AW: Polizeistopp - angeblich zu schnell?
Na, diese Dienstvorschrift würde ich auch gerne mal lesen. Aber vermutlich gibts da in unserem "Föderativen Flickwerkstaat" Differenzen.
Vom Anfang beginnend:
Die Beamten fahren die zulässige Höchstgeschwindigtkeit in einem colorierten Fahrzeug. Ok. Normalerweise sind diese Fahrzeuge bzw. der Tacho geeicht (zumindest in NRW).Aber selbst wenn nicht, für die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen gelten Bestimmungen, die die Länder für sich festlegen. Abhängig von der "Geeichtheit" der Fahrzeuge sind diese Bestimmungen unterschiedlich. Unabhängig davon müssen die "Meßstrecken" i.g.O/a.g.O. dokumentiert werden. Diese sind natürlich auch unterschiedlich lang.
Meßungen mittels Laserhandgeräten (z.B. in NRW der Fa. Riegel) sind im Fahrbetrieb unzulässig. Andere Geräte z.B. PROVIDA sind fest im Fz. installiert und verfügen über eine Aufzeichnung. Dann hat sich das mit der o. beschriebenen Messstrecke erledigt, dafür gelten andere Distanzen. Dann gilt die Aufzeichnung im Gerät als Beweismittel. Bei einer Lasermeßung gilt die Zeugenaussage, da kein Meßprotokoll vorhanden ist.
Im Streifenwagen (Reklamewagen des Landes) sind diese Geräte (PROVIDA) mir unbekannt. Wer läßt sich auch schon von einem Reklamewagen weg. eines Geschwindigkeitsverstoßes messen?!
So wie der Sachverhalt beschrieben erscheint mir die "Meßstrecke" zu kurz um eine Geschwindigkeitüberschreitung durch "Nachfahren" ahnden zu können.
Desweiten gilt zudem, Verwarngelder können sofort erhoben werden wenn der Betroffene damit einverstanden ist. Daher auch der Satz: "Sind Sie mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung in Höhe von.....einverstanden?"
Bußgelder dürfen nicht vor Ort von Polizeibeamten erhoben werden, da ein Bußgeldbescheid von der Ordnungsbehörde mit dem entsprechenden Rechtsbehelf ergehen muß. Bußgelder sind alle die Ahndungen, die mit Punkten in Flens belegt sind. Mit einem Verwarngeld ist die Sache/Verstoß/Ahndung erledigt und es kommt nichts nach, der Verwaltungakt ist abgeschlossen.
Ist eine "reguläre" Meßung durch "Nachfahren" nicht möglich besteht noch die Möglichkeit des Anzeiges mit der entsprechenden Sachverhaltsschilderung. Z.B. versucht mal eine reguläre Meßung bei einem durchgeknallten Kradfahrer bei ca. 200km/h auf der Landstraße zu dokumentieren! Dann liegts an der Bußgeldstelle bzw. beim Gericht was daraus wird. Dann gilt wieder, wie oben beschrieben, die Zeugenaussage. Zum Schluß ergeht ein Urteil durch den Richter, der natürlich nur seinem Gewissen unde dem Gesetz gegenüber verantwortlich ist.
Soviel zum rechtlichen.
Zum menschlichen:
Da arbeiten Menschen zum Wohle der Allgemeinheit unter Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit min. 41h/Woche für einen Lohn, der manch einem die Schamtränen in die Augen treiben würde.
Plötzlich erdreistet es sich jemand (egal ob Porsche, Maybach oder Prolo) und überholt, offensichtlich mit erhöhter Geschwindigkeit, einen Streifenwagen, was zudem evtl. von anderen Verkehrsteilnehmern auch beobachtet wird.
Was in aller Welt sollen die Polizeibeamten machen?
Natürlich ist eine Geschwindigkeitsmeßung nicht möglich. Einen Fahrzeugeschein zeigen lassen? Wozu? Am Heck steht doch alles dran. Per Funk sind die Daten zum Fahrzeug doch auch vorhanden. Was steht den noch großartiges im Fz.-Schein drin?
Aber egal, vermutlich war das Überholen nur zum Zweck des schnelleren (i.S.v. Zeitgewinn) Fortkommens erfolgt.
Durch die Fz.-Kontrolle ist der Gewinn dahin, die Zeugen (andere Verkehrsteilnehmer) sind befriedigt (na, siehste wer die Polizei überholt wird angehalten) und (fast) alle sind zufrieden.
Über die Art und Weise des menschlichen Miteinander könnte man sicherlich streiten.
Aber wo das nun steht weiß ich auch nicht. Oma hat immer gesagt: "Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus!"
Dazu ist der erste nonverbale Ton natürlich schon gefallen, indem die Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wurden und zudem das Auge des Gesetzes damit veralbert wurde. Der Rest ist Geplänkel.
Bei einer S-Klasse wären vielleicht sogar noch die Anzahl der Sicherheitsnadeln im 1. Hilfe Kasten überprüft worden, weil der Fahrer sich nicht hat "hochdrücken" lassen.
Ansonsten kenne ich nur die länderübergreifende Dienstvorschrift: "Knigge"
Und wenn ein Beamter wegen so einer Kleinigkeit eins "mächtig zwichen die Hörner" bekommt, würde, zumindest in jeder mittelgroßen Behörde, nichts mehr funzen, weil die Belegschaft diziplinarrechtlich "beurlaubt" wurde.
Gruß
FranCa
mit dem ersten und letzten Beitrag zu diesem alltäglich Problem: dem Miteinander