Phönixfred... (Tagebuch eines ehemaligen Z4 Coupe Enthusiasten)

Oh Robbi, ganz dünnes Eis vor dem Hintergrund der DSGVO ☝️. Die Daten sind - sofern nicht andere Aufbewahrungspflichten entgegen stehen - physisch zu löschen.
Das geht nicht.

Wie willst Du einzelne Datensätze aus Redo's, Backups oder gar Archiven auf Verlangen eines einzelnen, nicht zahlenden Users löschen? Das widerspricht schon einer gesetzlichen und unternehmerischen Aufbewahrungspflicht.

Dafür dürfte kein Unternehmen ein praktikables und kostengünstiges Verfahren an Bord haben. Ist mir in meinen Projekten bei Großunternehmen noch nicht zu Ohren gekommen.

Die widersprüchlich gesetzlichen Anforderungen habe nicht ich entworfen.
 
Das geht nicht.

Wie willst Du einzelne Datensätze aus Redo's, Backups oder gar Archiven auf Verlangen eines einzelnen, nicht zahlenden Users löschen? Das widerspricht schon einer gesetzlichen und unternehmerischen Aufbewahrungspflicht.

Dafür dürfte kein Unternehmen ein praktikables und kostengünstiges Verfahren an Bord haben. Ist mir in meinen Projekten bei Großunternehmen noch nicht zu Ohren gekommen.

Die widersprüchlich gesetzlichen Anforderungen habe nicht ich entworfen.
Genau das ist das Problem, dem sich die IT-Hersteller stellen müssen. Zumindest in meiner Branche zittern alle vor entsprechenden aufsichtsrechtlichen Prüfungen.
 
Bei der DSGVO geht es um personenbezogene Daten. Wenn keine Beziehung zu einer natürlichen Person hergestellt werden kann, ist es kein Problem. Wenn also bspw. der Datensatz, der die Verbindung zwischen Person und Beitrag herstellt, gelöscht wird, sollte es kein Problem geben. Häufig wird auch die Lösung in der Anonymisierung der Daten gesucht.
 
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