Rückleuchten E89 ...es Nervt...

Hallo
Da ich ja auch schon den zweiten Satz Rückleuchten verbaut habe und ich beim Wechseln dabei war, kann ich mal schildern wie das ablief.
Der Mechaniker packte das Teil aus (war sehr sorgfältig verpackt) und passte es an, als es dann am Seitenteil ein bisschen rausstand gab er der Leuchte mit dem Handballen ein paar kräftige Stöße und das hätte er nicht machen sollen, denn das Kunstoffglas zeigt feine Risse in diesem Bereich. Der Meister besah sich das Teil und entschied, "das muss raus es ist beschädigt" (durch die Stöße) und es wurde eine neue Leuchte geholt, die dann aber vorschriftsmäßig verbaut wurde

Es würde mich nicht wundern wenn es zu solchen unsachgemäßen Einbauten schon öffters gekommen ist und damit das Teil wieder undicht wird.

Es gibt bei diesen "Neueren Rückleuchten" (soll ein dickere Dichtung verbaut sein) eine Einbauanleitung von BMW, diese besagt, man sollte auf keinen Fall durch starkes drücken die Gewindestifte verbiegen oder locken, als weiteres ist darauf zu achten das die Befestigungsmuttern gleichmäßig und nicht zu straff angezogen werden und es ist auf mögliche Verformung der
Leuchtenaufnahme zu achten.
 
Also das würde mich auch richtig ankotzen!

Schein da wirklich Glück zu haben, meiner ist von Mitte 2009 und furztrocken.

Dafür hatte ich anfangs allerdings Probleme mit dem DKG aber das gehört nun nicht hier her...

Auch auf die Gefahr hin, daß ich nun unqualifizierte Bemerkungen von mir gebe, wage ich nun doch mal die Behauptung aufzustellen, daß er in diesem Fall das Recht hat das Fahrzeug zurückzugeben.

BMW muß ihm dann entweder ein neues baugleiches fehlerfreies Fahrzeug ohne Aufpreis zu Verfügung stellen oder aber den Neupreis erstatten, wobei allerding eine von der Laufleistung abhängige Entschädigungspauschale fällig wird.

Und nein, ich bin kein Jurist und nein, ich lege dafür nicht meine Hand ins Feuer aber das ist das, was ich zu wissen glaube. Amen.
 
Die Rückleuchten wurde beim letzten mal ja Neu bestellt, und mir wurde Versicher das es nicht nochmal passieren dürfe da BMW wohl ein anderes Dichtmaterial benutzt.
..hätt ich mir bloß nen E85 gekauft! Das war wirklich ein eigentor mit dem Auto....Manchmal ist das Altbewährte wohl besser.
 
Die Rückleuchten wurde beim letzten mal ja Neu bestellt, und mir wurde Versicher das es nicht nochmal passieren dürfe da BMW wohl ein anderes Dichtmaterial benutzt.
..hätt ich mir bloß nen E85 gekauft! Das war wirklich ein eigentor mit dem Auto....Manchmal ist das Altbewährte wohl besser.
 
Naja.
Wenn du dich schon über das Rücklicht des E89 aufregst....

..hätt ich mir bloß nen E85 gekauft! Das war wirklich ein eigentor mit dem Auto....Manchmal ist das Altbewährte wohl besser.

.......wäre das wahrscheinlich die falsche Entscheidung gewesen.:s

Wünsche dir, dass es ein gutes Ende nimmt, auch wenn´s noch so ärgerlich ist. :t
 
...
Auch auf die Gefahr hin, daß ich nun unqualifizierte Bemerkungen von mir gebe, wage ich nun doch mal die Behauptung aufzustellen, daß er in diesem Fall das Recht hat das Fahrzeug zurückzugeben.
...

Was bringt eine solche Behauptung, wenn du keine Ahnung hast? Nichts, außer einer Fehlinformation des Forums. :s Sowas ist völlig überflüssig.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach nahezu zwei Jahren wegen eines defekten Kleinkrams wird nicht gelingen.
 
.....wage ich nun doch mal die Behauptung aufzustellen, daß er in diesem Fall das Recht hat das Fahrzeug zurückzugeben.



Ja klar.....wegen "Feuchtigkeit" in den Rückleuchten!!!

Meine Batterie ist gerade mal wieder leer....evtl. sollte ich da auch mal nachfragen, ob die mir nicht meinen 7 Jahre alten Wagen "auf Kulanz" zurücknehmen...!?
 


Ja klar.....wegen "Feuchtigkeit" in den Rückleuchten!!!



Meine Batterie ist gerade mal wieder leer....evtl. sollte ich da auch mal nachfragen, ob die mir nicht meinen 7 Jahre alten Wagen "auf Kulanz" zurücknehmen...!?


Mensch ich bin ja doof, hab mir grade neue Reifen bestellt weil ich mir ‘nen Nagel reingefahren habe... ;)

nee nun mal Spaß beiseite, manche Dinge sind natürlich lächerlich. Wo ist da die Grenze? Woher soll denn ich das Wissen?

Ich habe nur versucht unserem Forumskollegen einen Rat zu geben...

Wollte doch nur helfen und lieb sein und was passiert, werde nur gemobbt.

Naja, scheine das typische Opfer zu sein :D

@Brummm:

Offensichtlich haben wir da zwei gänzlich verschiedene Meinungen.

Im Gegensatz zu dir bin ich davon überzeugt, daß man in so einem Forum durchaus auch dinge einbringen kann, von denen man nicht genau weiß ob es stimmt.
Stell dir mal vor hier würden nur Leute schreiben, die hundertprozentig Wissen(und ich meine Wissen und nicht nur glauben es zu Wissen)was Sie schreiben.


Da würd hier aber nicht mehr viel stehen und torlok hätte sich nicht so köstlich amüsieren können. :d

Hab hier mal was zum Thema wandeln gefunden falls es wen interessiert.

http://www.autobild.de/artikel/montagsautos-35451.html

Aha und da sieht man, daß ich und der Herr Kollege 2 Reparaturversuche(entschuldige ich komme grad nicht auf den Namen) ja nicht gänzlich hinterm Mond leben. :nice:
 
Was bringt eine solche Behauptung, wenn du keine Ahnung hast? Nichts, außer einer Fehlinformation des Forums. :s Sowas ist völlig überflüssig.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach nahezu zwei Jahren wegen eines defekten Kleinkrams wird nicht gelingen.
Nichts für ungut, aber anscheinend ist es mit Deinem Wissen auch nicht weit her...:s (siehe Link in Hapes Beitrags). Ich kann jedenfalls keine offensichtlichen "Fehlinformationen" erkennen. Rechtlich gibt es da doch einige Möglichkeiten für den Kunden. Natürlich handelt es sich "nur" um eine undichte Rückleuchte, aber auch die muss im Strassenverkehr eiwandfrei funktionieren; da hat ein unübersehbarer Wasserspiegel sicherlich keinen positiven Einfluss drauf. Zudem fällt vielen das Malheur erst dann auf, wenn der Blinker streikt. Ich glaube, dass in diesem Fall ein zweimaliger Reparaturversuch mehr als ausreicht um eine Wandlung einzuleiten.
Ich habe von Fällen gehört, bei dem die Besitzer eines Neuwagen eine soforte Wandlung einleiteten, als sie mit dem nervösem Hochgeschwindigkeitsverhalten ihres Fahrzeugs konfrontiert wurden (es konnten keine Abweichungen festgestellt werden). Der Hersteller hat die Wandlung verhindern können, indem er die Hälfte der Kosten eines Tuning-Fahrwerks erstattete.

Gruß, Sven
 
Eine gewisse Verhältnismäßigkeit muss schon gewahrt werden.
Und ob die durch die Rückleuchten erfüllt ist?
Ich denke eher nicht.
Auch wenn das Auto mal einige tausend Euros gekostet hat, was kostet im Verhältnis ein Rücklicht? Und die Garantiereparatur hat bei anderen Fahrer ja zu 100% funktioniert.
Warum hier nicht? Nun, das liegt evtl. an der Werkstatt, am Auto selber, weil da evtl. noch was anderes ist, was bisher nicht in der PUMA steht. Dann schaut natürlich auch keiner danach.
Da wird einfach Dienst nach Anweisung gemacht, fertig.

Tipp.
Fahr zu einer anderen Werkstatt, erklär denen den Sachverhalt. Die können ja alles im Computer nachschauen.
Wenn die es dann auch nicht bringen, dann musst Du direkt mit BMW-München reden, ob du das dann selber versucht, oder die KFZ-Schlichtungsstelle einschaltest (wobei die bei Garantie/Kulanz nicht eingreifen, erst wenn du dafür was bezahlt hast), oder per RA, ist erst mal egal.
Wenn dann von München nix kommt, dann spätestens ab zum RA und die Rückwicklung anstreben.

Ist zwar scheiß rennerei, geht ober wohl nicht anders.

P.S.
Ich habs selber mit meinem Montagsauto CLC am Laufen gehabt :-(

Also noch mal.
Wegen ein paar feuchen Leuchten gibt dir keiner ein neues/vergleichbares Auto
 
... selbst wenn das "Wandeln" gelingen würde, müsste der Ex-Besitzer die Nutzung für fast 1 Jahr bezahlen... und wir wissen alle, daß das erste Jahr das teuerste ist. - Da bekommste evtl. noch 65-75 % des Listenpreises zurück :( ... Wandeln ist eigentlich immer ein Minusgeschäft (für beide Seiten)
 
... selbst wenn das "Wandeln" gelingen würde, müsste der Ex-Besitzer die Nutzung für fast 1 Jahr bezahlen... und wir wissen alle, daß das erste Jahr das teuerste ist. - Da bekommste evtl. noch 65-75 % des Listenpreises zurück :( ... Wandeln ist eigentlich immer ein Minusgeschäft (für beide Seiten)

falsch!
Höhe der Nutzungsentschädigung beträgt in der Regel pro 1.000 gefahrene Kilometer zwischen 0,4% und 1% des Anschaffungspreises, bei Nutzfahrzeugen 0,5% dieses Betrags

Bei einer Rückwicklung wirst du als Käufer so gestellt, wie wenn du die Ware nie gekauft hättest.
Also voller Kaufpreis abzgl. der geringen Nutzung. Wenn du noch Extras verbaut hast, dann kriegst Du auch dieses Geld zurück, wenn das Extra im Auto verbleibt

EDIT:
Hab die PDF hochgeladen.


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Anhänge

Und was soll dieserhalb die Konsequenz in Anwendung des Mängelhaftungsrechts sein? :s Lass doch bitte solche unqualifizierten Beiträge, die andere nur wieder verunsichern.
soll ich jetzt anfangen die Paragraphen aus dem BGB raussuchen - und Brumm das hat nichts mit unqualifiziertem Beitrag zu tun - Theorie und Praxis sind 2 paar Schuhe - auch wenn Du anderer Meinung bist. Bring einfach mal n vernüftiges Argument und setz nicht nur Fragezeichen in mein Zitat....


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Mensch ich bin ja doof, hab mir grade neue Reifen bestellt weil ich mir ‘nen Nagel reingefahren habe... ;)

nee nun mal Spaß beiseite, manche Dinge sind natürlich lächerlich. Wo ist da die Grenze? Woher soll denn ich das Wissen?

Ich habe nur versucht unserem Forumskollegen einen Rat zu geben...

Wollte doch nur helfen und lieb sein und was passiert, werde nur gemobbt.

Naja, scheine das typische Opfer zu sein :D

@Brummm:

Offensichtlich haben wir da zwei gänzlich verschiedene Meinungen.

Im Gegensatz zu dir bin ich davon überzeugt, daß man in so einem Forum durchaus auch dinge einbringen kann, von denen man nicht genau weiß ob es stimmt.
Stell dir mal vor hier würden nur Leute schreiben, die hundertprozentig Wissen(und ich meine Wissen und nicht nur glauben es zu Wissen)was Sie schreiben.

Da würd hier aber nicht mehr viel stehen und torlok hätte sich nicht so köstlich amüsieren können. :d

Hab hier mal was zum Thema wandeln gefunden falls es wen interessiert.

http://www.autobild.de/artikel/montagsautos-35451.html

Aha und da sieht man, daß ich und der Herr Kollege 2 Reparaturversuche(entschuldige ich komme grad nicht auf den Namen) ja nicht gänzlich hinterm Mond leben. :nice:
Hape - Deine deine Info ist richtig /heisst aber Rückabwicklung) -

vgl. 433,434,437,440,323,326/275 BGB , ff. gerne mehr per PN

Gruß

Steve




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Was bringt eine solche Behauptung, wenn du keine Ahnung hast? Nichts, außer einer Fehlinformation des Forums. :s Sowas ist völlig überflüssig.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach nahezu zwei Jahren wegen eines defekten Kleinkrams wird nicht gelingen.

Wir wissen ja nicht ob es "nur" die Rückleuchten sind die nur mehrfach gewechselt wurden. Wenn es mehrere Dinge sind/wären sieht es schon wieder ganz anderst aus....

gruss

Steve
 
Mensch ich bin ja doof, hab mir grade neue Reifen bestellt weil ich mir ‘nen Nagel reingefahren habe... ;)

nee nun mal Spaß beiseite, manche Dinge sind natürlich lächerlich. Wo ist da die Grenze? Woher soll denn ich das Wissen?

Ich habe nur versucht unserem Forumskollegen einen Rat zu geben...

Wollte doch nur helfen und lieb sein und was passiert, werde nur gemobbt.

Naja, scheine das typische Opfer zu sein :D

@Brummm:

Offensichtlich haben wir da zwei gänzlich verschiedene Meinungen.

Im Gegensatz zu dir bin ich davon überzeugt, daß man in so einem Forum durchaus auch dinge einbringen kann, von denen man nicht genau weiß ob es stimmt.
Stell dir mal vor hier würden nur Leute schreiben, die hundertprozentig Wissen(und ich meine Wissen und nicht nur glauben es zu Wissen)was Sie schreiben.

Da würd hier aber nicht mehr viel stehen und torlok hätte sich nicht so köstlich amüsieren können. :d

Hab hier mal was zum Thema wandeln gefunden falls es wen interessiert.

http://www.autobild.de/artikel/montagsautos-35451.html

Aha und da sieht man, daß ich und der Herr Kollege 2 Reparaturversuche(entschuldige ich komme grad nicht auf den Namen) ja nicht gänzlich hinterm Mond leben. :nice:

Den Namen Wandlung gibt es nicht mehr rein Juristisch, wird aber durch den Namen Rückabwicklung ersetzt :-D
 
... selbst wenn das "Wandeln" gelingen würde, müsste der Ex-Besitzer die Nutzung für fast 1 Jahr bezahlen... und wir wissen alle, daß das erste Jahr das teuerste ist. - Da bekommste evtl. noch 65-75 % des Listenpreises zurück :( ... Wandeln ist eigentlich immer ein Minusgeschäft (für beide Seiten)

0,67 % pro 1000 km

gruss

Steve
 
warum schreib ich mir grad nen Aal?

falsch!
Höhe der Nutzungsentschädigung beträgt in der Regel pro 1.000 gefahrene Kilometer zwischen 0,4% und 1% des Anschaffungspreises, bei Nutzfahrzeugen 0,5% dieses Betrags

Bei einer Rückwicklung wirst du als Käufer so gestellt, wie wenn du die Ware nie gekauft hättest.
Also voller Kaufpreis abzgl. der geringen Nutzung. Wenn du noch Extras verbaut hast, dann kriegst Du auch dieses Geld zurück, wenn das Extra im Auto verbleibt

EDIT:
Hab die PDF hochgeladen.


.
 
@pixelrichter , weil 0,67 bei BMW Norm ist bei Fahrzeuge in diesem Segment :-D
 
Du solltest wissen das in diesem Forum kein Durchschnitt zählt die Leute wollen Zahlen, Daten, Fakten haben :D auf das komma genau

-->und ja du hast aber trotzdem Recht :-P
 
na gut :)

eine Rückwicklung wird nach diesen Vorgaben aber trotzdem nicht klappen :)

egal zu welchen verhandelbaren Prozenten :rolleyes:

.
 
falsch!
Höhe der Nutzungsentschädigung beträgt in der Regel pro 1.000 gefahrene Kilometer zwischen 0,4% und 1% des Anschaffungspreises, bei Nutzfahrzeugen 0,5% dieses Betrags

Bei einer Rückwicklung wirst du als Käufer so gestellt, wie wenn du die Ware nie gekauft hättest.
Also voller Kaufpreis abzgl. der geringen Nutzung. Wenn du noch Extras verbaut hast, dann kriegst Du auch dieses Geld zurück, wenn das Extra im Auto verbleibt

EDIT:
Hab die PDF hochgeladen.


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Naja, das kommt doch fast genau aufs selbe raus: Ich bin im 1. Jahr 24.000 Km gefahren, also 24 x 0,67 = 16,08 % ... Bezahlt hab ich 92,5% des Neupreises x 16,08% = 14,87% ... wenn ich die jetzt bei den 92,5% (mein Anschaffungspreis!) zum Abzug bringe bleiben 77,63 % des Listenpreises ... Wenn man noch mehr Kilometer runterreißt, wirds noch schlimmer :(
 
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