Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlussleuchte vertauscht???

apo`s

Fahrer
Registriert
2 November 2011
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo,

oben steht eigentlich schon das Problem.
Lege ich den RWG ein, leuchtet rechts die NSL. Schachalte ich die NSL ein, leuchtet links das Rückfahrlicht!?

Habe vor kurzem die alten Rückleuchten (Bj. 2003) gegen Leuchten mit weißem Blinker getauscht.

Stecker ab, Leuchte raus, neue Leuchte rein, Stecker wieder drauf!...daran kann es doch nicht liegen! oder?

Weiß leider auch nicht, ob es mit den originalen Leuchten richtig funktionierte.


Hat jemand eine Idee?....Bleiben kann es ja so nicht.

Danke und Grüße, Andreas
 
Hallo,
hast wohl Rückleuchten für einen Rechtslenker erwischt. Wenn du es StVO gerecht haben möchtest bleibt dir nur diese auszutauschen.
Gruß
Christoph
 
Hallo,
hast wohl Rückleuchten für einen Rechtslenker erwischt. Wenn du es StVO gerecht haben möchtest bleibt dir nur diese auszutauschen.
Gruß
Christoph


OH MANN !! manchmal ist die Lösung auch zu einfach. Habe gerade den Verkäufer kontaktiert, mal sehen, was er dazu sagt. In der Anzeige in der Bucht stand nichts von "Rechtslenker"

Danke für die schnelle Antwort!

Gruß, Andreas
 
OH MANN !! manchmal ist die Lösung auch zu einfach. Habe gerade den Verkäufer kontaktiert, mal sehen, was er dazu sagt. In der Anzeige in der Bucht stand nichts von "Rechtslenker"

Danke für die schnelle Antwort!

Gruß, Andreas

Ja, das wird wohl der sein, der die geschickt fotografiert hat und ganz oft die vom rechtsgelenkten anbietet. Da wirst du wahrscheinlich nicht viel machen können ausser beim nächsten Mal genauer hinzuschauen. Kauf doch noch einen linksgelenkten Satz. Wird doch gerade einer hier im Forum angeboten. Dann hast du zwei symmetrische Sätze und kannst einen wieder verkaufen ;)
 
naja....scheint ein Händler zu sein.
(auch wenn er als privat verkauft und öfters diese Rückleuchten verkauft....)
Du hast Rückgaberecht! (2Wochen ab Kaufdatum bzw. Belehrung)
Ansonsten....negative Bewertung (schreib in die Bewertung rein, dass die Rückleuchten für Re-Lenker sind,
dann weiss es auch der nächste Käufer)
oder Rückabwicklung per Paypal.

Gruß Wensi
 
OH MANN !! manchmal ist die Lösung auch zu einfach. Habe gerade den Verkäufer kontaktiert, mal sehen, was er dazu sagt. In der Anzeige in der Bucht stand nichts von "Rechtslenker"

Danke für die schnelle Antwort!

Gruß, Andreas
Ja ist ärgerlich! Is mir bei meiner Suche selbst passiert das ich welche vom Rechtslenker hier hatte aber zum Glück bei einem Händler gekauft. Danach hab ich dann aufgepasst. Die fotografieren die dann zum Teil auf dem Kopf das man denkt ach passt ja wie bei mir das links das rechts.......
 
Hab da nochmal eine Frage:

Kann ich durch kabelziehen von links nach rechts und andersrum die Leuchten richtig anschließen? (nur Nebel- und Rückfahrlicht natürlich)
Oder kommt dann irgendwie auf Grund des anderen Widerstandes eine Fehlermeldung oder so?

Gruß, Andreas
 
Hi Andreas,

das kannst du nicht so ohne weiteres machen es gilt die STVO, hier ein Auszug.
§53d Nebelschlußleuchten
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

Deine währe demnach auf der rechten Fahrzeugseite, das gibt Ärger mit der Rennaufsicht.:(

Gruß Jürgen
 
Schick die Dinger zurück evtl. sind die 14 Tage noch nicht abgelaufen !
Du willst doch nicht ernsthaft in deinem Auto solche Bastelarbeiten durchführen ?
 
Ich hab mir die Anzeige in der Bucht mal angeschaut und es steht doch nicht dabei, dass es für einen Rechtslenker ist.
Also auch wenn die 14 Tage schon rum sind würde ich das Zeug zurück geben, zur Not mit Anzeige wegen Betrug drohen, das hat bei mir auch schon mal Wunder gewirkt.
 
Da steht nicht dass es für einen Rechtslenker ist, aber da steht folgendes:

2 Heckleuchten (links mit Rückfahrlicht und rechts mit Nebelschlusslicht) mit Diadem Blinkleuchten
 
jetzt muss noch nur geklärt werden wo links und rechts hinten am auto ist :-)

das gleiche wie vorne, oder diagonal versetzt von hinten :j
sichtweise fahrer, vorm auto stehend, hinterm auto stehend, im auto sitzen &::X

:+:wm wow, ich ein pasr stunden ist weihnachtsfeier, wir fangen langsam schon mal an :y
 
Da steht nicht dass es für einen Rechtslenker ist, aber da steht folgendes:

2 Heckleuchten (links mit Rückfahrlicht und rechts mit Nebelschlusslicht) mit Diadem Blinkleuchten

Hi,der Anbieter hätte aber für die Unwissenden dazu schreiben können,dass es sich um rechtslenker Hecklampen handelt.
War wahrscheinlich ein kleiner Trick von ihm,weil er die Dinger nicht los bekommt.
 
Hi Andreas,

das kannst du nicht so ohne weiteres machen es gilt die STVO, hier ein Auszug.
§53d Nebelschlußleuchten
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

Deine währe demnach auf der rechten Fahrzeugseite, das gibt Ärger mit der Rennaufsicht.:(

Gruß Jürgen

kannst du umgehen, indem du auf beiden seiten für eine funktionierende NSL sorgst. allerdings fehlt mir in diesem speziellen fall das wissen, ob die 2. leuchteinheit eine erweiterung für eine NSL ermöglicht. da wisst ihr evtl besser bescheid.
 
gery57:
§53d Nebelschlußleuchten
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

Danke für die Mühe und der aussagekräftigen Information.



Ich hab mir die Anzeige in der Bucht mal angeschaut und es steht doch nicht dabei, dass es für einen Rechtslenker ist.
Also auch wenn die 14 Tage schon rum sind würde ich das Zeug zurück geben, zur Not mit Anzeige wegen Betrug drohen, das hat bei mir auch schon mal Wunder gewirkt.

Genau das habe ich gemacht, ohne Erfolg!

Der Verkäufer sagt: "geliefert, wie beschrieben!". Das ist zwar menschlich verachtbar, aber rechtlich abgesichert.
Seriös ist zwar was anderes, aber darum geht es heute leider kaum jemandem mehr.

Auch wenn ich noch keine Lösung habe, danke ich Euch schon mal für die """" Gedankengänge!

Gruß, Andreas
 
Der Verkäufer hat doch selbst geschrieben:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Es ist daher doch egal weshalb die die Ware nicht gefällt.
 
Hallo Andreas

Falls Interesse besteht, ich habe noch einen gebrauchten Satz Rückleuchten (weiße Blinker, "deutsche" Ausführung) günstig abzugeben, da ich meinen auf Facelift umgerüstet habe.

Gruss Michael
 
@miko3572;

hast PN !

@all

Ist die NSL Pflicht oder nicht, weiß das jemand?

Gruß, Andreas
 
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