Polizeistopp - angeblich zu schnell?

AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?

Du schreibst selbst, dass Du über 60 gefahren bist, dann reagierst Du gereizt und bekommst von der Polizei entsprechende Reaktionen, die machen doch auch nur ihren Job. Ich hab mir angewöhnt, bei Polizeikontrollen so zu reagieren, dass es für mich meistens gut ausgeht (OK, manche nennen es schleimen). :sq:

Denke mal, WIR sind in einem vernünftigen Alter. :w So gehört sich das, mit jungen Damen umzugehen. (Auch wenn sie bei der Polizei sind). :d
 
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Also ich habe mit Frauen immer nur sehr gute Erfahrungen gemacht.......

Sorry aber das musste jetzt sein. Ganz ehrlich ich könnte mir vorstellen das die wirklich deinen hübschen Zetti anschauen wollte bzw. sich geärgert hat das du sie überholt hast (wenngleich auch völlig erlaubt und nicht zu schnell). Und ich muss wirklich zugeben das sowohl beim Motorradfahren (teilweise mit wesentlich überhöhtem Speed) wie auch sonst bei den Polizistinnen immer irgendwie ein"Schmäh" zustandekommt und es dann meist locker runtergeht mit der Amtshandlung. Also korrekt müßte es heissen ich habe mit Polizistinnen immer nur gute Erfahrungen gemacht.

Nicht ärgern Tina ! Rauskommen das du etwas zahlen musst - da schließe ich mich den Vorpostern an - wird nix.

LG

Vanos
 
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Dann kamen sie beide zurück und mit einem zynischen "Vielen Dank, ich werde einen Bericht schreiben" bekam ich meinen Füherschein zurück. Kein "Auf Wiedersehen", kein "Danke"

Die Beamtin, hat sich doch bedankt ..... - Du warst leider zu
schnell unterwegs.
Wo liegt das Problem .... -
&: - .... ?
 
AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?

Er hatte sich nicht vorgestellt, Aufzeichnung war keine da (weil Handgerät), mich hat er auch nicht gefragt ob ich einverstanden bin und ich bekam trotzdem den Bußgeldbescheid ... &:

ach wie gut, dass wir hier so viele Spezialisten haben. :s:X:d

Is klar. Mit einem Handgerät während der Fahrt.
Was ganz neues.
Habe lediglich meine Kollegin zitiert die nunmal Polizistin ist.
Aber wie Du schon sagst.
Gut, dass es hier so viele Spezialisten gibt. :t:P

Gegen einen Bußgeldbescheid kann man auch angehen. Soll man, laut meiner Kollegin, eben auch sehr gute Karten haben.
Wenn Du sofort bezahlst, selbst schuld:P:P
 
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Hi Tina!

Was soll das "spekulieren" hier? Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
1. es kommt nix hinterher - dann ist es abgehakt!
2. es kommt doch was - dann kann man immer noch Beweise verlangen und gleichzeitig die Situation schildern. Das Verhalten der Beamtinnen ist nicht korrekt gewesen und wird ganz einfach dazu führen, dass die Sache dann fallen gelassen wird.

Nur Aufregen und Spekulieren bringt nix! Ist halt "Pech" gewesen, an Menschen zu geraten, die momentan richtig schlechte Laune hatten.

Zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. ABHAKEN!!!
 
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P.s.

Du weisst doch Tina:

Sauerland.......... wo die Mädchen noch wilder wie die Kühe sind:b:d:d
 
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Is klar. Mit einem Handgerät während der Fahrt.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann man auch angehen.

Wer sagt, während der Fahrt? &:
Ich bin dagegen angegangen und darf die doppelte Strafe bezahlen (aber der "Schein" bleibt bei mir). :sq:




Das Verhalten der Beamtinnen ist nicht korrekt gewesen und wird ganz einfach dazu führen, dass die Sache dann fallen gelassen wird.

Wenn die Polizistinnen hier lesen, dann
s11.gif
sie sich einen weg. q:
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Übrigens, die (Ton einschalten) ;)
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AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?

P.s.

Du weisst doch Tina:

Sauerland.......... wo die Mädchen noch wilder wie die Kühe sind:b:d:d

Das kann ich gestern nur 100%ig unterschreiben :d

Ihr kennt die Stelle die ich beschrieben habe... ha ha ha... wie sollen die da über eine "längere" Strecke die Geschwindigkeit messen?!? :j

@all: Egal jetzt - ich ziehe mich jetzt an und dann wird der ZZZZ in die Sonne geholt :t

In diesem Sinne: Euch allen einen schönen sonnigen Zetti-Sonntag ohne Ärger usw. :d q: :+
 
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Andreazzz schrieb:
Wegen dem Verhalten: Dienstaufsichtsbeschwerde!
Du hast ja eine Zeugin!

Aber da Du ja wohl doch etwas zu schnell warst, würde ich die Sache zweckmäßigerweise einfach vergessen-da kommt nichts mehr!

Andreas

Dienstaufsichtsbeschwerde?? Wegen was?? Was seid ihr alles für Strategen.

Macht doch aus ner Mücke keinen Elefanten.
 
AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?

Hallo Tina..
solltest es einfach mal abwarten das ganze.Ich glaube nicht das da noch etwas kommt.
Wollten wahrscheinlich nur mal bisschen einschüchtern weil Du die überholt hattest und das haben die allgemein nicht gerne was man auch lieber lassen soll.
Aber das Verlangen von nur den Führerschein macht mich schon stutzig???
Normal werden immer beide papiere verlangt (Führerschein und Fahrzeugschein).
Auch sollte man einfach cool bleiben dann lassen die einen umso schneller wieder ziehen.
Eine Dienstaufsichtbeschwerde ist total übertrieben,meine Meinung...
Ich wünsche allen noch einen schönen Sommer 2008:)

ZROADSTERPEDRO
 
AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?

Dienstaufsichtsbeschwerde?? Wegen was?? Was seid ihr alles für Strategen.

Macht doch aus ner Mücke keinen Elefanten.

Exakt. Liebe Leute, 2 Seiten Postings weil sich zwei Mädels ein wenig angezickt haben... :s
 
AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?

Tja, zwei Blondinen in einem Auto :b



(nurn Witz)!
MfG
 
AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?

Andreazzz schrieb:
Wenn Dich das Thema nicht interessiert oder betrifft, warum tust Du Dir dann die zwei Seiten an?

Das geht dich gar nix an. :T
 
AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?

Vielleicht wollten die was anderes :X von dir :w

:K:K:K

So mit Festnahme und Handschellen und Schlagstock und Uniform, da würde mir viel einfallen :d:O:b
 
AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?

Andreazzz schrieb:
Über das Verhalten gegenüber Verkehrsteilnehmer gibt es klare Vorschriften. Und wenn es so war, wie hier geschrieben, würden die Mädels gewaltig "einen zwischen die Hörner kriegen"!
Das ist nur eine Möglichkeit, ich habe ja angesichts des eigenen, möglichen Fehlverhaltens des Schreibers davon abgeraten und würde es selbst in so einem Fall auch nicht machen!
Wenn Dich das Thema nicht interessiert oder betrifft, warum tust Du Dir dann die zwei Seiten an?


Andreas

Es ist wie immer im Leben - jede Medaille, hat zwei Seiten.
Die zweite Seite wäre, die Version der Polizistinnen.

Ohne die zu kennen, kann ich mir kein Urteil geschweige denn,
eine Meinung bilden.

Übereilte Kommentare und Ratschläge, sollte man sich
tunlichst verkneifen .... -
:w - ....
 
AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?

Es ist wie immer im Leben - jede Medaille, hat zwei Seiten.
Die zweite Seite wäre, die Version der Polizistinnen.

Übereilte Kommentare und Ratschläge, sollte man sich

tunlichst verkneifen .... - :w - ....

So isses .... :t

siehe "Effe-Beitrag", plötzlich sah alles anders aus ... :s:w:X
 
AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?

Andreazzz schrieb:
Die Mädels haben eindeutig gegen geltende Dienstvorschriften verstoßen und warum sollte ich davon ausgehen, dass unser "Zetti-Kollege" lügt, was Du ja somit unterstellst!

Aha, Du warst bei den Mädels und beim Zetti-Kollegen dabei ... &::sq:
 
AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?

Andreazzz schrieb:
Die Mädels haben eindeutig gegen geltende Dienstvorschriften verstoßen und warum sollte ich davon ausgehen, dass unser "Zetti-Kollege" lügt, was Du ja somit unterstellst!

Warum muss hier eigentlich jeder Beitrag immer wieder so abtrifften - es macht wirklich keinen Spass mehr!

Andreas

Reg' Dich net auf :) - das ist es nicht wert. :T
Ich weiß wie es war und wüßte nicht warum ich hier die Tatsachen verdrehen sollte wo ich mich einfach nur nach den evtl. Folgen erkundigen will.

Aha, Du warst bei den Mädels und beim Zetti-Kollegen dabei ... &::sq:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil :X: "Der Zetti-Kollege" ist eine Zetti-Kollegin mit ihrer Mum - somit waren wir vier Frauen.
 
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Andreazzz schrieb:
Die Mädels haben eindeutig gegen geltende Dienstvorschriften verstoßen und warum sollte ich davon ausgehen, dass unser "Zetti-Kollege" lügt, was Du ja somit unterstellst!

Warum muss hier eigentlich jeder Beitrag immer wieder so abtrifften - es macht wirklich keinen Spass mehr!

Andreas

Willst Du auch so freundlich sein, Deine Behauptung zu belegen - vorzugsweise unter konkreter Bezugnahme auf die Dir offensichtlich bestens bekannten "Dienstvorschriften"? Damit könntest Du nicht nur meine Wissbegier befriedigen, sondern auch gleichzeitig dokumentieren, dass Du weißt wovon du redest und nicht etwa einfach nur unqualifizierte Behauptungen ins Blaue hinein aufstellst. :M

Es ist weder böse noch persönlich gemeint, Andreas, aber derartige unhaltbare Behauptungen schaden in der Regel eher, als dass sie hilfreich sind. Wenn das der Grund sein sollte, warum es Dir "keinen Spaß mehr" macht, dann hast Du es ja nun bestens selbst in der Hand, mit der Erläuterung Deiner Behauptung wieder für mehr Spaß und Niveau im Forum zu sorgen. :)

Viele Grüße
Jan
 
AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?

Na, diese Dienstvorschrift würde ich auch gerne mal lesen. Aber vermutlich gibts da in unserem "Föderativen Flickwerkstaat" Differenzen.

Vom Anfang beginnend:
Die Beamten fahren die zulässige Höchstgeschwindigtkeit in einem colorierten Fahrzeug. Ok. Normalerweise sind diese Fahrzeuge bzw. der Tacho geeicht (zumindest in NRW).Aber selbst wenn nicht, für die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen gelten Bestimmungen, die die Länder für sich festlegen. Abhängig von der "Geeichtheit" der Fahrzeuge sind diese Bestimmungen unterschiedlich. Unabhängig davon müssen die "Meßstrecken" i.g.O/a.g.O. dokumentiert werden. Diese sind natürlich auch unterschiedlich lang.
Meßungen mittels Laserhandgeräten (z.B. in NRW der Fa. Riegel) sind im Fahrbetrieb unzulässig. Andere Geräte z.B. PROVIDA sind fest im Fz. installiert und verfügen über eine Aufzeichnung. Dann hat sich das mit der o. beschriebenen Messstrecke erledigt, dafür gelten andere Distanzen. Dann gilt die Aufzeichnung im Gerät als Beweismittel. Bei einer Lasermeßung gilt die Zeugenaussage, da kein Meßprotokoll vorhanden ist.
Im Streifenwagen (Reklamewagen des Landes) sind diese Geräte (PROVIDA) mir unbekannt. Wer läßt sich auch schon von einem Reklamewagen weg. eines Geschwindigkeitsverstoßes messen?!

So wie der Sachverhalt beschrieben erscheint mir die "Meßstrecke" zu kurz um eine Geschwindigkeitüberschreitung durch "Nachfahren" ahnden zu können.

Desweiten gilt zudem, Verwarngelder können sofort erhoben werden wenn der Betroffene damit einverstanden ist. Daher auch der Satz: "Sind Sie mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung in Höhe von.....einverstanden?"
Bußgelder dürfen nicht vor Ort von Polizeibeamten erhoben werden, da ein Bußgeldbescheid von der Ordnungsbehörde mit dem entsprechenden Rechtsbehelf ergehen muß. Bußgelder sind alle die Ahndungen, die mit Punkten in Flens belegt sind. Mit einem Verwarngeld ist die Sache/Verstoß/Ahndung erledigt und es kommt nichts nach, der Verwaltungakt ist abgeschlossen.

Ist eine "reguläre" Meßung durch "Nachfahren" nicht möglich besteht noch die Möglichkeit des Anzeiges mit der entsprechenden Sachverhaltsschilderung. Z.B. versucht mal eine reguläre Meßung bei einem durchgeknallten Kradfahrer bei ca. 200km/h auf der Landstraße zu dokumentieren! Dann liegts an der Bußgeldstelle bzw. beim Gericht was daraus wird. Dann gilt wieder, wie oben beschrieben, die Zeugenaussage. Zum Schluß ergeht ein Urteil durch den Richter, der natürlich nur seinem Gewissen unde dem Gesetz gegenüber verantwortlich ist.

Soviel zum rechtlichen.

Zum menschlichen:
Da arbeiten Menschen zum Wohle der Allgemeinheit unter Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit min. 41h/Woche für einen Lohn, der manch einem die Schamtränen in die Augen treiben würde.
Plötzlich erdreistet es sich jemand (egal ob Porsche, Maybach oder Prolo) und überholt, offensichtlich mit erhöhter Geschwindigkeit, einen Streifenwagen, was zudem evtl. von anderen Verkehrsteilnehmern auch beobachtet wird.

Was in aller Welt sollen die Polizeibeamten machen?

Natürlich ist eine Geschwindigkeitsmeßung nicht möglich. Einen Fahrzeugeschein zeigen lassen? Wozu? Am Heck steht doch alles dran. Per Funk sind die Daten zum Fahrzeug doch auch vorhanden. Was steht den noch großartiges im Fz.-Schein drin?

Aber egal, vermutlich war das Überholen nur zum Zweck des schnelleren (i.S.v. Zeitgewinn) Fortkommens erfolgt.
Durch die Fz.-Kontrolle ist der Gewinn dahin, die Zeugen (andere Verkehrsteilnehmer) sind befriedigt (na, siehste wer die Polizei überholt wird angehalten) und (fast) alle sind zufrieden.

Über die Art und Weise des menschlichen Miteinander könnte man sicherlich streiten.
Aber wo das nun steht weiß ich auch nicht. Oma hat immer gesagt: "Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus!"

Dazu ist der erste nonverbale Ton natürlich schon gefallen, indem die Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wurden und zudem das Auge des Gesetzes damit veralbert wurde. Der Rest ist Geplänkel.
Bei einer S-Klasse wären vielleicht sogar noch die Anzahl der Sicherheitsnadeln im 1. Hilfe Kasten überprüft worden, weil der Fahrer sich nicht hat "hochdrücken" lassen.

Ansonsten kenne ich nur die länderübergreifende Dienstvorschrift: "Knigge"

Und wenn ein Beamter wegen so einer Kleinigkeit eins "mächtig zwichen die Hörner" bekommt, würde, zumindest in jeder mittelgroßen Behörde, nichts mehr funzen, weil die Belegschaft diziplinarrechtlich "beurlaubt" wurde.


Gruß
FranCa

mit dem ersten und letzten Beitrag zu diesem alltäglich Problem: dem Miteinander
 
AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?

Andreazzz schrieb:
Ich habe den 1.Beitrag einem befreundeten Polizisten gezeigt, der nur mit dem Kopf geschüttelt hat und eben dies´ so geäußert hat. Er wird ja wohl wissen, wovon er spricht!?
Da Dir die 2 Seiten Postings nun offensichtlich doch noch nicht reichen, verweise ich auf die einschlägigen Dienstvorschriften, die Du bei den Polizeidienstsstellen mit einigem "Nachdruck" einsehen darfst - so mein Bekannter!
Da gibt´s dann noch mehr als 2 Seiten zu lesen.

Andreas

Mit anderen Worten: Du hast nicht auch nur die leiseste Ahnung von der Materie und Dich daher einfach mal veranlasst gesehen, aufgrund eines Kopfschüttelns eine Vermutung ins Blaue aufzustellen. :M

Aber Dein Verweis war wirklich top! :y

Herzliche Grüße
Jan
 
AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?

...

Natürlich ist eine Geschwindigkeitsmeßung nicht möglich. Einen Fahrzeugeschein zeigen lassen? Wozu? Am Heck steht doch alles dran. Per Funk sind die Daten zum Fahrzeug doch auch vorhanden. Was steht den noch großartiges im Fz.-Schein drin?

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Gruß
FranCa

mit dem ersten und letzten Beitrag zu diesem alltäglich Problem: dem Miteinander

:t Top Beitrag!!!

Bis auf eine Anmerkung zum Fahrzeugschein:
der wird üblicherweise trotzdem nachgefragt. Z.B. um festzustellen, ob Dir als Fahrer die Kiste auch gehört. Oder jemandem anderen - dann mit Klärung, ob Du die Kiste nun "legal" fährst bzw. "gekla..." - äh nein: "ohne Nachfrage beim Eigentümer geliehen" hast.
Oder einfach nur, wenn die Rennleitung sonst nix in der Hand hat - ausser die Hoffnung, dass Du den nicht mit hast. Kostet dann ein bisschen Extra und zusätzlich Zeit, da Du nochmal auf die Wache dackeln darfst.

Nur um diversen Fragenstellern vorzubeugen... woher ich das "weiß": eigene Erfahrung ;)


Greetzzzz,
Rudi
 
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