R.I.P mein kleiner... Unfall mit Totalschaden

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Die Regelung mit der Mehrwertsteuer ist für mich aber unklar. "Die Mwst wird nur dann ersetzt wenn sie tatsächlich angefallen ist" (Selsbstverständlich die Mwst von dem Brutto des Wiederbeschaffungswertes - nicht vom Preis des gekauften Kfz) - so die Regel. Ich muss also ein Auto bei einem Händler kaufen, der auf der Rechnung die Mwst ausweist. Wenn ich aber die Gebrauchtwagen-Angebote anschaue, werden auch bei BMW-Vertragshändler Fahrzeuge angeboten, bei denen die "Mwst nicht ausweisbar" ist. Bei einem Neuwagenkauf ist die Sachlage klar. Vom "Kauf von Privat" kann ich also gleich absehen.
.. werde mal "frag den Anwalt" üben müssen... ;-)

Einen schönen Abend !
Gruß
bozo

Hi, mal angenommen Dein Wagen hatte einen Wiederbeschaffungswert von 18000 €. Das ist der Wert, den der Sachverständige feststellen wird. Netto sind das 15126 € + 2874 € Mehrwertsteuer. Irgendein Schrotthändler kauft den Z4 Schrott für sagen wir mal 5000 €.
Das heißt dann, daß Du 5000€ vom Schrotthändler bekommst. Die Versicherung zahlt erst 10126€ minus Selbstbeteiligung. Und wenn Du einen Wagen kaufst, dessen ausgewiesen Mehrwertsteuer größer als 2874€ beträgt, bekommst Du nach Vorlage der Rechnung von der Versicherung dann die 2874€. So ist das jedenfalls, wenn man Vollkasko hat.
 
Hi, mal angenommen Dein Wagen hatte einen Wiederbeschaffungswert von 18000 €. Das ist der Wert, den der Sachverständige feststellen wird. Netto sind das 15126 € + 2874 € Mehrwertsteuer. Irgendein Schrotthändler kauft den Z4 Schrott für sagen wir mal 5000 €.
Das heißt dann, daß Du 5000€ vom Schrotthändler bekommst. Die Versicherung zahlt erst 10126€ minus Selbstbeteiligung. Und wenn Du einen Wagen kaufst, dessen ausgewiesen Mehrwertsteuer größer als 2874€ beträgt, bekommst Du nach Vorlage der Rechnung von der Versicherung dann die 2874€. So ist das jedenfalls, wenn man Vollkasko hat.

Es ist ein Haftpflicht-Schaden bei dem ich der Geschädigte bin (Alles zahlt die gegnerische Versicherung) - Von Selbstbeteiligung kann keine Rede sein. Wie es abgerechnet wird ist mir auch bekannt. Problem liegt darin, ein passendes Auto mit ausgewiesener Mwst zu finden !

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann dir nur aus Erfahrung sagen, dass du mit denen streiten musst! Sag Ihnen, sie sollen dir ein gleichwertiges Fahrzeug mit ähnlicher Kilometerleistung zu dem Preis zeigen. Werden die nicht können weil die immer geringer ansetzen. Dann such dir auf Mobile oder Autoscout einen gleichwertigen wie deiner war, und zeig denen zu welchem Preis der gehandelt wird. Nicht locker lassen. Egal was in Schwake oder sonst wo steht, du willst ja gleichwertigen Ersatz, nicht draufzahlen müssen um etwas gleichwertiges zu bekommen. Streite und schalte deinen Anwalt an, dann bekommst mehr als veranschlagt.

LG
 
Es ist ein Haftpflicht-Schaden bei dem ich der Geschädigte bin (Alles zahlt die gegnerische Versicherung) - Von Selbstbeteiligung kann keine Rede sein. Wie es abgerechnet wird ist mir auch bekannt. Problem liegt darin, ein passendes Auto mit ausgewiesener Mwst zu finden !

Gruß
Es ist egal ob bei dem neuen Auto die Mwst. ausgewiesen werden kann oder nicht um die Mwst. von der Versicherung wieder zu bekommen. Du kannst also das Fahrzeug kaufen das dir gefällt.
 
Es ist egal ob bei dem neuen Auto die Mwst. ausgewiesen werden kann oder nicht um die Mwst. von der Versicherung wieder zu bekommen. Du kannst also das Fahrzeug kaufen das dir gefällt.
Hallo DrDeath
Also das ist mir jetzt neu...
Ist die Info sicher? Auf welcher Grundlage? Mit "neuem Auto" meinst du vielleicht Neuwagen? Wenn nicht -
Was ist denn da ausschlaggebend? Rechnung vom Händler? Geht es auch von Privat?

Gruß
bozo
 
Hallo DrDeath
Also das ist mir jetzt neu...
Ist die Info sicher? Auf welcher Grundlage? Mit "neuem Auto" meinst du vielleicht Neuwagen? Wenn nicht -
Was ist denn da ausschlaggebend? Rechnung vom Händler? Geht es auch von Privat?

Gruß
bozo
Nein, geht auch bei Gebrauchten und es ist egal ob Privat oder vom Händler. Hauptsache du hast einen Kaufvertrag den du einreichen kannst und der "neue" muss als "Ersatzfahrzeug" natürlich auf dich zugelassen sein.

http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Verkehrsrecht/2006/Mehrwertsteuererstattung.html

Ich habe 2007 auch einen Unfallschaden nicht reparieren lassen und die Mwst. über den Kauf eines "Ersatzfahrzeuges" erstattet bekommen. Wäre ja noch schöner wenn man nur Ersatzfahrzeuge kaufen dürfte bei denen die Mwst. ausweisbar ist.
 
Bei der Mehrwertsteuer geht es wahrscheinlich darum ob Du Unternehmer bist und dann die extra ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommst. Dann zahlt die Versicherung natürlich nur den Nettobetrag, da Dich die Mehrwertsteuer ja nicht finanziell belastet. Als Privatmann sollte die Versicherung den Bruttobetrag erstatten. Ist auch bei Unfallreparaturen so.

Gruß
Jochen
 
Hallo
Nein, geht auch bei Gebrauchten und es ist egal ob Privat oder vom Händler. Hauptsache du hast einen Kaufvertrag den du einreichen kannst und der "neue" muss als "Ersatzfahrzeug" natürlich auf dich zugelassen sein.

http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Verkehrsrecht/2006/Mehrwertsteuererstattung.html

Ich habe 2007 auch einen Unfallschaden nicht reparieren lassen und die Mwst. über den Kauf eines "Ersatzfahrzeuges" erstattet bekommen. Wäre ja noch schöner wenn man nur Ersatzfahrzeuge kaufen dürfte bei denen die Mwst. ausweisbar ist.

Hallo

Ja, du hast recht. Ich habe jetzt auch Infos gesucht und gefunden. Nun darf die Versicherung im ersten Schritt die Mwst einbehalten (kommt auf das Gutachten an - regelbesteuert, differenzbesteuert oder steuerneutral). Ist das neue Auto teurer als der Wiederbeschaffungswert bekommt man die Steuer erstattet. Ist der Preis niedriger - gibts Probleme ;-)

http://www.iww.de/ue/schadenregulie...d-die-mehrwertsteuer-beim-totalschaden-f80445

Gruß

bozo
 
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