bozo123
macht Rennlizenz
- Registriert
- 1 Juli 2011
- Wagen
- BMW Z4 G29 M40i
In der US-Version hätten auch die Knie Airbags gezündet.
nafob
Haben wir in Europa keine?? Sauerei !

Gruß
bozo
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In der US-Version hätten auch die Knie Airbags gezündet.
nafob

...
Die Regelung mit der Mehrwertsteuer ist für mich aber unklar. "Die Mwst wird nur dann ersetzt wenn sie tatsächlich angefallen ist" (Selsbstverständlich die Mwst von dem Brutto des Wiederbeschaffungswertes - nicht vom Preis des gekauften Kfz) - so die Regel. Ich muss also ein Auto bei einem Händler kaufen, der auf der Rechnung die Mwst ausweist. Wenn ich aber die Gebrauchtwagen-Angebote anschaue, werden auch bei BMW-Vertragshändler Fahrzeuge angeboten, bei denen die "Mwst nicht ausweisbar" ist. Bei einem Neuwagenkauf ist die Sachlage klar. Vom "Kauf von Privat" kann ich also gleich absehen.
.. werde mal "frag den Anwalt" üben müssen... ;-)
Einen schönen Abend !
Gruß
bozo
Hi, mal angenommen Dein Wagen hatte einen Wiederbeschaffungswert von 18000 €. Das ist der Wert, den der Sachverständige feststellen wird. Netto sind das 15126 € + 2874 € Mehrwertsteuer. Irgendein Schrotthändler kauft den Z4 Schrott für sagen wir mal 5000 €.
Das heißt dann, daß Du 5000€ vom Schrotthändler bekommst. Die Versicherung zahlt erst 10126€ minus Selbstbeteiligung. Und wenn Du einen Wagen kaufst, dessen ausgewiesen Mehrwertsteuer größer als 2874€ beträgt, bekommst Du nach Vorlage der Rechnung von der Versicherung dann die 2874€. So ist das jedenfalls, wenn man Vollkasko hat.
Es ist egal ob bei dem neuen Auto die Mwst. ausgewiesen werden kann oder nicht um die Mwst. von der Versicherung wieder zu bekommen. Du kannst also das Fahrzeug kaufen das dir gefällt.Es ist ein Haftpflicht-Schaden bei dem ich der Geschädigte bin (Alles zahlt die gegnerische Versicherung) - Von Selbstbeteiligung kann keine Rede sein. Wie es abgerechnet wird ist mir auch bekannt. Problem liegt darin, ein passendes Auto mit ausgewiesener Mwst zu finden !
Gruß
Hallo DrDeathEs ist egal ob bei dem neuen Auto die Mwst. ausgewiesen werden kann oder nicht um die Mwst. von der Versicherung wieder zu bekommen. Du kannst also das Fahrzeug kaufen das dir gefällt.
Nein, geht auch bei Gebrauchten und es ist egal ob Privat oder vom Händler. Hauptsache du hast einen Kaufvertrag den du einreichen kannst und der "neue" muss als "Ersatzfahrzeug" natürlich auf dich zugelassen sein.Hallo DrDeath
Also das ist mir jetzt neu...
Ist die Info sicher? Auf welcher Grundlage? Mit "neuem Auto" meinst du vielleicht Neuwagen? Wenn nicht -
Was ist denn da ausschlaggebend? Rechnung vom Händler? Geht es auch von Privat?
Gruß
bozo
Nein, geht auch bei Gebrauchten und es ist egal ob Privat oder vom Händler. Hauptsache du hast einen Kaufvertrag den du einreichen kannst und der "neue" muss als "Ersatzfahrzeug" natürlich auf dich zugelassen sein.
http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Verkehrsrecht/2006/Mehrwertsteuererstattung.html
Ich habe 2007 auch einen Unfallschaden nicht reparieren lassen und die Mwst. über den Kauf eines "Ersatzfahrzeuges" erstattet bekommen. Wäre ja noch schöner wenn man nur Ersatzfahrzeuge kaufen dürfte bei denen die Mwst. ausweisbar ist.
Bei der Mehrwertsteuer geht es wahrscheinlich darum ob Du Unternehmer bist und dann die extra ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommst.
Gruß
Jochen