AW: Schade um das schöne Auto...
Auch Dein alter 3er ist mit der Neureglung der EU-Fahrerlaubnisse seit 1.1.1999 bereits angeschossen und unterliegt seit diesem Datum einer Gesundheitsüberprüfung:
Du durftest (vielleicht darfst Du noch ein wenig) LKW bis 7,5 Tonnen und ein Gespann bis zu einem zGG von 18,5 Tonnen fahren. Dieser Bereich wird seit dem 1. Januar 1999 der Klasse CE (da ist eine Kennzahl im Führerschein) zugerechnet und befristet, auch für Führerschein-Altinhaber ab dem 50. Lebensjahr.
Wenn Du nicht rechtzeitig für diesen Bereich (Gespanne über 12 t) den Umtausch Deines Führerscheines unter Vorlage eines ärztlichen sowie eines augenärztlichen Gutachtens beantragst, erlischt ab dem 50. Lebensjahr Deine bisherige Fahrberechtigung über 12 Tonnen, oder sie ist schon erloschen.
Mag sein, dass es Dich nicht tangiert, weil Du derartige Lasten nicht herum fährst, aber dass Du ganz sicher eher nicht mit Deinem 3er-Bestandsschutz betroffen sein wirst, ...

Journalisten wagen einen Blick in die Zukunft und sehen dort etwas nicht, weil es bereits vor 10 Jahren in der Vergangenheit passiert ist.... 2009 schrieb der Focus, dass ein solcher nicht vorgesehen sei. , ...
Auch Dein alter 3er ist mit der Neureglung der EU-Fahrerlaubnisse seit 1.1.1999 bereits angeschossen und unterliegt seit diesem Datum einer Gesundheitsüberprüfung:
Du durftest (vielleicht darfst Du noch ein wenig) LKW bis 7,5 Tonnen und ein Gespann bis zu einem zGG von 18,5 Tonnen fahren. Dieser Bereich wird seit dem 1. Januar 1999 der Klasse CE (da ist eine Kennzahl im Führerschein) zugerechnet und befristet, auch für Führerschein-Altinhaber ab dem 50. Lebensjahr.
Wenn Du nicht rechtzeitig für diesen Bereich (Gespanne über 12 t) den Umtausch Deines Führerscheines unter Vorlage eines ärztlichen sowie eines augenärztlichen Gutachtens beantragst, erlischt ab dem 50. Lebensjahr Deine bisherige Fahrberechtigung über 12 Tonnen, oder sie ist schon erloschen.
Mag sein, dass es Dich nicht tangiert, weil Du derartige Lasten nicht herum fährst, aber dass Du ganz sicher eher nicht mit Deinem 3er-Bestandsschutz betroffen sein wirst, ...
Diese Wette hast Du schon vor 11 1/2 Jahren verlorenIch würde jedenfalls wetten, dass nicht.
