Nürburgring vor Verkauf?

Generalanwalt legt Gutachten zum EuGH-Verfahren vor

Wesseling, 29.04.2021 – Der durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingesetzte Generalanwalt hat heute ein unabhängiges Rechtsgutachten zum Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) abgegeben. Er vertritt die Auffassung, dass das Urteil Rechtsfehler aufweist. Der Gerichtshof wird dieses Gutachten im Rahmen der Urteilsfindung bewerten. Wir erwarten das Urteil noch in diesem Jahr.

Im Rechtsmittelverfahren zum Urteil über die Vorgänge rund um den Verkauf des Nürburgrings hatte der Europäische Gerichtshof einen unabhängigen Sachverständigen eingesetzt, um das erstinstanzliche Urteil des EuG auf Rechtsfehler zu untersuchen. Die Veröffentlichung des umfangreichen Gutachtens erfolgte wie angekündigt am heutigen Tag.
Der Gutachter vertritt die Auffassung, dass das Urteil des EuG Rechtsfehler aufweist. Es ist nun Aufgabe des Gerichts, das Gutachten einzuordnen und ein eigenes Urteil zu fällen. In der Regel erfolgt die Urteilsverkündung etwa ein halbes Jahr nach dem Gutachten.
Eine eigene Bewertung des Gutachtens möchten wir zu diesem Zeitpunkt nicht vornehmen. Zum weiteren Verfahren kann jedoch soviel gesagt werden: Sollte sich das Gericht der Auffassung des Gutachters anschließen, wäre das Urteil der ersten Instanz fehlerhaft und müsste aufgehoben werden. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, dass das Verfahren an die erste Instanz zurückverwiesen wird, oder aber dass der EuGH selbst die finale Entscheidung trifft.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass auch im parallel laufenden Verfahren des unterlegenen Bieters NeXovation ein zweites Gutachten veröffentlicht wurde. Auch dort wurden Rechtsfehler festgestellt.

Pressekontakt:
Dieter Weidenbrück
„Ja zum Nürburgring“ e.V.
presse@ja-zum-nuerburgring.de

 

EuGH gibt Ja zum Nürburgring Recht


Luxemburg/Brühl, 02.09.2021 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute einen Teil des Urteils des Europäischen Gerichts (EuG) aufgehoben und die entsprechende Entscheidung im Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig erklärt. Unsere Zweifel am Verkaufsverfahren und der Vorgehensweise der KOM wurden damit letztinstanzlich bestätigt. Die KOM wird nun ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, um die Rechtmäßigkeit des Verkaufsverfahrens neu zu bewerten.

„Die Entscheidung des EuGH untermauert unsere Kritik am Verkaufsverfahren“, äußert sich der Vorsitzende des Vereins, Dieter Weidenbrück. „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum erst die letzte Instanz bemüht werden musste, um die offensichtlich unzureichende Finanzierungslage der Käufer korrekt einzuordnen. Das Verkaufsverfahren ist nun endgültig als Farce entlarvt. Capricоrn wurde trotz fehlender Eignung als Käufer bevorzugt. Die Insolvenzverwalter haben alle Hinweise ignoriert und sich der Realität verweigert. Damit tragen sie die Verantwortung dafür, dass die Unsicherheit am Nürburgring bestehen bleibt.“

Der Verein „Ja zum Nürburgring“ hatte beim EuGH Rechtsmittel gegen das Urteil des EuG vom 19.06.2019 eingelegt, in dem das Gericht die Auffassung der KOM bestätigte, dass der Verkauf des Nürburgrings EU-konform abgelaufen sei. Der EuGH tritt dem nun mit sehr deutlichen Worten entgegen:

„Die Kommission hat jedoch zu Unrecht befunden, dass die Finanzierung des Angebots von Capricоrn unzweifelhaft von der Deutschen Bank garantiert worden sei, wovon auch das Gericht ausgegangen ist. Insoweit stellt der Gerichtshof insbesondere fest, dass ein Schreiben dieser Bank vom 10. März 2014 entgegen dem Verständnis der Kommission und des Gerichts eindeutig keine verbindliche Finanzierungszusage enthielt.“ (Urteil des EuGH vom 02.09.2021).

Die sogenannte Finanzierungsbestätigung der Deutschen Bank, die von Insolvenzverwaltern, der KPMG, der KOM und letztlich dem EuG trotz offensichtlicher Mängel durchgewunken worden war, wurde nun durch den EuGH „unzweifelhaft“ als nicht ausreichend eingeordnet. Die logische Konsequenz ist dann die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils. Der EuGH geht aber sogar noch einen Schritt weiter und erklärt den entsprechenden Teil des KOM-Beschlusses für nichtig und fordert die KOM zur erneuten Prüfung auf.

Der Verein erwartet nun, dass die KOM ein förmliches Prüfverfahren gemäß den Vorgaben des EuGH einleiten wird. Es dürfte kaum möglich sein, in diesem Verfahren gegen die klare Entscheidung des EuGH die damalige Finanzierung als gesichert und somit den Verkaufsprozess als fair und EU-konform einzuordnen.

Ja zum Nürburgring hat unter der Leitung von Otto Flimm von Anfang an mitgearbeitet und frühzeitig auf Fehler hingewiesen. Alle Warnungen wurden in den Wind geschlagen. Nach der Bestätigung durch den EuGH wird sich der Verein auch weiterhin konstruktiv einbringen, um die Zukunft des automobilen Kulturguts und den Zugang für den Breitensport langfristig sicherzustellen.





Über den Verein „Ja zum Nürburgring“: Der gemeinnützige Verein „Ja zum Nürburgring“ engagiert sich seit vielen Jahren für den Erhalt und die Pflege der Rennstrecke des Nürburgrings sowie für den Motorsport. Er wurde 1981 durch Otto Flimm gegründet und war federführend für den Neubau der Kurzstrecke sowie den Erhalt der Nordschleife; beide Teile der Rennstrecke konnten schuldenfrei in Betrieb gehen. Es ist seitdem seine zentrale Aufgabe, die traditionsreiche Sportstätte in der Eifel zu erhalten, zu pflegen und sie so für Motorsport-Veranstaltungen, insbesondere im Bereich des Breitensports, attraktiv zu halten. Mehr über den Verein erfahren Sie unter www.ja-zum-nuerburgring.de.

Pressekontakt:
Dieter Weidenbrück
Vorsitzender „Ja zum Nürburgring“ e.V.
Brüsseler Straße 1, 50389 Wesseling
presse@ja-zum-nuerburgring.de
 
Kommentar: Die EuGH-Entscheidungen in Kürze


Am 2. September 2021 verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Urteile in den beiden den Nürburgring betreffenden Verfahren. Der EuGH hat mit seiner Entscheidung einen wesentlichen Teil des Urteils des Europäischen Gerichts (EuG) aufgehoben und die entsprechende Entscheidung im Beschluss der Europäischen Kommission (KOM) für nichtig erklärt.
Soweit die offizielle Nachricht. Aber was bedeutet das für den Nürburgring? Soweit zu diesem Zeitpunkt möglich, möchten wir die Zusammenhänge verdeutlichen.

Was hat der EuGH entschieden?
Stark vereinfacht hat der EuGH zwei Dinge festgestellt:
  • Beim Verkauf des Nürburgrings an die capricοrn Besitzgesellschaft mbH wurde eine sogenannte Finanzierungsbestätigung der Deutschen Bank vorgelegt. Der EuGH hat nun endgültig festgestellt, dass dieses Schreiben keine Finanzierungszusage enthielt.
  • Der EuGH hat weiterhin festgestellt, dass der KOM vor ihrem Beschluss Informationen und Unterlagen zur Verfügung standen, die Zweifel am Verkaufsverfahren und am Zuschlag hätten wecken müssen.
Aufgrund dieser Feststellungen hat der EuGH einen Teil des Urteils der ersten Instanz (EuG) aufgehoben sowie einen Teil der Entscheidung der KOM für nichtig erklärt. Hierbei handelte es sich jeweils um die Teile, in denen festgestellt wurde, dass der Verkauf rechtmäßig abgelaufen sei. Die KOM muss nun ein förmliches Prüfverfahren eröffnen, um den Verkauf erneut zu prüfen und zu bewerten.
Vom Ergebnis dieses Prüfverfahrens wird es abhängen, wie es am Nürburgring weitergeht.

Gibt es eine realistische Chance für einen erneuten Eigentümerwechsel?
Nach der Entscheidung des EuGH halten wir einen Eigentümerwechsel für möglich. Sollte die KOM sich in dem nun beginnenden Prüfverfahren dazu entschließen, dass der Verkauf nach dem Beihilferecht bedenklich war, kann das unter Umständen zur Nichtigkeit des existierenden Kaufvertrags führen.
In einem solchen Fall hätte NeXovation eine gute Ausgangsposition, um einen erneuten Abschluss zu eigenen Gunsten herbeizuführen. JzN hatte diese Gefahr frühzeitig erkannt und durch eine eigene Klage dafür gesorgt, dass dieser Bieter nun nicht als einziger Sieger dasteht.
Einen einfachen Weg zu der von uns favorisierten Stiftung gibt es nicht, aber es zeichnet sich immerhin ein Weg ab. Der Verein „Ja zum Nürburgring“ wird die Entwicklung weiterhin sehr genau beobachten und sich auch an dem neuen Prüfungsverfahren beteiligen.
Das Ziel des Vereins war und bleibt eine langfristig stabile Lösung für den Nürburgring.

Welches Ziel verfolgt „Ja zum Nürburgring“?
Otto Flimm hatte über Jahrzehnte hinweg immer die nachhaltige Unterstützung des Nürburgrings im Blick. Der Nürburgring soll für alle da sein:
  • als Strukturförderungsmaßnahme dient er der Region in ihrer Entwicklung
  • als Rennstrecke fördert er den Motorsport, und hier ganz besonders den Gedanken des Breitensports
  • als Teststrecke unterstützt er die Industrie bei der Entwicklung neuer Technologien
An diesem Blickwinkel hat sich auch nach dem Ableben Otto Flimms nichts geändert. Der Verein vertritt übergeordnete Interessen zum Schutz einer langfristigen, guten Perspektive für den Nürburgring. Traditionell ist der Vorstand des Vereins mit Vertretern des Motorsports, der Politik und der Region besetzt, die die Ausrichtung des Vereins unterstützen.
Der Nürburgring wurde gebaut, damit die Region, der Motorsport und die Industrie von ihm profitieren sollten. Über mehr als 90 Jahre ist das gelungen, und JzN hat mit dem Bau der GP-Strecke einen wesentlichen Anteil dazu geleistet. Der Nürburgring soll nicht dazu dienen, einzelne zu bereichern, er soll vielen Menschen einen Nutzen bringen.
Aus diesem Grund favorisieren wir nach wie vor eine Stiftungslösung, in die die Rennstrecken eingebracht werden sollen, um ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden zu können.

Was ist der Hintergrund der Gerichtsentscheidungen?
Die Landesregierung hatte durch ihre fortwährenden Fehlentscheidungen den Nürburgring in die Insolvenz getrieben. Überdimensionierte Neubauten wurden ohne gesicherte Finanzierung gebaut, eine nachfolgende Verpachtung ging ebenfalls in die Brüche. Die dabei angewendeten Methoden führten zu rechtskräftigen Verurteilungen des damaligen Geschäftsführers Walter Kafitz wegen Untreue und des Finanzministers Deubel wegen Untreue und Falschaussagen. Die Rennstrecken wurden unverschuldet in das Desaster hineingezogen.
Der Nürburgring wurde zum Spielball der nun eingesetzten Insolvenzverwalter. In einem durch unsägliche Ereignisse geprägten Verkaufsverfahren (Hinausdrängen der am Nürburgring fest verankerten Bieter JzN und ADAC, Hereinfallen auf La Tene, das Pseudo-Unternehmen eines bekannten Hochstaplers) wurde dann mit Hilfe der Landesregierung capricοrn als Bieter bevorzugt. Noch am Tag vor der Unterzeichnung gab es keine Finanzierungszusage, das Angebot war Schall und Rauch. Trotzdem drängten die KPMG und die Insolvenzverwalter den Gläubigerausschuss, capricοrn als Käufer anzunehmen. Diese vorgelegte „Finanzierungszusage“ ist das nun endgültig durch den EuGH entwertete Schreiben der Deutschen Bank gewesen. Reinhold Schüsseler, der damalige Ortsbürgermeister von Nürburg, war der Einzige, der sich im Gläubigerausschuss nicht überfahren ließ. Er allein stimmte gegen den Verkauf.
Nach dem Verkauf am 11. März 2014 ging es dann munter weiter: bereits kurz nach der Unterzeichnung strauchelte der Käufer und konnte die nötigen Teilzahlungen auf den Kaufpreis nicht leisten. Der Kaufvertrag drohte zu platzen. Ein weiterer Vertrag sollte dann die Sicherheiten bringen, dass der Kaufpreis auch tatsächlich gezahlt würde. All dies war der Kommission, die sich noch in der Prüfphase befand, bekannt.
Capricοrn konnte den Kaufpreis letztlich nicht aufbringen, es wurde ein neuer Investor gesucht, der an Stelle von Robertino Wild das benötigte Kapital einbringen sollte.
Trotzdem entschied die KOM am 1.10.2014 nicht nur über die Beihilfen an sich, sondern darüber hinaus auch, dass der Verkauf ordnungsgemäß abgelaufen sei. Dieser zweite Teil des Beschlusses ist nun für nichtig erklärt worden.
Der Verein „Ja zum Nürburgring“ hat von Anfang an die Vorgehensweise der Landesregierung und der Insolvenzverwalter kritisiert und immer wieder konstruktive Alternativen aufgezeigt. Schon früh haben wir darauf hingewiesen, dass die Vorgänge rund um den Verkauf Gerichtsverfahren nach sich ziehen würden, was dann auch eingetreten ist.

Die Aufgabe der Europäischen Kommission (KOM)
Die KOM hat seinerzeit festgestellt, dass knapp 500 Mio. € an unrechtmäßigen Beihilfen an die Nürburgring-Gesellschaften geflossen sind. Diese Beihilfen haben den Wettbewerb in der Region verzerrt, z.B. wurden die neuen Hotels mit diesen Mitteln gebaut, während andere Hoteliers alles aus eigener Tasche bezahlen mussten.
Nach der Feststellung solcher Beihilfen muss diese Wettbewerbsverzerrung wieder vom Markt verschwinden. Im einfachsten Fall geschieht das durch Zurückzahlen der Summe, was aber in diesem Fall nicht möglich war. Man entschied sich für einen Verkauf des Komplexes. Damit dabei dem Wettbewerbsrecht genüge getan wurde, musste der Verkauf nach strengen Regeln ablaufen. Die Einhaltung dieser Regeln entscheiden darüber, ob die KOM den Verkauf als beihilfenrechtlich unbedenklich erachten kann.
Der erste Versuch der KOM, den Verkauf zu bewerten, ist nun hinfällig. Deshalb muss sie nun erneut prüfen, und zwar dieses Mal richtig. Hat man beim ersten Mal recht salopp eine positive Entscheidung getroffen, so muss die KOM nun ein förmliches Prüfverfahren starten, bei dem alle Details untersucht werden.
Allerdings ist es nun so, dass der EuGH sehr tief durchgegriffen hat mit seiner Entscheidung. Er lässt keinen Zweifel daran und begründet das auch sehr deutlich, dass für capricοrn nie eine Finanzierungssicherheit bestanden hat. Damit ist es der KOM nicht mehr möglich, nach erneuter Prüfung den Brief der Deutschen Bank trotzdem als ausreichend zu bewerten.
Es ist nicht absehbar, zu welchem Ergebnis die KOM mit ihrer Prüfung kommt. Davon hängt aber ab, wie es danach weitergeht.

Warum ist die Finanzierungsbestätigung so wichtig?
Zur Zeit des Zuschlags gab es noch drei Bieter: H.I.G, NeXovation und capricοrn. Alle anderen Bieter waren vorher durch die Insolvenzverwalter aussortiert worden.
Ziel der Insolvenzverwalter war es, capricοrn in eine entscheidungsreife Position zu bringen. Der Bieter H.I.G., der zwar weniger geboten hatte, aber über eine Finanzierung verfügte, wurde in dem Glauben gelassen, dass er gute Aussichten hätte. Sie waren so gut, dass H.I.G. bereits damit begann, eigene Unternehmen mit dem Namensbestandteil Nürburgring zu gründen. NeXovation wurde beiseitegeschoben, weil sie keine gesicherte Finanzierung nachweisen konnten. Und so gab es dann einen Zeitraum von wenigen Tagen, in denen capricοrn das höchste Angebot mit einer Finanzierungsbestätigung vorweisen konnte, und dieses Angebot wurde mit einigem Druck dem Gläubigerausschuss vorgelegt und am selben Tag noch durchgepeitscht.
Nun hat sich aber die Finanzierungsbestätigung von capricοrn in Schall und Rauch aufgelöst. Damit bleibt dann die Frage, warum andere Bieter mit höherem Gebot benachteiligt wurden, obwohl sie nicht schlechter dastanden als capricοrn. All das war bereits damals offensichtlich, und genauso offensichtlich war es, dass sich andere Bieter eine solche Bevorzugung nicht gefallen lassen würden.
Das ist nun die Ausgangsposition für die erneute Prüfung der KOM: Bieter wurden abgewiesen, weil sie keine Finanzierung nachweisen konnten, aber der Käufer hatte ebenfalls kein Geld, was er dann ja kurz darauf eindrucksvoll unter Beweis stellte.


Deutsche Fassung:
English Version:
 
Whow, vielen Dank für die verständliche Erklärung!
Du hast sicher schon versucht, diese Zusammenhänge der Presse nahezubringen.
Gibt es da Interesse?
M.E. würde es nicht schaden, wenn das Thema einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird.
Auch wenn ich keineswegs sicher bin, dass dies die KOM beeindrucken würde.
 
Die Beharrlichkeit und Ausdauer finde ich sehr bemerkenswert :t
Hoffen wir auf ein positives Ergebnis

Es ist seitdem viel Zeit vergangen, und die anfängliche Empörung über den Verkauf ist der Gewohnheit gewichen. Für viele zählt nur, dass regelmäßig die Schranke hochgeht, das nächste Rennen gestartet wird oder Betten belegt sind. Das war schon immer so und ist auch verständlich.
In der Zwischenzeit haben jedoch sich bereits wichtige Strukturen verändert, Preise sind dramatisch angestiegen, der Motorsport wird ausgepresst. Nach wie vor stehen die heiligen Hallen am Ring weitgehend leer. Auch die jetzigen Eigentümer haben es in fast sieben Jahren nicht geschafft, das zu ändern. Aber solange morgen die Schranke noch hochgeht...

Der Nürburgring ist wie eine Zwiebel, es gibt immer noch eine Schicht unter der, die man sieht. Die meisten sehen nur das Geschehen auf der Strecke wie oben beschrieben, jeder will einfach nur fahren. Dann kommen die, die Geld damit verdienen wollen, Teams und Gewerbebetriebe, Hotels, Pensionen. Die Veranstalter sind eine mehrlagige Schicht für sich genommen. So geht es weiter, bis man an die Eigentümer kommt, und danach kommt dann das juristische Umfeld, das das Eigentum beeinflusst.

Schaut man von außen auf den Ring, ist man überrascht, dass jetzt noch Urteile gesprochen wurden, die bis an den Kern der Zwiebel reichen. Die Voraussetzungen für diese Urteile liegen schon über 10 Jahre zurück, und seitdem war klar, dass es eine juristische Aufarbeitung geben müsse. Es gab einfach zu viele Betroffene, irgendeiner würde den Stein ins Rollen bringen. Und seitdem rollt der Stein wie ein Schneeball zu Tal. Wir können versuchen, ihn zu lenken, aber aufhalten konnte ihn über all die Jahre niemand.
Zu keinem Zeitpunkt hat es eine Pause gegeben. Seit dem Beginn des Verkaufsverfahrens sind etliche Juristen für unterschiedliche Parteien mit der Sache beschäftigt. Europäisches Beihilferecht, nationales (deutsches) Recht rund um den Kaufvertrag und Insolvenzrecht greifen ineinander. Und immer wieder tauchen neue Glücksritter auf, die glauben, jetzt sei doch ein guter Zeitpunkt gekommen, um am Ring ein Schnäppchen zu machen.

Deshalb trifft auch die Aussage "es läuft doch alles so gut" nur auf ein paar äußere Zwiebelschichten zu, die anderen werden erst gar nicht gesehen.
Wir können nur weiter daran arbeiten, eine stabile und gute Lösung zu finden, und die wird es erst dann geben, wenn alle juristischen Auseinandersetzungen beendet sein werden.
 
Die Mitgliederversammlung von Ja zum Nürburgring mit Wahl des neuen Vorstands ist heute in Nürburg durchgeführt worden. Vorab das Ergebnis der Vorstandswahl:

Vorsitzender
Dieter Weidenbrück

Stv. Vorsitzender
Walter Hornung
Vorstand ADAC NRH, Sport

Schatzmeister
Rudi Speich
Vorstand ADAC MRH, Verkehr und Technik

Beisitzer:
Volker Strycek
Vizepräsident AvD Sport, Jugend

Anita Schomisch
Ortsbürgermeisterin Nürburg

Dr. Gunther David
Vizepräsident DMV Automobilsport

Alle Mitglieder des neuen Vorstands wurden einstimmig bzw. bei eigener Enthaltung gewählt.
 
Neuer Vorstand bei „Ja zum Nürburgring“ unterstreicht Legitimation des Vereins

Wesseling, 23.10.2021 – Der Verein „Ja zum Nürburgring“ hat in seiner heutigen Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt. Erstmals heißt der Vorsitzende des Vereins nicht mehr Otto Flimm, der den Verein gegründet und bis zu seinem Tode über Jahrzehnte mit großem Erfolg geleitet hatte. Mit Dieter Weidenbrück wurde ein enger Vertrauter Otto Flimms und Kenner des Nürburgrings an die Spitze des Vereins gewählt. Der Vorstand stellt sich erneut als breite Vertretung des deutschen Motorsports am Nürburgring und der Region dar. Der Verein wertet dies als Bestätigung seiner langjährigen Bemühungen, eine langfristig stabile Perspektive für den Nürburgring zu finden.

„‘Ja zum Nürburgring‘ wird den von Otto Flimm vorgegebenen Weg weiter fortsetzen“, erklärt der neue Vorsitzende Dieter Weidenbrück. „Er verfolgt keine eigene Agenda, sondern vertritt die Interessen des Motorsports und der Region. Dies spiegelt sich in der Besetzung des Vorstands durch hochrangige Vertreter des AvD, des DMV, der großen Regionalclubs des ADAC sowie engagierten Vertretern der Region deutlich wider.“

Bei 138 vertretenen Stimmen wurden die folgenden Vertreter einstimmig bzw. bei eigener Enthaltung in den Vorstand gewählt:

Vorsitzender: Dieter Weidenbrück
Stv. Vorsitzender: Walter Hornung, Vorstand ADAC Nordrhein, Sport
Schatzmeister: Rudi Speich, Vorstand ADAC Mittelrhein, Verkehr und Technik
Beisitzer:
Anita Schomisch, Ortsbürgermeisterin Nürburg
Volker Strycek, Vizepräsident AvD Sport, Jugend
Dr. Gunther David, Vizepräsident DMV Automobilsport

Alle gewählten Vorstandsmitglieder äußerten sich sehr positiv zu der Arbeit des Vereins und gehen mit großer Motivation an ihre neue Aufgabe.

Nach dem Bericht des Vorstands und des Rechnungsprüfers wurde der alte Vorstand einstimmig entlastet. Dieter Weidenbrück bedankte sich bei den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern, den Herren Reinhold Schüssler, Arno Derichs, Wilhelm A. Weidlich und Norbert Heinz sowie Frau Andrea Thelen, und dem erneut gewählten Herrn Volker Strycek für ihren langjährigen Einsatz für den Nürburgring.

Mit einer Schweigeminute gedachte die Versammlung des verstorbenen Vereinsgründers Otto Flimm und der viel zu früh verstorbenen Sabine Schmitz, die sich ihr Leben lang für den Nürburgring eingesetzt hatte.

Ziel des Vereins ist weiterhin die Schaffung einer für den Nürburgring und für alle Beteiligten verträglichen und langfristig stabilen Lösung. Die kürzlich ergangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs zeigen deutlich auf, dass im Verkaufsverfahren große Fehler begangen wurden, die zu einer Klage eines unterlegenen Bieters und nun zu einer Angreifbarkeit des Kaufvertrags geführt haben. „Ja zum Nürburgring“ hatte selbst geklagt, um im Verfahren beteiligt zu bleiben und Einfluss nehmen zu können.


Über den Verein „Ja zum Nürburgring“: Der gemeinnützige Verein „Ja zum Nürburgring“ engagiert sich seit vielen Jahren für den Erhalt und die Pflege der Rennstrecke des Nürburgrings für den Motorsport. Er wurde 1981 gegründet und war federführend für den Neubau der Grand-Prix-Strecke sowie den Erhalt der Nordschleife; beide Teile der Rennstrecke konnten schuldenfrei in Betrieb gehen. Es ist seitdem seine zentrale Aufgabe, die traditionsreiche Sportstätte in der Eifel zu erhalten, zu pflegen und sie so für Motorsport-Veranstaltungen, insbesondere im Bereich des Breitensports, attraktiv zu halten. Mehr über den Verein erfahren Sie unter www.ja-zum-nuerburgring.de.

Link zur Website:
https://ja-zum-nuerburgring.de/neui...rgring-unterstreicht-legitimation-des-vereins
 
Hallo Dieter,

ich fahre ab und an mal bei den Tourifahrten mit und habe da meinen Spaß ohne Stress.
Und es wird tatsächlich immer teurer.
Der "KFZ Geselle" der seine Kiste Umbaut, hat es immer schwerer mal einige Runden zu drehen.
Als Ingenieur überlege ich mir aber dann doch schon ob ich 3 Runden Nordschleife fahre oder für 200€ - 300€ Open Pitlane über 8h.
Wenn man zB in Kölle die Straßenrennen weghaben möchte, sollte man doch den Jungs eine alternative anbieten.
Nicht jeder AMG, M, Cupra, usw Fahrer ist Besitzer der Kiste und kann sich 30€/Runde leisten.

Es geht aber noch weiter, auch der Motorsport intern richtet sich selber hin.
Mir hat mal ein Clubkamerad erzählt der DMSB nimmt jetzt Gebühren, die nicht mehr an den Kosten orientiert sind, sondern an den Budgets die die Motorsportler/Teams zur Verfügung haben. Die nächste Stufe wäre ja dann die Lizenz an einen Prozentsatz des Einkommens der Fahrer zu verknüpfen. 10% des Nettoeinkommens wären doch supi für den Verein!

Dann habe ich gehört die Slalomdevision, Rallye, usw. sollen nicht mehr vom DMSB geführt werden, sondern dass soll nach Außen vergeben werden. Das regt mich derartig auf, dass ich mich nicht mehr mit diesem Thema beschäftige.
Die ONS wurde von Menschen mit einem Motorsportherz gegründet.
Dann wurde sie umbenannt - das jetzige "Vereinsleben" des DMSB kenne ich nicht.
Bestelle da nur meine Lizenz.

Ich hoffe nur dass man Dich nicht mürbe kriegt und du die Unterstützung bekommst die du brauchst!
Denn Themen die einen zerreiben gibt es ja viele.

LG Jan
 
Wenn man zB in Kölle die Straßenrennen weghaben möchte, sollte man doch den Jungs eine alternative anbieten.
Nicht jeder AMG, M, Cupra, usw Fahrer ist Besitzer der Kiste und kann sich 30€/Runde leisten.
Bin da grundsätzlich bei Dir. Wenn man sich allerdings anschaut, wie voll die Strecke selbst unter der Woche bei 25€ - 30€ die Runde ist, glaube ich kaum, dass die Preise jemals reduziert werden. Im Gegenteil: Durch immer mehr Kontrollen auf öffentlichen Straßen treibt es mehr Leute auf die Rennstrecke. Auch Leute, die man dort eigentlich gar nicht haben möchte :whistle:
Ich erwarte eher weiter steigende Preise.

3 Runden Nordschleife fahre oder für 200€ - 300€ Open Pitlane über 8h.
Wo kann man bitte für 200-300€ für 8h die Nordschleife fahren? Ein Trackday kostet dort leider mehr als das Doppelte. Und die Strecke ist nun mal deutlich interessanter als kleine Micky-Mouse Course. Einzig Spa würde ich noch als Alternative ansehen; ist logistisch allerdings aufwendiger da mit deutlich längerer Anfahrt verbunden.
 
Europäische Kommission eröffnet neues Prüfverfahren zum Verkauf des Nürburgrings

Wie schon lange erwartet, hat die Europäische Kommission (KOM) heute eine Pressemitteilung herausgegeben, in dem sie die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens ankündigt. In diesem Verfahren sollen die Vorgänge rund um den Verkauf des Nürburgrings erneut und im Detail betrachtet und bewertet werden. Auslöser war das durch "Ja zum Nürburgring" errungene Urteil des Europäischen Gerichtshofs im September 2021, das sowohl den Beschluss der KOM vom Oktober 2014 wie auch das Urteil der ersten Instanz annuliert hatte.

Es wird nun auf der Basis des EuGH-Urteils untersucht werden, ob der Verkaufsprozess und sein Ausgang dem europäischen Wettbewerbsrecht entsprochen hat. Auch der durch die Insolvenzverwalter gesteuerte Zweitverkauf an die russischen Investoren wird dabei betrachtet werden.

Der Eröffnungsbeschluss des Prüfverfahrens ist noch nicht öffentlich, aber die Pressemitteilung sagt schon einiges aus. Wenn dort von dem möglicherweise nicht bindenden Charakter der sogenannten Finanzierungsbestätigung der Deutschen Bank gesprochen wird (possibly non-binding nature of Capricorn's financing commitment), so hat der EuGH in seinem Urteil schon längst sehr deutlich entschieden, dass dieses Papier keinen bindenden Wert hatte und damit keinen Finanzierungsnachweis darstellte.

Wir werden nun sehen, wie der Eröffnungsbeschluss der KOM ausfällt. Ganz wichtig ist dabei, wie die KOM die Entscheidung des EuGH zur sogenannten Finanzierungsbestätigung einordnet. Gegen das Urteil kommt auch eine KOM nicht an.

Es sollte niemand eine schnelle Entwicklung oder gar eine Auflösung des Kaufvertrags erwarten. Das Prüfverfahren wird wie alles bei der EU seine Zeit brauchen. Je nach Verlauf gibt es eine Vielzahl von möglichen Ergebnissen.

Die Zeiträume, über die wir hier sprechen, sind beachtlich:
09.2010 Eröffnung des ersten Beihilfeverfahrens durch die KOM
03.2014 Unterzeichnung des Kaufvertrags
10.2014 Erster Beschluss der KOM (jetzt annuliert)
09.2015 Klage von JzN vor dem Europäischen Gericht
06.2019 Urteil der ersten Instanz
10.2019 Klage von JzN vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
10.2021 Urteil des EuGH
09.2024 Eröffnung des erneuten Prüfverfahrens

Man muss einen langen Atem haben, um solche Zeiträume auszuhalten. Otto Flimm ist leider nicht mehr dabei, aber er hätte diesen Atem ganz sicher gehabt. Aber auch jetzt gibt es noch genügend Leute, die seinen Einsatz für den Nürburgring fortführen werden.

Hier der Link zur (leider englischen) Pressemitteilung:
https://ec.europa.eu/commission/pres.../en/ip_24_4644
Die deutsche Fassung der Pressemitteilung ist nun auch online:
 
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