Rechtliche Frage,EX-Freudin rückt TV und Wohn-Einrichtung nicht raus....

AW: Rechtliche Frage,EX-Freudin rückt TV und Wohn-Einrichtung nicht raus....

Ich denke einfach alles Vergessen ..ich würde nicht Strafrechtlich dagegen vorgehen..was machst du wenn Sie einfach behauptet es ist Geschenkt..wie willst du das Gegenteil beweissen..das kostet dich alles nur noch mehr..ich würde es einfach auf sich beruhen lassen..finde das eh doof..am Anfang alles kaufen dann wieder haben wollen....
 
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Poooa, so etwas ähnliches (Geldbetrag) hatte ich auch mal, allerdings waren wir damals schon auseinander, als ich es ihr geliehen habe .

Auf KEINEN Fall würde ich es ihr schenken. Im schlimmsten Fall in die Wohnung reinspazieren und alles aus dem Fenster werfen, bevor du es ihr schenkst :X

Nein jetzt mal ehrlich ignoranz mit ignoranz bekämpfen . Entschuldigung, aber was ist das für eine Sch....., wenn du nicht mal mehr mit ihr reden kannst, sie aber ohne sich zu schämen das Zeug behalten will :j
 
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Ich denke einfach alles Vergessen ..ich würde nicht Strafrechtlich dagegen vorgehen..was machst du wenn Sie einfach behauptet es ist Geschenkt..wie willst du das Gegenteil beweissen..das kostet dich alles nur noch mehr..ich würde es einfach auf sich beruhen lassen..finde das eh doof..am Anfang alles kaufen dann wieder haben wollen....

Sorry, die Kopf-in-den-Sand-Strategie mag vielleicht für Dich richtig sein. Aber bestimmt nicht für jeden geeignet.

Und wer angeblich sowas "Hochpreisiges" geschenkt bekommen haben möchte, der bzw. die dürfte dann ja überhaupt kein Problem damit haben, jemanden in die Wohnung zu lassen. Tut sie das nicht, spricht das aber nicht unbedingt nach reinem Gewissen.
 
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Wenn sie schon nicht mehr glücklich mit Dir ist, dann doch wohl auch kaum mit Deinem Eigentum, oder?
Ist man rechtlich automatisch der Eigentümer, nur weil man die Kaufbelege hat?
Im ersten Satz schreibst Du sinngemäß "habe ihr die Sachen gekauft", also möglicherweise doch ein Schenkung? - Auslegungssache!
Und wer sagt eigentlich, dass sich die Dame nicht auch einen Anwalt nimmt?

Andreas
 
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Schwierig, schwierig...
Um überhaupt etwas erreichen zu können, mußt du erstmal beweisen,
dass Du der Eigentümer der Gegenstände bist. Kaufbelege reichen hier m.E.
nicht aus, da sie immer behaupten wird, es habe sich um eine Schenkung
gehandelt. Wenn es sich zum Zeitpunkt des Kaufes um Eure gemeinsame
Wohnung gehandelt hätte (Du idealerweise dort auch gemeldet gewesen wärest),
könnte man besser argumentieren. Ich sehe leider wenig Chancen, auf dem Klageweg
erfolgreich zu sein.
 
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"Ich habe meiner Ex-Freundin einen LCD-TV und die Einrichtung (Couch,Schrank etc.) fürs Wohnzimmer gekauft. Das waren keine 08/15 Sachen."

Wer hat wem die Dinge gekauft?

Du hast sie Deiner Freundin gekauft - Punkt.

Damit gehören die Dinge Deiner Freundin.

Wenn Du geschrieben hättest "Ich habe mir ... gekauft und meiner Freundin als Leihgabe zur Verfügung gestellt", wird da ein ganz anderer Schuh draus.

Besonders spannend wird es, wenn Deine Freundin womöglich ihre alten Möbel daraufhin weggeworfen hat. Du hättest dann direkt dafür sorgen müssen, dass ihre alten Möbel nicht auf den Müll wandern.

Oder hatte sie vorher solche Möbel nicht?

So oder so wird es schwierig für Dich und das läuft auf einen etwas längeren Zoff hinaus bei dem es am Ende nur Verlierer geben wird.

... es wäre ja durchaus blöd, wenn Du am Ende das Recht zugesprochen bekommst und der LCD-Fernseher fällt vom Schrank fällt und beim Auffangversuch der Rotwein quer über die Couch fliegt. :w

... erwarte in Deiner Situation nicht, dass Du da als Gewinner draus hervor gehen wirst!

Und nu?

Rechne Dir mal durch wie lange Du für diesen Schaden sparen musst. Falls Du monatlich 1/6 des Schadens "neu ansparen" kannst, würde ich für 6 Monate sparen keinen langen Krieg anzetteln, sondern das als "Lehrgeld" verbuchen.

Aber sei Dir gewiss - auch trotz des Lehrgeldes wird Dir das nochmal passieren, wichtig ist nur, dass Du Dir immer im Klaren darüber bist ob Du einen "Totalverlust" (Frau + Eigentum) verschmerzen kannst - wenn nicht, dann regel das vertraglich ... Eheverträge kann man auch bei Nicht-Ehen schließen.
 
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Ich würde es mit einer Anzeige versuchen - vorher würde ich aber einen befreundeten Anwalt fragen.
 
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Nur ganz kurz, weil es hier nun schon wiederholt falsch gesagt wurde:

Wer sich auf einen ihm zum Vorteil gereichenden Umstand beruft, trägt hierfür in aller Regel die Beweislast; Ausnahmen gibt es nur wenige. Vorliegend bedeutet das, dass die Dame, so sie sich auf eine angebliche Schenkung berufen möchte, diese nachweisen müsste. Das Gegenteil - nämlich dass der Threadersteller das "Nichtvorliegen" einer Schenkung beweisen muss, wäre komplett unsinnig. Man überlege: wie soll ein solcher Nachweis geführt werden? :s

Der Erwerb von Gegenständen, um sie in die Wohnung der Freundin zu stellen, weil man bald selbst dort einziehen will bzw. sich dort häufig aufhält, spricht nicht per se für eine Schenkung. Daran ändert es vorliegend auch nichts, wenn sich der Threadersteller im Eröffnungsbeitrag als juristischer Laie unglücklich ausdrückt - was er sicherlich noch korrigieren wird.

Im Übrigen meine ich, das man mit solchen Dingen in eigener Entscheidung und Verantwortung fertig werden sollte, als diese öffentlich zu diskutieren. Aber das ist nur meine höchsteigene Auffassung.

Grüße
Jan
 
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Hallo Jan,

also ich find es toll das solche Dinge hier gepostet werden, denn dann bekomme ich immer juristisch korrekt bewertete - und kostenlose - Schmankerl von Dir :t:t:t

Viele Grüße - Greg
 
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Eheverträge kann man auch bei Nicht-Ehen schließen.
Bei Ehen ohne Vertrag ist die Zugewinngemeinschaft geregelt, wobei die Ehepartner Eigentümer ihrer eingebrachten und erworbenen Sachen bleiben.
Es könnte somit auch bei Nicht-Ehen sein, dass im Steitfall diese Regelung herangezogen wird :huh:
 
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Wer sich auf einen ihm zum Vorteil gereichenden Umstand beruft, trägt hierfür in aller Regel die Beweislast; Ausnahmen gibt es nur wenige. Vorliegend bedeutet das, dass die Dame, so sie sich auf eine angebliche Schenkung berufen möchte, diese nachweisen müsste. Das Gegenteil - nämlich dass der Threadersteller das "Nichtvorliegen" einer Schenkung beweisen muss, wäre komplett unsinnig. Man überlege: wie soll ein solcher Nachweis geführt werden? :s

Grüße
Jan

So sieht es aus:t...für die Freundin spricht zwar die sog. Eigentumsvermutung gem. § 1006 BGB, die kann der TE jedoch verhältnismäßig leicht anhand der vorhanden Belege widerlegen - das muss er aber auch!.......Sodann wäre die Freundin in der Pflicht, sich auf eine Schenkung berufen zu müssen, welche natürlich nachgewiesen werden müsste:)
 
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was ich hier so lese...anzeige, rechtschutz, einschreiben rückschein, rausrücken, paragraph §$%&....typisch deutsch, echt.:d könnt ihr eure probleme nicht selber lösen?

ICH würd mir nicht die blöße geben und da überhaupt mit der stundenlang reden oder hingehen und irgendwas verlangen. reicht aus, wenn du ihr sagst was du von diesem verhalten hältst. das wird ihr die fernsehabende nachhaltig versüßen und zwar in 3D!

dieses klein-klein ist zum kotzen, auch wenn die sachen zusammen 10k gekostet haben. kauf dir lieber ein buch über menschenkenntnis für 4,95€ und das meine ich todernst.:T
 
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Wer sich auf einen ihm zum Vorteil gereichenden Umstand beruft, trägt hierfür in aller Regel die Beweislast; Ausnahmen gibt es nur wenige. Vorliegend bedeutet das, dass die Dame, so sie sich auf eine angebliche Schenkung berufen möchte, diese nachweisen müsste.

Danke für die Klarstellung, das war mir so nicht bekannt. Dann könnte eine Klage auf Herausgabe ja doch
zielführend sein.
 
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...dieses klein-klein ist zum kotzen, auch wenn die sachen zusammen 10k gekostet haben. kauf dir lieber ein buch über menschenkenntnis für 4,95€ und das meine ich todernst.:T

Ich schicke dir per PN meine Kontodaten. Nicht dass ich es nötig hätte, aber da dir offensichtlich 10.000,- Euro nicht das Geringste bedeuten, werde ich dir deren Last ohne Weiteres abnehmen.

Nun komm' mir aber bitte nicht mit einer ausweichenden Antwort, das würde Ernsthaftigkeit und Sinnigkeit deines Beitrags erheblich in Abrede stellen. :M
 
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Danke für die Klarstellung, das war mir so nicht bekannt. Dann könnte eine Klage auf Herausgabe ja doch
zielführend sein.

Das wäre sie vermutlich, wobei ein anwaltlicher Brief und die Ankündigung einer Strafanzeige bereits ausreichen dürften.

Viel bedeutsamer finde ich aber die Frage, wie man solche unschönen Auseinandersetzungen auf anderer Ebene löst. Mir sind solche Dinge - Streit auf rechtlicher Ebene um private Umstände - ein Grauen. Leider liegt es in der Natur des Menschen, dass es mitunter zu derart idiotischen Situationen wie der hier beschriebenen kommt. Dass davor Niemand gefeit ist, egal wie vernünftig man selbst ist, ist kein sonderlich schöner Gedanke.

Das ist aber nur allgemein gemeint und soll nicht den konkreten Fall bewerten, weshalb ich nu' auch wieder damit ruhig bin.
 
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was ich hier so lese...anzeige, rechtschutz, einschreiben rückschein, rausrücken, paragraph §$%&....typisch deutsch, echt.:d könnt ihr eure probleme nicht selber lösen?

ICH würd mir nicht die blöße geben und da überhaupt mit der stundenlang reden oder hingehen und irgendwas verlangen. reicht aus, wenn du ihr sagst was du von diesem verhalten hältst. das wird ihr die fernsehabende nachhaltig versüßen und zwar in 3D!

dieses klein-klein ist zum kotzen, auch wenn die sachen zusammen 10k gekostet haben. kauf dir lieber ein buch über menschenkenntnis für 4,95€ und das meine ich todernst.:T

Schön, dass Du uns schilderst, wie bei EUCH die Gesetzgebung in dieser Hinsicht ausgelegt wird......
 
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Solch eine Situation ist ziemlich verzwickt und kann eigentlich nur durch die 2 gelost werden. Rechtstreit oder andere Maßnahmen bringen hier idR nix.

Die Frage die sich mir stellt ist aber eine ganz andere:

WARUM REDET SIE MIT DIR NICHT MEHR NORMAL?

Wenn ich den Fakt sehe, dass du mit ihr zusammen warst, du sogar Möbel für das gemeinsame Heim gekauft hast und dann der Kontakt so plötzlich eisig wird, dann stimmt doch irgendwo was nicht.

Entweder war sie eine fiese Schlange, die sich von dir aushalten lassen hat. Noch schön die Wohnung einrichten und dann eiskalt abblitzen lassen. Wenn dem so ist, dann hast du vollkommen daneben gegriffen und Lehrgeld gezahlt. Holen kannst du von so einer nach meiner Erfahrung nix.

Oder du hast ein krasses Fehlverhalten, wie Femdgehen, großer Grundsatzstreit oder häusliche Gewalt, an den Tag gelegt und Sie hat dementsprechend den Kontakt abgebrochen. Dann würde das allgemeine Urteil für deine Freundin ausfallen.

Sonst fallen mir kaum Gründe für solch einen Zwist ein.

Ich würde an deiner Stelle den Versuch wagen an deine Ex über Freunde und Bekannte bzw. Verwandte einzuwirken.
 
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Die Gründe, warum, weshalb... oder was auch immer, sind doch vollkommen uninteressant und standen hier auch überhaupt nicht zur Diskussion.

Er wollte nur wissen, wie er an sein Eigentum gelangen kann.... mehr nicht!
 
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Hallo,
wie die beiden Juristen hier schon schrieben sind es deine Sachen, aber bitte ändere deinen Einganspost, der der könnte dir zum Nachteil werden wenn deine EX hier mitliest. Denn dein Eingangspost hört sich einwandfrei nach einer Schenkung an.
Und wenn die Dinge tatsächlich so teuer waren, dann lohnt sich der Weg zum Anwalt auf jeden Fall.
Und sollte dir der rechtliche weg das nicht Wert sein, dann können die Sachen nicht so teuer gewesen sein, dann lasse sie halt bei deiner EX.
Ach ja, eines noch, den Weg über den Vermieter in die Wohnung zu gelangen ist in deinem Fall für beide (dich und den Vermieter) Strafbar, also das würde ich auf jeden Fall lassen.
So dann auf jeden Fall wünsche ich dir mehr Glück bei der nächsten.

Gruß
Uli
 
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Ich schicke dir per PN meine Kontodaten. Nicht dass ich es nötig hätte, aber da dir offensichtlich 10.000,- Euro nicht das Geringste bedeuten, werde ich dir deren Last ohne Weiteres abnehmen.

... wie sagt man bei "uns" ... das wäre doch wasser in die spree (oder auch gern durch einen beliebigen anderen fluss ersetzen...) gekippt ... :M

:b (hmm - vielleicht sollte ich meine bankdaten schicken ...)
 
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Ich hatte es weiter vorne schonmal angedeutet, dass das alles eine Frage des Streitwertes ist, sofern mal "typisch deutsch" sein möchte.

Und der Streitwert im Verhältnis zum eigenen Spar-Vermögen.

Wenn ich 1.000 Euro im Monat zurücklegen kann, tun mir auch 1.000 Euro nicht weh.

Sind es aber nur 100 Euro, dann kann man durchaus überlegen für 1.000 Euro 'n Fass aufzumachen.

Immer bedenken, dass man nicht immer blind losklagen sollte.
 
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Und der Streitwert im Verhältnis zum eigenen Spar-Vermögen.
(...)
Wenn ich 1.000 Euro im Monat zurücklegen kann, tun mir auch 1.000 Euro nicht weh.

Ich denke, das ist Ansichtsache. Ich würde mich auch mit einer Mio. auf der hohen Kante nicht um einen Tausender prellen lassen - soweit kommt's wohl noch ;)
 
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DoPo
 
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Hallo,
wie die beiden Juristen hier schon schrieben sind es deine Sachen, aber bitte ändere deinen Einganspost, der der könnte dir zum Nachteil werden wenn deine EX hier mitliest. Denn dein Eingangspost hört sich einwandfrei nach einer Schenkung an.
Und wenn die Dinge tatsächlich so teuer waren, dann lohnt sich der Weg zum Anwalt auf jeden Fall.
Und sollte dir der rechtliche weg das nicht Wert sein, dann können die Sachen nicht so teuer gewesen sein, dann lasse sie halt bei deiner EX.
Ach ja, eines noch, den Weg über den Vermieter in die Wohnung zu gelangen ist in deinem Fall für beide (dich und den Vermieter) Strafbar, also das würde ich auf jeden Fall lassen.
So dann auf jeden Fall wünsche ich dir mehr Glück bei der nächsten.

Gruß
Uli

Naja, wenn sie (die Ex) bis hierher vordringt, dann hat sie hier schon mindestens 1,5 Zeugen, dass der TE es als "Schenkung" angedeutet hat - da hilft auch das löschen nicht mehr;).. Alos müssen hier einige Beiträge geändert werden.. VERDAMMT: Meiner (dieser) ja jetzt auch :X
 
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