbst tragen können. Vielleicht hat man Glück und irgendwer der viel Geld hat, verprasst es dort, dann wird sopwas noch eine Zeit lang leben.
Alles andere ist doch Illusion.

Am besten schaust du dir das Spektakel mal am kommenden langen Wochenende an, danach reden wir dann weiter. Du darfst den Mythos des Rings nicht vergessen.
 
Verkündungstermin der EU-Klage von JzN

Wir sind benachrichtigt worden, dass das Europäische Gericht in Luxemburg (EuG) am 19.06.2019 eine Entscheidung in der Klage Ja zum Nürburgring gegen die Europäische Kommission verkünden wird. Wir rechnen mit einem Urteil. Mit einer Fortführung der mündlichen Verhandlung rechnen wir daher nicht.

Es ist zu erwarten, dass am gleichen Tag auch die Entscheidung der Klage von NeXovation verkündet werden wird, da beide Klagen von demselben Gericht parallel bearbeitet wurden, auch wenn die Klagen aufgrund der unterschiedlichen Verfahrenssprachen nicht zusammengelegt wurden.
 
Otto Flimm wird 90

Ehrenpräsident des ADAC, Ehrenvorsitzender ADAC Nordrhein, Erster Ehrenvizepräsident der FIA, Bundesverdienstkreuz, die Liste der Auszeichnungen ist mehr als beeindruckend. Über Jahrzehnte hinweg hat Otto Flimm nachhaltigen Einfluss auf viele Entwicklungen in Deutschland ausgeübt. Heute wird Otto Flimm 90 Jahre alt, und er hat noch nicht damit aufgehört, Themen rund um den ADAC und den Nürburgring voranzutreiben.
Denn für uns ist neben dem ADAC natürlich die Verbindung zum Nürburgring bedeutsam. Nur wenige Menschen haben für den Nürburgring so viel getan wie Otto Flimm. Ausgehend von eigenen fahrerischen Erfahrungen Anfang der fünfziger Jahre waren es vor allem seine Jahre im Vorstand des ADAC Nordrhein und im Präsidium des ADAC e.V., die er zum Wohle des Nürburgrings nutzte.
Bei großen Projekten sind immer viele Menschen beteiligt, aber es braucht jemanden, der mit großer Energie und Geduld einen Plan verfolgt und bis zum Abschluss bringt, wie es mit dem Bau der Grand-Prix-Strecke des Nürburgrings 1984 gelang. Nach dem Lauda-Unfall 1976 verfiel der Nürburgring in eine Art Schockstarre. Schlagartig blieben die großen Zuschauermassen weg, die Formel 1 war Geschichte, und über der Zukunft des Rings hingen dunkle Wolken. Die Bundesregierung wollte ihren Anteil von 50% loswerden, das Land Rheinland-Pfalz hatte keine Mittel, um etwas zu ändern. Otto Flimm griff den Gedanken einer Kurzstrecke auf, setzte ihn gegen alle Widerstände durch und trieb auch einen großen Teil des Geldes dafür auf. In diesem Zusammenhang gründete er 1981 den Verein „Ja zum Nürburgring“, der die Interessen des Motorsports am Nürburgring vertrat und dies immer noch tut. 6 Millionen DM steuerte allein der Verein an Mitteln zum Neubau zu.
Auch später stellte Otto Flimm immer eine verlässliche „Feuerwehr“ dar, wenn es zu Problemen am Ring kam. Ob es um Unterstützung für den Marshalls-Club, einen Zuschuss von 1,6 M Euro für Leitplanken und Fangzäune oder um den Widerstand gegen den Verkauf des Rings in private Hände ging, Otto Flimm scheute nie die Mühe und auch nie den nötigen Kampf.
Aber so, wie er immer Kämpfer war, war er auch immer jemand, der Menschen zusammenbrachte, der ohne Eigennutz auf das Wohl der großen Mehrheit schaute am Ring, der nach konstruktiven Lösungen suchte. Ihm liegen die Nöte der Einwohner und Gewerbetreibenden vor Ort genauso am Herzen wie die der testenden Industrie. Ein besonderes Anliegen ist ihm bis heute der Breitensport geblieben. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, warum ihm der Verkauf des Nürburgrings an Privatinvestoren so nahe geht.

Herzliche Glückwünsche zur 90, lieber Otto Flimm!

Wir freuen uns über jedes Jahr und jeden Tag, den Du noch für den Nürburgring und für unseren „Deinen“ Verein „Ja zum Nürburgring“ da sein wirst.
 
Sehr sehr Schade! Aber Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich...

Nürburg/Luxemburg, 19.06.2019

Das Verfahren zum Verkauf des Nürburgrings 2014 war nach einem Urteil des EU-Gerichts rechtens. Die Luxemburger Richter wiesen am Mittwoch eine Klage der damals unterlegenen Bieter ab. Das Gericht bestätigte auch, dass illegale staatliche Beihilfen nicht vom Käufer zurückgefordert werden können.

Die beiden Kläger - der Verein „Ja zum Nürburgring“ und das US-Unternehmen Nexovation - zeigen sich enttäuscht und prüfen Rechtsmittel. Die nächste und letzte Instanz wäre der Europäische Gerichtshof. Hingegen fühlen sich die Nürburgring-Verwalter bestätigt. Das Bieterverfahren sei nach Auffassung des Gerichts „offen, transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt“ worden, der Verkaufspreis sei marktgerecht gewesen, erklärte Geschäftsführer Pietro Nuvoloni.

In dem Verfahren ging es um die Frage, ob die einst staatliche Rennstrecke in der Eifel nach illegalen Beihilfen vor fünf Jahren zu billig und in einem undurchsichtigen Verfahren an den Autozulieferer Capric_orn verkauft wurde. Die Kläger hatten die Strecke selbst erwerben wollen, waren aber nicht zum Zuge gekommen.

Sie argumentierten, das Bieterverfahren habe den Käufer bevorzugt und keinen marktgerechten Preis erzielt. Capric_orn erhielt für rund 77 Millionen Euro den Zuschlag für das Anwesen, das zuvor mit fast einer halben Milliarde Euro vom Land Rheinland-Pfalz subventioniert worden war. Die Anlage war mit den staatlichen Hilfen zum Freizeitpark mit Hotels und Restaurants ausgebaut worden, bevor der Betreiber pleite ging und gerichtlich der Verkauf angeordnet wurde.

Die EU-Kommission hatte im Oktober 2014 zwar entschieden, dass bestimmte Beihilfen des Landes 2002 und 2012 unzulässig waren. Das Bieterverfahren sei jedoch offen, transparent und diskriminierungsfrei gewesen und der Preis marktgerecht. Zwischen den früheren staatlichen Eigentümern des Nürburgrings und Capric_orn gebe es keine „wirtschaftliche Kontinuität“. Vom Käufer könnten somit keine Beihilfen zurückgefordert werden, befand die Kommission.
...
Auch der Sprecher des Vereins „Ja zum Nürburgring“, Dieter Weidenbrück, zeigte sich enttäuscht: „Wir hätten uns sehr gerne ein positives Ergebnis erhofft.“ Auch sein Verein will Rechtsmittel prüfen. „Dafür haben wir eine Frist von zwei Monaten“, fügte Weidenbrück im EU-Gericht in Luxemburg hinzu.

 
Hier die kurze Pressenotiz zum Urteil des EuG:

Weitere Aussagen können erst nach Durcharbeiten der 40-seitigen Begründung gemacht werden.

Das vollständige Urteil kann hier eingesehen werden:
 
„Ja zum Nürburgring“ legt Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ein

Brühl, 20.09.2019 – Der Verein „Ja zum Nürburgring“ hat fristgerecht Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) vom 19.06.2019 eingelegt. In dieser Entscheidung hatte das EuG die Klage von „Ja zum Nürburgring“ als teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet zurückgewiesen.

„Die Begründung für die Unzulässigkeit unserer Klage ist für uns nicht nachvollziehbar“, erläutert der Vorsitzende Otto Flimm die Sichtweise des Vereins, „Bei den Ausführungen, warum sie sogar unbegründet sein soll, sträuben sich uns die Haare.“

Unzulässig sei die Klage nach Ansicht des Gerichts gewesen, weil der Verein die Kriterien nur teilweise erfüllt habe, um überhaupt eine Klage einreichen zu können. Unbegründet sei sie gewesen, weil der Europäischen Kommission (KOM) kein Fehlverhalten anzulasten sei.

NeXovation, Inc. hat ebenfalls Rechtsmittel gegen die Abweisung ihrer Klage eingelegt und damit vorgegeben, dass die endgültige Entscheidung nun vor dem EuGH fallen wird. Der Verein „Ja zum Nürburgring“ war auf diesen Schritt vorbereitet und hatte in einem Vorstandsbeschluss entschieden, vorsorglich Rechtsmittel einzulegen, um das juristische Feld nicht NeXovation allein zu überlassen. Diese Vorsorge hat sich als begründet herausgestellt.

Die Dauer des Verfahrens vor dem EuGH kann derzeit nicht bestimmt werden. Es sollte jedoch nicht länger dauern als das Verfahren in der ersten Instanz.

Der gemeinnützige Verein „Ja zum Nürburgring“ engagiert sich seit vielen Jahren für den Erhalt und die Pflege der Rennstrecke des Nürburgrings sowie für den Motorsport. Er wurde 1981 gegründet und war federführend für den Neubau der Kurzstrecke sowie den Erhalt der Nordschleife; beide Teile der Rennstrecke konnten schuldenfrei in Betrieb gehen. Es ist seitdem seine zentrale Aufgabe, die traditionsreiche Sportstätte in der Eifel zu erhalten, zu pflegen und sie so für Motorsport-Veranstaltungen, insbesondere im Bereich des Breitensports, attraktiv zu halten. Mehr über den Verein erfahren Sie unter www.ja-zum-nuerburgring.de.

English version:

Deutsche Fassung:

Link zur Website:
 
Nur mal als Beispiel sei hier die Einschätzung des EuG der sogenannten Finanzierungsbestätigung der Deutschen Bank genannt:

In dem Schreiben der Deutschen Bank sei mehrfach von der Zusage die Rede, die die Deutsche Bank gegenüber Capricorn durch dieses Schreiben abgegeben habe, woraus das Gericht den Schluss zieht, die „Deutsche Bank war also der Auffassung, an dieses Schreiben gebunden zu sein.“ (Zitat aus der Urteilsbegründung)

In dem Schreiben der deutschen Bank steht dagegen: „Dieses Termsheet dient lediglich Gesprächszwecken und soll keine rechtlich bindenden Verpflichtungen zwischen uns schaffen.“ (Zitat aus dem Termsheet der Deutschen Bank vom 10.03.2014)

In dieser Qualität gibt es da eine ganze Reihe von Feststellungen.
 
Nur mal als Beispiel sei hier die Einschätzung des EuG der sogenannten Finanzierungsbestätigung der Deutschen Bank genannt:
In dem Schreiben der Deutschen Bank sei mehrfach von der Zusage die Rede, die die Deutsche Bank gegenüber Capricorn durch dieses Schreiben abgegeben habe, woraus das Gericht den Schluss zieht, die „Deutsche Bank war also der Auffassung, an dieses Schreiben gebunden zu sein.“ (Zitat aus der Urteilsbegründung)

In dem Schreiben der deutschen Bank steht dagegen: „Dieses Termsheet dient lediglich Gesprächszwecken und soll keine rechtlich bindenden Verpflichtungen zwischen uns schaffen.“ (Zitat aus dem Termsheet der Deutschen Bank vom 10.03.2014)

In dieser Qualität gibt es da eine ganze Reihe von Feststellungen.

Das zeugt ja förmlich von der Qualität der Urteilsbegründung.
 
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Otto Flimm (18.05.1929 - 10.02.2020)

Otto Flimm ist am heutigen 10. Februar 2020 im Alter von fast 91 Jahren im Marienhospital Brühl verstorben. Er erlag in der Nacht den Verletzungen, die er sich bei einem unverschuldeten Unfall mit seinem Elektromobil am vergangenen Freitag zugezogen hatte. Unsere Gedanken sind bei Otto, seiner Frau Christine und bei seiner Familie.

Andere werden über das Lebenswerk von Otto Flimm berichten, und auch die sehr besondere Rolle, die Otto Flimm fast sein gesamtes langes Leben lang am Nürburgring gespielt hat, wird beleuchtet werden.

Im Augenblick steht die Trauer im Vordergrund. Nach all den Herausforderungen der letzten Jahre, in denen sich Otto Flimm immer wieder mit schweren Erkrankungen auseinandersetzen musste und sie überlebt hat, war es ein simples Schlagloch, in dem ein Rad seines Mobiles abbrach und so seinen schweren Sturz herbeiführte. Otto, der ewige Kämpfer, hatte keine Chance mehr.

Wenn ein Mensch uns für immer verlässt, wird seine Präsenz ersetzt durch Erinnerungen, die andere an ihn haben. Wenn wir uns an Otto Flimm erinnern, wird er uns immer erhalten bleiben. Er war vielen ein Vorbild und ein zuverlässiger Freund. Heute haben wir ihn verloren.

Mach's gut, Otto, wohin auch immer Deine Reise jetzt gerichtet ist.

 

„Ja zum Nürburgring“ bestellt kommissarischen Vorsitzenden


Brühl, 18.03.2020 – Der Vorstand des Vereins „Ja zum Nürburgring“ hat Dieter Weidenbrück zum kommissarischen Vorsitzenden des Vereins bestellt. Damit ist die Handlungsfähigkeit des Vereins bis zur nächsten Vorstandswahl gewährleistet.

Der Tod des bisherigen Vorsitzenden Otto Flimm stellt für den Verein einen unersetzlichen Verlust dar. Trotzdem ist gesichert, dass der Verein seine Ziele ohne Unterbrechung weiterverfolgen kann. Das betrifft insbesondere die Klage gegen die europarechtliche Zulässigkeit des Nürburgring-Verkaufs beim Europäischen Gerichtshof. Die hierzu nötigen Schritte sind seit Einreichung im August 2019 erfolgt.

Eine weitere Aufgabe des kommissarischen Vorsitzenden Dieter Weidenbrück ist die Vorbereitung der nächsten Mitgliederversammlung mit einer Neuwahl des Vorstands. Diese wird stattfinden, sobald es die derzeitige Lage rund um das Corona-Virus zulässt. Die kommissarische Bestellung ist befristet bis zur Wahl des Vorstands auf der nächsten Mitgliederversammlung.

„Ja zum Nürburgring“ bestellt kommissarischen Vorsitzenden - Ja zum Nürburgring e.V.
 
F1 auf der Nordschleife ist endgültig ausgeschlossen. Die Strecke hat dafür keine Zulassung mehr und kann sie auch nicht mehr bekommen.
 
Schon wieder? Der war doch vor einem Jahr schon einmal?!

Herzlichst alles Gute, Dieter, und noch viele weitere Geburtstage! :) :-)
 
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