Rechtsfrage wg Aufsetzer bei einer Baustelle

AW: Rechtsfrage wg Aufsetzer bei einer Baustelle

Ich würde mich auch ärgern wenn mir so was passiert, vor allem, wenn man noch einen der Arbeiter gefragt hat obs passt. D.h. man hat größt mögliche Vorsicht walten lassen. Dann spielt es meiner Meinung nach auch keine Rolle, ob der Wagen tiefergelegt ist oder nicht.

Ich würde auf jeden Fall versuchen dass ich alles bezahlt bekomme. Mich wundert es hier, dass das manche so locker sehen. Kurz auf 300 € verzichten??? Es muss ja nicht sofort der Gang vors Gericht sein. Die Stadtwerke haben eine Rechtsabteilung und die versuchen es halt auch einmal.

Gruß

Joachim

grade weil die stadtwerke eine eigene rechtsabteilung haben würde es mich wundern, wenn das thema nicht bei gericht landet.

mich mit anwälten und vor gericht rumschlagen wegen 300€? da ist mir aber meine zeit echt zu schade...

mal davon abgesehen das man trotzdem noch selbst schuld ist, selbst wenn der bauarbeiter einen durchwinkt. das pdc nimmt einem das kucken auch nicht komplett ab.
 
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Naja wenn 13 cm unproblematisch sind, dürfte ich doch keine Probleme bekommen. die hat die polizei nämlich auch gemessen. Nicht weniger...
das PDC?? Ein ZZZZ hat das nur hinten, nicht vorne.
Und ich erklärs dir nochmal @dpunkt, rein von der Höhe wär ich ohne Probleme über die Rampe gekommen, da sie nur ca 10,5 cm hatte. Aber da diese nachgegeben hat beim drüberfahren bin ich aufgesessen. Und wenn du eh nur sagen kannst, dass ich schuld wär dann hab ich deine meinung zur kenntnis genommen. Musst es nicht ständig wiederholen...
Wegen dem Bild, werd jetz eins machen. Aber wenn ich das Auto von der kompletten Seite fotografier wirds mit der Handy-Cam zu klein um was zu erkennen. Deshalb fotografier ich mal nur den Kratzer.
Muss dann jetz zur Arbeit.
Vielen Dank allen soweit mal
 
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Und nen Foto von der Komlpletten Seite wegen der höhe bitte.
Obwohl wozu eigentlich wenns 13cm sind sorry nicht nachgedacht.
 
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Tip: Lass die Rechtsfrage Rechtsfrage sein, nimm das Drittel, lass ne Spotrepair, die man an der Stelle nie erkennen wird, machen und fertig.

Die Schwierigkeit wird sein, unabhängig vom Recht haben, Recht zu bekommen.
 
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Ich find´s interessant, klag mal das gibt nen Präzedenzfall für alle tiefergelegten... :w

In Deutschland existiert ausnahmsweise mal keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit für Fahrzeuge.
Einzig im §30 STVZO Abs.1 und 2 findet man ziemlich allgemeine Beschränkungen einer sogenannten "zulassungsfähigen Bodenfreiheit":
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß 1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,...(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden. TÜV Prüfer zücken bei einer Abnahme von Fahrwerkstieferlegung gerne mal die im „VdTÜV Merkblatt 751“ angegebene Mindesthöhe von 11cm (Man muss ein 11 cm hohes und 80cm breites Hindernis berührungslos überfahren können). Das ist aber nur eine Empfehlung, mehr nicht (So mancher Tüver versucht das als gesetzliche Regelung zu verkaufen :j)

Frage wird also sein ob ein "verkehrüblicher Betrieb" beihaltet einen offensichtlich defekten Kabelschutzkanal zu nutzen. Somit könnte der Betreiber der Baustelle haftbar gemacht werden wenn das Teil nicht in ordnungsgemässem Zustand war. Und wenn es kein für den Strassenverkehr zugelassener Kabelschutzkanal war sowieso...

btw. ich würde mich auch für den 440€ Kratzer im Schweller interessieren... :M Foto?
 
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Wieso geilt ihr euch alle so an den 440 Euro für das lackieren des Schwellers auf?:j

Da sind feste AW´s drauf und BMW ist es egal ob der Lack über die ganze länge des Schwellers weg ist oder nur ein kleiner Kratzer drin ist.
Der Schweller wird angeschliffen und komplett lackiert und das kostet eben mal bei BMW 440 Euro.
 
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Ich persönlich würde 1/3 nehmen und zum Smart-Repair meines Vertrauens gehen.

Da reicht das Geld sicher und für ne Pommes reichts auch noch :t
 
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soooo ich hoffe das klappt mit dem bild.....
 

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Mhhh, ich mag es ja nicht auf dem armen Arbeiter schieben...
ABER, immerhin hat ER gewunken das es passt, somit hat er (bzw. sein Arbeitgeber) doch eine Teilschuld? Oder liege ich völlig falsch?
Und dafür finde ich 1/3 zu wenig.
 
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- jetzt wo ich das Bild sehe -

OK, ich nehme meine Aussage zurück, nimmt bei dem pille-palle Schaden das Geld, gehe lecker essen, trinke eine gute Flasche Rotwein, und vergiss es...
 
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Genau nimm das Geld und gut is viel erreichen wirste eh nicht, dachte auch es wäre schlimmer.
Aber dein Frust versteh ich sehr sehr gut da du meiner Meinung nach nicht Schuld an der Sache bist.
 
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Hi

meine Empfehlung:

1, Beilackierung als smart repair ca 100.--€ geschätzt (geht hier sicher da es an der Kante ist und mann locker hier den Sprühnebel auspolieren kann)oder
2. aero paket 299.--€...neue Schweller ran und Front und Diffusor verkaufen.

1/3 von 440.--€ sind ca 145.--€ damit dürfte der Schaden echt gedeckt sein!
 
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nimm das geld und hör bitte auf dich zu beschweren, dass sie nur ein teil der kosten übernehmen. nimm schleunigst das geld und lass gut sein.
ich wäre niemals auf die idee gekommen bei den stadtwerken eine kostenübernahme für die reperatur zu fordern und schon gar nicht wegen diesem "kratzer"
 
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Also da fehlen mir echt die Worte :X!!!!! Wegen so einem Kratzer so eine Welle zu machen zeugt eindeutig davon, dass der TE entweeder zuviel Zeit hat, oder einfach noch nicht eingesehen hat, dass - bei allem Enthusiasmus - ein Auto noch immer ein Gebrauchsgegenstand ist :s.
 
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Grenzt an 'nem Totalschaden. Stark wertmindernd :X
 
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Tja und als ich dann langsam runterfuhr bin ich mit meinem linken Seitenschweller aufgesessen b:.

An dem Bild kann man das nicht zweifelsfrei sehen - abder dieser Kratzer müsste unter dem Auto sein, oder?

Guter Deal, dafür 440€ ! Wie ist die Adresse, damit ich da mit meinem Altmetall auchmal vorbeifahre? Der ist auch tiefergelegt, da könnte ich mir also auch was zu verdienen :d
 
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Ich denk das hier kann geclosed werden.
Wollt eigentlich nur wissen wie die Rechtslage is und hier nicht angemacht werden.
Trotzdem:
Danke @ all und noch ein schönes Wochenende
 
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Ich denk das hier kann geclosed werden.
Wollt eigentlich nur wissen wie die Rechtslage is und hier nicht angemacht werden.
Trotzdem:
Danke @ all und noch ein schönes Wochenende

Selbst Schuld, da fragt man nen Anwalt, und kein Forum... :M

Aber wie die Vorredner schon sagten, mach ne Pulle Sekt drauf auf, dass die Stadtwerke so dämlich sind, dafür was zu zahlen, nimm die Kohle und sei fröhlich. :t

Erinnert mich irgendwie an meinen Nachbarn, der seinen gartenzaun mal mit Altöl gestrichen hat, damit kein Moos dran wächst... :X
 
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Aber wie die Vorredner schon sagten, mach ne Pulle Sekt drauf auf, dass die Stadtwerke so dämlich sind, dafür was zu zahlen, nimm die Kohle und sei fröhlich. :t
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Ich finde es weder intelligent noch geschickt, Freundlichkeit und Fairness als "Dämlichkeit" misszuverstehen. :s

Alles in allem: Offensichtlich ein marginaler Schaden, der in erster Linie davon herrührt, dass der Wagen tiefer gelegt wurde. Man kann sicherlich nicht von einem Bauarbeiter erwarten, dass er vor Ort die Situation spontan auf den letzten Zentimeter genau beurteilt.
Die Übernahme von 1/3 des Schadens erscheint mir daher - ins Blaue hinein und ohne jede Kenntnis von der rechtlichen Situation - als überaus angemessen.

Grüße
Jan
 
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Grosser Kratzer hin oder her, irgendwie geht ihr ALLE am wesentlichen vorbei.

Fakt ist die Schuld hat die Stadt weil sie eine Rampe oder was auch immer hingestellt haben die nachgegeben hat und das ist und bleibt hier Fakt.

Wenn ich ein nagelneuen Ferrari (sagen wir mal 200 000 Euro) unterm Arsch hätte und sowas würde passieren da kann ich euch allen aber zu 100% versichern das die Stadt ALLES zahlen würde.
 
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Fakt ist die Schuld hat die Stadt weil sie eine Rampe oder was auch immer hingestellt haben die nachgegeben hat und das ist und bleibt hier Fakt.
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Nein, so einfach ist es eben nicht. Informiere Dich vielleicht einfach mal ein wenig über die Grundprinzipien des Straßenverkehrsrechts, der dort geltenden Haftungsgrundsätze und der Störerhaftung, einschließlich der Haftung der öffentlichen Hand.

Bereits der Umstand, dass der Threadersteller durch das Tieferlegen seines Fahrzeugs einen kausalen Beitrag geleistet hat, sollte Dir zeigen, dass Deine Aussage nicht richtig sein kann.

Grüße
Jan
 
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Wenn ich mit meinem Auto rein rechnerisch von höhe meines Wagens und abstand zur Rampe ausreichenden Platz habe und diese durch verschulden anderer nicht stabil ist, bin ich in keinerweise der schuldige.
Ich hatte schon einmal ein ähnlichen Fall der vor Gericht ging und zu meinen gunsten ausging.
 
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leute ich wollte hier lediglich "fragen" ob jm ne ahnung hat wie die rechtslage is. mehr auch nicht. wenn nix geht, ok. aber wenn ich einfach 2-300 € mehr bekommen kann, warum nicht?!
streiten müsst ihr euch deswegen nicht.
darum wollt ich ja auch, dass man das thema schließt...
wobei adcoxs beispiel nicht so schlecht is. du bist anscheinend der einzige, der genau so "dumm" is wie ich zu denken, dass es wegen der rampe war...
aber lassen wir das jetz einfach. hab seit heute eh n aerodynamikpaket im keller liegen :)
 
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