Pedalauflage Edelstahl

Hallo Marco,

danke für die Info.
Vielleicht habe ich es überlesen - hast du noch die Teilenummer für die Fußstütze?

Grüße
 
Hallo Marco,

danke für die Info.
Vielleicht habe ich es überlesen - hast du noch die Teilenummer für die Fußstütze?

Grüße

Stk.
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1
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BMW M Performance Fußstütze Edelstahl F20 F21 F30 F31
Lieferzeit: 4-7 Tage

51472232279
84,95 EUR
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BMW M Performance Pedalauflagen Edelstahl für Automatikfahrzeuge
Lieferzeit: 4-7 Tage

35002232278
99,95 EUR
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Hallo Marco,

vielen Dank für die Infos.

Nun weiß bald mein :) :-), was ich für Teilchen benötige.
 
So ich habe nun die Performance Alupedale drin,

zur schwarzen Innenausstattung mit Alu längsschliff passt das super.

Hatte erst nur die Pedale drin, das war nicht ganz so stimmig.
Habe dann noch die Fußstütze dazu gepackt so siehts besser aus.
Die oberen 2 Löcher der Fußstütze waren jedoch ein kraus, trotz Winkelbohrmaschine musste ich die Verkleidung entfernen.

Alu1.JPG


Alu2.JPG


Alu3.JPG


Alu4.JPG


Gruß
Rolli
 
Ich habe mir nun auch die Performance Pedalauflagen bestellt, wie bei Rolli in Post #105 zu sehen. Erst später ist mir gekommen: Sind die Dinger denn überhaupt eintragungsfrei verwendbar? Gibt es eine ABE? Oder ein Teilegutachten?

Ich habe daher recherchiert, dass es etwa (u.a.) für den E46 wenigstens ein etwas älteres Teilegutachten genau zu diesen Pedalauflagen gibt (s. Attachment). Da es das für unseren E89 nicht gibt, scheint im Umkehrschluss sogar eine Einzelabnahme nötig zu sein. Denn im Teilegutachten heißt es immerhin gleich am Anfang ziemlich eindeutig:

Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn nicht unverzüglich die gemäß § 19 Abs.3 StVO vorgeschriebene Änderungsanbnahme durchgeführt oder bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!

Oder ist da evtl. eine neue EU-Regelung dazwischengerutscht und die Dinger sind neuerdings eintragungsfrei?

Gruß

Mick
 

Anhänge

Für die Pedale braucht man ein Gutachten und die Pedale müssen Eingetragen werden. Das hat etwas mit der Rutschfestigkeit zu tun. Bei den originalen von BMW entfällt das anscheinend, da diese vom Fahrzeughersteller sind. Das gilt aber nur für Fahrzeuge, die BMW für die Pedale freigegeben hat.
 
Dann bin ich ja froh, dass ich sowohl im e89 als auch im e46 von BMW für diese Fahrzeuge freigegebene Performance Pedalauflagen drin habe.

Bei nicht freigegebenen (z.B. aus der Bucht) kann es im Ernstfall zu einer Teilschuld kommen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass man abgerutscht ist oder die Pedalauflagen nicht ordentlich festgemacht werden können.

Solche Diskussionen braucht kein Mensch...
 
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