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da ich ja schon genügend Erfahrungen des Staates mit der Auslegung seiner eigenen Gesetze gemacht habe, kann ich dir mit Bestimmtheit sagen: "du bist in den Ar*** gekniffen"Mal ne Frage,
wenn man am 22.4. zu schnell gefahren ist, und heute einen Anhörungsbogen bekommt, gilt da noch der alte Bussgeldkatalog?
Frage für einen Freund![]()
Ok, manchmal versteh ich dich nichtda ich ja schon genügend Erfahrungen des Staates mit der Auslegung seiner eigenen Gesetze gemacht habe, kann ich dir mit Bestimmtheit sagen: "du bist in den Ar*** gekniffen"![]()
ich würde schon mal meine Rechtschutzversicherung aktivieren![]()
als erstes mal das Datum auf dem Foto prüfenkann ja sein das der "Fotograf" überstunden belegen will
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keine Panik, es gilt die MessungOk, manchmal versteh ich dich nicht
Gilt jetzt das Datum der Messung (22.4) oder der Bearbeitung (11.5) ?
und wieder was neues zum Thema:Mal ne Frage,
wenn man am 22.4. zu schnell gefahren ist, und heute einen Anhörungsbogen bekommt, gilt da noch der alte Bussgeldkatalog?
Frage für einen Freund![]()