Manchmal ist der Spatz wirklich die bessere Lösung.
Deswegen frage ich jetzt einfach freundlich nach, einen Rechtsstreit werde ich sicher nicht anstreben...

Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Manchmal ist der Spatz wirklich die bessere Lösung.
... Also das Ganze eingescannt und nochmals geschickt. Super Abwicklung.
... Aber die große Keule ist nicht immer Mittel der Wahl, manchmal muss man sich irgendwo treffen.
Du darfst eines nicht vergessen: Die BGH Entscheidungen sind basierend auf ganz konkreten Fällen, ...
...
Manchmal ist der Spatz wirklich die bessere Lösung. ...
Ja, interessant ist zusätzlich, dass BMW ja bereits gezahlt hat auf meine Forderung hin, und jetzt nachträglich die Einrede der Verjährung bringt.2003 wäre in der Verjährung drin. Wobei diese Einrede auch tatsächlich von der Gegenseite eingebracht werden müsste. Allerdings werden die Banken das wohl kaum verpennen.
Aber die Teilbeiträge (Zahlungen) von tagesaktuell 2004 bis 2006 könnten durchaus noch mit erfasst sein. Gerade wenn die Bearbeitungsgebühr als Bestandteil der monatlichen Rate erfasst waren, könnte man durchaus eine Chance haben und diese unzulässigen, erlangte (Teil-) Gebühren ggf. zurückerstattet bekommen.
Eine rechtliche Beratung dahingehend könnte also durchaus etwas bringen.
... Auf deutsch: Für Zahlungen ab 11/2004 keine Verjährung. ...
... Ich glaub ich brauch jetzt doch nen Anwalt... doof.