Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Mensch. Es ist wirklich erschütternd. Seht mal nach wieviele Antworten hier zur eigentlichen Fragestellung gegeben wurden...

Ich denke, in Zukunft werde ich derlei Fragen nicht mehr hier posten, sondern in irgendwelchen Juraforen.

Schade übrigens, dass der Thread nicht wie ich gebeten habe zugemacht worden ist. Hätte uns eine ganze Menge moralischen Müll erspart. Na gut.

Ich wünsch euch noch viel Spaß in dem Thread hier, wenn jemand was für mich interessantes weiß bitte ich ihn, mir eine PN zu schreiben.

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Grüße vom moralisch geläuterten.


was hast Du denn erwartet????
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

was hast Du denn erwartet????

das....
smilie_gr_169.gif


aber es kam das...
smilie_gr_174.gif


und führte hierzu...
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AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Lieber Jan, das weiß ich sehr wohl zu schätzen :t
Mein Kommentar war nur eine etwas überspitzte Reaktion auf dein Heieiei..., man möge es mir nachsehen :M

Dennoch fühle ich mich von dir aber leicht missverstanden, denn es geht mir nicht darum, jeden, der irgendwann mal irgendwo zu schnell gefahren ist, aufgrund von dubiosen Messverfahren oder gar Augenzeugenberichten "abzuurteilen". Es ist auch nicht in meinem Interesse, einen willkürlichen Polizei- oder Überwachungsstaat einzuführen, der sich von rechtsstaatlichen Prinzipien entfernt, davon kann keine Rede sein. Ich meinte nur, dass wenn diese Art der Messung rechtens ist und vor Gericht verwendet werden darf, dass man dann die Strafe - wissend, dass man den Vorwurf sehr wohl begangen hat - einfach akzeptiert und bezahlt.

Dass du das als Anwalt anders sehen wirst, dass du wahrscheinlich überprüfen würdest, ob die Messung im akuten Fall rechtens war und ob alle Erfordernisse an die Messung erfüllt waren, verstehe ich. Das ist aber nicht meine Auffassung von Verantwortung übernehmen und von meinem Anspruch an die eigene Person. Und das sage ich wiederum nur bezogen auf Verkehrsdelikte, von denen jeder einzelne selbst weiss, dass der erhobene Vorwurf stimmt.


Dieser Meinung kann ich mich voll und ganz anschließen!

Andreas
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Mensch. Es ist wirklich erschütternd. Seht mal nach wieviele Antworten hier zur eigentlichen Fragestellung gegeben wurden...
...

Hätte uns eine ganze Menge moralischen Müll erspart.

Grüße vom moralisch geläuterten.




Er wird noch viel lernen müssen in seinem Leben ...
und Tschüzzz!

Andreas
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Das ist eine sicherlich in höchstem Maße praxisrelevante Frage, die hier so ziemlich jeden interessieren dürfte. :w

Jepp, sehr sogar!

Es könnte ja auch sein, daß jemandem (auch mir) so etwas mal passiert.
Es müssen ja nicht gleich 90km/h zu schnell sein. :X:X:d:d:d
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Tja, hättest Du mal lieber nachgedacht, als hier ein intellektuelles Vakuum nach dem anderen zu erschaffen... :g
Du musst nicht die Relativitätstheorie verstehen, aber den Begriff "relativ" kennst Du vielleicht? Wenn für Dich eine Überschreitung um 10 km/h dasselbe bedeutet wie eine Überschreitung um 90 km/h, dann... *kopfschüttel*.
Und um Deine Frage zu beantworten: nein, ich bin noch nie 90 km/h zu schnell gefahren. Es ist unverantwortlich. b:

Applaus für
1. Beleidigung (itellektuelles Vakuum-relativitätstheorie verstehen - ) Muss das sein?
2. Du bist also der Meinung die Grenze ziehen zu können wie viel und wo man überschreiten darf oder nicht?? Wuahaha.

Aber Gratualation, dass du so vorbildlich Auto fährst!:t:t:b
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Danke Lars, ein wirklich erfreulicher Beitrag in einem Thread, der ansonsten symptomatisch ist für die Richtung, in die sich dieses Forum bei derartigen Themen leider entwickelt hat.

Ich finde dieses öffentlich und anonym, aber trotzdem von ganzen Gruppen vorgetragene "richten" über Menschen, die man nur aus ein paar vielleicht nicht so glücklich formulierten Zeilen vollumfänglich einzuschätzen vermag, reichlich daneben.

Das hat im übrigen nichts damit zu tun, daß ich das Vergehen des TE gut fände, aber wie mein Vorredner kann ich auch nicht ausschliessen schon mal derartiges getan zu haben.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

RQP schrieb:
Mach Dir nix draus, der isso!


Übrigens bin ich ziemlich konsterniert, in DIESEM Forum derart starkes Engagement für angepasstes quasi braves Autofahren zu lesen.

Was ist daran verkehrt, wenn es sogar Leute gibt, die nach StVO fahren &:&:

Da wird hier in anderen Themenbereichen völlig anders - ehrlicher - diskutiert, z.B. beim Spritverbrauch: niemand erzähle mir, mit einem Zetti liege der Verbrauch bei sehr angepasster Fahrweise (blödem langweiligem Hinterhergerolle) ausser in der Stadt bei durchschnittlich 12 Liter aufwärts. Das schafft man nur bei Launeausfahrten und die haben mit der STVO nicht sehr viel gemein!

&:&:&: also wenn unser Emmy rollt dann frisst er mit seinen 3,2 Litern auch mehr als mein Kleiner mit 2,5 Litern.

Also ich komme bei sportlicher Fahrweise auf durchschnittlich 9 Litern (und abgefahrerenen Angstpröppeln am Reifen) ....


Ich fahre gerne schnell und gebe das auch zu. Auf italienischen Autobahnen steht manchmal vor Kurven die "10", damit die Leute wenigstens mit nur 80-100 in die rattenscharfen Kurven brettern. Geradeaus ist dann bei erlaubten 130 durchaus 250 angesagt, geiles Erlebnis, mit 10-20 echten "Rasern" gemeinsame Sache zu machen!

geiles Erlebnis, wenn man Dir das Auto danach einzieht ... in Italy :d

Haut mich jetzt einer tot dafür?

Warum denn das? &:

Ich bin ein sehr umsichtiger Autofahrer, habe zu Recht keine Punkte in Flensburg und verhalte mich an unübersichtlichen Stellen eher überkorrekt, aber wozu bitte sollte ich einen Z4 fahren, wenn es mir nicht auch wichtigerweise um die Freude am schnellen Fahren ginge?

also ich fahre lieber sportlich :M

Wo 120 steht, gibt es nicht immer einen Grund dafür, z.B. gibt es viele Verkehrsbeschränkungen einfach nur, weil dort üblicherweise reger bis dichter Verkehr herrscht. Wenn nichts los ist, kann man da durchaus auch gefahrlos weit schneller unterwegs sein.

Viel Spaß auf der A9 ... und Du kannst Deinen Beruf ins Künstlerfach wechseln, soviele Bilder wie man von Dir macht :t

Man muss es eben unterscheiden können (Wildwechsel, Lärmbelästigung u.a. gibt es natürlich oft auch ohne Schilder).

Gibt es eine Strecke Deutschlands, wo es keine Viecher gibt .... ??? &:


Gruß Lars

Hallo Lars,

ich denke, die Poster hier sind mitnichten Moralapostel :M oder brave angepasste Männer ... hat eben jeder seine Haltung dazu.

Ich selber habe bei allem Verständnis nicht nachvollziehen können, dass ein TS mit nem Onkel/Anwalt an der Hand, hier eine Diskussion führt, die eh nur zu subjektiven Ferndiagnosen führen muss ;)

Was wurde denn erwartet?

Naja, kann der Bauer nicht schwimmen ist die Badehose wohl daran schuld :s Ausreden gibbet immer ....
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

RQP schrieb:
Wo 120 steht, gibt es nicht immer einen Grund dafür, z.B. gibt es viele Verkehrsbeschränkungen einfach nur, weil dort üblicherweise reger bis dichter Verkehr herrscht. Wenn nichts los ist, kann man da durchaus auch gefahrlos weit schneller unterwegs sein. Man muss es eben unterscheiden können (Wildwechsel, Lärmbelästigung u.a. gibt es natürlich oft auch ohne Schilder).


Und ob man da "gefahrlos schneller unterwegs sein kann" entscheidest Du und nicht die Behörde? Schilder sind also Blödsinn, weil Du besser weißt, was angemessenes Fahren ist?


Andreas
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Danke Lars, ein wirklich erfreulicher Beitrag in einem Thread, der ansonsten symptomatisch ist für die Richtung, in die sich dieses Forum bei derartigen Themen leider entwickelt hat.

...

Das sehe ich weitgehend genau so. :t

Natürlich muss man mit Lars' Beitrag umzugehen wissen. ;) Es war sicherlich kein Aufruf, sich über Vorschriften pauschal hinwegzusetzen und die eigene Entscheidung anstelle der des Bundes bzw. der Länder zu stellen.
Aber es stimmt nun mal, dass es zahlreiche Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt, die allein der Verkehrsberuhigung dienen. Wenn da aber - z. B. Nachts - gar keine Verkehrsberuhigung erforderlich ist, finde ich es akzeptabel, auch mal deutlich schneller zu fahren.

Das Gleiche gilt m. E. in den Ländern, in denen es pauschale Hochstgeschwindigkeiten gibt. Auch dort gibt es viele Strecken, wo man ohne Gefährdung anderer auch mal deutlich schneller fahren kann - wenn man sich denn die Geldbußen leisten kann und will. :w

Man sollte vielleicht einfach die Kirche etwas im Dorf lassen. Sicherlich weiß jeder in diesem Forum, dass die meisten der Geschwindigkeitsbegrenzungen und deren Kontrollen ihre Berechtigung haben. Aber wenn der Beitrag von Lars ein Statement dafür war, beim Autofahren auch seinen Kopf zu benutzen, so kann ich dem nur beipflichten. :w

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich selbst halte mich weitgehend an vorgeschriebene Geschwindigkeiten, sowohl in der BRD als auch anderswo. Flensburg ist auch leer. Gleichwohl vollziehe ich Lars' Auffassung nach, und sie ist mir offen gesagt lieber, als blinde Obrigkeitshörigkeit und Moralapostelei - die ich hier Niemandem vorwerfe(!)

Grüße
Jan
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

RQP schrieb:
Mach Dir nix draus, der isso!


Übrigens bin ich ziemlich konsterniert, in DIESEM Forum derart starkes Engagement für angepasstes quasi braves Autofahren zu lesen. Da wird hier in anderen Themenbereichen völlig anders - ehrlicher - diskutiert, z.B. beim Spritverbrauch: niemand erzähle mir, mit einem Zetti liege der Verbrauch bei sehr angepasster Fahrweise (blödem langweiligem Hinterhergerolle) ausser in der Stadt bei durchschnittlich 12 Liter aufwärts. Das schafft man nur bei Launeausfahrten und die haben mit der STVO nicht sehr viel gemein!

1. Stimmt das nicht, man kann auch StVO konform >12 Liter verbrauchen,
2. Wenn Du Deine "ehrliche" Diskussion auch in anderen Bereichen führen würdest, könntest Du Dir Deine Seitenhiebe sparen :w
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

1. Stimmt das nicht, man kann auch StVO konform >12 Liter verbrauchen,


Michael, nichts gegen deine Ansichten!:) Aber außerhalb der Autobahn StVO konform über 12 Liter zu verbrauchen ist recht schwer:w

StVO
§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder """" weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Applaus für
1. Beleidigung (itellektuelles Vakuum-relativitätstheorie verstehen - ) Muss das sein?

Ich wollte Dich nicht beleidigen - ich weiß, dass mir manchmal der buchstäbliche Kragen platzt, und ich wünschte, ich könnte es dann umgänglicher und galanter ausdrücken.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Michael, nichts gegen deine Ansichten!:) Aber außerhalb der Autobahn StVO konform über 12 Liter zu verbrauchen ist recht schwer:w

Na ja, also Daniel, Du kennst ja nun mein Fahrprofil wirklich nicht. Ich fahre hauptsächlich Stadt (stop&go) und Autobahn (schnell); dass ich mir keinen Z4 und schon gar keinen 35i kaufe, um minimal Sprit zu verbrauchen ist auch klar. Das bedeutet aber nicht, dass ich gegen die StVO verstoßen muss. :s
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Aber es stimmt nun mal, dass es zahlreiche Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt, die allein der Verkehrsberuhigung dienen. Wenn da aber - z. B. Nachts - gar keine Verkehrsberuhigung erforderlich ist, finde ich es akzeptabel, auch mal deutlich schneller zu fahren.


Die schwarzen Tafeln mit wechselnder Anzeige von Schildsymbolen wo mal 100, mal 120 steht oder die auch einfach mal aus sind, kennt sicher jeder. Aber ob sich auch jeder dran hält?

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit Begrenzungen zeitlich zu befristen, wenn also Nachts z.B. Tempo 30 nicht gelten soll.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

RQP schrieb:
Spritverbrauch: niemand erzähle mir, mit einem Zetti liege der Verbrauch bei sehr angepasster Fahrweise (blödem langweiligem Hinterhergerolle) ausser in der Stadt bei durchschnittlich 12 Liter aufwärts. Das schafft man nur bei Launeausfahrten und die haben mit der STVO nicht sehr viel gemein!

Doch, ich erzähl Dir das. Emma hat Durst.

Ich lese erst

Geradeaus ist dann bei erlaubten 130 durchaus 250 angesagt, geiles Erlebnis, mit 10-20 echten "Rasern" gemeinsame Sache zu machen!

und dann

ch bin ein sehr umsichtiger Autofahrer, habe zu Recht keine Punkte in Flensburg

klarer Fall von Realitätsverlust!:freak::7madz::j

aber wozu bitte sollte ich einen Z4 fahren, wenn es mir nicht auch wichtigerweise um die Freude am schnellen Fahren ginge?

Schon ok, die Frage ist bloß wann und wo. Wenn Du Dich austoben willst und die cojones hast kannst du jederzeit auf die Rennstrecke. Da sind dann auch Leute die wissen worauf sie sich einlassen und die gleichen Risiken eingehen wollen.

Wo 120 steht, gibt es nicht immer einen Grund dafür, z.B. gibt es viele Verkehrsbeschränkungen einfach nur, weil dort üblicherweise reger bis dichter Verkehr herrscht. Wenn nichts los ist, kann man da durchaus auch gefahrlos weit schneller unterwegs sein. Man muss es eben unterscheiden können (Wildwechsel, Lärmbelästigung u.a. gibt es natürlich oft auch ohne Schilder).

Völlig unbestritten ist, daß nicht jede Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend notwendig eingehalten werden muß um das Fahrzeug auf der Straße halten zu können. Trotzdem bleiben Sie eine Regel - für alle. Und hier liegt das Poblem. Es geht hier nicht um Dein bißchen automobil verstärktes Ego. Es sind noch andere Leute auf der Straße, die davon ausgehen, daß Verkehrsregeln im großen und ganzen eingehalten werden und ihr Handeln danach ausrichten. Leute die man unnötig gefährdet wenn man gegen die Regeln grob verstößt. Du erinnerst dich doch noch an die Geschichte mit Turbo Rolf, oder?:s

So manche freigegebene Strecke dagegen lässt wegen langgezogener Kurven mit Querrillen o.ä. keine vmax zu, aber da heizt dann der brave ungeübte Familienpapa mit seinem Dreier locker mit 230 rum und riskiert sein und anderer Leute Leben, es ist ja erlaubt!!

Über den Du weit erhaben bist weil du einen Dreier mit nur 2 Sitzen fährst?:d:d:d

Ich bin kein Freund des devoten Einhaltens aller Regeln. Daß mein Konto in Flensburg noch jungfräulich ist, verdanke ich eher glücklichen Umständen als einer blütenweißen Weste. Und es gibt tatsächlich Situationen in denen ich guten Gewissens geringfügig von den Regeln abweiche, weil ich eine Gefährdung Dritter nicht erkennen kann. Wenn es mich dann erwischen sollte würde ich auch ohne zu zögern alle mir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen. Ehrlichkeit ist eine feine Sache, am Ende ist mir aber das Hemd näher als der Rock.:M

Wie groß dieser Ermessensspielraum außerhalb der Regeln ist sollte eigentlich jeder ohne weiteres mit sich und seinem Gewissen abmachen können. Sollte ... Wenn aber Leute mit mit Geschwindigkeitsübertretungen im dreistelligen Bereich kein Problem haben sind sie meiner bescheidenen Meinung nach generell nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet.

*kopfschüttel*
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Wer ist denn Turbo Rolf?

Danke für die Warnung vor der A9. So ein Bilderbuch brauche ich wirklich nicht. Ist auch viel zu teuer.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Wer ist denn Turbo Rolf?

Ein Mercedes Testfahrer der 2004 so dicht auf eine junge Frau, die mit Ihren 2-Jährigen Kind auf der Autobahn unterwegs war, auffuhr,daß diese das Steuer verriß und gegen einen Baum prallte. Frau und Kind waren sofort tot, der Fahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Ging damals lautstark durch die Medien.
 
AW: Rechtliche Frage: Darf der Trachtenverein das?

Wer ist denn Turbo Rolf?

Danke für die Warnung vor der A9. So ein Bilderbuch brauche ich wirklich nicht. Ist auch viel zu teuer.

:d:d:d Du bist ja ne Marke :d:d:d

A9 ist in den Begrenzungen stark vermint (mein persönlicher Sichtungsrekord 7 Stk. ab Berliner Ring bis Nürnberger Kreuz ... ca. 400 Km) ... ich empfehle nur nach StVO zu fahren :M (auch morgens um 06:00h) also die festen Blitzer dort nicht mitgezählt ...:X
 
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