Rechtsfrage; Mieter beschädigt Haus...

alFanta

macht Rennlizenz
Registriert
9 Mai 2005
... OK, ist zwar etwas krass ausgedrückt, aber im Grunde ist es so.

Der Mieter bewohnt das Dachgeschoss und hat bei einem Herbststurm das Dachfenster zum lüften geöffnet.
Nachdem er von seinem Spaziergang zurückgekommen war stellte er fest, dass sich das Fenster "überschlagen" hat und sich nicht mehr schließen lässt.

Ein herbei gerufener Dachdecker konnte nur den Tod feststellen.

Nich reparabel. Kostenvoranschlag 2500 incl. Einbau.
Jetzt meine Frage:

Der Mieter und auch ich haben eine Gebäude-/Privathaftpflicht. Wir haben beide den Schaden gemeldet. Nun hat meine Versicherung den Schaden beglichen, aber nur einen fiktiven Zeitwert von 900,-.

Wer kommt jetzt für den Rest der Summe auf?
 
Rechtliche Auskünfte in einem Internetforum würde ich jetzt nicht als Handlungsbasis benutzen.
Ich, als Laie, würde sagen das es die Schuld des Mieters ist und es ein recht klarer Haftpflichtschaden ist. Falls seine Haftpflicht aus irgendwelchen Gründen nicht greift wird er es selbst bezahlen müssen da er der Verursacher ist. Das ist zumindest mein Rechtsverständnis.
 
Alles was über normale Abnutzung hinaus geht, ist nicht durch die Miete gedeckt und muss vom Mieter ersetzt werden. So in dem Fall die Differenz der Reparatur. Wie der Mieter für diesen Fall abgesichert ist, ist nicht dein Problem.
 
Noch ein Laienkommentar...
tja...shit happens,Nur so ein Gedanke....als Mieter würde ich nicht einsehen warum ich für ein gebrauchtes Teil (großteils schon abgeschrieben) den Neuwert ersetzten soll...selbst im Falle von grober Fahrlässigkeit...?
wenn du das als Mieter nicht einsiehst, kannst du dich ja auch selber um die Reparatur, des durch dein grob fahrlässiges Verhalten entstandenen Schadens kümmern und gegebenenfalls ein gebrauchtes Teil einbauen lassen, auch nur so ein Gedanke.
 
Noch ein Laienkommentar...
tja...shit happens,Nur so ein Gedanke....als Mieter würde ich nicht einsehen warum ich für ein gebrauchtes Teil (großteils schon abgeschrieben) den Neuwert ersetzten soll...selbst im Falle von grober Fahrlässigkeit...?
Es geht nicht um den Neuwert. In einem solchen Fall geht es um die Herstellung des übergebenen Zustandes. Das Fenster war vorher in Ordnung also muss dieser Zustand wieder hergestellt werden. Der Mieter kann das in Absprache mit dem Vermieter natürlich auch selbst in Auftrag geben. Es ändert aber nichts an dem Fakt, dass der Mieter die Kosten für die Wiederherstellung zu übernehmen hat. Im vorliegenden Fall wird das der Neupreis zzgl. Einbau sein.
 
Tom, ich sag nur: Äpfel mit Birnen, die du da vergleichst.
Gäbe es -wie bei Fahrzeugen- einen Gebrauchtmarkt für Fassadenteile und Fenster, wäre deine Argumentation ja noch einigermaßen nachvollziehbar. Zum Glück ist es mit dem "Wert" von Gegenständen etwas komplizierter. Sonst wäre ja die Mona Lisa nicht mehr wert, als das Holz und der Stoff. Da könnte sich die Versicherung freuen....
 
Ich fürchte, du wirst den Rest selbst tragen müssen - wir hatten vor ca. 2 Jahren einen ähnlichen Fall, als Mieter. Durch Luftzug ist uns eine (uralte) Tür zugeschlagen und das Bleiglas zerscheppert. Reparatur etwa 200 Euro Glas erneuern (und kein Bleiglas), Baumarkttür einfach und komplett ohne Glas etwa 80 Euro. Versicherung sagte mir, der Zeitwert wären kaum 30 Euro. Da ich vorher praktisch nie mit denen abgerechnet hätte ( und der Arbeitslohn wegfiele) würden sie aber die Baumarkttür bzw. den Gegenwert ersetzen; wenn der Vermieter neues Glas gewollt hätte, hätte der den Rest bezahlen dürfen. Der Vermieter war bei uns froh, dass er billig an eine neue Tür gekommen ist, für uns also stressfrei gelaufen, aber vom Prinzip her geht es wohl immer um den Zeitwert. Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie alt das Fenster ist, aber ich fürchte, da musst du selbst was drauf zahlen.
 
Es ist heutzutage keineswegs selbstverständlich sondern wohl eher die Ausnahme, wenn ein Mieter überhaupt die Motovation bekundet, für einen von ihm fahrlässig verursachten Schaden in irgend einer Form aufkommen zu wollen, egal ob von einer Versicherung oder aus privater Tasche beglichen. Insofern hat alFanta ja pauschal schon mal Glück gehabt. :-)

Gruß
mabel
 
Noch ein Laienkommentar...
tja...shit happens,Nur so ein Gedanke....als Mieter würde ich nicht einsehen warum ich für ein gebrauchtes Teil (großteils schon abgeschrieben) den Neuwert ersetzten soll...selbst im Falle von grober Fahrlässigkeit...?


Tut er ja auch nicht, er soll ja nur die Differenz bezahlen!

(Ich weiß schon, warum ich keine Mieter mehr in meiner Bude haben will!)
 
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Ich will nicht das Haus auf Kosten eines Mieters runderneuern. Es geht darum das der Mieter fahrlässig gehandelt hat, denn der Sturm war schon da als er das Fenster geöffnet hat. Ich persönlich habe an dem Tag kein Fenster geöffnet - eben wegen dem Wind.

Eine Versicherung sollte wenigstens so viel bezahlen das es wieder ist wie vorher. Ein neuer Beschlag, eine neue Scheibe etc. Der Dachdecker meinte aber das nur eine komplette Neuinstallation mit Rahmen möglich ist weil es keine Ersatzteile mehr gibt.

Oft ist die Rechtsprechung hier anders, wie eine Versicherung die versucht sich günstig aus der Affäre zu ziehen.
Wenn hier tatsächlich keiner was konkretes zu sagen hat sondern nur seine Meinung vertritt bringt das gar nichts. Da kann ich mich gleich mit dem Mieter unterhalten, der hat auch "seine" Meinung.
 
Was erwartest du? Eine Rechtsberatung? Dann geh zum Anwalt und selbst der kann im Zweifel falsch liegen. Die User hier können nur aus ihrer Erfahrung berichten. Einen Fachanwalt wirst du hier nicht finden. Und selbst die ähnlich gelagerten Fälle der User hier im Forum sind eben nur ähnlich.
 
aus meiner Sicht ist der Fall eigentlich eindeutig, aber Recht haben und Recht bekommen ist wohl auch hier nicht dasselbe, leider, der Mieter hat meist mehr Rechte als der Vermieter.
 
Hier einer von vielen Beiträgen, die man mit einer einfachen Suchmaschineneingabe zu dem Thema findet.
http://www.iww.de/mk/archiv/beschae...muss-die-vorteilsausgleichung-erfolgen-f16933
Zusammengefasst: Der "Zeitwert" spielt beim Schadensersatz auch bei Mietsachen eine Rolle. Meine Meinung dazu: In einer vernünftigen Kalkulation des Mietzinses ist auch eine Entschädigung für die Abnutzung der Mietsache und deren Bestandteile (mit unterschiedlichen Nutzungsdauern und damit Abschreibungszeiten) enthalten. Zu erwarten ist, dass aus diesen Beträgen Rücklagen für Instandsetzungen/Ersatz gebildet werden. Auch Fenster haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Warum sollte also der Mieter den bereits verzehrten -und mit der Miete abgegoltenen- Wertanteil nochmals bezahlen?
 
@6inline Das ist soweit korrekt, soweit es sich um normale Abnutzung handelt. Hier könnte es sich jedoch um Fahrlässigkeit handeln, da der Mieter durchaus auch das Wetter zu beachten hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
In einer vernünftigen Kalkulation des Mietzinses ist auch eine Entschädigung für die Abnutzung der Mietsache und deren Bestandteile (mit unterschiedlichen Nutzungsdauern und damit Abschreibungszeiten) enthalten. Zu erwarten ist, dass aus diesen Beträgen Rücklagen für Instandsetzungen/Ersatz gebildet werden. Auch Fenster haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Warum sollte also der Mieter den bereits verzehrten -und mit der Miete abgegoltenen- Wertanteil nochmals bezahlen?



siehe #15:
Ich weiß schon, warum ich keine Mieter mehr in meiner Bude will!

Das war eine sehr schmerzhafte, aber sehr lehrreiche Erfahrung, der glaubte nämlich auch, dass alles was er kaputt gemacht hat,
normaler Verschleiss und über seine Miete abgegolten sei...
 
Wenn hier tatsächlich keiner was konkretes zu sagen hat sondern nur seine Meinung vertritt bringt das gar nichts. Da kann ich mich gleich mit dem Mieter unterhalten, der hat auch "seine" Meinung.

Du bist doch nun schon fast 12 Jahre Mitglied im Forum.....
Wenn du hier eine *sachfremde* Frage stellst, dann musst du mit entsprechenden Antworten leben ;)
wie es @karatekid schon gesagt hat:
Was erwartest du? Eine Rechtsberatung? Dann geh zum Anwalt und selbst der kann im Zweifel falsch liegen. Die User hier können nur aus ihrer Erfahrung berichten. Einen Fachanwalt wirst du hier nicht finden. Und selbst die ähnlich gelagerten Fälle der User hier im Forum sind eben nur ähnlich.
 
Und wenn dir jemand ins Auto fährt und du musst die Tür austauschen...
Wärst Du damit zufrieden, wenn Du nur den Zeitwert der Türe ersetzt bekommst?

Wenn die Tür vorher halb verrostet war und schon div. Beschädigungen aufwies, wird er kaum den Gegenwert einer neuen Tür ersetzt bekommen.

Insofern ist es sogar wahrscheinlich, dass alFanta auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt, da der von ihm durch das neue Fenster erlangte Mehrwert in Ansatz gebracht werden muss. Dies kann auch unangenehme Züge annehmen, insbesondere dann, wenn das neue Fenster objektiv höherwertiger ist als das Alte (z.B. aufgrund besserer Verglasung, Wechsel von Kunststoff- auf Alufenster etc.).

@6inline Das ist soweit korrekt, soweit es sichnum normale Abnutzung handelt. Hier könnte es sich jedoch um Fahrlässigkeit handeln, da der Mieter durchaus auch das Wetter beachten.

In dem verlinkten Text geht es nicht um normale Abnutzung. Die normale Abnutzung ist grundsätzlich vom Vermieter zu tragen, außer es wurden innerhalb des Mietvertrages Klein- und Schönheitsreparaturen (in dem kleinen Umfang in dem das überhaupt möglich ist) auf den Mieter abgewälzt.

[...]
Wenn hier tatsächlich keiner was konkretes zu sagen hat sondern nur seine Meinung vertritt bringt das gar nichts. Da kann ich mich gleich mit dem Mieter unterhalten, der hat auch "seine" Meinung.

Eine detailliertere Sachverhaltsdarstellung wäre für sachkundige Antworten sicherlich hilfreich gewesen.
 
Ich will nicht das Haus auf Kosten eines Mieters runderneuern. Es geht darum das der Mieter fahrlässig gehandelt hat, denn der Sturm war schon da als er das Fenster geöffnet hat. Ich persönlich habe an dem Tag kein Fenster geöffnet - eben wegen dem Wind.

Eine Versicherung sollte wenigstens so viel bezahlen das es wieder ist wie vorher.

Zitat: Wenn der Mieter fahrlässig gehandelt hat, "sollte auch eine Versicherung wenigstens so viel bezahlen...."
eben NICHT !!!

Das geht zu unserer aller Lasten, weil so ein Vollpfosten bei diesen Wetterbedinungen das Fenster geöffnet hat. Der sollte die Kosten für die Instandsetzung aus der eigenen Tasche bezahlen.
(Ich hoffe, die Versicherung des Mieters recherchiert und sieht von einer Regulierung im Sinne ihrer Kunden ab.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Fenster öffnen = Vollpfosten? Seltsame Logik. Dann brauche ich bald keine Versicherung mehr!
 
Ob jetzt Vollpfosten oder nicht :rolleyes: Das halte ich für die Kernfrage, die der TE alleine weiß: war zum Zeitpunkt, als der Mieter das Fenster geöffnet hat und dann das Haus verlassen hat, bereits Sturm?
Also kann man das Verhalten als fahrlässig, grob fahrlässig oder wie sonst bezeichnen? Letztendlich, ist der Mieter verantwortlich oder nicht?

Die andere Frage ist, wie ein Fenster, das für einen Betrag X ersetzt wird, aber (Zeitwert) einen Betrag Y < X wert ist + Montage, abgerechnet wird. Hier gab es keine juristische Klärung, dafür ist ein Roadster-Forum auch nicht da.
 
... Das halte ich für die Kernfrage, die der TE alleine weiß: war zum Zeitpunkt, als der Mieter das Fenster geöffnet hat und dann das Haus verlassen hat, bereits Sturm? ...
Nicht nur weiß er es, er hat es auch bereits verraten ...
... denn der Sturm war schon da als er das Fenster geöffnet hat. ...
Nebenbei: Um die Frage des Verschuldens geht es hier nun wirklich überhaupt nicht... :rolleyes:
 
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Fenster öffnen = Vollpfosten? Seltsame Logik. Dann brauche ich bald keine Versicherung mehr!

Wenn Sturm angekündigt ist und jemand öffnet ein Dachfenster und dieses wird beschädigt, ist derjenige einem Vollpfosten gleichzusetzen, so einfach ist das und wenn Hagel angekündigt ist und jemand lässt die Rollläden herunter und diese werden beschädigt, ist das genau so !! .....Warum ist das seltsame Logik ? und warum soll das dann eine Versicherung bezahlen??
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht nur weiß er es, we hat es auch bereits verraten ...

Nebenbei: Um die Frage des Verschuldens geht es hier nun wirklich überhaupt nicht... :rolleyes:

Lieber Jan,
ich habe nicht nur aus diesem Forum gelernt, dass Darlegung im Forum und tatsächlicher Hergang verschieden sein können.

Im Übrigen halte ich den Punkt, ob es um Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder sonst was geht, schon für entscheidend. Das hängt mit meinem ersten Satz zusammen ;)

Aber ich lerne gerne dazu. Kläre mich (uns) doch auf.

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