AW: Polizei und Einschreiben?
*räusper*
Hallo Jungs,
eigentlich geht mich das Alles hier ja garnichts an, aber ich finde es eigentlich mal wieder amüsant:
mal zur Zusammenfassung:
1.) Der Thread drehte sich um eine Frage, welche sich auf die Versandtmethoden einer ausstellenden Behörde eines Einschreibens bezog...
--> Die vom Tread-Ersteller gestelte Frage hat sich durch (erneute ???) Zustellung und Öffnung des Briefes geklärt...
2.) Nun galt es alerdings zu diskutieren, ob Frauen (oder Mädels im allg.) Uniformen als "anziehend" betrachten....
-->Dieser Punkt wurde durch globale Erfahrungswerte geklärt

....
(P.S.: letzte Fasnacht hab ich mich als "Kapitän zur See" auch in eine schneeweiße Faschings-Uniform geworfen....

:
Resultat: ich gebe euch Recht, Uniform kommt immer gut an, vorallem wenn sie Weiss ist (Biene/Blüten Effekt: WEISS zieht alle Arten von "Bienen" an

)
3). Nun weiter wurde über die Groß- und Kleinschreibung- bzw über die Rechtschreibreform diskutiert (meine Anmerkung: welche denn eigentlich? : 1996 scheint klar, aber die Überarbeitung von 2004 oder die aus 2006 ?? )
Zu bemerken wäre nun allerdings eine "Verwaltungsvorschrift", welche die Richtlinien der Rechtschreibreform [nur für Personen, die zum Staat oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einer Sonderverbindung stehen (→Beamte, Richter,
Soldaten, Schüler) ] als
zwingend vorschreiben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtschreibreform
Darüberhinaus ist mit Sicherheit eine Festigung der Rechtschreibung anhand Gesellschaftlicher Übung wünschenswert...
Ich persönlich bin auch der Meinung:
Wer in der Bundeswehr (gleichwohl ob als Wehrdienstleistender oder als Zeit- bzw. Berufsoldat o.ä.) aus Freier Überzeugung dienen will, sollte u.a. die deutsche Rechtschreibung zwingend beherrschen (siehe oben Wikipedia-Artikel ! ) und sich (speziell im Verteidigungsfalle und auch generell ) nicht unbedingt wünschen, dass es Momente gibt, ""in denen [man] es kaum abwarten kann, deutschland den rücken zu kehern""
Allen Anderen, nach Art. 12a GG "Wehr- und Ersatzdienstpflichtigen" können in der Zeit zw. Schulabschluss und dem Beginn der "Wehr- bzw Ersatzpflicht" oder dem Beginn des Studiums/ oder Ausbildung etc... ja mal ne Rechtschreibübung abhalten...
P.S.: ich betone, dass ich
absolut Niemanden persönlich angreifen, diffamieren oder in ähnlicher Weise "schlecht" reden/ machen will...!
Aus diesem Grund habe ich BEWUSST einige Textpassagen NICHT zitiert sondern durch "[ ]" geändert
Also nichts für Ungut, aber auch ich denke, dass zumindest die Groß- und Kleinschreibung -zumindest ansatzweise- auch im 21. Jahrhundert in der "Web 2.0" Generation, aus hier von Anderen bereits erwähnten Gründen, ganz nett und daher angebracht wäre...
P.P.S.: ich will mit meinem post weder Propaganda gegen die Bundeswehr betreiben noch entstellende Behauptungen oder die Bundeswehr in ihrer Tätigkeit störende Behauptungen aufstellen, oder/ und andere Tatbestände des § 109d ff. StGB verwirklichen oder ansteben oder hierzu aufrufen...
--> Ich distanziere mich ausdrücklich von (jeglicher, eventueller) Störpropaganda gegen die Bundeswehr und will in keinster Weise die Bundeswehr in ihrer Aufgabe der Landesverteidigung behindern etc !!!!
So, nun stehe auch ich bereit zu Steinigung.... Auf gehts!
Grüße Benni