Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

Henry155

Fahrer
Registriert
24 Mai 2008
Hallo zusammen!

Ich bin kurz vorm Wechsel von Runflat auf Non-Runflat bei meiner Sommerbereifung. Jetzt war ich beim Reifenhändler (point-S) zum Preisvergleich, und der Händler sagte, dass ich bei diesem Wechsel eine Erklärung unterschreiben müsste. Dies wäre vom "Bundesverband der Reifenhändler" (oder so ähnlich) eingeführt worden, und solle vom Kunden unterschrieben werden, dass er den Wechsel auf Non-Runflat-Reifen wünscht, obwohl ihm der Händler davon abgeraten hat.

Hat das schon jemand unterschrieben? Was kann das für Konsequenzen haben, versicherungstechnisch im Falle eines Falles?

Gruß, Henry
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

Dann sollen sie man schön ihre Reifen behalten und suche Dir einen anderen Händler.
Höre ich zum 1.Mal davon, klingt aber schlüssig. Trotzdem würde mich nicht interessieren, was ein "Interessenverband" sich wünscht! B;

Edit:
Würdest Du auch die Ablehnungsgründe von denen schriftlich bekommen? So mal nebenbei.

Das wäre ja so ähnlich, als ob Du beim Steuerberater unterschreiben müsstest, dass der Staat Steuern verlangt.

Also diese ganzen Interessensverbände heutzutage.... alles nur noch Lobbyismus. "Die spinnen die Römer"
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

Mit sowas ist meiner (" Pneuhage" )auch gekommen !
So hab ich mir die Reifen eben im Net gekauft und die durften sie dann montieren !:b
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

Soll wohl in die Richtung "Beratungsdokumentation" und "Haftungsausschluß" in Regreßfällen zielen. Wir sind doch hier nicht in Amerika.

Ein Aushebeln gesetzlicher Bestimmungen? Produkthaftung? &:
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

Mit sowas ist meiner (" Pneuhage" )auch gekommen !
So hab ich mir die Reifen eben im Net gekauft und die durften sie dann montieren !:b

So was ähnliches hab ich ihm ja auch angedeutet, damit hatte er auch überhaupt keine Probleme. Nur soll ich halt die Erklärung unterschreiben, wenn er mir die Non-Runflats aufzieht und drunterschraubt...

Gruß, Henry
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

So was ähnliches hab ich ihm ja auch angedeutet, damit hatte er auch überhaupt keine Probleme. Nur soll ich halt die Erklärung unterschreiben, wenn er mir die Non-Runflats aufzieht und drunterschraubt...

Gruß, Henry

Als ich mit den Reifen kam,hat es keinen mehr interessiert !
Es ging nur um den Verkauf incl. draufziehen usw. !
Ich würde überhaupt nix unterschreiben,geh woanders hin !
Hier haben so viele auf non RFT gewechselt und von so einem Affentanz hab ich noch nicht gehört:j !
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

So was ähnliches hab ich ihm ja auch angedeutet, damit hatte er auch überhaupt keine Probleme. Nur soll ich halt die Erklärung unterschreiben, wenn er mir die Non-Runflats aufzieht und drunterschraubt...

Gruß, Henry

Würde mich nicht interessieren. Dann soll er seinem Interessenverband später die Ohren vollheulen, dass sein Umsatz zurückgeht.
Bestimmt gibt es aber genügend "Unwissende" die alles unterschreiben, was man ihnen vorlegt :g
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

solle vom Kunden unterschrieben werden, dass er den Wechsel auf Non-Runflat-Reifen wünscht, obwohl ihm der Händler davon abgeraten hat.

Hat das schon jemand unterschrieben? Was kann das für Konsequenzen haben, versicherungstechnisch im Falle eines Falles?

Gruß, Henry

wie soll das Abraten denn ausgesehen haben? Warum rät er ab? Das würde mich jetzt echt mal interessieren. Und: Stehen die Gründe dann auch in dem Wisch, der zu unterschreiben wäre? :b
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

Ich hab das Schreiben noch nicht gesehen, und werde es auch nicht unterschreiben.

Abraten wohl deswegen, weil die werksseitige Ausrüstung des Fahrzeuges deutlich verändert wird... Er erwähnte irgendwas von auf Runflats abgestimmte Fahrwerke usw. ...

Gruß, Henry
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

Ich hab das Schreiben noch nicht gesehen, und werde es auch nicht unterschreiben.

Abraten wohl deswegen, weil die werksseitige Ausrüstung des Fahrzeuges deutlich verändert wird... Er erwähnte irgendwas von auf Runflats abgestimmte Fahrwerke usw. ...

Gruß, Henry

Dann frag mal hier die ganzen Motorsportfreunde, die mit ihren Non-RFTs auf der Nordschleife längskacheln :b
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

Nein, der Grund hierfür ist ganz einfach: Laut StVZO muss jedes Fahrzeug mit einem Ersatzreifen ausgerüstet sein. Ist das nicht möglich oder nicht sinnvoll (wie beim ZZZZ), so muss ein Pannenspray an Bord sein ODER es muss sich bei den Reifen um RFT handeln. Sprich: Wenn ihr kein Ersatzrad UND kein Pannenspray habt, ist es durchaus verständlich, dass der Händler sich absichern will, da ihr ab dann eine fahrende Ordnungswidrigkeit ;) seid ...
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

Nein, der Grund hierfür ist ganz einfach: Laut StVZO muss jedes Fahrzeug mit einem Ersatzreifen ausgerüstet sein. Ist das nicht möglich oder nicht sinnvoll (wie beim ZZZZ), so muss ein Pannenspray an Bord sein ODER es muss sich bei den Reifen um RFT handeln. Sprich: Wenn ihr kein Ersatzrad UND kein Pannenspray habt, ist es durchaus verständlich, dass der Händler sich absichern will, da ihr ab dann eine fahrende Ordnungswidrigkeit ;) seid ...

Hallo,

gibt es dazu einen belastbaren Link? Das würde mich brennend interessieren!

Ich persönlich habe noch von keiner "Ersatzreifenplicht" o.ä. gehört.

MfG
CPS
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

Nein, der Grund hierfür ist ganz einfach: Laut StVZO muss jedes Fahrzeug mit einem Ersatzreifen ausgerüstet sein. Ist das nicht möglich oder nicht sinnvoll (wie beim ZZZZ), so muss ein Pannenspray an Bord sein ODER es muss sich bei den Reifen um RFT handeln. Sprich: Wenn ihr kein Ersatzrad UND kein Pannenspray habt, ist es durchaus verständlich, dass der Händler sich absichern will, da ihr ab dann eine fahrende Ordnungswidrigkeit ;) seid ...

Muss es nicht.
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

Hallo,

gibt es dazu einen belastbaren Link? Das würde mich brennend interessieren!

Ich persönlich habe noch von keiner "Ersatzreifenplicht" o.ä. gehört.

MfG
CPS

Ich nämlich auch noch nicht.

Genauso wenig, dass man einen Reservekanister dabei haben muss.
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

Nein, der Grund hierfür ist ganz einfach: Laut StVZO muss jedes Fahrzeug mit einem Ersatzreifen ausgerüstet sein. Ist das nicht möglich oder nicht sinnvoll (wie beim ZZZZ), so muss ein Pannenspray an Bord sein ODER es muss sich bei den Reifen um RFT handeln. Sprich: Wenn ihr kein Ersatzrad UND kein Pannenspray habt, ist es durchaus verständlich, dass der Händler sich absichern will, da ihr ab dann eine fahrende Ordnungswidrigkeit ;) seid ...

Das ist der springende Punkt. Ich habe mir das Pannenspray gekauft und wurde "mündlich" auf den Sachverhalt hingewiesen :w
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

also parallel läuft ein Fred, indem folgendes gepostet wurde:

hier nochmals der original Text von BMW.....



Ihr Fahrzeug BMW Z4 3.0i Roadster wurde
werksseitig mit Runflat Felgen und passender Runflat Bereifung
ausgeliefert. Dementsprechend liegen uns auch keine Informationen
bezüglich eines eventuell geänderten Fahrverhaltens bei Montage von
Standardbereifung vor.

Dennoch ist es laut Gesetzgeber zulässig, die Runflat Felge
mit Standardbereifung zu bestücken, wenn Sie sich hier an die
werksseitig freigegebenen Reifenspezifikationen (Dimension,
Tragfähigkeitsindex, V-Max Index) halten.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dieser Rad/Reifenkombination im
Pannenfall sofort stehen bleiben müssen. Eine Weiterfahrt, wie bei der
werksseitig empfohlenen Runflat Rad- und Reifenkombination, ist nicht
mehr möglich. Das Mitführen eines Pannnenkits ist gesetzlich nicht
vorgeschrieben.

Wir wünschen Ihnen gute und vor allem sichere Fahrt mit Ihrem BMW.
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

also parallel läuft ein Fred, indem folgendes gepostet wurde:

hier nochmals der original Text von BMW.....



Ihr Fahrzeug BMW Z4 3.0i Roadster wurde
werksseitig mit Runflat Felgen und passender Runflat Bereifung
ausgeliefert. Dementsprechend liegen uns auch keine Informationen
bezüglich eines eventuell geänderten Fahrverhaltens bei Montage von
Standardbereifung vor.

Dennoch ist es laut Gesetzgeber zulässig, die Runflat Felge
mit Standardbereifung zu bestücken, wenn Sie sich hier an die
werksseitig freigegebenen Reifenspezifikationen (Dimension,
Tragfähigkeitsindex, V-Max Index) halten.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dieser Rad/Reifenkombination im
Pannenfall sofort stehen bleiben müssen. Eine Weiterfahrt, wie bei der
werksseitig empfohlenen Runflat Rad- und Reifenkombination, ist nicht
mehr möglich. Das Mitführen eines Pannnenkits ist gesetzlich nicht
vorgeschrieben.

Wir wünschen Ihnen gute und vor allem sichere Fahrt mit Ihrem BMW.


HELAU & DANKE :t
Nun bin ich wieder etwas schlauer
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

ja das ist von mir...habe ich von BMW per mail bekommen
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

Habe Diese Fragen dem TÜV mal gestellt:
"Einige Fahrzeuge werden mit so genannten RFT-Reifen ausgeliefert, d.h. auch ohne Ersatz-, Notrad, Pannenset und Wagenheber.
Meine Fragen
1. Ist es gesetzlich zulässig diese durch konventionelle zu ersetzen (z.B. Winterreifen) ?
2. Wenn zulässig, ist das Mitführen eines Pannen-Sets o.ä. gesetzlich vorgeschrieben ?

prompte Antwort vom TÜV Rheinland (Vielen Dank):

..laut den gesetzlichen Bestimmungen ist weder ein Ersatzrad vorgeschrieben noch die Mitnahme von Pannensets. Bei der Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften wird in der Regel ein Reifendruckkontrollsystem verwendet. Werden Winterreifen ohne diese Kontrollsysteme verwendet kann es zu Fehlermeldungen im System führen. Grundsätzlich können aber Reifen ohne Notlaufeigenschaften auf den Fahrzeugen verwendet werden. Bitte beachten Sie bei dem Reifenwechsel die Fahrzeugherstellerangaben, die Sie in der Betriebsanleitung finden."

Wenn jetzt einige Reifenhändler Oberbürokraten spielen und irgendwelche Erklärungen verlangen, ist das nichts weiter als der Hinweis auf mangelnde Kompetenz und eigenes fehlendes Beurteilugsvermögen. Im Zweifelsfall können sie die Eklärungen ins Klo hängen, dann sind sie zu etwas zu gebrauchen.
 
AW: Rechtliche Probleme beim Wechsel auf Non-Runflats?

Habe Diese Fragen dem TÜV mal gestellt:
"Einige Fahrzeuge werden mit so genannten RFT-Reifen ausgeliefert, d.h. auch ohne Ersatz-, Notrad, Pannenset und Wagenheber.
Meine Fragen
1. Ist es gesetzlich zulässig diese durch konventionelle zu ersetzen (z.B. Winterreifen) ?
2. Wenn zulässig, ist das Mitführen eines Pannen-Sets o.ä. gesetzlich vorgeschrieben ?

prompte Antwort vom TÜV Rheinland (Vielen Dank):

..laut den gesetzlichen Bestimmungen ist weder ein Ersatzrad vorgeschrieben noch die Mitnahme von Pannensets. Bei der Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften wird in der Regel ein Reifendruckkontrollsystem verwendet. Werden Winterreifen ohne diese Kontrollsysteme verwendet kann es zu Fehlermeldungen im System führen. Grundsätzlich können aber Reifen ohne Notlaufeigenschaften auf den Fahrzeugen verwendet werden. Bitte beachten Sie bei dem Reifenwechsel die Fahrzeugherstellerangaben, die Sie in der Betriebsanleitung finden."

Wenn jetzt einige Reifenhändler Oberbürokraten spielen und irgendwelche Erklärungen verlangen, ist das nichts weiter als der Hinweis auf mangelnde Kompetenz und eigenes fehlendes Beurteilugsvermögen. Im Zweifelsfall können sie die Eklärungen ins Klo hängen, dann sind sie zu etwas zu gebrauchen.

Das entspricht ja genau meiner Einschätzung von 18.38 Uhr :d
 
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