Rückerstattung Bearbeitungsgebühr Kredite / Finanzierung

... Also das Ganze eingescannt und nochmals geschickt. Super Abwicklung.

Lass dir bitte eine Übermittlungs- UND die viel wichtigere Lesebestätigung der E-Mail übermitteln. Falls du es vergessen haben solltest, würde ich es noch einmal mit diesen Optionen schicken.

Der Nachweis des Zugangs einer E-Mail (rechtlich derzeit ohnehin noch nicht abschließend geklärt), den du im Zweifelsfall darzulegen und zu beweisen hast, wird dir mit einer "Standard-E-Mail-Versendung" nicht gelingen. Mit Übermittlungs- und Lesebestätigung sieht es da schon besser aus, dass du eine E-Mail mit dem geltend gemachten Wortlaut übermittelt hast und der Empfänger diese auch gelesen hat.

Ansonsten hilft auch ein Fax mit qualifiziertem Protokoll (Empfangsbestätigung des Empfangsgerätes und (kleine) Kopie deines Schreibens).


Ebenso wird es interessant erscheinen, wie die Informationsschreiben mit der bloßen Absichtserklärung, auf die Einrede der Verjährung bis zum xx.xx.20xx zu verzichten, im Streitfall zu bewerten sind. Mit bösen Gedanken könnte man hier auch ein ganz "mieses" Spiel der Bank konstruieren. :eek: :o
 
... Aber die große Keule ist nicht immer Mittel der Wahl, manchmal muss man sich irgendwo treffen.
Du darfst eines nicht vergessen: Die BGH Entscheidungen sind basierend auf ganz konkreten Fällen, ...
...
Manchmal ist der Spatz wirklich die bessere Lösung. ...

Man kann das häufig sehr gut so sehen. Im vorliegenden Fall sehe ich es anders. ;) Denn die Banken fürchten nach dem Signal des BGH - so einzelfallbezogen die Entscheidung auch sein mag (ich habe sie nicht gelesen...) - derzeit offensichtlich das Risiko weiterer Rechtsstreitigkeiten, weshalb sie mit großer Wahrscheinlichkeit dem Drängen der Kunden im Zweifel eher nachgeben werden, anstatt vor Gericht die nächste gravierende Niederlage zu kassieren.

Gerade deshalb könnte die "... große Keule ..." hier das bessere Mittel sein, weil es die Bank zu der Befürchtung zwingt, dass der wütende Keulenschwinger auch ohne Weiteres vor Gericht ziehen wird. Ein höflicher Bittsteller, der mit dem Spatz auf der Schulter daherkommt, wird das im Zweifel wohl eher nicht tun - und ermutigt damit die Bank zu einer Verweigerungshaltung. ;)

Ich bin eigentlich auch immer eher für Sachlichkeit und Höflichkeit. Die Erfahrung zeigt allerdings immer wieder, dass man mitunter mit einem lauten Auftritt erheblich schneller und erfolgreicher zum Ziel kommt, als mit vornehmer Zurückhaltung. :whistle:
 
Ja, nicht ganz einfach die richtige Strategie zu finden. Was Du schreibst ist natürlich auch nicht von der Hand zu weisen. Würde BMW denken sie gewinnen wär wohl noch nix auf meinem Konto.
 
Wenn es dir auf das Geld nicht wirklich ankommt und du einen Rechtsstreit nicht eingehen möchtest, dreht doch einfach mal den Spieß um und entgegne der Bank mit gleichartiger Dreistigkeit.

Bedanke dich für die schnelle Zahlung zum Ersatz deiner Kosten und Herausgabe der erzielten Erträge. Für die noch nicht (vollständig) gezahlte Hauptleistung würde ich nachfragen, wann denn mit der Zahlung zu rechnen sei und dass du dich bei Bedarf auch mit Ratenzahlung einverstanden erklärst, wenn zugleich die Schuld anerkannt wird.

Diese Abweichung vom "Standard" würde zumindest für etwas mehr Beachtung deines Anliegens sorgen, da du ersichtlich nicht bloße Inhalte aus dem Internet kopierst, sondern dich selbstständig mit der Materie befasst.

Wie @Brummm schon mitteilte. Zurückhaltung ist nicht immer der beste Weg.
 
Nachdem ich meiner Bank (Renault Bank, Vertrag von 2008) am 21.11.14 den Brief mit der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr geschickt habe, bekam ich heute die Antwort.
Neben der Bearbeitungsgebühr werden mir auch die Zinsen in Höhe von 5% (vom Vertragsbeginn bis jetzt) erstattet. Sind immerhin knapp 180€ zusätzlich.

Nice!:11santa3z
 
Ha, interessante Wendung: Zu früh gefreut.

Die BMW Bank will den Betrag für den alten Vertrag ( Abschluss 2003, Zahlung bis 2006) wieder zurück.
Nun, das enthebt mich der Problematik ob ich mit Keule oder freundlich vorgehen werde... ich hol die Keule raus.
Zumindest die Zinsen für den anderen Vertrag sind ja unstrittig.
D.h. kein Grund mehr für Großzügigkeit.

Weis jemand zuverlässig, ob die BMW Bank, wenn Sie bereits eine Zahlung aus Kulanz ohne Anerkennung blabla...
geleistet hat, es sich auf einmal wieder anders überlegen kann?
 
2003 wäre in der Verjährung drin. Wobei diese Einrede auch tatsächlich von der Gegenseite eingebracht werden müsste. Allerdings werden die Banken das wohl kaum verpennen.

Aber die Teilbeiträge (Zahlungen) von tagesaktuell 2004 bis 2006 könnten durchaus noch mit erfasst sein. Gerade wenn die Bearbeitungsgebühr als Bestandteil der monatlichen Rate erfasst waren, könnte man durchaus eine Chance haben und diese unzulässigen, erlangte (Teil-) Gebühren ggf. zurückerstattet bekommen.

Eine rechtliche Beratung dahingehend könnte also durchaus etwas bringen.
 
Ich hab mir das BGH Urteil hierzu durchgelesen.
Aber ich bin kein Jurist. (!!!)

M.E. ist davon auszugehen, dass im konkreten Fall auf jeden Fall ein Rückzahlungsanspruch existiert,
da sehr wohl die Bearbeitungsgebühr formulargebunden ist ( die Grundvorraussetzung, das war für mich unklar, ist aber m.E. aus den Formulierungen des BGH Urteils nun für mich unstrittig)
und auch die Bearbeitungsgebühr nicht komplett verjährt ist, da diese anteilig ausgezahlt wird.

Der BGH hierzu: "[...]
(2) Anders verhält es sich, wenn das Bearbeitungsentgelt nicht Bestand-teil des Darlehensnennbetrages, sondern lediglich wie hier in den zurückzuzahlenden Gesamtbetrag,
den Bruttodarlehensbetrag, eingerechnet ist. Das Bearbeitungsentgelt ist in diesem Fall bis zu den Fälligkeitsterminen der einzelnen Raten gestundet und wird mit diesen erbracht [...]"
Ergo: Verjährung jeweils anteilig mit den Raten.
Auf deutsch: Für Zahlungen ab 11/2004 keine Verjährung. So zumindest meine Rechtsauffassung. Ob diese von einem Anwalt oder
gar einem Gericht gestützt wird weis ich nicht, aber damit geh ich erst mal ins ( noch kostenfreie) Rennen.
Entscheidend ist ausschließlich wann die Gebühr fällig wurde, nicht das Datum des Vertragsabschlusses.
BMW behauptet wohl dass sie mit 1. Rate fällig wurde, diese Auffassung lässt sich aber mit dem BGH Urteil (s.o.) sowie der Vertragsgestaltung m.E. widerlegen..
Wenn es so wäre müsste im übrigen die Verzinsung auch ab Tag der 1. Rate laufen, d.h. mehr Geld aus den Zinsen des anderen Vertrages...
Wie sie es machen: Sie kommen praktisch nicht günstiger Weg. Ein klassischer Fall von "blöd gelaufen":. Plus : Kunde verärgert weil: Fühlt sich verarscht.
Plus: Meine Streitlust wurde geweckt. Ihr habt ja oben noch meinen versöhnlichen Beitrag stehen...

Für Verträge ab 2005 muss man nach nochmaliger Lektüre sagen: Da gibt es m.E. keinen Interpretationssspielraum im konkreten Fall, hier werde ich meine Ansprüche voll und mit allen Mitteln bis zum letzten Cent durchsetzen.

Dass ich jetzt die Kanone raushol ist klar ( Mal unabhängig davon ob und mit was sie geladen ist) , die einzige Frage ist: Überweise ich den strittigen Betrag erst mal zurück?
 
2003 wäre in der Verjährung drin. Wobei diese Einrede auch tatsächlich von der Gegenseite eingebracht werden müsste. Allerdings werden die Banken das wohl kaum verpennen.

Aber die Teilbeiträge (Zahlungen) von tagesaktuell 2004 bis 2006 könnten durchaus noch mit erfasst sein. Gerade wenn die Bearbeitungsgebühr als Bestandteil der monatlichen Rate erfasst waren, könnte man durchaus eine Chance haben und diese unzulässigen, erlangte (Teil-) Gebühren ggf. zurückerstattet bekommen.

Eine rechtliche Beratung dahingehend könnte also durchaus etwas bringen.
Ja, interessant ist zusätzlich, dass BMW ja bereits gezahlt hat auf meine Forderung hin, und jetzt nachträglich die Einrede der Verjährung bringt.
Ob das Ok ist würde mich interessieren...
Auch hier wieder meiner bescheidenen Kenntiss nach: "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" != "unter Vorbehalt" und damit m.E. nicht mehr zurückzahlbar. D.h. ich überleg schon Szenario II: Tauchstation, Rückforderung rundweg ablehnen, Sachverhalt für abgeschlossen erklären. Ich glaub ich brauch jetzt doch nen Anwalt... doof.
 
... Auf deutsch: Für Zahlungen ab 11/2004 keine Verjährung. ...

Obacht! Die Verjährung ist glaube ich auf absolut 10 Jahre beschränkt. Damit ist alles aus dem Jahr 2004 tagesaktuell zu bewerten (heute also nur noch 06.12.2004, morgen ab 07.12.2004, usw.). Diese Verjährungen kann man nur durch sofortige hemmende Maßnahmen noch "aufhalten".

... Ich glaub ich brauch jetzt doch nen Anwalt... doof.

In deinem Fall, gerade wenn jetzt auch von die Rückerstattung begehrt wird, ist es wohl dringend ratsam fach- und sachkundigen Rat einzuholen.
 
ja, das ist prinzipiell richtig. Allerdings hat BMW für ale durch BGH Urteil abgedeckten Fälle per Schreiben vom 15.11. auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
D.h. Zahlungen ab 15.11.2004 sind damit erst mal sichergestellt.
Vorausgesetzt der Altvertrag fällt unter diese Fälle, was er , siehe oben, m.E. tut.
Wenn er es nicht tut ists auf dieser Schiene eh vorbei ;) .
Interessanter ist das 2.
Ich hab mich mal im Rahmen des verregneten Nachmittags in den Fall "Vergleich" bzw. "Kulanzangebot" eingelesen.
Das kann man nicht mehr so ohne weiteres zurückziehen. Kulanzangebote zur Vermeidung eines Rechtsstreits sind verbindlich. OLG Entscheidung.
Noch dazu OLG München... . M.E. ist das Schreiben von BMW inkl. Zahlung ein solches Kulanzangebot. Deswegen kamen die auch gleich mit einer massiven kurzfristigen Rückzahlungsforderung
daher... bevor ich genau nachdenken kann.
Ich muss mal schaun was vielversprechender ist, d.h. auf deutsch mehr € pro Ärger verspricht.
Ich bin zwar kein Jurist, aber auch nicht komplett unbefleckt.
 
Meine Meinung zu dem Schreiben hinsichtlich der Verjährung habe ich bereits dargelegt. Für mich sind das im Zweifelsfall bloße Absichtsbekundungen. Ein (wirksamer) Verzicht auf die Einrede der Verjährung müsste meinem Erachten nach anders ausgestaltet sein um eine Bindung daran in letzter Konsequenz zu erreichen.

Da ich aber nicht davon betroffen, mache ich mir darüber keine detaillierten und wissenschaftlichen Gedanken.

Gleiches gilt auch für etwaige Vergleichszahlungen. Hier müsste man anhand des konkreten Einzelfalles prüfen, ob und inwieweit ein rechtsverbindlicher Vergleich eingegangen wurde. Das kann man in einem öffentlichen Forum ohne exakte Kenntnis der Aktenlage schlichtweg nicht beurteilen! Zulässig wäre es ohnehin nicht.

Wohnst du denn im Bezirk des OLG München? Wenn nicht, würde ich noch nach einer etwaigen Entscheidung "deines" OLG Ausschau halten. Denn wenn BMW Geld von dir will, wird wohl danach die örtliche Zuständigkeit bestimmt.

Wenn du es allerdings genau wissen willst, bleibt dir nur der Weg zum Rechtsanwalt. Der kann dir anhand deines Einzelfalles die rechtliche Lage erklären und dir etwaige Vorschläge hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise unterbreiten. ;)
 
Klar, ich erwarte auch keine verbindlichen Aussagen. Bringt im Forum eh nix.
Eigentlich gehts nur darum auch darzustellen, wie hier seitens der anderen "gespielt" wird und man sich halt nicht gleich erschrecken lassen darf.
ja, das wäre mein OLG ;) .
 
Das ist auch vollkommen richtig so! :thumbsup: Gerade, wenn man einem scheinbar stärkerer Gegner gegenübersteht und von diesem etwas (zurück) haben möchte.

Die meisten Leute werden wohl zu erst einmal im Internet Recherche betreiben. Kann eigentlich grds. auch nicht schaden. Nur sollte man dann genau abwägen, was das Gelesene für einen Wertgehalt hat.

Daher sind gerade Internetforen mit sehr großer Vorsicht zu genießen. Denn da wird auch von Leuten kommentiert (und bisweilen dann auch schnell beleidigt), denen kann man den Gesetzestext unter die Nase drücken kann und die dennoch stur auf ihre Meinung beharren. (Aber jeder Mensch hat ja auch das Recht auf seine eigene falsche Meinung. :rolleyes:)
 
Ja, das stimmt schon.
Was am Ende rauskommt weis ich noch net 100%. Eigentlich bin ich der friedliche Typ ( siehe Beitrag oben)
und dich betreibe natürlich momentan auch bisserl Spannungsabbau, denn das Vorgehen ärgert mich, erst so dann so...

Aber Ärger ist natürlich nicht wirklich der optimale Berater.
 
Ärger ist der schlechteste Berater, den man haben kann. Daher bleibt in diesen Fällen nur noch übrig, für sich einfach einen Entschluss zu fassen:
Var. 1) Alle Unterlagen eintüten und ab damit zum Rechtsanwalt, Mandat erteilen und den machen lassen.
Var. 2) Sich damit abfinden, dass der Stärkere "gewonnen" und man selbst seine Ruhe hat.

Egal für welche Variante man sich entscheidet - sie ist wohl besser als im Ärger und Zorn es selbst zu versuchen. ;)

Und hier im Forum haben die meisten Leute ja auch ein anderes adäquates Mittel zum Frustabbau. Wären da nur nicht diese blöden Saisonkennzeichen. :p :P :roflmao:
 
Sachen gibt's... vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung ist das jetzt erledigt.
Jetzt steh ich da mit meiner Kanone... naja , besser so.
 
Hallo,
ich hatte auch vor kurzem ein Schreiben an die BMW Bank geschickt,um die Bearbeitungsgebühr plus Zinsen zurück zu bekommen. Nun die Ablehnung.
Die Begründung: Die letzten BGH Urteile zu Bearbeitungsgebühren ergingen ausschließlich zu Verbraucherdarlehen. Diese sind daher auf den vorliegenden Darlehensvertrag
für die ausgeübte gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit nicht übertragbar. Zitat Ende.

Mein Zettt ist als Firmenwagen angemeldet. Ich hatte ihn nicht geleast. Ganz normaler Kreditvertrag,nur über meine Firma.

Hat die BMW Bank recht mit ihrer Begründung?

Gruss
Markus
 
Dazu find ich nur Informationen hier bei Finanztipp.
Dabei gehts zwar um Kreditverträge von Freiberuflern oder gewerblichen Kunden, aber ich fürchte das hilft Dir in diesem Fall nicht weiter.

Zitat:
"Gilt das Urteil auch für gewerbliche Kredite?
Es gibt bisher keine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Bearbeitungsgebühren auch bei gewerblichen Krediten unzulässig sind. Der BGH befasste sich in den Urteilen mit Verbraucherkrediten. Die von den Banken verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen unterlagen der richterlichen Inhaltskontrolle und waren unwirksam. Eine solche Inhaltskontrolle nach § 307 BGB dient aber nicht allein dem Schutz der Verbraucher, sondern ebenso dem Schutz von Unternehmen. Zwei Klagen sind bereits vom Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 08.11.2013, Az. 4 C 387/12) und vom Amtsgericht Nürnberg (Urteil vom 15.11.2013, Az. 18 C 3194/13) zugunsten betroffener Unternehmer entschieden worden. In Nürnberg ging es um Kredite, die für die gewerbliche Nutzung von Photovoltaikanlagen aufgenommen wurden. Kreditbearbeitungsgebühren können aus unserer Sicht auch gegenüber Gewerbetreibenden unzulässig sein."
 
Danke für die schnelle Antwort.
Ich werde also einen Anwalt aufsuchen müssen Wollte ich mir und der Bank eigentlich ersparen...

Gruss
Markus
 
Das BGH-Urteil (bzw. die Urteile) ist tatsächlich auf Verbraucher begrenzt.

Der zugrundeliegende Rechtsgedanke, Verstoß gegen § 307 BGB, ist aber grds. auch auf Unternehmer (§ 14 BGB) anwendbar.

Dazu gibt es auch bereits entsprechende erstinstanzliche Urteile.

Allerdings bleibt hier wohl nur die Klage zur Rechtsdurchsetzung, bis der BGH auch das entschieden hat.
Die Banken pokern halt erneut. Neues Spiel, neues Glück?!
 
Also die BMW Bank hat gezahlt, heute kam Überweisung. Betrag ist korrekt, allerdings ohne Zinsen.
Es fehlt jetzt nur noch ein kleinerer Betrag, ich hatte insgesamt 5 eingereicht.

Fiat lässt noch immer auf sich warten. Fehler in allen Terminen.......
 
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