Rechtliche Frage,EX-Freudin rückt TV und Wohn-Einrichtung nicht raus....

AW: Rechtliche Frage,EX-Freudin rückt TV und Wohn-Einrichtung nicht raus....

Oooooh, na dann ist das Leben ja doch hart , armer Kerl :b

Edit fragt: Bekommst du da überhaupt normale Jeans in den Geschäften oder lässt du massschneidern??
 
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Oooooh, na dann ist das Leben ja doch hart , armer Kerl :b

Edit fragt: Bekommst du da überhaupt normale Jeans in den Geschäften oder lässt du massschneidern??

Er kauft sich Wäsche mit Reißverschluss.....:M

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oder so....

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@bors: 2:1 für mich!!
@jurafun: die haben noch gefehlt

zefix Diva hast du nix zu tun ?? :P
erhöhst deine Anzahl von Beiträgen unweigerlich durch....
Na warte nach dem du meine Spieletipps abgeschrieben hast, wähnst du dich auf der sicheren Seite stimmts??!!:d:X
 
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Vorsicht Bors, nach 3-4h mal krampfhaft ein einen "Kobenfresser" oder "Turboloch" denken, sonst gibts die Störungen im negativen Sinn :M
 
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Sag mal, wo hast du nur immer so schnell solche Fotos her??? Hast du die gespeichert und sammelst die :X:s
 
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Sag mal, wo hast du nur immer so schnell solche Fotos her??? Hast du die gespeichert und sammelst die :X:s

Und ich dachte immer, Daniel hätte nur eine große Smiley-Sammlung. Wie man sich doch täuschen kann... :b

Gruß

Kai
 
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Sag mal, wo hast du nur immer so schnell solche Fotos her??? Hast du die gespeichert und sammelst die :X:s

Ich habe von Jan's StA die ehrenvolle Aufgabe übertragen bekommen, jeden unpassenden Beitrag mit Bildern zu hinterlegen, damit es der StA leichter fällt, den wahren Gehalt eines Beitrages zu erforschen......:w

Du hast es wirklich geschafft: Ich bin sprachlos! :kniefall

Gruß

Kai

Jetzt verliere ich aber so langsam den Respekt, Kai:s

daniel_yes.gif
 
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Und ich dachte schon das war spaß.
Ist es nicht?

Natürlich war es das.
Mein Antwortpost steht nun blöd da, weil die Anfeindungen im Post davor restlos wegeditiert wurde.
Scheinbar muß man echt alles mit "Ironie" oder "Scherz" kennzeichnen, damit es auch ankommt. ;(
(Nicht auf Dich bezogen, Du hättest es ja offenbar verstanden)

Zum Glück ist es vollkommen wurscht, zumal ich die erhoffte Antwort erhalten habe.

---

@Jurafun
Danke für die Korrektur mit der Formfreiheit. Da habe ich zu praktisch gedacht iSd Handschenkung. Ist schon etwas her mit der Theorie und dann merkt man sich nur noch die "relevanten" Dinge. :| "Unterm Strich" kommt aber so ein Schenkungsvertrag auch formfrei und verbal gültig zu Stande, wenn er geheilt wird. Unterstreicht leider, wie sorgfältig man seine Worte wählen sollte, was bei Rechtsthemen wirklich schwer ist, wenn man sich nicht hinein "nerdet".

Dann ist es also tatsächlich so, daß man sich im Falle einer Schenkung entsprechend absichern sollte... schriftlich, mit Zeugen o.ä., um sicher zu gehen, daß es sich der Schenkende nicht anders überlegt. Das wird zwar im Alltag nicht sonderlich wichtig sein, aber für Beziehungen doch recht interessant mE und war mir so nicht bewußt. Reicht für die Schenkung als Nachweis des Schenkungswillens zB ein Grußkärtchen, wenn der übertragene Gegenstand erwähnt wird? Gehen wir einmal pauschal von einer Unterschrift darunter aus.

Gruß,
Marius
 
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....Reicht für die Schenkung als Nachweis des Schenkungswillens zB ein Grußkärtchen, wenn der übertragene Gegenstand erwähnt wird? Gehen wir einmal pauschal von einer Unterschrift darunter aus.

Gruß,
Marius

....aus meiner Sicht: Ganz klar JA, wenn ein sog. "Rechtsbindungswillen" diesbezüglich erkennbar ist!.... Wenn es allerdings noch andere und nachweisbare Umstände gäbe, welche den Inhalt der Grußkarte negieren würden (reiner Scherz etc.), dann sieht die Sache schon wieder anders aus - aber das ist ein grundsätzliches Problem.

Ich überzeichne mal: Ich kaufe mir einen BMW Z4 roadster 3.0 ( E85;) ) - bin stolz und freue mich. Mein bester Freund fragt mich nach einer Probefahrt. Ich stelle ihm am Heiligabend meinen Zetti vor die Tür, mit einer Weihnachtskarte, auf welcher steht: " So, hier dein Weihnachtsgeschenk für dich, ein wunderbarer und nagelneuer Zett."...dann gehe ich nach Hause:#

Mein Freund wird zweifelsohne Besitzer, die Eigentumsvermutung spricht für ihn, und nicht nur das. Er hat jetzt auch noch die Karte mit meiner Unterschrift - upps. Ich habe den Kaufvertrag. Gut! Aber ich musste den Wagen ja kaufen, damit ich ihn "verschenken" kann:#........das könnte man jetzt noch weiterführen, aber du siehst wahrscheinlich schon, worauf es hier letztlich ankommen wird.

will heißen: Klare vertragliche Regeln sorgen im Zweifel immer für mehr Rechtssicherheit....

LG
Daniel
 
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@Jurafun

Wobei beim KfZ die Eigentumsvermutung auf den Besitz der Papiere abzielt und nicht auf den Wagen selbst oder?
Danke für das anschauliche Beispiel. Und der E85 ist als Weihnachtsgeschenk natürlich eine umsichtige Wahl. Wäre ja peinlich, wenn man jemandem so eine Freude machen möchte und dann geht wg. zu tiefer Temperaturen das Dach nicht auf.
 
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@Jurafun

Wobei beim KfZ die Eigentumsvermutung auf den Besitz der Papiere abzielt und nicht auf den Wagen selbst oder?

vom Gesetz her nicht, aber in der Praxis kann das schon mal vorkommen;) Das Gesetz knüpft die "Vermutung" ausschließlich an die Tatsache des "Besitzes" der "beweglichen Sache" - also des Fahrzeugs, die Haltereigenschaft spielt hierbei grundsätzlich keine Rolle. Der Kfz-Brief hat allein die Funktion einer Bauartzulassungsbescheinigung, Aufschluss über die Frage des Eigentums gibt er grundsätzlich nicht! Allerdings kann man diese Papiere in einem Prozess sicherlich als Indizien heranziehen, eine Sicherheit bieten sie (die Papiere) aber definitiv nicht.

Edit: siehe Leasing.....Eigentümer ist der Leasinggeber, Halter in der Regel der Leasingnehmer! - Der LG behält allerdings zur Sicherheit den Brief.....
 
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Och menno, jetzt ist der "Kolle JAN" thread zu. Voll schade, der wäre bestimmt lustig geworden :D
 
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Also, das was Daniel beschreibt, erinnert mich stark an Gambia.
Da wird Eigentum und Besitz wohl nicht so getennt wie hierzulande. Wer das Mopped oder das Auto fährt, dem ists auch. Entsprechende Streitigkeiten nach Ausleihtätigkeiten sind dann obligatorisch.
 
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