Rauchgegner siegen bei Volksbegehren: die Bayern haben ausgeraucht!

AW: Rauchgegner siegen bei Volksbegehren: die Bayern haben ausgeraucht!

Siehst Du, da wird auch nicht die Autobahn gesperrt damit die Typen in Ruhe runter springen können. Da wird der Vorgang als solches verboten. (Ganz einfache Regelung)

Heute Morgen in Bayern 3 gab es wieder eine Diskussion über das (Nicht)Rauchergesetz. Jetzt wird schon wieder diskutiert, wo denn nun das ganze Anwendung findet und wo nicht. Ist eine „Raucher Longe“ nun eine Gaststätte, oder nicht. Wird dort etwas zum Trinken ausgeschenkt, dann ist es eine Gaststätte, wenn nicht dann scheint man dort rauchen zu dürfen, da angeblich das neue Gesetz nur für Gaststätten gilt.
Ich schüttle einfach nur noch meinen Kopf und denk mir, das darf doch wohl nicht wahr sein.

Ich gehe eine Wette ein, dass spätestens in 2 Monaten wieder so ein Winkeladvokat der von der Raucherlobby bezahlt wird einen Weg, bzw. eine Lücke irgendwo findet, die dann gnadenlos hergenommen wird, und 2 Monate später ( so zu Weinachten) haben wir genau den gleichen Zustand wie jetzt, das wieder überall geraucht wird.
Unglaublich, was da hinter den Kulissen getrieben wird und mit welchem Einfallsreichtum dafür gesorgt wird, dass weiter überall gequalmt werden kann.
Wenn man solche scheinbar grenzenlos zur Verfügung stehenden Ressourcen in vernünftige und innovative Produktentwicklung stecken würden, dann würden wir nicht nur (fast) Exportweltmeister sein, sondern auch in Anmeldungen von Patenten einsam an der Weltspitze stehen.
Aber dafür haben wir ja kein Geld!!!!:j
Gruß Stefan

Na also, es geht nun wieder los.
Heute morgen in Bayern 3 wurde in den Nachrichten mitgeteilt,
dass es (wieder mal) ein Schlupfloch gibt. (Wer überlegt sich eigentlich so einen Scheiß!!!!!!)
Angeblich kann nach wie vor in einer Gaststätte geraucht werden, wenn es sich bei der Veranstaltung um eine private Feier handelt.
Ich wuste doch, dass der Volksendscheid und das daraus resultierende Rauchverbot noch nicht das Ende bedeuten.
Sargnägelraucher finden immer einen Weg. b:
Im Zuge der Volksverdummung gestattet man ausgerechnet bei einer privaten (Familien) Feier das Rauchen, gerade dann, wenn sich auch ausnahmsweise mal Kinder in der Kneipe (Gaststätte) befinden. Ich schüttele einfach nur noch meinen Kopf. :j
Ich gehe jede Wette ein, dass bis spätestens Ende des Jahres der alte Zustand wieder hergestellt ist, da es wieder findige Schwachköpfe gibt, die das zu nutzen wissen und dann (fast) in jeder Kneipe wieder geraucht wird.
Ist es so schwierig, einfach einen Paragraphen zu schreiben, der da lautet:

§1. In öffentlich zugänglichen Räumen darf nicht mehr geraucht werden.

Fassungslose Grüße
Stefan
 
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Ist es so schwierig, einfach einen Paragraphen zu schreiben, der da lautet:

§1. In öffentlich zugänglichen Räumen darf nicht mehr geraucht werden.

Leicht ist es anscheinend nicht ;) Das Wörtchen "mehr" könnte auch anders gedeutet werden, nämlich bezüglich der Menge :P

Dit Lebbe is keen Ponyhof :y
 
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Wegen der ganzen Aufregung, stecke ich mir erst mal eine an.
:d:b:d
 
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Das hatte ich schon Seiten vorher gesagt. Und es wird zu 100 % so eintreffen. Anders ergäbe diese Advokatenbeschäftigungstherapie auch keinen Sinn.
 
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Eine Kneipe ist bei einer privaten Feier keine öffentlich zugängliche Fläche!
Das wäre sonst jedes Wohnzimmer zuhause bei Feiern auch.
Nur weil ich aus Platzgründen in der Kneipe feiere kann meine Privatsphäre nicht eingeschränkt werden.
Dies gilt aber nur bei Gesamtnutzung der Kneipe oder bei Nutzung eines abgeschlossenen Nebenraumes, der damit zur Privatfläche wird.
Ich rauche übrigens in Kneipen extrem selten, da Zigarren mit Genuss verbrannt eine zu lange Verweildauer erfordern würden ;-)
Zudem gehen in Zigarrenlounges - und um die ging es bei der Definition ist es eine Kneipe oder nicht- eigentlich nur Raucher, was sollte ein Nichtraucher auch dort? Gucken wie Zigarren aussehen?
Diesen Besuchern auf diesem Weg dann den Kaffe oder auch Rum zum Stumpen zu verbieten halte ich für sehr sehr übertrieben.
 
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Dies gilt aber nur bei Gesamtnutzung der Kneipe oder bei Nutzung eines abgeschlossenen Nebenraumes, der damit zur Privatfläche wird
gilt aber nur, wenn Du den Wirt rausschmeißt und deine Familie als Personal einstellst ... :s:d:b
 
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Das hatte ich schon Seiten vorher gesagt. Und es wird zu 100 % so eintreffen. Anders ergäbe diese Advokatenbeschäftigungstherapie auch keinen Sinn.

Würden die Gesetze von "Advokaten" gemacht, sähen viele daon erheblich anders aus. :s Was man vor einigen Monaten am Beispiel von Clifford Chance sehen konnte. :w
 
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