Moin moin,
hab keinen anderen Ort für so ein Thema gefunden, aber da es sich ja um ein Café handelt :)
Folgendes Problem: Meine Freundin würde gerne (bzw. muss aus psychischen und physischen Gründen, aber das ist ein anderes Thema) ab dem 1. Oktober in einer anderen Firma arbeiten, Vertrag etc hat sie bereits. Sie ist jetzt 7 Jahre in ihrer aktuellen Firma beschäftigt.
Folgende Kündigungsfristen sind vermerkt:
In ihrem Arbeitsvertrag stehen 6 Wochen zum Quartal
In ihrem Tarifvertrag stehen für sie ebenfalls 6 Wochen zum quartal, für ihren Arbeitgeber 3 Monate zum Quartal.
Laut Arbeitsrecht § 622 BGB hat sie aufgrund der 7 Jahre Betriebszugehörigkeit 2 Monate zum Quartal.
ABER: Jetzt kommt ihr Arbeitgeber und meinte, sie hätte die Frist verstreichen lassen, weil sie 3 Montae zum Quartal hat. Der Grund: In ihrem Arbeitsvertrag steht zusätzlich zur Kündigungsfrist folgender Satz (ungefähr): Eine tarifliche oder gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist gilt für beide Parteien gleichermaßen.
Jetzt meine Frage (bitte keine Spekulationen, sondern schon relativ sichere Tatsachen): Stimmt das so oder ist diese "Sonderregelung im Arbeitsvertrag" nichtig? Meiner persönlichen Meinung nach ist die Regelung eine unwirksame Klausel, da sie geltendes Recht aushebelt...
Vielen Dank im Voraus.
MfG
hab keinen anderen Ort für so ein Thema gefunden, aber da es sich ja um ein Café handelt :)
Folgendes Problem: Meine Freundin würde gerne (bzw. muss aus psychischen und physischen Gründen, aber das ist ein anderes Thema) ab dem 1. Oktober in einer anderen Firma arbeiten, Vertrag etc hat sie bereits. Sie ist jetzt 7 Jahre in ihrer aktuellen Firma beschäftigt.
Folgende Kündigungsfristen sind vermerkt:
In ihrem Arbeitsvertrag stehen 6 Wochen zum Quartal
In ihrem Tarifvertrag stehen für sie ebenfalls 6 Wochen zum quartal, für ihren Arbeitgeber 3 Monate zum Quartal.
Laut Arbeitsrecht § 622 BGB hat sie aufgrund der 7 Jahre Betriebszugehörigkeit 2 Monate zum Quartal.
ABER: Jetzt kommt ihr Arbeitgeber und meinte, sie hätte die Frist verstreichen lassen, weil sie 3 Montae zum Quartal hat. Der Grund: In ihrem Arbeitsvertrag steht zusätzlich zur Kündigungsfrist folgender Satz (ungefähr): Eine tarifliche oder gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist gilt für beide Parteien gleichermaßen.
Jetzt meine Frage (bitte keine Spekulationen, sondern schon relativ sichere Tatsachen): Stimmt das so oder ist diese "Sonderregelung im Arbeitsvertrag" nichtig? Meiner persönlichen Meinung nach ist die Regelung eine unwirksame Klausel, da sie geltendes Recht aushebelt...
Vielen Dank im Voraus.
MfG
oder einem
quittieren, wenn es mir woanders - wie auch immer - besser geht!